Protocol of the Session on February 27, 2014

Des Weiteren bedarf es der Zustimmung der Unternehmen, wenn wir Namen veröffentlichen, weshalb ich heute auch nur zwei genannt habe und keine weiteren nennen werde.

Vielen Dank. - Wir sind jetzt bei der Frage 1537 (Tierquälerei in brandenburgischen Putzenzuchtbetrieben), die der Abgeordnete Vogel stellt.

Die Tierschutzorganisation PETA hat Anzeige gegen den größten deutschen Putenzüchter - Moorgut Kartzfehn - im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstattet. Dem Putenzuchtbetrieb wird Tierquälerei vorgeworfen, es wurden tote und verletzte Tiere sowie stark mit Exkrementen verschmutzte Ställe vorgefunden. Die Berichterstattung von PETA steht im starken Widerspruch zur Eigendarstellung des Putenzuchtbetreibers.

Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurden die angezeigten Putenmastbetriebe des Moorguts Kartzfehn in den vergangenen Jahren vom Land Brandenburg kontrolliert?

Frau Ministerin Tack antwortet darauf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Vogel, die Putenbetriebe wurden durch die zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises kontrolliert. Sie wissen: Das geht auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futterrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz der sogenannten Kontrollverordnung vom 29. April 2004 zurück. Auf dieser Grundlage werden diese Betriebe risikoorientiert überwacht.

Entsprechend den Angaben des Überwachungsamtes des Landkreises Ostprignitz-Ruppin werden die Betriebe mehrfach im Jahr hinsichtlich der Tierschutzanforderungen kontrolliert. Zudem wird im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Schlachttieruntersuchungen die Erfüllung der tierschutzrechtlichen Anforderungen überprüft.

Ab dem Jahr 2009 wurden in den 28 Firmen der Kartzfehn Märkische Puten GmbH im Landkreis Ostprignitz-Ruppin insgesamt 228 Kontrollen durchgeführt. Ich finde, das ist eine hohe Kontrolldichte. Im Jahr 2014 wurden bereits sechs Kontrollen durchgeführt.

Der Betrieb verfügt schon seit längerem über ein funktionierendes Eigenkontrollsystem, das Mängel in der Tierhaltung aufzeigen soll. Per 01.02.2014 ist das als Pflicht festgelegt, aber die Kollegen haben schon eher damit begonnen.

Die Überprüfung der Wirksamkeit des Eigenkontrollsystems ist ebenfalls Gegenstand einer tierschutzrechtlichen Kontrolle durch den Amtstierarzt. Festgestellte Mängel in der Putenhaltung lagen in der Beschaffenheit von Einstreu und in der Klimagestaltung in den Ställen. Diese Mängel wurden eigenständig durch den Tierhalter bzw. auf Anordnung des Amtstierarztes abgestellt, was natürlich einer Nachkontrolle unterzogen wird.

Herr Vogel hat Nachfragen.

Frau Ministerin, meine erste Frage ist: Wissen Sie, ob die Kontrollen auch unangemeldet erfolgen?

Meine zweite Frage ist: Findet auch ein Wechsel der einzelnen Kontrolleure statt oder führt über Jahre hinweg immer nur ein einziger Kontrolleur die Kontrollen durch?

Es gibt in den Landkreisen ein feststehendes Personaltableau, aus dem hervorgeht, wer dafür zuständig ist. Auch der Tierarzt ist immer der gleiche, weshalb ich davon ausgehe, dass es ein überschaubarer Personenkreis ist.

Die erste Frage bezog sich auf die unangemeldeten Kontrollen. Es handelt sich um risikoorientierte Kontrollen, weshalb ich auch von unangemeldeten Kontrollen ausgehe.

Damit kommen wir zur Frage 1538 (Fusion der Kammeroper und der Musikakademie Schloss Rheinsberg), gestellt durch die Abgeordnete Melior.

Mit der Kulturpolitischen Strategie 2012 strebte das Land Brandenburg auch die langfristige institutionelle Sicherung der Kammeroper Schloss Rheinsberg und der Musikakademie Schloss Rheinsberg durch die Fusion dieser beiden kulturhistorischen Aushängeschilder an. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg dem Verkauf der Mehrheit der städtischen Anteile zugestimmt hat und damit im nächsten Schritt die Fusion der beiden Einrichtungen vollzogen werden kann.

Ich frage daher die Landesregierung: Bis wann kann die Fusion der beiden Einrichtungen vollständig abgeschlossen werden?

