Ich habe schon eingangs erwähnt - Sie sind darüber bestens im Bilde -, dass das Land insoweit keine direkte Eingriffsmöglichkeit hat. Wir haben gefördert; diese Förderung wird teilweise zurückgezahlt. Der Landkreis ist nur verpflichtet, für seine eigenen Schüler zu sorgen. Selbstverständlich werden wir mit dem Landkreis Gespräche führen. Es wäre beispielsweise denkbar, dass sich mehrere Landkreise zusammentun und Oberhavel diese Verpflichtung von anderen Landkreisen mit übernimmt. Das wäre eine Möglichkeit. Aber auch das werden wir im Gespräch klären müssen. Ich setze darauf, dass gerade auch die kommunale Ebene und die Kreistagsabgeordneten sich intensiv einbringen. Andere Möglichkeiten sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich entlasse Sie bis 13 Uhr in die wohlverdiente Mittagspause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, es ist gut, dass Sie sich eingefunden haben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl eines Mitgliedes des Landesrechnungshofes geheim.
Ich möchte Ihnen einige Hinweise zum Wahlverfahren geben und bitte diese zu berücksichtigen. Es ist die erste geheime Wahl in unserem neuen Plenarsaal; insofern sind die örtlichen Gegebenheiten ein wenig anders.
Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch den Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir, neben den Regierungsbänken.
Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl eines Mitgliedes des Landesrechnungshofes Bran
denburg, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.
So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl.
Ich darf noch einmal die Frage an Sie richten, ob alle Abgeordneten Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das scheint der Fall zu sein.
Während die Auszählung läuft, begrüße ich herzlich Schülerinnen und Schüler des Fürst-Pückler-Gymnasiums Cottbus bei uns. Seien Sie herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren Abgeordnete, uns liegt ein Ergebnis vor. An der Wahl eines Mitgliedes des Landesrechnungshofes Brandenburg haben sich 78 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel; demnach waren 78 Stimmzettel gültig. Für den Wahlvorschlag Herrn Thomas Kersting haben 71 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten zwei Abgeordnete, der Stimme enthalten haben sich fünf Abgeordnete. Damit wurde Herr Thomas Kersting mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages Brandenburg als Mitglied des Landesrechnungshofs Brandenburg gewählt.
Ich denke, wir alle wünschen Herrn Kersting eine gute, erfolgreiche Zeit am Rechnungshof unseres Landes.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Alter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schäden durch Hochwasser in den vergangenen 15 Jahren zeigen, wie notwendig ein vorbeugender und damit nachhaltiger Hochwasserschutz ist. Deshalb wurde im Land Brandenburg in den letzten Jahren eine Menge getan. Dies beweisen Investitionsmittel in Höhe von rund 400 Millionen Euro, die wir seit 1997 im Hochwasserschutz eingesetzt haben. In den potenziell gefährdeten Gebieten wurde durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Talsperren und Rückhaltebecken sowie durch gezieltes Hochwassermanagement ein deutlich verbessertes Schutzniveau erreicht. Über 200 km Deiche, vor allem an Elbe und Oder, wurden saniert oder neu gebaut. Damit ist an der Oder der Bedarf zu 90 % und an der Elbe zu mehr als 70 % erfüllt.
Hochwasser macht nicht vor Ländergrenzen halt. Deshalb begrüßen wir es, dass seit 2013 Hochwasserschutz nicht mehr allein und ausschließlich Ländersache ist. Nun wird der Fluss von der Quelle bis zur Mündung betrachtet. Oberliegerhandeln soll dem Unterliegerschutz zugute kommen. Es kann nicht sein, dass - wie bisher - die Deichhöhen in den Bundesländern unterschiedlich bemessen werden. Bis Ende 2014 soll das nationale Hochwasserschutzprogramm mit überregionalen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Deichrückverlegung und zur gemeinsamen Finanzierung auf dem Tisch liegen; denn es ist langfristig wirtschaftlicher, in die Verhinderung von Hochwasser anstatt in die Beseitigung von Schäden zu investieren. Ich denke, Herr Dombrowski, da sind wir einer Meinung.
In unserem Entschließungsantrag „Hochwasserereignisse analysieren und Konsequenzen ziehen“ vom Februar 2011 haben wir uns bereits zu Vorsorgemodellen und Pegelmessstellen, zu Potenzialen der Wasserrückhaltung, Tagebaurestseen und zur Schadensregulierung in Härtefällen geäußert. Die Landesregierung hat sich mit Ihrem Kabinettsbeschluss vom 23. November 2011 ausdrücklich dazu bekannt, dass Hochwasserschutz und Hochwasserrisikomanagement unverzichtbare Schwerpunktaufgaben der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung unseres Landes Brandenburg sind.
