Protocol of the Session on February 26, 2014

Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es sind 20 Stimmen für eine Überweisung, 30 Stimmen gegen eine Überweisung, und es gibt drei Enthaltungen. Damit ist der Antrag mehrheitlich nicht überwiesen worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Es liegt Ihnen der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion - Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes - in der Drucksache 5/8502, Neudruck, vor. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag diesmal mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden. Damit ist auch das Gesetz abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Brandenburg (Brandenburgisches Klimaschutzgesetz - BbgKSG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/8523

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Herr Abgeordneter Jungclaus, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Anfang dieses Monats war die Wissenschaftsweltelite im Bereich Klimaschutz zu Gast in Potsdam. Tenor dieser Konferenz: Wenn wir überhaupt noch etwas tun können, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzumildern, dann müssen wir das sofort in Angriff nehmen.

Klimaschutz liegt im Interesse Brandenburgs. Davon ist die Wissenschaft überzeugt, davon ist unsere Fraktion überzeugt, und ich gehe davon aus, dass auch die überwiegende Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger dies so sieht.

Sicher, der vorliegende Gesetzentwurf wird das Klima nicht retten, er ist aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung - mit demokratischen Strukturen, die gemeinwohlorientiertes Handeln ermöglichen, klarem Auftrag, festem Ziel und fairen Regeln.

Ein Klimaschutzgesetz ist die logische Reaktion auf die bisher eher dürftigen Resultate nach 20 Jahren Klimaschutzbemühungen in Brandenburg. Eines wird dabei nämlich sehr deutlich: Ohne Klimaschutzplan wird Klimaschutz nicht funktionieren.

(Beifall B90/GRÜNE)

Die jährlichen Statistiken der Landesregierung zeigen unmissverständlich, dass die Treibhausgasemissionen in Brandenburg seit 2009 immer weiter ansteigen - auf zuletzt 66 Millionen Tonnen. Das ist so ziemlich genau die gleiche Menge wie schon 1995. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir definitiv nicht vorwärts.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass unser Gesetzentwurf nicht das Verbot von CO2-Emissionen zum Ziel hat. Er soll vielmehr in einem durchdachten demokratischen Prozess zur Erstellung eines Klimaschutzplans führen, der Brandenburg in die Lage versetzen soll, unseren Wohlstand auch ohne die Nutzung fossiler Brennstoffe zu erhalten.

Da wir mit Sicherheit nie in der Lage sein werden, alle klimawandelbedingten Schäden zu beseitigen, brauchen wir vor allem eines: vorbeugenden Klimaschutz. Das Gesetz soll dieses Vorbeugen fördern. Es schafft Anreize, in die Einsparung von klimaschädlichen Emissionen zu investieren, und lässt einen Markt für Innovationen beim Klimaschutz entstehen. Auch der in Deutschland seit Jahrzehnten bewährte Umwelt

schutz beruht schließlich nicht allein auf Verboten, sondern vor allem auf Regeln für den Umgang mit der Natur. Nebenbei ist er ein Gewinn für unsere Gesundheit und unsere Lebensqualität.

Darüber hinaus ist Umweltschutz aber auch eine andauernde Erfolgsgeschichte der deutschen Wirtschaft, die daran mittlerweile außerordentlich gut verdient. Im letzten Jahr betrug der Umsatz im Bereich Umweltschutz 68 Milliarden Euro. Wir brauchen aber auch generell eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Klimaschutz sowie mehr Bildung und Aufklärung, weil die klimaschädlichen Emissionen erst einmal nicht direkt sichtbar oder messbar sind. Dennoch spüren wir den Klimawandel bereits - auch im Geldbeutel.

Wenn Elbe und Oder öfter und höher über die Ufer treten, verlieren die Betroffenen zum Teil alles. Dann werden Steuergelder dafür eingesetzt, um dies - wie auch Schäden an der Infrastruktur - wieder zu beheben. Der volkswirtschaftliche Schaden des Hochwassers 2013 in Deutschland wird auf mehr als 12 Milliarden Euro geschätzt.

Wenn Eichenprozessionsspinner, über die wir hier im Landtag auch gern diskutieren, und andere Tiere einwandern, weil es in Brandenburg immer wärmer wird, werden Menschen im Wald gesundheitlich geschädigt und Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erleiden wirtschaftliche Verluste. Auch hier werden Steuergelder eingesetzt, um Schaden zu vermeiden. Die Kosten in Brandenburg: ca. 4,5 Millionen Euro pro Jahr.

