Protocol of the Session on April 2, 2014

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Was war das jetzt? - Dom- browski [CDU]: Das war ein Ordnungsruf!)

So war es bei den Flugrouten, die den Anwohnern elf Jahre vorgegaukelt wurden. So war es beim Einbau von Billigschallschutz, so war es - das betrifft allerdings alle Brandenburgerinnen und Brandenburger - auch bei den Kosten und bei den Eröffnungsterminen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Goetz [FDP])

Jetzt wird allerdings, als wäre das nicht schon genug, auch gleich noch das erste erfolgreiche Volksbegehren Brandenburgs mit voller Wucht gegen die Wand gefahren. Nach über einem Jahr mit der öffentlich verkündeten Bitte um einen fünf Jahre währenden freiwilligen Verzicht der FBB auf die Stunde von 5 bis 6 Uhr in die Verhandlungen mit Berlin und dem Bund zu ziehen ist eine völlig unnötige Kapitulationserklärung in puncto Nachtruhe am BER.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Das gilt umso mehr, als vergangene Woche der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Forderungen des Volksbegehrens umfänglich untermauert hat. Der Sachverständigenrat setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen, die die Bundesregierung in Umweltfragen beraten. In einem Sondergutachten zur Planung von Flughäfen und Flugrouten empfehlen die Fachleute dem Gesetzgeber, ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu gewähren. Der Staat habe eine Schutzpflicht für die menschliche Gesundheit, heißt es dort als Begründung.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Goetz [FDP])

Ein schwerwiegenderes Argument gibt es nicht, um sich gegen den Vorwurf Berlins zu wehren, ein solches Nachtflugverbot sei eine unhaltbare und nicht zu begründende Extremposition. Wie nicht anders zu erwarten, hat unsere Landesregierung die Argumentation des Sondergutachtens bislang nicht aufgegriffen. Dabei wäre gerade dies dazu angetan, jetzt doch noch Bewegung in die Sache zu bringen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Kommen wir zu dem Punkt Wirtschaftlichkeit. Ich zitiere Sie, Herr Ministerpräsident:

„Unsere Verhandlungspartner befürchten auch, dass der Wirtschaftlichkeit des Flughafens schwerer Schaden zugefügt werden könnte. Der Bund sieht sogar den Flughafenstandort Deutschland … in Gefahr.“

Um einmal beim letzten Punkt anzufangen: Ich hatte das immer so verstanden, dass BER der Singleairport für die Region

Berlin und Brandenburg werden soll. Dass es der einzige Flughafen von Deutschland werden soll, halte ich dann doch für an den Haaren herbeigezogen. Inwieweit eine Beschränkung in drei Stunden eines in einem urbanen Gebiet liegenden Flughafens, der übrigens nur Rang 3 unter den deutschen Flughäfen einnimmt, den gesamten Flughafenstandort Deutschland gefährden soll, möge uns bitte einmal jemand etwas ausführlicher erläutern.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Goetz [FDP])

Nach allen uns bekannten Zahlen zur Kostenexplosion am Flughafen könnte man nun zynisch werden und sagen, dass sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Flughafens sowieso nicht mehr stellt, sondern höchstens danach, in welchem Umfang er durch ein vollständiges Nachtflugverbot noch unwirtschaftlicher würde.

(Goetz [FDP]: Das ist nicht zynisch, das ist die Wahrheit, Herr Vogel!)

- Vermutlich ist es die Wahrheit.

Die bislang einzige Grundlage zur Beurteilung dieser Frage ist ein von der Flughafengesellschaft selbst bei der Universität Köln in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2007. Die Gutachter gingen davon aus, dass in einem aus ihrer Sicht als Worst Case bezeichneten Szenario im Jahr 2023 statt wie bei unbeschränktem Flugbetrieb - also rund um die Uhr - geplanten 30 Millionen Passagieren im Jahr 2023 dann nur 25 Millionen Passagiere zu verzeichnen wären, und errechneten daraus regionalwirtschaftliche Effekte von minus 30 Millionen Euro. Es geht also nicht um die Einnahmen der Flughafengesellschaft, sondern um regionalwirtschaftliche Effekte von Bund, Ländern und Gemeinden von minus 30 Millionen Euro.

