Ich will einige Teile kurz erwähnen, um die es geht. Zum einen heben wir Dinge im Haushaltssicherungsgesetz von 2003 auf, die sich aufgrund des effektiven Handelns der Landesregierung in den vergangenen Jahren schlichtweg erledigt haben und die deswegen nicht mehr im Gesetz auftauchen müssen. Es werden notwendige Anpassungen im Landesorganisationsgesetz an die praktischen Entwicklungen der letzten Jahre getroffen, und es geht um die Straffung von Vorschriften sowie eine Konzentration derselben auf wesentliche Regelungsgegenstände.
Die Landesregierung soll darüber hinaus ermächtigt werden, in engen Grenzen nachgeordnete Landesbehörden durch Rechtsverordnung umzubilden, aufzulösen oder ihre Zuständigkeiten zu ändern. Damit wird die Landesregierung in die Lage versetzt, eine Neuordnung ihrer Geschäftsbereiche, für die der Ministerpräsident alleinzuständig ist,
Das ist in der Tat bisher nur per Gesetz möglich, das haben Sie richtig erkannt, es ist aber, wie ich meine, wie wir in der Landesregierung meinen, nicht effektiv.
Aber bitte jetzt keine Missverständnisse! Das Recht des Parlaments, nachgeordnete Landesbehörden zu errichten oder aufzulösen, wird durch die Ermächtigung nicht berührt. Das Recht haben Sie selbstverständlich weiterhin. Aber die Frage, ob es in jeder Hinsicht effektiv ist, ob es nötig ist, die muss dann das Parlament prüfen, und es gibt dann die Möglichkeit, das auch auf dem Verordnungswege zu machen. Darüber hinaus ermöglicht es ein schnelles und effektives Handeln des Gesetzgebers. Es wird auch vorgesehen, dass das Behördenverzeichnis einfacher zu führen ist. Die Bezeichnung von Behörden musste bisher durch Gesetz geändert werden. Das ist aber Bürokratie und keine Stärkung des Parlaments. Es ist ein, wie ich meine, sinnvoller Vorschlag zur Änderung und Straffung.
Eine ganz andere Änderung - sie mag in diesem Haus nicht unumstritten sein, zeigt aber, wofür diese Landesregierung auch steht -: Wir streichen das Privatisierungsgebot, das bisher noch im Landesorganisationsgesetz vorgesehen ist, das vorsieht, dass im Zweifel Aufgaben zu privatisieren sind. Dieses Gebot halten wir für überholt. Es bleibt auch weiterhin eine Möglich
keit, eine Option, aber es bleibt eben nur die Option und nicht quasi der Zwang des Gesetzgebers, immer zu prüfen, ob Aufgaben tatsächlich privat durchgeführt werden müssen. Wir denken, das kann die öffentliche Hand auch sehr gut und häufig genug effektiver. Auch das ist eine wichtige Streichung.
Schließlich haben wir - das will ich noch hervorheben - die Personalbedarfsplanung im Gesetzentwurf grundlegend mit einer neuen Ausrichtung in der Landeshaushaltsordnung verankert. Wir haben dabei insbesondere die Einstellungskorridore und damit eine ausgeglichene Altersstruktur der Personalbedarfsplanung im Blick. Wir richten sie auch nicht mehr strikt an dem Ziel aus, Personal abzubauen, sondern daran, eine Personalstruktur zu schaffen, die den tatsächlichen Aufgaben in der Landesregierung im Land Brandenburg gerecht wird.
Es ist also eine Vielzahl von einzelnen Regelungen, die uns, wie ich denke, weiter voranbringen kann. Ich hoffe auf eine sehr rege und zustimmende Debatte. - Danke schön.
Wir begrüßen neben unseren Gästen aus Kloster Lehnin und Groß Kreutz eine weitere Besuchergruppe, nämlich unsere Gäste aus Bernau und Panketal im schönen Landkreis Barnim. Herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird im Grunde genommen in drei Gesetze eingegriffen, werden in drei Gesetzen Änderungen vorgenommen. Ich will sie einmal alle drei kurz hier in der 1. Lesung anreißen.