Wenn die Trockenheit im Sommer zunimmt, müssen Landwirte viel Geld für ihre Feldbewässerung in die Hand nehmen und muss das Land massiv in Technik investieren, um zum Beispiel mit aufwändiger Überwachung die Wälder vor vermehrtem Waldbrand zu schützen. Diese Anlagen sind einerseits ein Erfolg, haben aber in den letzten vier Jahren mehr als 10 Millionen Euro gekostet.

Je öfter wir solche und andere Phänomene beobachten, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, desto häufiger muss das Land dem Steuerzahler in die Tasche greifen und desto seltener wird es gelingen, die individuellen Schäden vollständig auszugleichen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung beziffert die Kosten der Klimaschäden für Brandenburg bis zum Jahr 2050 auf mehr als 40 Milliarden Euro. Klimaschutz bedeutet auch, diese Kosten zu reduzieren.

Die meisten von uns können sich sicherlich noch an das Waldsterben erinnern. Die Versauerung des Regens ging von Emissionen der Kohle- und Stahlindustrie aus und wurde mit neuen Regeln und neuer Technik eingedämmt. Hätten wir damals so auf das Waldsterben reagiert, wie wir es derzeit beim Klimawandel tun, hätten wir heute mit Sicherheit höhere Kosten, weniger Wald und weniger Arbeitsplätze. Regeln für Emissionen sind also keine Wachstumsbremse, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern Innovationsmotor.

(Beifall B90/GRÜNE)

Hier in Brandenburg blasen wir pro Kopf mit 27 Tonnen deutlich mehr klimaschädliche Emissionen in die Atmosphäre als beispielsweise die Menschen in den USA, die mit 21,5 Tonnen auskommen.

Noch bin ich optimistisch; denn mit den entsprechenden Rahmenbedingungen kann Brandenburg Klimaschutz betreiben. Es ist hervorragend bei den erneuerbaren Energien, gut aufgestellt bei der Fernwärmeversorgung und hat Potenzial bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Wir haben qualifizierte Handwerksbetriebe, innovative Industrieunternehmen, gute Universitäten und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, beim Stillstand im Klimaschutz etwas zu tun.

Die Klimaveränderungen werden sich zukünftig noch viel stärker auf den Markt auswirken. Auf diese Veränderungen nur zu reagieren würde uns Zeit und Geld kosten. Deshalb profitieren das Land und die Wirtschaft davon, wenn Emissionen frühzeitig vermieden werden und die Technologie dazu am Ende dann auch noch exportiert wird. Der Klimaschutzplan, den der Gesetzentwurf als richtiges Instrument vorsieht, will die notwendigen Investitionen ermöglichen, begleiten, fördern und damit weitaus höhere Kosten und Fehlinvestitionen vermeiden.

Lassen Sie uns also heute unseren Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen, damit wir ihn noch in dieser Legislaturperiode verabschieden und ab Oktober an die Erarbeitung des Klimaschutzplans gehen können. Wir haben bereits genug Zeit verloren. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir kommen zum Beitrag der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Gregor-Ness erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns wurde heute der Entwurf eines Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben ein solches Klimaschutzgesetz bereits verabschiedet - selbstverständlich, die Grünen sind dort in Regierungsverantwortung gekommen und haben das durchgesetzt. Löblich.

(Beifall B90/GRÜNE)

In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt befindet sich ein solches Gesetz gerade in der Beratung. Auch das ist okay. Es war auch keine große Leistung. Die Gesetze waren da. Wir hatten eine gute Grundlage. Die Grünen konnten diesen Gesetzentwurf heute ohne großes Bemühen vorlegen.

(Zuruf des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE])

Leider muss ich Sie enttäuschen. Herr Jungclaus, Sie haben doch schon vor 20 Jahren in diesem Land gelebt. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir hätten im Bereich Klimaschutz nichts erreicht, halte ich für eine komplette Realitätsverweigerung.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Sie haben mit Ihren eigenen Zahlen widerlegt, wie viel Geld investiert worden ist genau in Umweltschutz, in Klimaschutz, in Maßnahmen zur Senkung von Emissionen, und behaupten hier, es sei nichts getan worden. Es tut mir unendlich leid.

