Ich kann hier nicht für die anderen Kollegen sprechen. Ich habe ermitteln lassen, und es hat sich herausgestellt, dass die Kontrollen vier bis fünf Stellen erfordern. Wenn die Kollegen Minister in anderen Ländern sich daran beteiligen, haben sie diese personellen Ressourcen zur Verfügung. Es geht jetzt auch um das Jahr 2015/2016. Insofern wird das der neue Landtag zu debattieren haben. Ich halte es für richtig, auch alternative Dinge zu prüfen und sie, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, auch im Landtag zu diskutieren.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir setzen mit der Frage 1598 (Mindestlohn für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind [WfMmB]) fort, die der Abgeordnete Maresch stellt.
Während der zentralen Protestveranstaltung anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2014 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin forderte die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und jetzige Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland Frau Engelen-Kefer sehr eindrücklich die Einführung eines Mindestlohnes für die in den bezeichneten Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung. Tatsächlich bekommen Menschen mit Behinderung in diesen Werkstätten ein sogenanntes Taschengeld in Höhe von 100 bis 120 Euro, dies für einen zum Teil sehr langen Arbeitstag und für durchaus schwere Arbeit. Aufgrund des geringen Lohngefüges in diesen Werkstätten können diese an sich selbstverständlich Dienstleistungen preiswerter anbieten, die von anderen Anbietern so nicht erbracht werden können.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Forderungen der Vorsitzenden des Sozialverbandes Deutschland zum Mindestlohn für Menschen mit Behinderung in diesen Werkstätten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist so eine Sache mit dem preiswerter Anbieten. Das sagt man so leichthin, aber es ist mitunter gar nicht so. Die Wirtschaftlichkeit von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist eben auch nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln, wie sich das so mancher denkt. Und dass man aus dem Ergebnis heraus Löhne zahlen
Das SGB IX regelt relativ klar, wie Werkstätten zu finanzieren sind. Sie haben Erlöse zu erzielen, müssen aber aus dem Gewinn 70 % an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten auszahlen. Das führt dann dazu, dass es dieses Taschengeld gibt. Aber es gehören auch noch unwahrscheinlich viele Betreuungskräfte dazu. Da sind Heilerziehungspfleger angestellt, da sind Sozialarbeiter angestellt, auch die müssen bezahlt werden.
Ich gebe Ihnen Recht, zum Teil kann es sogar so sein, dass dort Leute sind, die auf dem regulären Arbeitsmarkt Stellen haben und dann mit diesen Stellen 8,50 Euro pro Stunde erwirtschaften könnten, bzw., wenn die nicht erwirtschaftet werden könnten, könnte es dafür auch Zuschüsse zum Beispiel aus der Ausgleichsabgabe geben. Das machen wir jetzt ja auch. Aber - und das ist, glaube ich, der Knackpunkt - es gibt zu wenige, die tatsächlich den Schritt aus der Werkstatt heraus in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Es ist im Jahr bei uns vielleicht eine Handvoll, die das tatsächlich hinbekommen. Darum arbeitet die Landesregierung auch sehr eng mit Werkstätten zusammen. Wir haben zum Beispiel in der Prignitz ein großes Pilotprojekt, wo wir austesten wollen, ob und wie es funktionieren könnte, dass mehr Leute aus der Werkstatt in das normale Berufsleben aussteigen.
Auf der anderen Seite muss man auch wiederum sagen: Wenn die sogenannten Leistungsträger nicht mehr in der Werkstatt sind, also zum Beispiel aus der Werkstatt herausgehen, um dann auf den regulären Arbeitsmarkt zu kommen, fällt es natürlich der Werkstatt schwer, Arbeit für diejenigen zu organisieren, die keine Leistungsträger sind.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Ich war einmal eine Woche in solch einer Werkstatt mit einer Truppe unterwegs, die Grünanlagenpflege gemacht hat. Natürlich sind viele dabei, die harken das Gras zusammen, das gemäht wurde, die nehmen das Schnittgut von den Hecken herunter, die geschnitten wurden. Aber es gibt in solch einer Truppe nur ein oder zwei, die tatsächlich den Mäher bedienen können oder vielleicht die Motorschere, mit der man die Hecke schneiden kann. Aber es gibt sehr viele, die harken können. Wenn Sie jetzt den, der den Mäher bedient, und den, der die Heckenschere bedient, aus der Truppe wegnehmen, was sollen dann die anderen harken? So einfach ist es eben nicht, solche Leute auszugliedern. Das ist schwierig. Jetzt den Leuten, die die Leistung erbringen, 8,50 Euro zu zahlen und den anderen 3 oder 4 Euro, wird in solch einer Werkstatt natürlich auch schwer zu erklären sein. Insofern glaube ich, ganz so einfach, wie Frau Engelen-Kefer sich das gemacht hat, wird es in der Umsetzung nicht sein.
