Inzwischen wenden sich vermehrt kommunale Aufgabenträger an die Landesregierung und weisen darauf hin, dass für das Jahr 2016 geplante und zum Teil auch bereits geschaffene Un terbringungskapazitäten nicht belegt werden können.
Da die Auswirkungen des Rückgangs der Verteilungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich sein
können, erfolgte am 3. Juni 2016 eine landesweite Abfrage zum tatsächlich bestehenden Leerstand sowie zu den sich hier aus ergebenden finanziellen Auswirkungen. Die in diesem Zu sammenhang erhobenen Informationen bilden die Grundlage einer detaillierten Sachstandsaufbereitung.
Auf diesem Weg möchte sich die Landesregierung ein Gesamt bild von der Situation sowie den finanziellen Belastungen ma chen, um eine Entscheidung treffen zu können, wie mit den Leerständen und den sich daraus ergebenden finanziellen Aus wirkungen verfahren werden soll. Daneben wird für die Ent scheidungsfindung auch eine Rolle spielen, in welchem Um fang der Bund bereit ist, sich stärker als bisher an den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlin gen zu beteiligen.
Frage 555 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Ursula Nonnemacher - Eigene Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge des
Im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 26. Mai 2016 informierte das Ministerium darüber, dass laut Auskunft des Landkreises Barnim dieser eine eigene Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge gegründet habe, in der aus Sicht des Landkreises auch die Schulpflicht ruhen würde. Aus diesem Grund sei es im Landkreis Barnim dazu gekommen, dass eigentlich schulpflich tige Kinder und Jugendliche nicht beschult worden sind.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie es, dass ein Landkreis eine kommunale Flüchtlingsunterkunft als Erstauf nahmeeinrichtung deklariert?
Nach dem deutschen Asylrecht sind die Länder dazu verpflich tet, für die Aufnahme neu ankommender Asylbewerber Erst aufnahmeeinrichtungen vorzuhalten. Für Kinder, die in einer solchen Einrichtung leben, ruht die Schulpflicht. Außerdem gilt in diesen Einrichtungen das Sachleistungsprinzip.
Vergleichbare Erstaufnahmeeinrichtungen auf Kreisebene sind nicht vorgesehen. Gleichwohl ist es den Landkreisen durchaus möglich, eine zentrale Durchlaufstelle in Form einer Gemein schaftsunterkunft einzurichten, um zugewiesene Asylbewerber von dort aus weiter zu verteilen.
Eine solche Einrichtung ist aber einer Erstaufnahmeeinrich tung des Landes nicht gleichgestellt. Dies gilt etwa für den Schulbesuch. Kinder, die mit ihren Eltern in einer solchen Un terkunft untergebracht sind, unterliegen selbstverständlich der Schulpflicht.
Altersvorsorge ist für alle Menschen wichtig. Auch Gefangene müssen die Möglichkeit haben, Rentenbeiträge einzuzahlen.
Strafgefangene gehen im Gefängnis oft einer Arbeit nach, ei nen Rentenanspruch erwerben sie dadurch aber nicht. Bran denburg und andere Länder haben sich auf der Justizminister konferenz Anfang Juni dafür eingesetzt, dass Strafgefangene künftig in die Rentenversicherung einbezogen werden. Das je weilige Land müsste als Arbeitgeber die Beitragszahlung über nehmen. Der im vergangenen Jahr gebildete Strafvollzugsaus schuss der Länder, zu deren Mitgliedern Brandenburg gehört, soll Grundlagen und Auswirkungen der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung prüfen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Teilnahme von Strafgefangenen am Rentenversicherungssystem für die Resozialisierung?
Bereits die §§ 190ff des StVollzG von 1977 sahen die Einbe ziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungen verbind lich vor. Das hierfür erforderliche Bundesgesetz wurde jedoch nie verabschiedet. Offen wird bisher als Grund hierfür die fi nanzielle Lage der Länder genannt. Auch wenn uns die finan zielle Situation auch unseres Haushaltes gut bekannt ist, darf dies nicht als Rechtfertigung dafür herhalten, an einer solchen Ungleichbehandlung festzuhalten. Die Einbeziehung in die Rentenversicherung ist sozial gerecht, verfassungsmäßig ge boten und verhindert eine nicht beabsichtigte Doppelbestra fung.
Dem Ausschluss der Strafgefangenen und Sicherungsverwahr ten stehen das aus der Menschenwürde folgende Resozialisie rungsgebot und das verfassungsrechtlich verankerte Sozial staatsprinzip gegenüber. Der soziale Schutz der Strafgefange nen und der Sicherungsverwahrten ist geboten, um diesen Prin zipien gerecht zu werden und das für den Strafvollzug maßgeb liche Ziel der Resozialisierung zu erreichen. Die Folge der Nichteinbeziehung sind niedrige Altersrenten. Dies wider spricht den Forderungen nach Resozialisierung und Anglei chung der Lebensverhältnisse.