Vier Schwerpunkte zum Hochwasserschutz wurden benannt: Die Sanierung der Deiche an Oder und Elbe muss zu Ende geführt
werden. Die Schäden der letzten Hochwässer müssen beseitigt werden. Wir legen jetzt das Augenmerk auf die kleinen Flüsse in Brandenburg wie die Schwarze Elster, die Havel, die Spree und die Neiße. Wir werden mehr Überschwemmungs- und Retentionsflächen nachweisen. Schon 2002 und 2013 haben sich die rund 10 000 ha großen Havelpolder bei Rathenow als wichtiges Instrument zur Senkung des Wasserspiegels bewährt. Die Flutung der Havelpolder 2002 ließ den Wasserstand in der Pegnitz um fast einen halben Meter weniger hoch steigen. Die Potenziale möglicher Retentionsflächen liegen - wie in der Ausschusssitzung berichtet - bei 20 710 ha.
Die Sonderumweltministerkonferenz hat am 2. September 2013 ein Hochwasserschutzprogramm verabschiedet. Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zum Hochwasserschutz festgeschrieben und bekennt sich nun zur finanziellen Unterstützung im Hochwasserrisikomanagement gegenüber den Ländern. Getreu dem Motto: „Produziert weniger Papier, sondern setzt Maßnahmen um“ - die Hochwasserrisikomanagementpläne sind ohnehin bis 2015 aufgestellt -, werden wir Ihren Antrag zu einem Landesprogramm Hochwasserschutz heute ablehnen.
Uns und Ihnen geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger beim Hochwasserschutz nicht allein zu lassen, die Risiken für die Menschen, das Eigentum, die Natur und die Nutzflächen zu senken. Deshalb lohnt sich politischer Streit zu diesem Thema nicht, aber eine intensive und kritische Begleitung unserer Beschlüsse.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Alter. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat im August vergangenen Jahres, also nur ein paar Wochen nach dem Hochwasser an Elbe, Schwarzer Elster, Pulsnitz, Stepenitz und Unterer Havel, den Antrag der CDU-Fraktion „Hochwasserschutz im Land weiter konsequent umsetzen und öffentliches und privates Eigentum schützen“ einstimmig in den Fachausschuss überwiesen. Wir haben darin eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgeführt, die nach unserer Auffassung trotz des bislang im Land Erreichten geeignet sind, Leib und Leben der Flussanrainer sowie öffentliches und privates Eigentum in Brandenburg noch besser vor Hochwasserkatastrophen zu schützen. Dies gilt sowohl für den technischen als auch für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
Dass wir mit unseren Forderungen nicht falsch lagen, zeigen die Beschlüsse, die von den Umweltministern auf ihrer Sonderumweltministerkonferenz im September und auf der Elbeministerkonferenz im Dezember 2013 gefasst wurden. So sind einige unserer Forderungen, zum Beispiel die Überprüfung der bisher gültigen Werte für das Bemessungshochwasser in den Flussgebietseinheiten oder das Wasserstandsvorhersagemodell an der Elbe, auch von den Fachministern als notwendig erachtet worden und werden nun optimiert. Darüber hinaus haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf ihrer Sonder
umweltministerkonferenz ein nationales Hochwasserschutzprogramm auf den Weg gebracht, mit dem besonders wichtige und überregionale Retentionsmaßnahmen insbesondere in den Oberliegerbereichen festgelegt, finanziert und umgesetzt werden sollen, was letztendlich den sogenannten Unterliegern nützt.
Meine Damen und Herren, das alles sind selbstverständlich wichtige Maßnahmen, die wir unterstützen. Dennoch gibt es bei uns im Land noch genug zu tun, um den Hochwasserschutz weiter zu verbessern, denn nach wie vor ist der Hochwasserschutz Ländersache; daran wird sich auch nichts ändern. So muss der Schwerpunkt zukünftig stärker auf die mittleren Fließgewässer, zum Beispiel Schwarze Elster, Pulsnitz, Spree oder Stepenitz gelegt werden. Deshalb sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass das Land zeitnah ein Landesprogramm Hochwasserschutz für den Zeitraum bis 2020, das auch Ende der EU-Förderperiode ist, erarbeiten sollte.