Protocol of the Session on April 2, 2014

manchmal für Kuddelmuddel bei der Exekutive. Antworten kann es hier nicht geben, weil danach gar nicht gefragt wurde.

Es existiert übrigens ein kluges Dokument der Linken, nämlich das „Leitbild 2020 plus“ mit umfassenden Überlegungen zur Kulturpolitik, heute und zukünftig. Liebe Anja Heinrich, da hättest du interessante Ansätze für kritische Fragen finden können.

(Frau Heinrich [CDU]: Du kannst ja auch meine Papiere lesen, damit wäre uns sicher geholfen!)

Der Vorteil der Beschäftigung mit diesem Dokument der Linken wäre außerdem, dass dann endlich jemand ernsthaft mit diesem Leitbild umgehen würde, denn mir scheint, ein anderes Dokument ist in meiner Partei zur Vorbereitung der Landtagswahlen wichtiger und kommt völlig ohne Kultur aus.

Ich will nur sagen: Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker sind in der Regel die sympathischen Schwächlinge im politischen Geschäft, machtpolitisch ohne Bedeutung. Deshalb ist es eben so, dass das Kunstministerium auf der Grundlage der Modernisierungsvorhaben des Landes Brandenburg durchregieren kann. Bis heute ist mir nicht klar, welche Versammlung diese Modernisierungsvorhaben beschlossen hat, die so hohen Stellenwert haben, und was die Abgeordneten des Landtages damit zu tun haben. In der Antwort auf die Große Anfrage wird dieses Dokument in einer langen Liste von Konzepten zur Kulturpolitik trotzdem zuerst genannt.

Gut, Kultur war Thema im Landtag. Und noch einmal: Das ist zu begrüßen, auch wenn die wichtigsten Fragen in der Großen Anfrage gar nicht gestellt wurden. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmann. - Wir setzen nunmehr mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen wird aufgefallen sein, dass wir bei der Beantwortung der Anfrage keinesfalls lediglich die Einzelfragen abgearbeitet haben, sondern als Anlage zur Antwort ein umfassendes und eigenständig nutzbares Tabellenwerk liefern.

(Senftleben [CDU]: Ja, habe ich gesehen!)

- Sehr schön.

Diese Anlage kann nach unserer Vorstellung auch über den Tag hinaus als Bestandsaufnahme und Arbeitsbasis für die verschiedensten Akteure dienen.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um jenen zu danken, die uns beim Zusammentragen der Informationen unterstützt haben, denn die Antwort auf eine solche Große Anfrage - zu einem umfassenden Thema, wie hier aufgerissen - ist durchaus mit einem beträchtlichen Arbeitsaufwand verbunden. Mein Dank

gilt insbesondere den Kulturträgern im Land, seien es die Kommunen, die geantwortet haben - deren gesetzliche Aufgabe ist natürlich die Pflege der Kultur -, oder die vielen Kulturschaffenden des Landes Brandenburg.

Meine Damen und Herren, Kultur entsteht in den Kommunen und im Idealfall ohne Zutun der Landesregierung, denn Ziel des Landes ist es, die Kommunen darin zu unterstützen, die grundlegenden Voraussetzungen für die kulturelle Teilhabe aller bereitzuhalten, auf die eine Landesförderung dann projektbezogen aufsetzen kann.

Meine Damen und Herren, die Bestandsaufnahme bestätigt uns in den Einschätzungen, die bereits 2012 in der Kulturpolitischen Strategie der Landesregierung gemacht wurden. Ich zitiere daraus:

„In den vergangenen Jahren hat das Land... umfangreich in die bauliche kulturelle Infrastruktur des Landes Brandenburg investiert und hierbei ein gutes Niveau erreicht.“

Im Ergebnis der umfassenden Datenerhebung haben wir feststellen können, dass die Landesregierung von 1991 bis 2012 mehr als 1 Milliarde Euro für die kulturelle Infrastruktur eingesetzt hat. Hierzu hat der Haushalt des Landes Brandenburg mehr als die Hälfte beigesteuert, der Rest kam aus Bundes- und aus EU-Mitteln.

Seit Jahren - und aktuell ganz besonders, Frau von Halem - beschäftigen sich die Länder in länderübergreifenden Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz mit den Herausforderungen von Klimawandel, Energieoptimierung und demografischem Wandel - das als heutige Aktualisierung der Ländergesetze zum Denkmalschutz, fußend auf dem vom Abgeordneten Lipsdorf zitierten preußischen Ausgrabungsgesetz von 1914. Es klang bereits an, dass das gestern im Bundesrat breit vorgestellt und dort auch ganz aktuell diskutiert worden ist.

