Einmal abgesehen davon, dass das natürlich Blödsinn ist - denn zum Beispiel auch die erforderlichen deutlich mehr als 10 Millionen Euro für das Kita-Anpassungsgesetz bedurften keines Nachtragshaushalts -, kommen wir Ihnen dennoch so weit entgegen, dass wir weder eine konkrete Summe beantragen noch eine sofortige Stiftungserklärung fordern, sondern nur eine Absichtserklärung für die nächste Legislaturperiode.
Die FDP sieht das laut ihrem Entschließungsantrag anders. Das ist auch gut so - wir haben oft darüber diskutiert -, aber wir sind in unserem Antrag extra unterhalb dieser Forderung geblieben.
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, dass ausgerechnet Sie hier fordern, wir sollten über dieses Thema einmal im Ausschuss diskutieren. Herr Lipsdorf, wir haben unendlich oft darüber diskutiert!
Wenn Ihnen das nicht gereicht hat, dann hätten auch Sie konkrete Schritte einleiten können, damit wir zu einer anderen Beschlussfassung gekommen wären. Ich betone: Diskutiert haben wir darüber genug!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, wenn Sie unseren Antrag ablehnen, ist klar, dass die Tatsache, dass die Landesregierung nach zweieinhalb Jahren Diskussion nicht zu einer Meinungsbildung imstande war, nur eine euphemistische Umschreibung dessen ist, dass sie keine Denkmalförderung will.
Da hat er Recht. - Frau von Halem, die Punkte 2 und 3 sind weder im Ausschuss besprochen noch sonst wie an mich herangetragen worden. Ich habe zu diesen Punkten Klarheit, weil ich weiß, wie die Geschichten im Land Brandenburg laufen. Ich war oft genug dabei und erlebe es immer wieder. Wir können uns, wie gesagt, gern darüber unterhalten. Ich setze das auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, die im Mai stattfinden wird, und werde auch das Landesamt informieren. Zudem versuche ich, Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörden zu bekommen, die sich trauen, Aussagen zu machen zu dem, was wirklich abgeht.
Vielen Dank. Er übt sein Selbstbefassungsrecht aus; das ist doch in Ordnung. - Wir kommen zum nächsten Redebeitrag. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Kunst das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Wertschätzung des Denkmalschutzes in diesem Hause kann wohl kein vernünftiger Zweifel bestehen. Diese Einschätzung gilt insbesondere dann, wenn man die heutige Debatte verfolgt hat.
Brandenburg ist ein mit historischen Bauwerken reich gesegnetes Land. Diese Bauwerke sind Teil unseren kulturellen Erbes; darüber sind wir alle uns einig. Sie bedeuten aber ebenso eine große Verpflichtung für das Land und natürlich auch für die Eigentümer.
Ich möchte gleich vorab klarstellen, dass das Land an der Seite dieser Eigentümer stand und steht und sie nach Möglichkeit unterstützt. Der Antrag von CDU und Grünen malt unterschwellig das Bild vom geprüftem Denkmalseigner hier und der überstrengen Landesregierung mit dem Denkmalschutzgesetz unter dem Arm dort. Das trifft einfach nicht zu. Jede Landesregierung seit 1990 hat die Verpflichtung angenommen, sich um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Denkmalschutzes zu kümmern. Sie hat sich auch darum gekümmert, dass die Eigentümer dazu in die Lage versetzt werden. Wenn ich in der Debatte zur Großen Anfrage 31 von den großen Leistungen beim Aufbau der kulturellen Infrastruktur gesprochen habe, so stehen diesen Leistungen nicht mindergroße Anstrengungen zum Erhalt seiner Denkmale gegenüber.
Das MWFK hat dem zuständigen Fachausschuss des Landtages im Dezember 2012 einen Bericht über die Stärkung des Denkmalschutzes und die Sicherung der Denkmalförderung vorgelegt.
