Sören Kosanke

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im August 2010 veröffentlichte der „Stern“ einen Bericht, wonach das Kasernenareal Krampnitz für 4 Millionen Euro verkauft wurde, obwohl es möglicherweise 25 Millionen Euro wert gewesen wäre. Nach entsprechenden Auseinandersetzungen und Debatten stellten 28 Mitglieder des Landtages den Antrag, diesen Vorwurf durch einen Untersuchungsausschuss zu überprüfen. Der Untersuchungsausschuss sollte im Wesentlichen drei Fragenkomplexe bearbeiten:
Zum Ersten waren mögliche Unregelmäßigkeiten bei Grundstücks- und Unternehmensveräußerungen Gegenstand. Dabei ging es vorrangig um Grundstücke in Krampnitz, Villengrund
stücke in Babelsberg und die Pieskower Chaussee in Bad Sarow, im Weiteren auch um die Privatisierung der Brandenburgischen Bodengesellschaft.
Der zweite Komplex betraf die Mitwirkung von Mitgliedern der Landesregierung an Finanz- oder Immobiliengeschäften. Hierbei spielte vor allem der mögliche Zusammenhang zwischen Sportsponsoring und öffentlichen Zuwendungen an die Sponsoringgeber eine Rolle.
Drittens wurde gefragt, ob es Änderungsbedarf für die Verwaltungspraxis gebe bzw. neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssten.
Der Einsetzungsbeschluss erfolgte in der 23. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010. Der Ausschuss hatte zehn Mitglieder; sieben wurden von ihren Stellvertretern ersetzt. Alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zusammengenommen - mich eingeschlossen -, waren letztlich genauso viele Abgeordnete mit dem Ausschuss befasst, wie ihn beantragt hatten.
Knapp einen Monat nach dem Einsetzungsbeschluss gab sich der Ausschuss in seiner konstituierenden Sitzung interne Verfahrensregeln und nahm mit dem Antrag auf Vorlage eines Aktenverzeichnisses durch die Landesregierung die Arbeit auf.
Der Untersuchungsausschuss tagte vom 05.11.2010 bis zum 15. April dieses Jahres genau 40 Mal, wobei 30 Sitzungen unter anderem der öffentlichen Beweisaufnahme durch die Vernehmung von über 40 Zeuginnen und Zeugen dienten.
Zur Wahrung des Rechts der Opposition auf ausreichend Zeit zur Sitzungsvorbereitung fanden die Sitzungen in einem Abstand von mindestens drei Wochen statt, woraus sich unter Berücksichtigung von Feiertagen und Parlamentsferien letztlich ein Sitzungsabstand von einem Monat ergab.
In den vergangenen dreieinhalb Jahren hatten die Ausschussmitglieder Einblick in die Unterlagen zu ca. 200 Verkaufsvorgängen der beauftragten BBG sowie in die entsprechenden Akten der Landesregierung.
Am 15. April dieses Jahres schloss der Ausschuss die Beweisaufnahme durch Beschluss ab und stellte die Teile eins, zwei und drei des vorliegenden Berichts als Bericht des Untersuchungsausschusses fest. Von der nach § 28 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes gegebenen Möglichkeit, eine abweichende Meinung zu diesem Bericht darzulegen, haben die Vertreter der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gebrauch gemacht. Diese abweichende Meinung liegt Ihnen als Teil vier des Berichts vor.
Ich komme zum Untersuchungsergebnis: Der Untersuchungsausschuss konnte - mit Ausnahme des Liegenschaftsverkaufs Bad Saarow/Pieskower Chaussee - bei keinem der untersuchten Vorgänge einen Regelverstoß bzw. einen Unter-Wert-Verkauf feststellen. In diesem einen Fall ergibt sich aus den vom Ausschuss eingesehenen Akten der Staatsanwaltschaft, dass es dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft hierzu sind jedoch nicht abgeschlossen, der Ausschuss konnte zu diesem Vorgang keine endgültige Feststellung treffen.
Weder bei der Privatisierung der BBG noch bei der Neuverga
be der Geschäftsbesorgungsverträge an die BBG im Jahr 2009 hat der Untersuchungsausschuss Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen und Vorschriften feststellen können.
Auch konnten keine unzulässigen Verquickungen zwischen Sportvereinen, Sponsoren und Mitgliedern der Landesregierung festgestellt werden.
Bei der Veräußerung landeseigener Grundstücke kann dennoch eine intensivere Kontrolle grundsätzlich empfohlen werden. Der Ausschuss begrüßt daher ausdrücklich die unmittelbar nach Einsetzung des Ausschusses vom Ministerium der Finanzen ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung derselben.
Meine Damen und Herren! Nach dieser kurzen Darstellung durch mich haben jetzt - wie schon im Verlauf der Ausschusssitzungen - die Mitglieder der Fraktionen das letzte Wort. Ich gehe davon aus, dass in den folgenden Beiträgen, wie durch die Abgabe des Minderheitenvotums angezeigt, eine etwas kontroversere Sicht auf den Untersuchungsausschuss 5/1 dargelegt wird, als sie soeben von mir vorgetragen wurde.
Bevor dies jedoch geschieht, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die Zusammenarbeit in den letzten dreieinhalb Jahren zu bedanken. Mein besonderer Dank gilt aber vor allem den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats: Frau Bley, Frau Gerson, Herrn Borkowski und ganz besonders Frau Knefeli. Ihnen vielen Dank!
Ich weiß, dass es auch mit mir nicht immer ganz einfach war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, trotz aller Anstrengungen und teilweise heftiger Auseinandersetzungen mit einigen von Ihnen waren die letzten dreieinhalb Jahre Untersuchungsausschuss eine Erfahrung, die ich zwar nicht genossen habe, aber im Ergebnis auch nicht missen möchte. Vielen Dank.