Das sagt uns Frau Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Melior, das sonnige Wetter der letzten Tage passt gut dazu, über Rheinsberg zu sprechen. Sonnig erscheinen nach einer zugegebenermaßen langen Zeit des Suchens nach der besten Lösung jetzt auch die Aussichten für den Kulturstandort Rheinsberg.

Meine Damen und Herren, der Kulturstandort Rheinsberg wird maßgeblich durch die Kammeroper und die Musikakademie Schloss Rheinsberg geprägt. Beide befanden sich in kommunaler Trägerschaft. Allerdings trägt das Land 96 % aller öffentlichen Fördermittel für die beiden Einrichtungen, was natürlich auch eine gewisse Verantwortung für die zweckdienliche Verwendung dieser Mittel mit sich bringt. Die Landesregierung hat es daher gern gesehen, dass die Stadt Rheinsberg und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Initiative für eine kulturpolitische Optimierung am Standort Rheinsberg mit ergriffen haben.

Ziel war eine Zusammenführung der beiden als GmbH geführten Kultureinrichtungen in eine einzige GmbH. Der Prozess hat sich lange Zeit hingezogen. Um nun die Geschichte zu einem guten Abschluss zu bringen, hat das Land den Gesellschaftern der Musikakademie Rheinsberg GmbH und der Kammeroper Schloss Rheinsberg das Angebot unterbreitet, Anteile von mindestens 75 % plus eine Stimme und damit auch die Hauptverantwortung an beiden Einrichtungen zu übernehmen.

In einem weiteren Schritt sollen Kammeroper und Musikakademie noch dieses Jahr fusioniert werden. Ich schätze es als sehr positiv ein, dass sich in den vergangenen Monaten alle Gesellschafter im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die beiden Einrichtungen konstruktiv auf den Fusionsprozess eingelassen haben. So wurde gemeinsam mit den bisherigen Gesellschaftern der Entwurf eines Gesellschaftsvertrags der fusionierten Einrichtung erarbeitet, der dem Erhalt der künstlerischen Profile beider Einrichtungen Rechnung trägt.

Die Stadtverordneten von Rheinsberg haben in der angesprochenen Sitzung am 12. Februar den Beschluss gefasst, den großen Teil ihrer Anteile an das Land zu verkaufen, und der Verschmelzung zugestimmt. Am 13. März dieses Jahres müssen die Abgeordneten des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die entsprechenden Beschlüsse fassen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich bereits einstimmig für den Verkauf und die Fusion ausgesprochen.

Aufgrund dieser Beschlusslage ist der vorgesehene Zeitplan für die Verschmelzung wie folgt: Es ist vorgesehen, dass die Verschmelzung rückwirkend zum 1. Januar 2017 vollzogen wird. Das setzt voraus, dass bis zum 31. August 2014 die zuständigen Organe der Gesellschaften die erforderlichen Beschlüsse gefasst haben.

Die Landesregierung geht gemeinsam mit den bisherigen Gesellschaftern von Kammeroper und Musikakademie, die sich auch in der fusionierten Gesellschaft engagieren werden, davon aus, dass es gelingen wird, mit der Fusion ein leistungsstarkes Unternehmen zu schaffen, das sich am Kulturstandort Rheins

berg weiter gut entwickeln wird und dort die Kulturarbeit sichern kann.

Vielen Dank. - Ich nehme als Antwort mit: Rückwirkend zum Januar 2017.

(Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst: 14, Pardon!)

Das stellen wir noch einmal klar. Sie sagten 17.

(Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst: Okay, das tut mir leid. Das wäre ein bisschen lange hin!)

- Vor allem nicht rückwirkend.

Wir haben noch Zeit für die Frage 1539 (Beabsichtigte Schlie- ßung des Wohnheims für Schülerinnen und Schüler der inte- grativ-kooperativen Gesamtschule „Regine Hildebrandt“ in Birkenwerder), gestellt durch die Abgeordnete Große.

Die integrativ-kooperative Gesamtschule „Regine Hildebrandt“ in Birkenwerder ist aufgrund ihres besonderen Profils seit Jahren eine stark nachgefragte Schule. Dieser Schule gelingt es in herausragendem Maße, Schülerinnen und Schüler mit allen Förderbedarfen zu unterrichten. Zum Errichtungsbeschluss gehörte ein Wohnheim mit 16 Plätzen als überregionales Angebot zur Unterbringung von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung im Bereich körperliche Entwicklung und Motorik. Der Kreis Oberhavel als Träger dieses Wohnheims beabsichtigt nunmehr, das Wohnheim zu schließen. Schon zum kommenden Schuljahr sollen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie zum Erhalt dieses notwendigen Angebots zur Unterbringung von Schülerinnen und Schülern mit derartigen Behinderungen?