In diesem Bericht wurde ein Überblick über unsere zahlreichen finanziellen Anstrengungen gegeben. Ich nenne hier nur die denkmalbewahrenden Kulturstiftungen im Land, die Denkmalförderprogramme des MWFK, wobei die Denkmalförderung das sprach ich vorhin an - ressortübergreifend erfolgt und auch in der Zuständigkeit des MIL liegt.
Der Bericht verdeutlicht allerdings auch, dass außerhalb der bestehenden Förderkulissen und Förderprogramme nicht unerheblicher Bedarf an Mitteln zur mittelfristigen Sicherung von bedeutenden Denkmalen, insbesondere von solchen ohne aktuelle Nutzungsoption, besteht. Es ist nicht so einfach, für alle Denkmale eine Verwendung bzw. Verwertung zu finden. Sanierte Denkmale, die nicht genutzt werden können, sind ein sehr schwieriges Geschäft, weil in der Regel alle Anstrengungen nach relativ kurzer Zeit perdu sind.
Weiterer kurzfristiger Förderbedarf besteht hinsichtlich der Restaurierung wertvoller Innenausstattungen, insbesondere von Kirchen - Altäre, Epitaphe, Kanzeln, Orgeln, Taufengel usw. -, sowie einer ganzen Reihe von Denkmalnotsicherungen infolge von Schäden durch Umwelteinflüsse.
Ein Vorschlag, diesen Bedarfen abzuhelfen bzw. sie zu mindern, bestand darin, eine Denkmalstiftung einzurichten. Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang gewesen, der zur Beauftragung durch den AWFK geführt hat. Diesem ist, wie erwähnt, der Bericht zugearbeitet worden. Der beauftragten Arbeitsgruppe gehörten neben Vertretern des MWFK und des BLDAM der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des AWFK an.
In aller Bescheidenheit: Das ist kein alltäglicher Vorgang und im Übrigen tatsächlich ein guter Beleg dafür, wie parlamentarische Arbeit auch aussehen kann und dass daraus tatsächlich etwas an Strukturvorschlag entstanden ist, was durchaus auch realisierbar wäre.
Die Arbeitsgruppe hat in sehr kooperativem Miteinander verschiedenste Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der Denkmalförderstruktur in Brandenburg unterbreitet. Zur Absicherung dieser Vorschläge sind vom MWFK mit den zu beteiligenden Ressorts MI und MIL Gespräche geführt worden. Im Januar hat sich der AWFK mit dem abschließenden Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe befasst. Es war dort, flapsig gesagt, Friede, Freude, Eierkuchen - dieser Bericht fand fraktionsübergreifend Zustimmung.
Auf der Basis einer sachgerechten fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit sind somit bereits alle notwendigen und machbaren Schritte unternommen worden, um die Möglichkeiten der Denkmalförderung über ein Instrument der Denkmalstiftung zu verbessern und zu verstetigen. Diese Ergebnisse werden zu Beginn der neuen Legislaturperiode unter Verwendung der von der Arbeitsgruppe favorisierten Ansätze zur Gründung einer Denkmalstiftung aufgegriffen werden. Meine Damen und Herren, das wird geschehen, dafür benötigen wir Ihren Antrag nicht.
Zum Dissensverfahren hätte ich noch einige weitere Ausführungen. Da die Redezeit abgelaufen ist, werde ich mir das schenken. - Ich danke Ihnen.