Meine erste Frage haben Sie gerade beantwortet. Also Sie sehen das eher skeptisch, was Frau Engelen-Kefer gesagt hat.
Meine zweite Frage: Könnten Sie sich vorstellen, dass dieses Taschengeld zumindest ansatzweise erhöht wird, dass die Menschen mehr bekommen? Und wie wäre es Ihrer Meinung nach möglich, dass sie - sage ich mal - 300 Euro oder so bekommen?
Das wäre möglich, indem die Agenturen für Arbeit oder die Sozialträger mehr Geld geben. Wir haben ja zwei Bereiche, da ist der S- und B-Bereich und da ist der normale Arbeitsbereich. Beide Bereiche werden unterschiedlich finanziert. Einmal ist die Agentur für Arbeit Auftraggeber und einmal ist es der Sozialhilfeträger. Wenn die mehr Geld hineingeben würden, müsste man aber auch bundesgesetzlich regeln, dass das dann generell für alle Werkstätten gilt. Wenn es dafür einen politischen Willen in diesem Land gibt, würde ich mich dem mit Sicherheit nicht verschließen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir haben nunmehr das selbstgesteckte Ziel einer halbstündigen Fragestunde erreicht. Ich schließe demzufolge den Tagesordnungspunkt 4.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums Falkenberg/Elster. Seien Sie herzlich willkommen!
Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 5/1 zur Aufklärung von möglichen Versäumnissen und Fehlern bei Verkäufen landeseigener Grundstücke und Unternehmen unter Berücksichtigung der Vergabepraxis von Zuwendungen und Fördermitteln und der Verantwortung der jeweiligen Brandenburger Landesregierungen hierfür
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 5/1. Herr Abgeordneter Kosanke, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im August 2010 veröffentlichte der „Stern“ einen Bericht, wonach das Kasernenareal Krampnitz für 4 Millionen Euro verkauft wurde, obwohl es möglicherweise 25 Millionen Euro wert gewesen wäre. Nach entsprechenden Auseinandersetzungen und Debatten stellten 28 Mitglieder des Landtages den Antrag, diesen Vorwurf durch einen Untersuchungsausschuss zu überprüfen. Der Untersuchungsausschuss sollte im Wesentlichen drei Fragenkomplexe bearbeiten:
Zum Ersten waren mögliche Unregelmäßigkeiten bei Grundstücks- und Unternehmensveräußerungen Gegenstand. Dabei ging es vorrangig um Grundstücke in Krampnitz, Villengrund
stücke in Babelsberg und die Pieskower Chaussee in Bad Sarow, im Weiteren auch um die Privatisierung der Brandenburgischen Bodengesellschaft.
Der zweite Komplex betraf die Mitwirkung von Mitgliedern der Landesregierung an Finanz- oder Immobiliengeschäften. Hierbei spielte vor allem der mögliche Zusammenhang zwischen Sportsponsoring und öffentlichen Zuwendungen an die Sponsoringgeber eine Rolle.
Drittens wurde gefragt, ob es Änderungsbedarf für die Verwaltungspraxis gebe bzw. neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssten.
Der Einsetzungsbeschluss erfolgte in der 23. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010. Der Ausschuss hatte zehn Mitglieder; sieben wurden von ihren Stellvertretern ersetzt. Alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zusammengenommen - mich eingeschlossen -, waren letztlich genauso viele Abgeordnete mit dem Ausschuss befasst, wie ihn beantragt hatten.
Knapp einen Monat nach dem Einsetzungsbeschluss gab sich der Ausschuss in seiner konstituierenden Sitzung interne Verfahrensregeln und nahm mit dem Antrag auf Vorlage eines Aktenverzeichnisses durch die Landesregierung die Arbeit auf.