Auch ist nicht hinnehmbar, dass Gefangene, die als Freigänger in einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Justiz vollzugsanstalt arbeiten, der vollen Versicherungspflicht und damit dem vollen Versicherungsschutz unterliegen, während die Gefangenen und Sicherungsverwahrten, die innerhalb der Justizvollzugsanstalten arbeiten, nicht diesen sozialen Schutz genießen. Dies ist verfassungsrechtlich problematisch (Arti kel 3 Absatz 1 GG).
Herr Abgeordneter Wilke, wie Sie bereits gesagt haben, hat sich auch der Strafvollzugsausschuss schon mit diesem Thema befasst. Er hat zügig gearbeitet und den Justizministerinnen und Justizministern seinen Bericht nebst Verfahrensvorschlag bereits vorgelegt.
Dieser wurde anlässlich der Justizministerkonferenz, die in der vergangenen Woche in Nauen stattfand, diskutiert, und im Ergebnis stimmten alle Justizministerinnen und -minister dem von meiner Kollegin Kuder und mir eingebrachten Be schlussvorschlag hinsichtlich der Einbeziehung der Strafge fangenen und der Sicherungsverwahrten in die Rentenversi cherung zu.
Es sind nunmehr die Vertreterinnen und Vertreter aus den Fi nanz-, Arbeits- und Sozialressorts aufgefordert, die in dem Be richt des Strafvollzugsausschusses dargestellten Modelle hin sichtlich ihrer finanziellen Auswirkung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der beteiligten Fachkonferenzen näher zu prü fen und zu bewerten.
Es gibt immer wieder Befürchtungen und Gespräche darüber, dass die Bahnstrecke zwischen Frankfurt (Oder) und Eberswal de mit Halt in Bad Freienwalde und Altranft eingestellt wird bzw. Haltepunkte reduziert werden sollen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Perspektive dieser Bahnstrecke insgesamt einschließlich der entsprechenden Hal te?
Der Landesnahverkehrsplan 2013 bis 2017 sieht für die Linie RB60 im Abschnitt Eberswalde-Wriezen von Montag bis Frei tag einen 60-Minuten-Takt, im Abschnitt Wriezen-Frankfurt (Oder) einen 120-Minuten-Takt vor.
Am Wochenende gilt generell 120-Minuten-Takt auf der ge samten Strecke. Dieses Konzept entspricht der aktuellen Be dienung. Alle zurzeit bedienten Halte dieser Linie sind und bleiben Grundlage aller weiteren Landesplanungen. Geplant ist, die Strecke durch die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit zwischen Wriezen und Werbig für mindestens 80 km/h zu er tüchtigen.
Das Land Brandenburg hat zur Angebotsverbesserung und -stabilisierung beim Ausbau der Strecke mit Landesförderung unterstützt. Für den Abschnitt Wriezen-Werbig fördert das Land die Gesamtkosten in Höhe von 10,8 Millionen Euro mit 6 Millionen Euro.
Aufgrund der angekündigten Baumaßnahmen wird die Strecke im zweiten Halbjahr 2016 abschnittsweise gesperrt. Ein Er satzverkehr mit Bussen wird eingerichtet:
Um den Informationsaustausch zwischen den Bundesländern, Europol und der Polizei anderer Länder bezüglich international agierender Banden zu verbessern, haben Bayern und BadenWürttemberg das Projekt „SIENA“ aufgebaut. Damit soll EU
weit ein Computerkommunikationssystem geschaffen werden, mit dem Spuren, DNA- und Fingerabdrücke sowie Tatmuster schnell gespeichert und international abgeglichen werden kön nen.
Das SIENA-System wird bislang nicht durch die Polizei des Landes Brandenburg genutzt. SIENA wird derzeit vor allem von Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt und der Bun despolizei eingesetzt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt prüft im Rahmen eines Pilotpro jekts die fachliche Notwendigkeit und Möglichkeit einer weite ren Nutzung von SIENA. An diesem Pilotprojekt nehmen Bay ern und Baden-Württemberg teil.
Zum Abschluss des Projekts soll im Herbst ein Bericht vorge legt werden. Darin sollen auch die technischen und fachlichen Voraussetzungen beschrieben werden, die für eine flächende ckende Nutzung von SIENA in den Ländern erforderlich sind.
Der Bericht bzw. die Bewertung zur weiteren Nutzung des SIENA-Systems durch die Polizeien der Länder bleiben abzu warten.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Ge meinsame Bundesausschuss den Auftrag, neue Versorgungs formen und Versorgungsforschung zu fördern. Die geförderten Projekte sollen über die bisherige Regelversorgung hinausge hen bzw. auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der be stehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversiche rung ausgerichtet sein. Übergeordnetes Ziel des Innovations fonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Anfang April wurden die ersten Themenfelder veröffentlicht, die ge fördert werden, darunter beispielsweise Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten.