mit Ausnahme des einen Punktes. Der Antrag an sich ist nicht falsch, aber wir haben schon im Ausschuss sehr ausführlich begründet, warum wir ihn jetzt so nicht annehmen können. Dass ihr den Antrag zur Verfügung stellt, damit er in das Konzept einfließen kann, habe ich sehr wohl gehört, auch im Ausschuss; das braucht nicht dreimal wiederholt zu werden. Natürlich ist das, was dort inzwischen drinsteht, auch Ausfluss dessen, was in der Anhörung herauskam. Das will ich gar nicht bestreiten. Aber 750 000 Euro müssen untersetzt werden.
Ich habe mit Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen gesprochen, die mir gesagt haben: Wir wüssten jetzt gar nicht, wie wir mit dem Geld umgehen sollen.
Das kommt noch dazu! - Es müssen erst einmal die Träger da sein, es müssen qualifizierte Leute da sein, und es muss erst einmal wieder eine Struktur aufgebaut werden. Darum denke ich: Lasst uns das vernünftig konzeptionell aufarbeiten, wir brauchen wirklich eine Struktur.
Ich finde es nicht uninteressant, auch einmal die Frage zu verfolgen: Wie lösen wir das bundesweite Problem? - Natürlich haben wir das Problem, dass wir auf der einen Seite die Aufgaben und auf der anderen die Kosten haben. Das ist getrennt - in der ganzen Republik. Minister Markov wird bei der nächsten Justizministerkonferenz den Antrag stellen, das zu bündeln.
Wir werden es mit in die ASMK nehmen, damit das dort auch so beschlossen wird. Ob der Bund folgt, weiß ich nicht, aber wenn die Länder das wirklich konzentriert wollen, kann ich mir das schon vorstellen.
Der nächste Punkt, den man sehen muss: Wir brauchen Kooperationsstrukturen zwischen überörtlicher Betreuungsbehörde, örtlichen Betreuungsbehörden und den Betreuungsvereinen. Deswegen fand zum Beispiel in der vergangenen Woche mit den Betreuungsbehörden ein Workshop statt, um zu gucken: Wie kriegen wir gemeinsam hin, dass hier mehr kooperiert wird?
Wir brauchen betreuungsvermeidende Maßnahmen, auch das muss organisiert werden. Dass viel mehr Werbung dafür gemacht wird, dass die Leute diese Vorsorgevollmachten unterschreiben, kann schon viel erreichen - auch das haben wir gelernt.
Letzten Endes brauchen wir eine Stärkung des Ehrenamtes, aber auch das muss ins Konzept geschrieben werden und sollte nicht einfach mit 750 000 Euro erschlagen werden. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen nunmehr zur Abstimmung. Die CDU hat hierzu namentliche Abstimmung beantragt. Es geht um die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/8755, Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, „Ehrenamtliche Betreuung und selbstbestimmte Vorsorge fördern“.
Es liegt uns folgendes Ergebnis vor: Mit Ja haben 42 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 27 Abgeordnete, es gab zwei Enthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung Folge geleistet worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Hoffmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Agieren der Landesregierung zu den Fragen der Kitafinanzierung, die wir heute Mittag schon erörtert haben, beweist einmal mehr, dass es nötig ist, eine Grundsatzdebatte über die Förderung der frühkindlichen Bildung in diesem Land zu führen. In den Blick müssen dabei besonders der Auftrag und die Umsetzung durch das Land genommen werden, das per Gesetz zur Ausgestaltung der frühkindlichen Förderung verpflichtet ist.
Und es muss Bilanz gezogen werden, wie unter dieser Landesregierung versucht wurde, Verbesserungen für die frühkindliche Bildung zu erzielen. Ich glaube, es gehört in den Fokus der Öffentlichkeit, was die rot-rote Landesregierung auf der einen Seite öffentlich immer wieder fordert und propagiert und was auf der anderen Seite wirklich getan wird.
Meine Damen und Herren, ich kann mich hier an durchaus heftige Debatten erinnern, in denen Sie, werte Kollegen von der Regierungskoalition, den stärkeren Ausbau der Kita-Plätze gefordert und dabei immer wieder ganz besonders auf das Betreuungsgeld geschimpft haben. Jetzt sage ich: Das mag politisch durchaus opportun sein, aber eigentlich auch nur dann, wenn man seine eigenen Hausaufgaben gemacht hätte, und das ist hier nicht der Fall.
Ich habe heute schon in der Debatte zum Kitaanpassungsgesetz gesagt, dass die nun beschlossene Kita-Finanzierung ein Flickenteppich sondergleichen ist.
Darüber hinaus gibt es weitere Problemfelder in der frühkindlichen Bildung, die in der Verantwortung des Landes liegen und - entgegen allen Beteuerungen - nicht angepackt wurden.
Schaut man sich zum Beispiel an, was zum Kitaplatzausbau in Brandenburg passiert ist, dann kann einem, wenn man ein soziales Herz hat, dieses nur bluten oder kurz vor dem Infarkt stehen, denn die Landesregierung hat Schwarz auf Weiß bestätigt, dass sich das Land in keinster Form am Ausbau der Kitaplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach Bundesrecht beteiligt hat. Mehr noch: Sie verweigern den Kommunen sogar die Bundesgelder, die eigens für den Ausbau und den Betrieb dieser Plätze bereitgestellt sind.
Ich komme nicht umhin, im Detail darauf einzugehen: Der Bund hat dem Land Brandenburg seit 2009 mehr als 73 Millionen Euro für den Ausbau von Kitaplätzen zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Bund bis Ende dieses Jahres weitere 81 Millionen für die Unterhaltung, also die Betriebskosten dieser Plätze in Brandenburg zur Verfügung stellen. Die Kommunen haben sich mit 29 Millionen Euro an der Schaffung zusätzlicher Plätze beteiligt und tragen auch noch fast allein die Betriebskosten dafür.
Das Land Brandenburg als grundständiger Gesetzgeber für die Kinderbetreuung hat sich nicht an den Investitionskosten betei
ligt. Das heißt, dass in Brandenburg Bund und Kommunen allein den Ausbau der Kitaplätze zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs finanziert haben. Mehr noch: Die Landesregierung, die rot-rote Landesregierung, die das Modell der Kindertagesbetreuung immer wieder einer eigenverantwortlichen Betreuung der Eltern nach ihren Werten vorzieht, ist noch nicht einmal gewillt, die dafür vorgesehenen Bundesgelder zum Unterhalt dieser neu geschaffenen Plätze an die Kommunen weiterzugeben. Nur ein Bruchteil, nämlich 20 % der Mittel für Betriebskosten, leitet das Land an die Kommunen weiter. Den Rest streicht das Land ein. Das muss man einfach so sagen. Das ist keine Spekulation, das ist traurige Realität.
(Ludwig [DIE LINKE]: Wir haben die Antwort auf die Kleine Anfrage auch gelesen! Das ist doch Quark!)
- Das ist traurige Realität. Das hat man eindeutig in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage gesehen. Das können Sie noch einmal nachlesen, Kollege Ludwig.
Wenn wir uns angucken, wie Sie diese Vorgehensweise begründen, dann stellen wir fest, dass Sie Ihr Vorgehen damit rechtfertigen, dass Sie den Rest der Bundesgelder für die Verbesserung des Personalschlüssels heranziehen, die hier 2010 beschlossen wurde. Jetzt muss ich einfach einmal sagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass Sie das so machen, dann ist das nicht korrekt, weil die Bundesgelder für den Unterhalt dieser Plätze bereitgestellt werden.
Die sind ausschließlich für neu geschaffene Plätze vorgesehen und nicht zur Finanzierung bereits bestehender. Das steht so im Gesetz, Kollege Ludwig. Wenn man jetzt Ihrer Argumentation folgt, dann zweckentfremden Sie die Bundesmittel absichtlich, und das könnte Sie und könnte das Land am Ende teuer zu stehen kommen.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit: Wenn Sie jetzt nachweisen wollten, dass die Bundesmittel nicht zweckentfremdet werden, weil Sie die Gelder nur für das Personal der zusätzlich geschaffenen Plätze einsetzen, dann allerdings müsste man sagen: Dann hätte man ja gar keine echte Verbesserung des Personalschlüssels für alle Plätze.
So oder so, meine Damen und Herren, Sie verursachen mit dieser Vorgehensweise ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Sie auf der einen Seite zwar Betreuungsangebote für alle Kinder einfordern, auf der anderen Seite aber nicht bereit sind, mindestens die zur Verfügung stehenden Gelder an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzugeben.
Ich will an der Stelle noch eines sagen: Sie wissen sicherlich, dass ich kein Freund des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich bin. Ich finde, es hat sich nicht bewährt. Ich finde, es sollte weg.
Aber man muss auch sagen, dass Sie mit Ihrem Vorgehen genau die Vorbehalte derer stützen, die sich dagegen wehren, dass
das Kooperationsverbot abgeschafft wird. Denn es gibt eine alte Grundregel - die kenne ich auch aus meinem Tanzmusikerdasein -: Wer bezahlt, bestimmt auch, was für Musik gespielt wird. Diesen Grundsatz unterlaufen Sie hier, und deshalb fordern wir mit unserem Antrag, dass Sie mindestens die Bundesgelder für die Betriebskosten für die neugeschaffenen Plätze in voller Höhe an die Kommunen ausreichen.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich noch einmal auf das Thema Personalschlüssel zurück: Da haben wir auch immer wieder Studien. Die bescheinigen Brandenburg, dass es zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung deutlich stärkerer Anstrengungen des Landes bedarf. Noch immer hat Brandenburg eines der schlechtesten Betreuungsverhältnisse in der Kindertagesbetreuung bundesweit.
Die Verbesserung des Personalschlüssels 2010 war ein erster Schritt, der auch konsequent war, der von allen mitgetragen wurde, wenngleich es handwerklich gewisse Mängel gab, wie wir heute Mittag auch gesehen haben. Trotzdem sind wir immer noch weit vom Bundesdurchschnitt entfernt. Auch heute betreut eine brandenburgische Erzieherin weitaus mehr Kinder als ihre Kolleginnen in anderen Bundesländern. Wir alle in diesem Haus wissen natürlich, dass es deshalb auch weiterer finanzieller Anstrengungen bedarf.