30 Millionen Euro Minus pro Jahr für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr? Das sind rund 5 Millionen Euro weniger, als die verschobene Inbetriebnahme des BER an Kosten und Einnahmeausfällen für die Flughafengesellschaft pro Monat produziert. Anders ausgedrückt: Allein mit den bislang aus der Verschiebung des BER absehbaren Mehrkosten könnte man über 50 Jahre lang die errechneten regionalwirtschaftlichen Effekte kompensieren - soweit zur Größenordnung. Im letzten Jahr verzeichneten die Berliner Flughäfen - übrigens bei minimalem Nachtflugbetrieb - bereits 26,3 Millionen Passagiere, liegen also deutlich über dem, was hier für das Jahr 2023 als Negativvariante an die Wand gemalt wurde. Die aktuelle Diskussion dreht sich denn auch zunehmend um die Frage, ob der BER nicht bereits bei der Eröffnung viel zu klein ist.

Immer drängender werden aber auch die anderen Fragen, die der Flughafen BER aufwirft; sie haben ein Ausmaß erreicht, angesichts dessen die Zweifel daran wachsen, dass die Probleme überhaupt noch zu bewältigen sind. Ich spreche hier zunächst einmal - das haben auch einige Vorredner getan - von den gestrigen Zeitungsmeldungen, die wohl leider nicht als harmloser Aprilscherz abgetan werden können. Es ist von einer weiteren exorbitanten Kostensteigerung, von totalem Planungschaos und einer Eröffnung des BER als Baustelle, von der Hilflosigkeit von Experten, die einer möglichen Entkernung oder gar einem Abriss des Terminals das Wort reden, die Rede. Was auch immer von diesen Meldungen zu halten ist: Einiges spricht dafür, dass sie nicht ganz aus der Luft gegriffen

sind. Was anderes als Probleme unfassbaren Ausmaßes kann dazu führen, dass die Flughafengesellschaft auch zur nächsten Aufsichtsratssitzung, fast zwei Jahre nach der letzten Absage des Eröffnungstermins im Mai 2012, weder in der Lage ist, einen Terminplan noch einen Finanzplan noch einen schlüssigen Businessplan vorzulegen? Bei der Blutspur, die Mehdorn gerade in den Reihen seiner Führungskräfte zieht,

(Lachen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die sich kritisch mit seiner Ankündigungspolitik auseinandersetzen, stellt sich die Frage, wie lange die Landesregierung hier noch zuzusehen gedenkt.

Unsere Geduld jedenfalls ist zu Ende. Es kann nicht sein, dass die wahren Sachverhalte aus politischer Rücksichtnahme oder zur Imagepflege des Flughafens zurückgehalten werden. Dafür ist die Sache zu ernst und kostet nicht nur die Brandenburger viel Geld. Auch hier sind Sie es den Leuten schuldig, reinen Wein einzuschenken. Die entscheidenden Fragen müssen endlich beantwortet werden. Anders sind auch keine sachgerechten Entscheidungen zu treffen und von uns schon gar nicht zu verantworten. Ich möchte in aller Eindringlichkeit davor warnen, die Bekanntgabe unangenehmer Nachrichten - ich denke hier vor allem an Mehrkosten und weitere Bauverzögerungen - auf die Zeit nach der Landtagswahl zu verschieben.

Herr Ministerpräsident, das Beste, was man über diese Regierungserklärung sagen kann, ist, dass sie gehalten wurde.

(Gelächter bei der FDP)

Das wollen wir auch durchaus anerkennen. Im Ergebnis haben Sie aber nur leere Hände präsentiert. Das war zu wenig! Das war zu wenig für uns, das war aber insbesondere zu wenig für all die Menschen im Flughafenumfeld, die auf Sie gesetzt haben und die Sie heute bitter enttäuscht haben. Ich denke, dies wird Nachwirkungen über den Tag hinaus haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, FDP sowie vereinzelt CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Sie haben die Regierungserklärung zur Kenntnis genommen.

Wir schließen Tagesordnungspunkt 1, und ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/8741

Die Fragestunde ist heute eine halbe Fragestunde. Die mündliche Anfrage 1560 von heute und die Frage 1585 von morgen wurden miteinander getauscht. Die mündliche Anfrage 1567 wurde durch die Fragestellerin zurückgezogen. Wir beginnen also mit der Frage 1555 (Ausbildungsstellen), die die Abgeordnete Geywitz stellt.

Derzeit suchen viele Schülerinnen und Schüler sowie Bewerberinnen und Bewerber eine betriebliche Ausbildungsstelle für

August/September 2014. Gleichzeitig jedoch beklagen sich viele Unternehmen, dass ihre Lehrstellen unbesetzt bleiben. Hinzu kommt, dass viele junge Menschen außerhalb Brandenburgs einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Ich frage die Landesregierung: Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, inwieweit die Qualität der Ausbildung oder die vereinbarten Ausbildungsvergütungen einen Beitrag zu diesem Dilemma liefern?

Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal einen schönen guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen!)

In der Tat, liebe Kollegin Geywitz, wenn das Bundesland Brandenburg dreimal hintereinander „dynamisches Bundesland“ wird, dann ist es irgendwie auf der Hand liegend, dass Fachkräfte regelrecht abgesaugt werden. Es entsteht derzeit ja auch ein riesengroßes Fachkräfteproblem in diesem Land. In einigen Branchen haben wir es schon. Es gibt keinen Königsweg, das Problem zu lösen, aber wenn es einen gäbe, der dicht dran ist, dann wäre es natürlich, zunächst einmal für die eigene Ausbildung zu sorgen. Das machen viele Brandenburger Betriebe, aber viele leider auch nicht mehr. Darum kommt diese Anfrage wahrscheinlich gerade zum rechten Zeitpunkt; denn wir sind jetzt gerade wieder in der Phase, wo sich junge Leute bewerben sollen und wo die Betriebe die Ausbildungsstellen offenlegen sollen.

Im vergangenen Jahr gab es in Brandenburg ein Minus von 11 % am Angebot der betrieblichen Ausbildungsplätze. Das kann uns nicht zufriedenstellen, denn nach wie vor ist die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen riesengroß, und sie ist höher als das Angebot an Plätzen, das wir auf dem Markt haben, obwohl die Förderung seit Jahren durch das Land und durch andere Gremien - die BA fördert ja auch - erheblich ist. Ich erinnere an die Verbundausbildung, also die PAV-Richtlinie, ich erinnere an die spezifische Verbundausbildung, wenn junge Leute Vermittlungshemmnisse haben. Ich erinnere daran, dass wir die Kammern auffordern, die Handwerksbetriebe noch einmal aufzusuchen, um zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Betriebe zu unterstützen. All das hat nicht gefruchtet. Wir sind bei einem Minus von 11 %; ich sagte es gerade. Das heißt, wir müssen noch einmal gucken, ob wir unsere Förderung hier nicht anders justieren, ob wir nicht dichter an die Betriebe herankommen, zum Beispiel über die Innungen, über die Kreishandwerkerschaften. Das sind Dinge, die wir derzeit diskutieren.

Aber eines muss man ganz ehrlich zugestehen: Es hat sich auch etwas gebessert. Vor Jahren habe ich immer noch geschimpft und habe gesagt: Leute, bietet eure Lehrstellen nicht erst im Sommer an, sondern guckt, dass ihr das schon im Februar/ März tut! - Das tun die Brandenburger Betriebe jetzt. Wer sich die Annoncen anschaut, wer sich die Meldungen der BA anschaut, kann reflektieren, dass sie das tatsächlich tun. Das heißt, sie haben reagiert, bieten die Stellen also früher an. Die Über

nahmequote hat sich verbessert. Wir waren bisher immer weit unter 60 % - 57 %, 56 % -, jetzt sind wir bei 62 % Übernahmequote. Auch das ist schon mal nicht ganz schlecht. Da sind wir besser geworden.

Großes Manko ist nach wie vor die Bezahlung der Azubis bei uns im Land. Dazu kommt morgen früh noch eine Anfrage von den Linken, die sich mit dem Thema beschäftigt: Kann man nicht sozusagen eine Mindestausbildungsvergütung einführen? Dazu muss man wissen: Ja, es gab im letzten Jahr eine tarifliche Erhöhung, im Schnitt um 5 %. Das heißt, wir sind jetzt bei 708 Euro; ich habe mir die Zahl noch mal herausgezogen. Das Problem ist nur: Es sind lediglich 23 % der Betriebe tarifgebunden. Das heißt, viele Jugendliche bei uns bekommen den inzwischen fest eingeführten - muss man sagen - Abschlag von 20 %. Das heißt, es gibt eine Rechtsprechung, die sagt: Wenn ihr keinen Tarifvertrag habt, dann könnt ihr minus 20 % des Tarifvertrages nehmen. - Das wäre immer noch eine angemessene Ausbildungsvergütung. Dazu dann morgen in der Antwort auf die Mündliche Anfrage mehr. Das ist aber inzwischen für viele junge Azubis hier in Brandenburg der Regelfall geworden. Das stellt uns natürlich nicht zufrieden. Jeder dritte Brandenburger Azubi bekommt eine Ausbildungsvergütung von unter 600 Euro, im Westen ist es jeder achte, der unter 600 Euro hat. Da kann man sich vorstellen, dass es für viele verlockend ist, zum Beispiel nach Berlin zu gehen oder nach Niedersachsen oder sogar nach Bayern oder Baden-Württemberg. Und darum müssen wir an dieser Stelle tatsächlich die Qualität verbessern. Aber ich sehe, die Kollegin Geywitz hat noch eine Nachfrage.

