Protocol of the Session on May 14, 2014

Und als ob das noch nicht genug wäre, wurde das Grundstück auf Grundlage eines völlig veralteten Gutachtens weit unter Wert verkauft. Es ist doch völlig klar, dass sich ein anderer Wert ergibt, wenn ich dort Sportplätze errichten will oder hochwertige Wohnbebauung.

Von den zustehenden Rechten, zum Beispiel einen Controller einzusetzen, wie es der Verkaufsvertrag vorgesehen hätte, wurde kein Gebrauch gemacht. Im Gegenteil: Im Laufe des Untersuchungsausschusses stellte sich immer mehr heraus, dass Krampnitz nur die Spitze des Eisberges und die Blaupause für weitere Geschäfte der BBG zum Schaden des Landes darstellte.

(Oh! bei der Abgeordneten Stark [SPD])

Nehmen Sie beispielsweise nur das Grundstücksgeschäft der Bad Saarow-Pieskower Chaussee: Auch hier wurde so lange herumgerechnet und getrickst, bis der Verkehrswert weit unter dem tatsächlichen Wert des Grundstückes lag. Durch verschiedene Stationen wurde das Areal dann letztlich an eine Entwicklungsgesellschaft verkauft, an der der Geschäftsführer der BBG selbst beteiligt war. Der Schaden, der dem Land durch dieses anscheinend erfolgte In-Sich-Geschäft entstand, beläuft sich auf mindestens 200 000 Euro. Dieser Erkenntnis konnten sich selbst die Regierungsfraktionen nicht mehr verschließen.

Da diese „Nummer“ der BBG wie geschmiert lief, fand sie im Verkauf des ehemaligen Flugplatzes in Oranienburg ihre lukrative Fortsetzung. Auch hier treffen wir wieder die gleichen Akteure, sehen die gleichen Verhaltensmuster: Da wird ein 65 ha großes Areal in bester Lage für einen Schnäppchenpreis von 200 000 Euro an eine Gesellschaft verkauft, die eigentlich schon aus dem Rennen war und an der über Umwege - wen wundert es! - wieder einmal der Geschäftsführer der BBG beteiligt war. Dass dann wenig später ein Teilstück der Fläche für 8 Millionen Euro an das Unternehmen Rewe weiterverkauft wurde, ohne dass das Land auch nur einen Cent daran mitverdient hätte, meine Damen und Herren, lässt doch keine Fragen mehr offen. Ist Ihnen das völlig egal? Wie konnte es zu all diesen Fehlentwicklungen kommen?

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Ausgangspunkt ist entgegen der ursprünglichen Planung - das wissen Sie, Frau Mächtig - die blitzartig betriebene Privatisierung der Brandenburgischen Bodengesellschaft. Dafür zeichnete der ehemalige Minister der Finanzen Rainer Speer verantwortlich. Durch eine sogenannte Management-Buy-out - MBO entwickelte sich dieses Geschäft innerhalb kürzester Zeit von einer Veräußerung einer Gesellschaft, an der zwei veritable Großkonzerne beteiligt waren, mit Wissen des MdF zu einem Verkauf an eine Gesellschaft, die einer Einzelperson gehörte, nämlich Frank Marcinek. Ich möchte es einmal so sagen, meine Damen und Herren: Eine ausgebuffte Dreistigkeit aufseiten des Käufers und eine nicht nachvollziehbare, unglaubliche Gleichgültigkeit aufseiten des MdF.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Herr Abgeordneter, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen?

Das möchte ich jetzt bitte nicht.

Entgegen der ursprünglichen politischen Entscheidung ließ es der damalige Minister der Finanzen Speer zu, dass zentrale Aufgaben des Landes - immerhin die Vermarktung und Verwertung von zu diesem Zeitpunkt 20 000 ha umfassenden Grundstücken - einem bis dahin im Wesentlichen unbekannten Unternehmer zu einem Spottpreis von 35 000 Euro überlassen wurden. Als Mitgift wurde der Deal dann auch noch mit einem fetten Geschäftsbesorgungsvertrag angereichert - das nennt man wohl einen Lottogewinn.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es für das MdF und seine jeweilige Führung zwingend geboten gewesen wäre, von

den im Zuge der Privatisierung vorgesehenen Kontrollrechten wesentlich intensiver Gebrauch zu machen.

(Beifall CDU sowie vereinzelt FDP und B90/GRÜNE)

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, Ihre Rede zu beenden.

Der Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, hat - auch wenn Sie es leugnen - hier Licht ins Dunkel gebracht. Zeigen Sie doch, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, jetzt den Mut, diese Fehler klar zu benennen und Konsequenzen daraus zu ziehen.