Deshalb erhält auch die Schlussfolgerung, die wir mit unserer Kulturpolitischen Strategie gezogen haben, ihre Berechtigung: dass wir uns, wenn wir nach vorn schauen, weniger auf den Ausbau oder die Quantität von - neuen - Kulturstandorten konzentrieren, sondern die vorhandenen Standorte profilieren und in ihrer Qualität und Nutzung weiterentwickeln. Ein Beispiel dafür ist das Große Haus des Staatstheaters in Cottbus. Hier werden wir gemeinsam mit der Stadt Cottbus die Sanierung mit der Fertigstellung des letzten von fünf Bauabschnitten - in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Ich freue mich, dass damit der Stadt und der Region ein einzigartiges und nun voll restauriertes Theatergebäude nach sehr vielen Jahren sorgenfrei zur Verfügung steht.

Ein weiterer strategischer Ansatz findet sich durch die Ergebnisse der Recherche bestätigt. Brandenburg hat früh begonnen, neben dem Landeshaushalt gezielt zusätzliche Förderquellen für die Entwicklung der kulturellen Infrastruktur einzusetzen. Mit Hilfe von Bundesmitteln und insbesondere unter Nutzung der EU-Förderinstrumente sind große Schritte zur Sicherung und Belebung des kulturellen Erbes erreicht worden.

Wichtigste Voraussetzung dafür, meine Damen und Herren, war und wird auch für die Zukunft sein, nicht isoliert, sondern ressortübergreifend vorzugehen. Namentlich mit dem für den städtebaulichen Denkmalschutz zuständigen Infrastrukturministe

rium haben wir insoweit eine sehr gute Partnerschaft aufgebaut, ebenso mit dem Wirtschaftsministerium, was die kulturtouristische Nutzung von Denkmalen angeht. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst. - Die CDUFraktion hat noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu erhalten. - Sie verzichtet.

Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt, und die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 31 ist zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Kulturelles Erbe Brandenburgs schützen

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/8715

Dazu liegt in Drucksache 5/8806 ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion vor. Frau Heinrich drängt schon darauf, die Aussprache zu eröffnen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit kommen wir noch einmal zu einem sehr „konzertierten“ Thema in der Kultur, bei dem ich es mir nicht nehmen lasse, mich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür zu bedanken, dass wir einen gemeinsamen Antrag formulieren konnten, der auch ein über viele Jahre gemeinsam verfolgtes Anliegen begleitet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben den Antrag auf die heutige Tagesordnung gesetzt, weil die Denkmalpflege und der Denkmalschutz in Brandenburg nicht mehr den Stellenwert haben, der ihnen aus unserer Verfassung erwächst. Wir wollen ins Gedächtnis rufen, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege anerkannte und nicht zu unterschätzende Standortfaktoren für Investitionsvorhaben, für die heimische Wirtschaft und für den Tourismus sind.

Wir wollen die Regierungskoalition und die Landesregierung auffordern, Brandenburgs kulturelles Erbe nicht leichtfertig preiszugeben.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Wir wollen, dass das Land Brandenburg nicht länger verharrt, indem es seine Aufgabe vernachlässigt, die Denkmalsicherung nachhaltig und langfristig zu gestalten. Das geht - und da sind sich alle fachlich einig - am besten über eine Denkmalstiftung. Eine Stiftung wie in anderen Bundesländern würde wesentlich dazu beitragen, Denkmale in Brandenburg zu sichern.

(Beifall CDU und der Abgeordneten von Halem [B90/ GRÜNE])

Nicht ohne Grund hat dieser Ansatz prominente Unterstützer wie Manfred Stolpe.

Ausgangspunkt für diese notwendige Initiative war die Feststellung, dass unter dieser Landesregierung das bisher genutzte Instrument zur Denkmalsicherung, die „konzertierte Denkmalhilfe“, ein Ende gefunden hat. Wurden 2009 noch 871 000 Euro für akut gefährdete Denkmäler bereitgestellt, waren es 2013 nur noch 88 000 Euro. Das ist eine Kürzung der Mittel um 90 %. Die Große Anfrage zu den Kultureinrichtungen hat aber gezeigt, dass der Bedarf zur Sicherung dieser akut bedrohten Denkmäler nicht geringer wurde. Allein von den 430 denkmalgeschützten Schlössern und Gutshäusern sind 149, also 35 %, sanierungs- und sicherungsbedürftig.

Seit drei Jahren ringen wir nun darum, dass eine solche Stiftung entsteht, und eigentlich geht es nur noch darum, welche Form der Stiftung die geeignetste ist. Es liegt ein Vorschlag von der eigens dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des Ministeriums vor. Doch die Regierungskoalition sieht keinen Bedarf mehr an dessen Umsetzung und vertagt sich in ihre Wahlprogramme.