Im Haushaltssicherungsgesetz werden die Regelungen in Artikel 1 und Artikel 2 des Haushaltssicherungsgesetzes von 2003, die sich im Grunde genommen zeitlich erledigt haben, aufgehoben. Da geht es vor allem um die Frage der Personalbedarfsplanung, die im Grunde genommen schon im Jahr 2007, das war die Zielzahl, die damals 2003 festgesetzt wurde, erreicht wurde und an der auch gearbeitet wurde. Ich denke, es ist ausreichend, wenn man in Zukunft in der Landeshaushaltsordnung einen entsprechenden § 17a neu einfügt, in dem man die ganze Problematik der Personalbedarfsplanung weiterhin regeln kann.
Zum Zweiten wird im Verwaltungsmodernisierungsgesetz eine entsprechende Anpassung an die Dinge vorgenommen, die sich zeitlich und fachlich überholt haben. Ich denke, auch da können wir als CDU-Fraktion durchaus mitgehen.
Wir werden dieses Gesetz heute in den Innenausschuss überweisen. Es geht vor allem um die Regelung der elektronischen Erfassung und Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen, die aus meiner Sicht unproblematisch ist.
Aber ich möchte schon heute hier in der 1. Lesung Ihre Aufmerksamkeit auf einen Punkt lenken, den ich wirklich bedenklich finde, nämlich die Frage, ob wir als Landtag Brandenburg das Landesorganisationsgesetz wirklich so neu formulieren wollen, wie es uns die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf vorschlägt, wonach es am Ende so sein wird, dass über die Frage der Errichtung, über die Schließung, die Umstrukturierung, die Neuschaffung, wie auch immer, von oberen Landesbehörden und unteren Landesbehörden nicht mehr wir als Gesetzgeber das letzte Wort und die Entscheidung zu treffen haben, sondern dies über die Verordnungsermächtigung die Landesregierung selbst tun kann. Wir haben nicht umsonst in Artikel 96 der Landesverfassung einen ganz klaren Gesetzesvorbehalt. Der Verfassungsgeber hat uns den bei der Neugründung des Landes mit auf den Weg gegeben, nicht ohne Grund, weil es schon eine wesentliche Frage ist, wie Landesbehörden organisiert sind, an welchen Stellen, in welcher Form, in welcher Größe, mit welchen Aufgaben. Ich habe in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung gelesen, warum dies in Zukunft nicht mehr notwendig und auch nicht mehr zeitgemäß sein soll. Es wird geschrieben, dass es zeitlich zu aufwendig sei, ein solches Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag zu bringen, vor allem, wenn sich nach einer Landtagswahl eine Regierung neu bilden möchte und Ministerien neu zugeschnitten werden. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir haben doch heute in einem Musterbeispiel erlebt, in der 2. Lesung zum Gesetz über die Neustrukturierung der Schulämter, wie schnell eine Landtagsmehrheit Behördenstrukturen verändern kann.
Leider - muss ich Ihnen sagen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns dafür etwas mehr Zeit gelassen und die Expertise der Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben, genauer ausgewertet hätten. Wir sollten nicht im Eiltempo eine völlige Neustrukturierung der Schulbehörden vornehmen.
Wie lautet die Begründung, die Sie uns gegeben haben? Die Landesregierung schreibt, wir sollten unsere Gesetzgebungskompetenz abgeben, weil wir zu langsam seien. Angesichts dessen muss ich fragen: Wozu haben wir den Landtag Brandenburg eigentlich noch? Wozu sind wir Gesetzgeber? Warum haben wir in der Landesverfassung eine solche Regelung, wenn wir uns gleichzeitig mit einem solchen Gesetz diese wichtige Aufgabe aus der Hand nehmen lassen und der Landesregierung quasi die Gesetzgebungskompetenz übertragen wollen?
Das ist einfach nicht in Ordnung, und davor möchte ich schon in der 1. Lesung warnen. Im Innenausschuss wird dazu noch eine Anhörung stattfinden.