Herr Abgeordneter Homeyer, ich muss Sie bitten, Ihren Redebeitrag zu beenden.

Die Brandenburger haben es verdient, dass verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgegangen wird. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU sowie vereinzelt FDP und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Homeyer. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Büchel hat das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als vor gut dreieinhalb Jahren anlässlich eines Artikels im „Stern“ der Vorwurf aufkam, dem Land Brandenburg sei durch den Verkauf des Kasernengeländes Krampnitz ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, war dies der Beginn einer medialen Welle, und die Opposition schwang sich lautstark zum Wellenreiter auf wie auch heute wieder. Es folgte eine scharfe Debatte über die Praktiken der Veräußerung von landeseigenen Liegenschaften und insbesondere über die Kontrolle durch das Ministerium der Finanzen. Es begann auch eine Debatte um die Verquickung von Ämtern, von Sportvereinen und sogenannte „Männerfreundschaften“. Die Ausschüsse für Haushaltskontrolle sowie Haushalt und Finanzen mussten sich in Sondersitzungen mit dieser Thematik beschäftigen, bis im Oktober 2010 letztlich dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv und ernsthaft in diesem Ausschuss gearbeitet, um all diese Vorwürfe aufzuarbeiten - und nicht gegen diesen Ausschuss und mitnichten gegen die Rechte der Opposition gearbeitet.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Als sogenannter Neuling in einem solchen Ausschuss, und das auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, gestatten Sie mir, werter

Kollege Homeyer, auch noch auf einen anderen Punkt zu sprechen zu kommen. Ich konnte mich oft nicht des Gefühls erwehren, dass Sie offenbar vergaßen, dass wir Zeugen und Sachverständige im Ausschuss gehört haben. Oftmals wurden diese durch Sie eher wie Beschuldigte behandelt, sodass ich eher den Eindruck hatte, dass nicht die sachliche Aufklärung, sondern eher Ihre Präsenz in Pressemeldungen mit wahlkampftechnischen Großbildblättern im Fokus stand.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal daran erinnern ich glaube, werter Kollege Homeyer, das haben Sie während der Zeit im Untersuchungsausschuss wie auch heute ein wenig verdrängt -, dass der Untersuchungszeitraum in einer Epoche lag, wo auch die CDU Regierungsverantwortung im Land Brandenburg hatte. Insoweit vermisse ich ein Stück Selbstkritik bezüglich Ihrer Verantwortung während dieser Zeit.

(Beifall DIE LINKE und SPD - Senftleben [CDU]: Ich denke, es ist kein Schaden entstanden? - Frau Mächtig [Die LINKE]: Hör zu, Mann!)

Sehr geehrte Kollegen von CDU und den Grünen: Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung zum Abschlussbericht letzte Woche konnte ich nun entnehmen - ich zitiere -, dass der Untersuchungsausschuss aufgezeigt hat …

(Unruhe bei der CDU)

Herr Kollege Homeyer, ich zitiere Sie gerade aus der Pressemitteilung. Ich denke, das ist auch ganz interessant, weil es dem widerspricht, was Sie gerade von sich gegeben haben. Sie schreiben dort gemeinsam mit dem Kollegen Vogel - ich zitiere -:

„… dass der Untersuchungsausschuss aufgezeigt hat, dass bei diesen Verkäufen“

- Sie beziehen sich dort auf Krampnitz, Bad Saarow und Oranienburg

„ein Schaden für das Land Brandenburg entstanden sein könnte“.

Nur „könnte“ oder ist er wirklich entstanden - wie Sie zu Anfang immer wieder betont haben?

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Lassen Sie mich noch auf den einen oder anderen Aspekt zu sprechen kommen. Zunächst zur BBG: Sie hatte und hat die Aufgabe, die vielen, im Jahr 1994 - und ich glaube, 1994 gab es noch keinen Finanzminister in Brandenburg, der der Linken angehörte - vom Bund übertragenen, ehemaligen Militärflächen zu veräußern oder aber einer Nutzungsänderung zuzuführen. Dass die Veräußerung solcher Flächen sehr schwierig, zeit- und personalintensiv ist, ist - so glaube ich - unumstritten.

Der Untersuchungsausschuss hat sich alle 199 Verkaufsvorgänge aus dem Zeitraum von 2006 bis 2010 auflisten lassen und hatte die Möglichkeit, in all diese Verkaufsvorgänge Einsicht zu nehmen - diese Möglichkeit hatten auch Sie, werte Kollegen der Opposition. Beschäftigt hat er sich aber nur mit drei dieser Verkaufsvorgänge, das sind ganze 1,5 %. Mit diesen drei Ver

kaufsvorgängen von insgesamt 199 haben wir uns intensiv befasst. Dass diese drei Objekte einen repräsentativen Querschnitt darstellen, um die gesamte Arbeit seit der Beauftragung und vor allem fair - beurteilen zu können, halte ich für relativ ausgeschlossen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Umso mehr verwundern mich Ihre diesbezüglichen Feststellungen. Doch lassen Sie mich kurz etwas zu den Liegenschaften sagen, die den Ausschuss maßgeblich beschäftigt haben.

