Protocol of the Session on April 3, 2014

(Beifall des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE] so- wie vereinzelt Heiterkeit)

Wir stimmen diesem Kita-Anpassungsgesetz trotzdem zu.

(Senftleben [CDU]: Wir stimmen auch zu!)

Aber ich möchte doch noch einmal sagen, dass auch diese Anhörung dem Ansinnen der Oppositionsparteien, das wir schon so oft vorgetragen haben, Rechnung getragen hat, endlich die Rahmenbedingungen - wie den Betreuungsschlüssel und die Leitungsfreistellung - zu verbessern. Davor verschließt diese Regierung Augen und Ohren, und daran ändert auch dieses neue Gesetz nichts.

(Beifall der Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE] und Senftleben [CDU])

Das sind die wahren Baustellen, und dort gibt es politischen Handlungsbedarf. Daran ändert diese Regierung aber leider kein Jota und verweist nur auf die nächste Legislaturperiode. Schade!

(Beifall der Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE] und Büttner [FDP])

Das Wort erhält nun die Landesregierung. Frau Ministerin Dr. Münch spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frühe Förderung für alle Kinder ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Darin sind wir uns, denke ich, alle einig. Ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita-Plätzen zu schaffen ist ein gemeinsames Ziel von Landesregierung und Kommunen in Brandenburg, und die Umsetzung dieses Zieles gelingt nur in Zusammenarbeit. Ich denke, auch hierin sind wir uns einig.

Bei aller Debatte sollten wir uns vergegenwärtigen, dass wir derzeit über eine 25-prozentige Finanzierung seitens des Landes sprechen und nicht über eine 100-prozentige. Im Kita-Bereich haben die Kommunen und das Land Brandenburg gemeinsam viel erreicht. Knapp 95 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung. Bei den Zweijährigen sind es mehr als 80 %, bei den Einjährigen fast 70 %. Das sind bundesweit Spitzenwerte. Das Land stellt den Kommunen - Frau Lieske hat die Zahl von 2013 zitiert 2014 mehr als 227 Millionen Euro zur Verfügung, darunter immerhin 47 Millionen zur Verbesserung des Personalschlüssels.

Mit dem Kindertagesstättenanpassungsgesetz und mit der Betriebskosten- und Personalverordnung setzt die Landesregierung das Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 30. April 2013 um, dies wurde ebenfalls bereits von Ihnen erwähnt. Es wurde ein differenziertes und präzises Verfahren entwickelt, um für jedes einzelne Jugendamt die Kosten durch die Personalschlüsselverbesserung auszugleichen. Das ist uns mit dem Gesetzentwurf gelungen, und das, was Sie, Frau von Halem, ansprechen, bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Rückkehr zu einer Spitzabrechnung für jeden einzelnen Träger. Dies zieht einen riesigen Verwaltungsaufwand nach sich und wird im Übrigen so auch von der kommunalen Ebene nicht gewünscht, und ich halte es ebenfalls nicht für zielführend. Deshalb haben wir dieses Instrument entwickelt.

Wir wissen, dass im Vergleich zum Vorjahr rund 2 200 Kinder im Krippenalter mehr in die Kitas aufgenommen wurden. Das ist ein großer Grund zur Freude und hat sicherlich auch mit dem erweiterten Rechtsanspruch zu tun. Es führt aber natürlich auch zu neuen Herausforderungen für das Land und die Kommunen. Deshalb ist es notwendig, im Kindertagesstättenanpassungsgesetz auch die Frage des Kostenausgleichs für die Kommunen zu regeln, denn das Land ist schlussendlich selbstverständlich auch für bundesrechtlich erlassene Leistungen in der Konnexitätspflicht.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 1 Kita-Gesetz werden die bundesrechtlichen und landesrechtlichen Ansprüche harmonisiert. Es war mitnichten so, dass hier ein rechtsfreier Raum gewesen wäre, liebe Kollege Hoffmann, sondern selbstverständlich gilt Bundesrecht. Das gilt auch im Land Brandenburg. Insofern hat es hier nie einen rechtsfreien Raum gegeben. Es ist aber auch unschädlich, die Gesetzestexte miteinander zu harmonisieren.

Der Änderungsantrag zu § 16a verweist auf die bestehende Ausgleichsregelung in § 25 AGKJHG und schafft Sicherheit

für die Kommunen. Es ist sinnvoll, diese Verordnungsermächtigung einzufügen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landesgesetzgeber ins Detail gehen und mit den Kommunen über spezifische Abrechnungen verhandeln möchte. Das ist gängige Praxis. Wir handeln im Einvernehmen auch mit dem zuständigen Ausschuss.

Zwei weitere wichtige Themen werden mit dem Gesetzentwurf nach vorn gebracht. Das haben meine Vorredner schon erwähnt. Es ist trotzdem wichtig, es hervorzuheben: Wir haben die Frage der Gebärdendolmetscher im Kita-Gesetz geregelt, und wir haben eine Lösung für die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderungen gefunden. Ich freue mich ausdrücklich, meine Herren von CDU und FDP, dass auch Sie anerkennen, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ich kann Sie nur einladen, gemeinsam mit uns und der kommunalen Ebene dafür zu sorgen, dass die kommunale Ebene das genauso sieht.

(Vereinzelt Beifall SPD und B90/GRÜNE - Zuruf des Abgeordneten Büttner [FDP])

Zur Frage der behinderten Kinder im Hort hatten mein Kollege Baaske und ich eine bundesrechtliche Entscheidung erwartet, denn das Problem liegt im SGB XII und nicht im Landesrecht. Im Übergang haben wir für eine pragmatische Lösung gemeinsam mit den örtlichen Sozialämtern plädiert. Ich freue mich auch hier über die gute Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium.

Im Rahmen des Kita-Gesetzes haben wir aber nun eine juristisch tragfähige Lösung für den Zeitraum geschaffen, bis der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat. Diese findet sich in dem Änderungsantrag zu § 17 Kita-Gesetz. Ich gehe davon aus, dass hier auch breit zugestimmt wird. Ich freue mich sehr, dass wir damit den betroffenen Kindern und ihren Familien verbindliche Unterstützung beim Besuch der Schulhorte zusichern können. Besonderer Dank geht an Herrn Dusel, den Behindertenbeauftragten, der hier im Publikum sitzt und der sich über ein Jahr lang sehr verdienstvoll darum bemüht hat, eine solche Lösung zu finden.

(Beifall SPD und DIE LINKE, der Abgeordneten Frau von Halem [B90/GRÜNE] und Büttner [FDP])

Ich empfehle Ihnen daher, dem Kindertagesstättenanpassungsgesetz und auch den Änderungsanträgen der Regierungskoalition zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen nunmehr zur Schlussabstimmung.

Es liegt zunächst in Drucksache 5/8817 der Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Änderungen und Ergänzungen in Artikel 1 § 1 Abs. 2 - zur Abstimmung vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport Kindertagesstättenanpassungsgesetz, Drucksache 5/8770. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Der Beschlussempfehlung ist mit deutlicher Mehrheit zugestimmt worden. Damit ist das Gesetz verabschiedet.

Ich komme drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/8810. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/8734

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Tack, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ab 1. Mai dieses Jahres tritt das neu gefasste Bundestiergesundheitsgesetz in Kraft. Damit wird das geltende Bundestierseuchengesetz abgelöst. Zeitgleich bedarf es eines Ausführungsgesetzes des Landes. In erster Linie wollen wir formalrechtliche Anpassungen an das neue Tiergesundheitsgesetz vollziehen.

Inhaltlich schafft der Gesetzentwurf verbesserte Rahmenbedingungen für eine schlagkräftige Tierseuchenbekämpfung unter Fortführung bewährter Elemente. Gleichzeitig werden die berechtigten Interessen der Vollzugsbehörden und der Tierhalter besser berücksichtigt. So wird der bereits bestehende Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes auf eine nun eindeutige rechtliche Grundlage gestellt. Diese Expertengruppe wird landesweit tätig in der Planung überregionaler Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen in speziellen Ermittlungstätigkeiten, in Tierseuchenfällen und im Tierseuchenkrisenmanagement. Der Tierseuchenbekämpfungsdienst berät und unterstützt das Ministerium sowohl bei der planmäßigen Zurückdrängung und Tilgung chronischer Infektionskrankheiten als auch im Krisenmanagement hoch ansteckender Tierseuchen. Dazu gehören zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche, die Geflügelpest oder auch die Afrikanische oder die klassische Schweinepest.

In Anerkennung der Personalhoheit der Kommunen wird zukünftig auf die zwingende Verbeamtung des Amtstierarztes verzichtet. Die an ihn gestellten Qualifikationsanforderungen werden jedoch beibehalten. Darüber sind wir uns, wie ich glaube, einig. Darüber hinaus wird für die Kreisordnungsbehörden die Möglichkeit geschaffen, auch andere fachkundige Personen

zur qualifizierten Unterstützung des Amtstierarztes einzubeziehen. Zum Beispiel können Bienensachverständige hinzugezogen werden, um den Amtstierarzt bei seiner Aufgabenerfüllung zu begleiten.

Die Gesetzesnovelle beinhaltet des Weiteren Regelungen zum Datenschutz. Diese sollen sowohl den Behörden als auch den Tierhaltern eine effektive oder schnelle Datenübermittlung ermöglichen und vor allen Dingen künftig Doppelarbeiten vermeiden.