Frau Ministerin Münch wird antworten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, lassen Sie mich vorweg sagen, dass ich die Absicht des Schulträgers außerordentlich bedauere. Aber hier handelt es sich um einen Akt des Schulträgers, um kommunale Angelegenheiten, in die wir nicht direkt eingreifen können.

Sie haben es ja schon ausgeführt: Die integrierte Grund- und Gesamtschule Birkenwerder ist faktisch das einzige Angebot im Land Brandenburg für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „körperlich-motorische Entwicklung“.

Gemäß § 99 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes soll der Schulträger ein Wohnheim bereitstellen, wenn die Schule von Schülerinnen und Schülern besucht wird, denen die tägli

1 Korrektur s. Anlage S. 7318

che Anreise zur Schule nicht zugemutet werden kann, und wenn dafür ein Bedürfnis besteht, insbesondere in den ländlichen, dünn besiedelten Gebieten und bei Schulen mit landesweiter Bedeutung.

Faktisch wird die überregionale Bedeutung der Schule durch die aktuellen Schülerzahlen aus dem Land Brandenburg und darüber hinaus deutlich. Von den 41 Schülerinnen und Schülern kommen 35 aus dem Landkreis Oberhavel und zwei aus dem Landkreis Havelland. 10 Schülerinnen und Schüler kommen aus anderen Regionen Brandenburgs und aus anderen Bundesländern.

Die integrativ-kooperative Gesamtschule Birkenwerder ist mit Bescheid vom 29. Juli 1998 errichtet worden. Dem Bescheid liegt der Kreistagsbeschluss vom 25.03.1998 zugrunde, in dem sich der Landkreis verpflichtet, ein Wohnheim für Körperbehinderte bereitzustellen. Das Wohnheim in Birkenwerder wurde mit Fördermitteln des Landes in Höhe von 1,435 Millionen Euro errichtet, deren Zweckbindung erst am 18.05.2033 endet. Das haben wir auch entsprechend geprüft. Deshalb muss bei einer Auflösung des Wohnheims der Landkreis zum geplanten Stichtag am 1. August 2015 der Investitionsbank des Landes Brandenburg ca. 851 400 Euro zurückerstatten. Das wurde dem Landkreis auch so mitgeteilt.

Angesichts der Absicht des Kreises, das Wohnheim zu schließen, muss jetzt geklärt werden, wo Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen, nach der Schließung des Wohnheims untergebracht werden können, denn es wurde zugesichert, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss ihrer Schulzeit dort auch bleiben können. Der Beschluss des Kreistages Oberhavel enthält eine Regelung zum Umgang mit den derzeitigen Bewohnern, deren Wohnheimplatz bis zum Schulabschluss erhalten bleiben soll. Der Landrat hat den Eltern hier eine Lösung zugesichert.

Unabhängig von der möglichen Auflösung des Wohnheimes ist der Landkreis Oberhavel verpflichtet, zumindest für seine Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ eine Unterkunft bereitzustellen, wenn ihnen die tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann. Wie der Landkreis Oberhavel seiner Verpflichtung nachkommt, dafür muss eine Lösung gefunden werden, die den Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. - Danke.

Danke. - War das die Anmeldung einer Nachfrage, noch rechtzeitig?

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Der Landkreis Oberhavel hat ja inzwischen einen Beschluss gefasst, dass er bereit ist, diese 800 000 Euro Fördergeld zurückzuzahlen und das Wohnheim trotzdem zu schließen, in dem sich derzeit 12 Kinder befinden. Dass diese Kinder, sollten sie wiederholen müssen, untergebracht werden, halte ich für selbstverständlich.

Die Frage geht ja dahin: Wie soll demnächst das überregionale Angebot wahrgenommen werden können von Kindern, denen der Schulweg nicht zuzumuten ist oder deren Eltern - das ist

auch häufig der Fall - aufgrund eigener körperlicher oder sonstiger Befindlichkeiten nicht in der Lage sind, ihren Kindern eine ausreichende Unterstützung zu geben? Das Landesinteresse ist ja hier gefragt. Es ist richtig, der Kreis kann nicht eingreifen, aber welche Möglichkeiten sieht das Land noch, in diese schwierige Frage hineinzugehen?

(Einzelbeifall bei der Fraktion DIE LINKE)