Zu Krampnitz: Wie uns mehrfach im Ausschuss ausführlich dargelegt wurde, kann bei der Veräußerung von BBG-Grundstücken der Verkehrswert entweder durch Verkehrsgutachten oder auf der Basis einer Angebotseinholung ermittelt werden. Der Wert wird somit durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen ist.

Somit war der bei der Ausschreibung der Kaserne Krampnitz erzielte Höchstwert zugleich auch der Verkehrswert. Einer gesonderten Wertermittlung hat es nicht bedurft, auch wenn Sie, werte Kollegen der Opposition, in Ihrem Votum diese Tatsache wieder einmal ignorieren bzw. negieren. Vergessen sollte man auch nicht, dass es zuvor über Jahre gar keinen Markt für dieses Grundstück gab.

Auch mit der Rolle von Gutachten hat sich der Ausschuss in mehr als nur einer Sitzung beschäftigt. Mehrere Gutachter haben wir als Zeugen bzw. Sachverständige vernommen. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass Wertgutachten immer lediglich eine Schätzung für verschiedene Nutzungskonzepte darstellen und ein Grundstück oftmals auch nach Maßgabe der vom Kaufinteressenten vorgegebenen Kriterien bewertet wird. Dabei werden teilweise weder die Altlasten noch das nicht vorhandene Baurecht berücksichtigt. Es ist auch deutlich geworden - werter Kollege Homeyer, es wäre gut, wenn Sie das vielleicht wenigstens heute zur Kenntnis nehmen, wenn Sie es schon nicht während der Ausschusssitzungen zur Kenntnis genommen haben -, dass bereits die kleinsten Änderungen des Nutzungskonzeptes zur Änderung des Verkehrswertes führen können. Im Fall von Krampnitz ergibt sich aufgrund der großen Fläche bei einer Abweichung von wenigen Euro pro Quadratmeter eine enorm hohe Gesamtsumme.

Ich komme zu einem Fazit zu Krampnitz. Ihre Erkenntnis haben Sie uns zumindest medial mitgeteilt - ich zitiere Sie -:

„Ein konkreter quantifizierbarer Schaden ist durch den Untersuchungsausschuss nicht festzustellen“.

- So Ihre Wortmeldung in der letzten Woche. Des Weiteren: Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlung trotz mehrerer Sachverständigengutachten ein. Was Krampnitz angeht, so wissen Sie selbst, dass Vertreter der ausländischen Investorengruppe, der Thylander-Gruppe, in Potsdam waren und Gespräche geführt haben, sodass der Eindruck im Finanzministerium entstehen musste, dass von deren Seite tatsächlich Interesse am Grundstück besteht.

Zu Bad Saarow und Oranienburg hat sich der Kollege Bischoff schon ausführlich geäußert. Ich will zu Oranienburg sagen

das ist im Ausschuss, sehr verehrte Kollegen Homeyer und Vogel, auch sehr deutlich geworden -: Die REWE-Gruppe als Interessent wollte ein vollerschlossenes Teilgrundstück erwerben. Dies war nicht verfügbar, und man war froh und dankbar, dass es einen anderen Weg gegeben hat. Ansonsten wäre REWE mit seiner Investition nicht in Brandenburg gelandet und wir hätten in Brandenburg einige hundert Arbeitsplätze weniger.

(Beifall DIE LINKE sowie der Abgeordneten Frau Stark und Bischoff [SPD])

Aus meiner bzw. aus Sicht der Linken möchte ich an dieser Stelle noch an die Adresse von Herrn Homeyer bemerken: Ihr Vorwurf - auch heute wieder - an das Finanzministerium, man hätte dort durch massives Fehlverhalten und kollektives Versagen das undurchsichtige Geschäftsgebaren der BBG begünstigt oder einen Schaden für das Land nicht abgewendet, ist durch nichts belegt. Es ist unbestritten, dass die Liegenschaftsverkäufe grundsätzlich einer besonderen Kontrolle unterliegen müssen, doch Sie wissen sehr wohl - das habe ich auch heute vermisst -, dass der linke Finanzminister nach Bekanntwerden der Vorwürfe umfassend und schnell reagiert hat. Es wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die bewirken, dass Verkaufsvorgänge transparenter und umfassender vorzulegen sind. Dazu findet sich kein einziges Wort in Ihrem Votum.