Meine Damen und Herren, Tierseuchen haben im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Wir wissen darum. Mit der Novellierung der tierseuchenrechtlichen Regelungen wird das bewährte Brandenburger System der Tierseuchenprophylaxe und der Tierseuchenbekämpfung in Zusammenarbeit zwischen Behörden und den Tierhaltern weiter gestärkt. Die damit verbundene weitere Förderung der Tiergesundheit bei uns im Land und vor allem in unseren Tierbeständen ist Voraussetzung für die Produktion sicherer Lebensmittel. Daran haben wir alle ein Interesse. Sie stärkt sowohl den Verbraucherschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tierproduktion. In diesem Sinne werbe ich um die Überweisung und die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Folgart erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Die Änderung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes - eine lange Bezeichnung ist unabdingbar, da das Bundesgesetz, auf das man sich bezieht, geändert wurde. Darauf hat die Ministerin hingewiesen. Dazu gehören auch neue Begrifflichkeiten, auf die die Landesgesetzgebung eingehen muss. Wichtig ist, dass die landesspezifischen Rahmenbedingungen angepasst werden, damit keine Lücken gegenüber der Bundesgesetzgebung entstehen. Die Gesetzesänderung ist also unumgänglich, wenn wir Bundesrecht weiterhin umsetzen wollen. Die Übernahme von Begrifflichkeiten, um Kongruenz herzustellen, ist die eine Seite, die andere Seite betrifft inhaltliche Aussagen, die noch diskutiert werden müssen, zum Beispiel die Frage der Datenverarbeitung.

Meine Damen und Herren, positiv ist, dass die Meldungen der Tierhalter an die Tierseuchenkasse auch an andere zuständige Behörden weitergegeben werden können. Dies bietet die Chance, Meldeabläufe zu vereinfachen und Tierhalter von Doppelmeldungen zu entlasten. Das hilft, Bürokratie zu vermeiden.

Ein weiterer positiver Effekt ist, dass eine größere Übereinstimmung der Daten bei unterschiedlichen Stellen erreicht wird. Die Daten sind dann zeitlich auf aktuellem Stand. Abweichungen wie in der Vergangenheit lassen sich somit vermeiden und verringern.

Die Chancen des Datenabgleichs werden angeboten und dann auch genutzt.

Ein weiterer positiver Aspekt ist ein Passus - § 8 -:

„Soweit Erstattungen, Beihilfen oder finanzielle Unterstützungen von der Tierseuchenkasse im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gewährt werden sollen, kann die Kreisordnungsbehörde die Inanspruchnahme dafür geschlossener Rahmenverträge anordnen.“

Dahinter verbirgt sich unter anderem, dass Tierhalter gesetzlich neu verpflichtet sind, ihre Tiere im Seuchenfall auf Anordnung zu töten. Ich hoffe inständig, dass dieser Fall, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich der Seuchenfall, nicht eintritt. Trotzdem müssen die Tierhalter und das Land gewappnet sein; in einigen Kreisen wurde daher eine Abfrage bei den Tierhaltern gestartet, wie man im Fall des Falles vorgehen will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell können auch Dritte mit der Tötung beauftragt werden. Dies ist auch eine sinnvolle Lösung, wie ich meine, zumal im Falle des Falles, von dem wir alle hoffen, dass er nicht eintritt bzw. dass er verhindert werden kann, sich der Tierhalter ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation befindet. Ein Rahmenvertrag, ein sogenannter Standby-Vertrag bietet hier Entlastung und Sicherheit, dass eine ordnungsgemäße Tötung vorgenommen werden kann. Es geht darum, dauerhaft tragfähige und verantwortungsvolle Lösungen zu finden und diese auch anzubieten. Die Tierhalter haben die Verantwortung, und sie bekennen sich dazu auch das will ich hier ausdrücklich sagen.

Jedoch trägt auch das Land im Fall eines Seuchenausbruchs eine gewisse Verantwortung und kann unterstützend tätig werden, auch bereits im Vorfeld. Ich denke, das hat auch Ministerin Tack hier schon dargestellt. Bei einer Rahmenvertragslösung, die mehr Sicherheit bietet als individuelle Lösungen, ist es wichtig, dass alle Tierhalter eingebunden sind und dies auch finanziell mittragen. Viele Schultern können hier die Last leichter tragen. Hier kann und sollte das Land unterstützend eingreifen und entsprechende Regelungen festlegen, und auch eine finanzielle Beteiligung des Landes ist hilfreich und sollte erwogen werden. Dies ist möglich, wie Beispiele in der Bundesrepublik zeigen. Ich sehe hier durchaus Handlungsbedarf und will auch auf diesen Aspekt in meiner kurzen Rede hinweisen. Die Überweisung an den Ausschuss wird natürlich mitgetragen, und weitere Diskussionen werden sich positiv anschließen. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. - Bevor der Abgeordnete Wichmann das Wort ergreift, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Hoffmann-Oberschule in Großräschen und natürlich auch ihre Lehrerinnen und Lehrer. Seien Sie herzlich willkommen!