Ich kann Ihnen schon an dieser Stelle sagen, dass unsere Fraktion einer solchen Regelung auf keinen Fall zustimmen kann. Die Zuständigkeit für die wichtige Frage, welche oberen und unteren Landesbehörden wir haben wollen und wie die Struktur aussehen soll, dürfen wir als Gesetzgeber nicht aus der
Ich kann Sie alle, auch Sie in den Regierungsfraktionen, nur bitten, sich mit diesem Gesetzesvorschlag der Landesregierung auseinanderzusetzen und an dem einen oder anderen Punkt nachzusteuern. Wir als Opposition können nur mahnen. Die Geschichte des Landtags Brandenburg als Parlament mit eigener Gesetzgebungszuständigkeit ist noch sehr jung; so lange gibt es den Landtag Brandenburg noch nicht. Ich wiederhole: Dass wir angesichts dessen die Kompetenz für diese wichtige Aufgabe, die unsere Landesverfassung berührt, freiwillig und ohne Not aus der Hand geben, ist nicht nachvollziehbar. Die Begründung lautet, Koalitionsgespräche und Regierungsbildung dauerten zu lange, wenn man den Gesetzgeber an der Frage der Errichtung von Behörden noch beteiligen müsse. Ich sage: Lieber sollten sich diejenigen, die eine Koalition bilden, bemühen, die Koalitionsverhandlungen schnell zu führen. Das hat doch aber mit dem Gesetzgeber, mit unserer Rolle im System aus Legislative und Exekutive nichts zu tun.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Wichmann, Ihre - vielleicht gespielte - Aufgeregtheit kann ich nur sehr schwer nachvollziehen. Ich will das in meinem kurzen Redebeitrag konkret untersetzen.
Dieses Parlament befasst sich in großer Regelmäßigkeit mit der Verwaltungsmodernisierung. Wenn ich in die Reihen schaue, bin ich mir ganz sicher - das ist auch nachvollziehbar -: Das ist nicht der Bringer, nicht das spannende Thema an sich.
Im Parlament herrscht relativ schnell Einigkeit, wenn wir sagen: Ja, wir müssen unsere Ausgaben senken. Wir dürfen keine neuen Schulden aufnehmen. Wir brauchen eine moderne Landesverwaltung. - Darüber sind sich immer alle einig.
So richtig hektisch und spannend im Brandenburger Parlament auch im neuen Landtag am Alten Markt - wird es immer dann, wenn es um die Details geht. Dann ist nämlich zu klären, was unter den großen Begriff „Verwaltungsmodernisierung“ zu subsummieren ist. Die Punkte sind genannt worden: weniger Schulden, moderne Verwaltung, vielleicht sogar Schuldenabbau, optimaler Personaleinsatz.
Einige Tagesordnungspunkte zuvor haben wir zum Thema Schulbehördenreformgesetz debattiert. An dieser Stelle wende ich mich insbesondere an die Opposition - das sei mir gestattet -: Sonntags fordert die Opposition - wie wir -, mit den Geldern im Land Brandenburg ordentlich umzugehen. Wir hören dann immer: „Macht nicht so viele Schulden! Ihr habt viel zu viel Personal an Bord! Ihr verwendet viel zu viel Geld für den kon
sumtiven Bereich!“ Montags, wenn es an die konkrete Umsetzung geht, zum Beispiel beim Schulbehördenreformgesetz, aber auch bei vielen anderen Vorhaben, wird diese Diskussion plötzlich ganz mau. Dann fordert dieselbe Opposition: „Keine Personalanpassung! Keine Strukturreform! Keine Modernisierung der Landesverwaltung!“
Ich will Folgendes in Erinnerung rufen: Wir, SPD und CDU, haben dieses Land zehn Jahre lang gemeinsam gut regiert. In diesen zehn Jahren sind unendlich viele Projekte der Verwaltungsmodernisierung nicht nur angeschoben, sondern auch eingeleitet worden. Fortgesetzt wurde dieser Kurs in der Koalition der SPD mit der Fraktion DIE LINKE - erfolgreich.