Die hatte sie zwar nicht ordnungsgemäß angemeldet, aber jetzt ist sie dran.

Das rote Licht an diesem kleinen Mikrofon leuchtet und leuchtet. Insofern scheint es sich hier offensichtlich eher um ein Technikproblem zu handeln. Vielleicht kann man das nachprüfen.

Die Bezahlung der Ausbildung ist sicherlich die eine Frage. Die andere Frage ist die Qualität der Ausbildung, ob die Menschen etwas lernen, sodass sie sagen: Es lohnt sich für mich persönlich, diese Ausbildung weiterzuführen.

Ich habe mir den Ausbildungsreport des DGB angesehen und war sehr erschrocken, als ich gesehen habe, wie hoch die Abbrecherquoten gerade im Gastronomiebereich sind. Haben Sie denn Hinweise darauf, dass es hier Qualitätsprobleme gibt, die ursächlich dafür sind, dass Ausbildungen abgebrochen werden?

Allerdings. Man muss aber auch sagen, dass das, was beim DEHOGA in den letzten Jahren passiert ist und auch noch passiert, mit Ansage kam. Es war vorhersehbar, dass es diese Einbrüche dort geben wird. Der DGB-Qualitätsreport macht offensichtlich, dass der DEHOGA in Brandenburg bei den Hotelfachleuten, bei den Köchinnen und Köchen weit abgeschlagen ist. Da sind immer 25 Felder, und die Brandenburger Hotelfachleute tauchen auf den Positionen 23 oder 24 auf, sind also in der Regel die Zweit- oder Drittschlechtesten. Das macht

deutlich, dass wir hier in den letzten Jahren offensichtlich nicht gut ausgebildet haben. Es ist ja immer eine Frage: Habe ich gute Ausbilder? Erklären die ordentlich, was ich machen soll? Werde ich womöglich in der Ausbildungszeit für Sachen eingesetzt, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben? Es geht darum: Wie viele Überstunden muss ich machen? Es steht zum Beispiel im Report, dass im DEHOGA etwa 60 % der Auszubildenden Überstunden machen müssen. In Industriebetrieben sind wir bei 12, 13 oder 15 %. Also auch dort ist der Einsatz von Azubis für Dinge, die normalerweise den Facharbeitern, den Gesellen vorbehalten sind, überbordend hoch. Das macht deutlich, dass es da offensichtlich mehr um Ausbeutung als um eine Ausbildung ging. Das hat der DEHOGA auch verstanden, er hat im August 2012, glaube ich, auch einen Tarifvertrag abgeschlossen, der bis 2015 fortwirkt, plus 5 %, plus 7 % pro Jahr nach oben geht, auch in der Ausbildungsvergütung.

Aber am Ende des Tages muss man sagen: Auch in der DEHOGA-Branche gibt es wieder eine recht geringe Tarifbindung und relativ viele Betriebe, die ohne Betriebsräte arbeiten, wo also noch einmal nachverhandelt werden kann. Ich glaube, 0,4 % der DEHOGA-Betriebe haben Betriebsräte. Auch das ist ein großes Dilemma für die ganze Branche. Das offenbart sich jetzt natürlich auch darin, dass im DEHOGA-Bereich in diesem Jahr sehr viele Lehrstellen nicht besetzt werden können, zwischen 20 und 30 %. Ich finde, der DEHOGA sollte das als Chance begreifen, bei den Leuten, die sie im Betrieb haben, die Qualität der Ausbildung zu steigern, und nicht darauf zu setzen, dass sie im nächsten Jahr wieder mehr Azubis bekommen. Man sollte sich nicht damit schmücken, dass man 20 oder 30 % Lehrlinge in einem solchen Betrieb hat. Im Westen, in der Schweiz und in Österreich sind es 5 %, die im Hotel- und Gaststättenbereich ausgebildet werden. Lassen Sie es 6 oder 7 % sein, das ist auch in Ordnung, aber dann sollte die Qualität stimmen, dann sollten die jungen Leute auch eine Chance haben, nach der Ausbildung übernommen zu werden. Darum muss es am Ende des Tages gehen, und nicht darum, dass Lehrlinge für Arbeiten eingesetzt werden, die eigentlich den ausgebildeten Fachkräften vorbehalten sind. - Danke schön.

Es gibt weitere Nachfragen. Frau Schier, bitte.