Herzlichen Dank. - Während für das Schlusswort die Abgeordnete Heinrich an das Mikrofon tritt - was sie nicht mehr tun
will -, begrüße ich unter unseren Gästen unsere ehemalige Kollegin und unsere Verbindung zur kommunalen Basis, die Abgeordnete Wehlan, die jetzt Landrätin ist.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu den Abstimmungen. Es geht um den Antrag in Drucksache 5/8715, eingebracht durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einer Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Entschließungsantrag in der Drucksache 5/8806, eingebracht durch die FDP-Fraktion. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vier Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Exkollegin! Wir haben heute den vorliegenden Antrag eingebracht, weil wir möchten, dass die Landesregierung all ihre Möglichkeiten ausschöpft, um eine Zulassung des Maises 1507 auf EUEbene zu verhindern. Die Versprechungen der Agrotechnik, die Erträge zu steigern, den Pestizideinsatz zu verringern und den Hunger in der Dritten Welt zu bekämpfen, haben sich als nicht haltbar erwiesen. Sie sind nichts anderes als leere Versprechungen, die Fakten sehen anders aus: Gentechnik bringt keine höheren Erträge, hier sind eher lokal angepasste Sorten im Vorteil. Gentechnik verringert auch nicht den Pestizideinsatz, im Gegenteil: Durch Resistenzbildung müssen immer mehr Pestizide auf die Äcker gebracht werden - mit verheerenden Folgen für die Umwelt.
Eine Studie in England ergab beispielsweise, dass die Anzahl und Vielfalt von Wildkräutern auf und neben Ackerflächen mit Genanbau um 40 % verringert wird. Langzeitwirkungen auf die Umwelt sind ebenso ungeklärt wie Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit. Und Gentechnik führt zu erheblichen Abhängigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe von den Saatgutkonzernen.
Es gibt also ausreichend Gründe, Gentechnik auf dem Acker abzulehnen. Agrotechnik ist und bleibt ein Irrweg.
Wir sind daher froh, dass gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland derzeit nicht kommerziell angebaut werden. Mit der Zulassung der Maislinie 1507 kann dies jedoch bald schon wieder Geschichte sein. Auch wenn Brandenburg keine unmittelbare Entscheidungskompetenz hat, halten wir es für unabdingbar, dass sich Landtag und Landesregierung klar gegen die Zulassung positionieren und diese Position auch auf Bundes- und EU-Ebene deutlich zum Ausdruck bringen.
Wir hatten hier mit dem Beschluss vom September 2011 zumindest schon einmal das positive Zeichen gesetzt, dass es keine Gentechnik auf landeseigenen Flächen in Brandenburg geben wird und wir die gentechnikfreien Regionen in Brandenburg unterstützen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Anlasses halten wir es aber auch für dringend geboten, hier noch einmal ein klares Zeichen im Hinblick auf den Genmais 1507 gegenüber dem Bund und der EU zu setzen.
Die Bundesregierung hat sich bisher nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher verhalten. Am 11. Februar hat sie mit ihrer Enthaltung im EU-Ministerrat dazu beigetragen, dass uns nun eine Zulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie droht. Hiermit hat Frau Merkel gegen den Koalitionsvertrag verstoßen, in dem es heißt:
Der Koalitionsvertrag ist ihr da anscheinend egal, sie handelt nach eigenem Gutdünken und knickt gegenüber der Genlobby ein.
Für eine Zulassung von 1507 hat sich über eine Enthaltung im EU-Ministerrat aber nicht nur die Bundesregierung ausgesprochen, auch die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD unterstützen bislang leider den Anbau von Genmais in Europa. Da hilft dann auch nicht die Forderung nach Länder- oder regionalen Verboten - eine absolute Mogelpackung, denn bisher existieren EU-rechtlich überhaupt noch keine Möglichkeiten, Verbote auf Bundesländerebene oder Regionalebene zu erlassen.
Die diskutierte Opt-out-Regelung, die ein Verbot durch die Mitgliedsstaaten ermöglichen soll, hat die Bundesregierung dahingegen nicht unterstützt. Solch eine Politik kann man nur als verantwortungslos bezeichnen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immerhin 90 % der Deutschen genmanipulierte Lebensmittel ablehnen. Die Bundesregierung scheut sich, hier Flagge zu zeigen, und will die Probleme auf die Bundesländer abwälzen. Das lehnen wir definitiv ab.