Was ich neben dem Jonglieren um die Stiftung besonders fatal finde und einfach nicht schweigend hinnehmen möchte, ist, dass in der Zwischenzeit von der Landesregierung Fakten geschaffen werden. Es sind Fakten, die mitnichten mit dem verfassungsgemäßen Auftrag, das kulturelle Erbe Brandenburgs zu schützen, vereinbar sind. Das kommt einem wahrlichen Feldzug gleich. Nicht nur, dass fast keine Mittel mehr zur Denkmalsicherung zur Verfügung stehen werden und Rot-Rot bei der Denkmalstiftung auf die Bremse tritt; nein, Sie sind sogar dazu übergegangen, Denkmäler mit schützenswertem Landesinteresse gegen den Willen der obersten Denkmalschutzbehörde zu zerstören. Ihr Vorgehen in der Erteilung von Abrissgenehmigungen bei Denkmalen kommt aus meiner Sicht dem Ausstellen von Blankoschecks gleich. Es gibt zahlreiche, sehr traurige Beispiele dafür; denn vielerorts geht es schon gar nicht mehr um den Erhalt für eine spätere Sanierung, sondern unmittelbar um den Abriss.

Gegen die Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege wurde die Abrissgenehmigung durch das Ministerium für die Dorfaue 20 in Großbeeren erteilt. Das letzte komplette Gehöft, die letzte Besonderheit und das Zeugnis der kulturellen Vergangenheit des Ortes wurden vernichtet, um eine freie Sicht auf den geplanten Verkaufsmarkt zu haben. Es hat sich gezeigt: Der Abriss und das gesamte Verfahren dazu waren nicht rechtens.

In Elsterwerda wurde das älteste Haus am Platz mit seiner über 300 Jahre währenden Geschichte niedergerissen - mit Zustimmung des Ministeriums. Für den an dieser Stelle geplanten Verkaufskomplex gibt es bis heute nicht mal einen Bauantrag, das Haus aber ist weg.

Letzte Woche wurde bekannt, dass die Brandenburgische Boden-Gesellschaft mal ganz nebenbei die denkmalgeschützte Artilleriestraße in Küstrin-Kietz komplett abgerissen hat, ohne Kenntnis, geschweige denn Einwilligung des Denkmalamtes. Die Brandenburgische Boden-Gesellschaft hat vom Land den Auftrag, das Areal der ehemaligen Küstriner Altstadt auf der Oderinsel zu vermarkten, und hat eigenmächtig diese Straße abgerissen. Zu Recht sind die Leute vor Ort empört.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Wir auch!)

Unser Antrag fordert unmissverständlich, dass wir auch nach Monaten unsäglichen Jonglierens der Regierungsfraktionen an unserer Forderung festhalten. Es bestärkt mich in unserer Überzeugung, dass die Errichtung einer Denkmalstiftung die einzige fachlich sinnvolle Gestaltung ist. Und ich glaube zutiefst, dass gerade dann an Infrastrukturmaßnahmen festgehalten werden muss, die ein besonderes Erbe darstellen, wenn eine Förderung durch Dritte zur Rettung des Denkmals in Aussicht steht. - Vielen Dank.

(Starker Beifall CDU und des Abgeordneten Vogel [B90/ GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heinrich. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Theiss, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! In den Vorbemerkungen zu Ihrem Antrag referieren CDU und Bündnisgrüne die einschlägigen Bestimmungen aus der Landesverfassung und dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz. Im Interesse einer knappen und präzisen Antragstellung könnten Sie das nächste Mal auch einfach die entsprechenden Paragrafen und Artikel angeben, dann würde der Antrag auch auf eine Seite Papier passen.

(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Oh! Vielen Dank!)

Zu den Forderungen: Die erste Forderung, die Sie aufmachen, sagt, die Landesregierung solle alles Notwendige einleiten, um die Gründung einer Stiftung des öffentlichen Rechts sowie die Gründung einer ergänzenden Förderstiftung des bürgerlichen Rechts vorzubereiten. Es muss Ziel sein, diese Stiftung zu Beginn der nächsten Wahlperiode ins Leben zu rufen. Es soll also die Gründung von Strukturen vorbereitet werden. Die Strukturen sind aber erst der zweite Schritt. Solange nämlich ein hinreichender Finanzierungsrahmen für die kommenden Jahre nicht sichergestellt ist, helfen uns die schönsten Strukturen nicht weiter. Im Gegenteil, erst verlässliche Aussagen zum zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmen liefern die Eckwerte von möglicherweise neuen Strukturen im Bereich der Denkmalpflege. Auf dieses Problem weist übrigens der von Ihnen erwähnte Bericht der Arbeitsgruppe explizit hin. Mitnichten wird dort behauptet, man bereite mal eben die Gründung einer Stiftung vor und alles Weitere finde sich, sondern dort heißt es: Bestimmte Optionen in Abhängigkeit von zusätzlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln werden empfohlen. Kurzum: Sage mir, wie viel Geld vorhanden ist, und ich sage dir, welche Rechtsform deine Stiftung haben kann.