Der Untersuchungsausschuss tagte vom 05.11.2010 bis zum 15. April dieses Jahres genau 40 Mal, wobei 30 Sitzungen unter anderem der öffentlichen Beweisaufnahme durch die Vernehmung von über 40 Zeuginnen und Zeugen dienten.
Zur Wahrung des Rechts der Opposition auf ausreichend Zeit zur Sitzungsvorbereitung fanden die Sitzungen in einem Abstand von mindestens drei Wochen statt, woraus sich unter Berücksichtigung von Feiertagen und Parlamentsferien letztlich ein Sitzungsabstand von einem Monat ergab.
In den vergangenen dreieinhalb Jahren hatten die Ausschussmitglieder Einblick in die Unterlagen zu ca. 200 Verkaufsvorgängen der beauftragten BBG sowie in die entsprechenden Akten der Landesregierung.
Am 15. April dieses Jahres schloss der Ausschuss die Beweisaufnahme durch Beschluss ab und stellte die Teile eins, zwei und drei des vorliegenden Berichts als Bericht des Untersuchungsausschusses fest. Von der nach § 28 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes gegebenen Möglichkeit, eine abweichende Meinung zu diesem Bericht darzulegen, haben die Vertreter der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gebrauch gemacht. Diese abweichende Meinung liegt Ihnen als Teil vier des Berichts vor.
Ich komme zum Untersuchungsergebnis: Der Untersuchungsausschuss konnte - mit Ausnahme des Liegenschaftsverkaufs Bad Saarow/Pieskower Chaussee - bei keinem der untersuchten Vorgänge einen Regelverstoß bzw. einen Unter-Wert-Verkauf feststellen. In diesem einen Fall ergibt sich aus den vom Ausschuss eingesehenen Akten der Staatsanwaltschaft, dass es dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft hierzu sind jedoch nicht abgeschlossen, der Ausschuss konnte zu diesem Vorgang keine endgültige Feststellung treffen.
be der Geschäftsbesorgungsverträge an die BBG im Jahr 2009 hat der Untersuchungsausschuss Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen und Vorschriften feststellen können.
Auch konnten keine unzulässigen Verquickungen zwischen Sportvereinen, Sponsoren und Mitgliedern der Landesregierung festgestellt werden.
Bei der Veräußerung landeseigener Grundstücke kann dennoch eine intensivere Kontrolle grundsätzlich empfohlen werden. Der Ausschuss begrüßt daher ausdrücklich die unmittelbar nach Einsetzung des Ausschusses vom Ministerium der Finanzen ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung derselben.
Meine Damen und Herren! Nach dieser kurzen Darstellung durch mich haben jetzt - wie schon im Verlauf der Ausschusssitzungen - die Mitglieder der Fraktionen das letzte Wort. Ich gehe davon aus, dass in den folgenden Beiträgen, wie durch die Abgabe des Minderheitenvotums angezeigt, eine etwas kontroversere Sicht auf den Untersuchungsausschuss 5/1 dargelegt wird, als sie soeben von mir vorgetragen wurde.
Bevor dies jedoch geschieht, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die Zusammenarbeit in den letzten dreieinhalb Jahren zu bedanken. Mein besonderer Dank gilt aber vor allem den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats: Frau Bley, Frau Gerson, Herrn Borkowski und ganz besonders Frau Knefeli. Ihnen vielen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, trotz aller Anstrengungen und teilweise heftiger Auseinandersetzungen mit einigen von Ihnen waren die letzten dreieinhalb Jahre Untersuchungsausschuss eine Erfahrung, die ich zwar nicht genossen habe, aber im Ergebnis auch nicht missen möchte. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosanke. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Bischoff hat dazu Gelegenheit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag Brandenburg hatte im Oktober 2010 den Untersuchungsausschuss zur so genannten „Immobilienaffäre Krampnitz“ gemeinsam - über die Fraktionsgrenzen hinweg - beschlossen.
Zunächst möchte ich aber dem Vorsitzenden, Sören Kosanke, danken, der viel unberechtigte Kritik einstecken musste,
sich aber in dem längsten Untersuchungsausschuss der Geschichte des Landes Brandenburg als Vorsitzender sehr gut bewährt hat.