Was leite ich daraus ab? Wenn man in Verantwortung steht, gelangt man relativ schnell zu der Überzeugung, dass ein Modernisierungsprozess nichts für Sonntagsreden, sondern eine Daueraufgabe ist. Deren Lösung ist die Grundlage für eine ordentlich organisierte Landesverwaltung.
Ich will noch einmal die Ziele der Verwaltungsmodernisierung an sich nennen. Erstens geht es uns um eine sozialverträgliche Umsetzung ohne Kündigungen. Das haben wir in den vergangenen über zwanzig Jahren geschafft - ein Erfolg, den man durchaus berücksichtigen sollte. Zweitens geht es uns um die Wahrung der Wirtschaftlichkeit, natürlich ohne Qualitäts- oder Quantitätseinschnitte. Drittens haben wir das Ziel, eine zügige, rechtssichere Bearbeitung der entsprechenden Vorgänge zu ermöglichen.
Kollege Wichmann hat einige Punkte des Gesetzesentwurfs genannt. Über einen Punkt hat er sich aufgeregt. Das verstehe ich nicht. Ich werde gleich noch etwas dazu sagen.
Erstens soll die Personalbedarfsplanung in die Landeshaushaltsordnung übergehen. Als ehemaliger Finanzpolitiker darf ich sagen: Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz und dem Haushaltssicherungsgesetz haben wir im Jahr 2003 wichtige Grundsteine gelegt; davon profitieren wir bis heute und sicherlich auch in Zukunft.
Zweitens soll die interne Organisationsanpassung zügiger erfolgen. Ich widerspreche Ihrer Behauptung, das Parlament gebe seine hoheitlichen Aufgaben einfach ab. Das ist nicht der Fall! Wenn es darum geht, nicht die Grundsätze der Landespolitik zu verändern, sondern die entsprechende Organisation hinter den Grundsätzen, dann finde ich es richtig, dass die Regierung zügig handeln kann. Mein Kollege, der Bildungspolitische Sprecher unserer Fraktion, hat es vorhin deutlich gesagt: Vier Jahre haben wir über die Anpassung der Schulbehördenstruktur diskutiert. Das war ein langer Prozess. Es wird auch weiterhin solch lange Prozesse geben. Wenn es aber darum geht, die Zuordnung zu einem bestimmten Haus neu zu organisieren, dann muss man damit nicht automatisch ein monatelanges parlamentarisches Verfahren verbinden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir mit dem Prozess der Verwaltungsmodernisierung weiterhin auf einem guten Weg sind, und sage noch einmal sehr deutlich: Mit einer Einzelmaßnahme ist es nicht getan, sondern das ist ein Dauerlauf. Für diesen brauchen wir einen parteiübergreifenden Konsens. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Ich habe in dem Gesetzentwurf gesucht. Wenn man lange und gründlich genug sucht, stellt man fest, dass in dem Gesetzentwurf nicht alles schlecht ist.
Aber zwei Regelungen, die Sie aufgenommen haben, gehen wirklich gar nicht. Erstens soll laut Entwurf das Privatisierungsgebot aufgehoben werden. Sie wissen: Wir als FDP wollen den schlanken Staat, den Staat, der leistungsfähig ist, weil er sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und in den Kernbereichen seiner Tätigkeit volle Leistung bringt. Beispiele sind der Innenbereich mit der Polizei, die Bildungspolitik und einzelne wirtschaftspolitische Elemente. Das macht den schlanken Staat aus. Er soll sich nicht mit Aufgaben verzetteln, die ihn nichts angehen. Deswegen gilt hier: Nicht mit uns!
Die zweite Neuregelung des Gesetzentwurfs hat schon Kollege Wichmann völlig zu Recht angesprochen. Die Herauslösung der Organisationskompetenz aus dem Landtag - noch dazu mit der Begründung, der Landtag sei doch nur lästig und halte die Verwaltungsmodernisierung im Land auf - ist wirklich die Selbstkastration dieses Parlaments. Das ist mit uns nicht zu machen!