(Zuruf des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE])

Meines Erachtens waren wir hier in Brandenburg immer Vorreiter auf diesem Gebiet, und das seit 25 Jahren. Da, wohin andere Länder noch kommen müssen, sind wir längst. Jetzt kommen Sie mit dem Entwurf eines Klimaschutzgesetzes. Ich sage: Sie kommen zur Unzeit. Seit dem 13. Januar 2014 liegt die Nachhaltigkeitsstrategie im Internet vor. Sie ist jetzt in der Beratung und soll von uns noch im ersten Quartal verabschiedet werden.

Diese Nachhaltigkeitsstrategie fährt aus unserer Sicht den richtigen und den umfassenderen Ansatz. Das bitte ich einmal zu honorieren. Unter Punkt III ist dort ausgeführt: „Brandenburg als Modellregion zum Umgang mit Energie und Klimawandel.“ Es stehen die Maßnahmen darin. Dass man über diese Maßnahmen diskutieren und sie noch weiter ausbauen kann, ist unbenommen. Das ist alles klar. Wir hätten aber erst einmal anhand der Nachhaltigkeitsstrategie überlegen müssen: Wo ergeben sich wirklich Defizite? Wozu brauchen wir jetzt ein Klimaschutzgesetz, das wieder nur auf Klimaschutz abstellt? Wozu brauchen wir einen Klimabeirat? Wir haben einen Nachhaltigkeitsbeirat. Wer nur noch Klimaschutz als einzelnes Segment sieht, verfehlt komplett die Ansätze, die wir hier brauchen. Das sind nicht nur ökologische Ansätze. Das sind wirtschaftliche, ökonomische und das sind natürlich auch die Ansätze eines nachhaltigen Brandenburgs, in dem wir leben wollen. Wir können Fernwärme nicht in jedem Ort installieren. Wir können nicht eine nächste Modernisierungswelle über unsere Wohnungsbestände rollen. Wohin sollen sich die Mieten entwickeln? Gleichzeitig kommt das Argument: Wir brauchen eine Mietenbremse. Es widerspricht sich alles komplett.

Es gilt das Gleiche wie beim Verfassungsschutzgesetz: Man kann über einen solchen Gesetzentwurf sicherlich diskutieren, aber doch nicht drei Monate vor Ende der Legislaturperiode. Wir haben ein hohes Maß gesetzt, gerade auch bei der Erarbeitung der Energiestrategie, auf Kommunikation, auf Beteiligung, auf Teilhabe.

(Zuruf des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE])

- Ja, so gut wie. Wir können natürlich auch Sondersitzungen in der Sommerpause machen. Sie benutzen das Ganze doch nur als Krücke, damit Sie sich im Wahlkampf positionieren können: die SPD als Klimabremser dieser Nation.

(Zuruf des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE])

Das ist mitnichten der Fall. Wir haben umfangreichere Ansätze. Wir wollen Klima im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sehen. Wir brauchen die Wechselwirkung zwischen Energiestrategie, Nachhaltigkeitsstrategie, Biodiversität, Biomasse und allem, was dort mit hineinfließt. Das sind unsere Ansätze und unsere Antworten auf die dringenden Fragen, die hier gegeben werden müssen.

Energie darf nicht zum Thema einer sozialen Frage gemacht werden. Diese Gefahr besteht in diesem Land. Mit der Energie

wende haben wir vor 20 Jahren angefangen. Wir haben in der Zwischenzeit auch aus Fehlern gelernt. Wir müssen die bundesweiten Konsequenzen betrachten. Kein Mensch weiß: Wohin steuert gerade die Bundesebene? Wir haben heute Morgen in den Nachrichten gehört, dass es gerade eine Studie gibt, in der das EEG komplett zur Diskussion gestellt worden ist. Vor diesem Hintergrund erwarten Sie jetzt, dass wir innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf verabschieden, ohne ihn seriös beraten und ohne auch die Betroffenen in der Breite ob das die Industrie, ob das die Wohnungswirtschaft, ob das die Sozialverbände sind, die befragt werden müssen - einbeziehen zu können. - Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Dombrowski erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jungclaus ist auf die Inhalte des aus Nordrhein-Westfalen übernommenen Gesetzentwurfes eingegangen. Deutschland hat sich gemeinsam mit anderen Ländern verpflichtet, seinen Beitrag zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgase zu leisten.

Mittel- und langfristig müssen die Treibhausgasemissionen so weit vermindert werden, dass der durchschnittliche globale Temperaturanstieg 2 Grad Celsius nicht überschreitet. Für die Industriestaaten bedeutet das bis 2050 eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um 85 % bis 90 % innerhalb von zwei Zwischenetappen, nämlich bis 2020 um 40 % und bis 2030 um 50 % und dann 2050 das Endziel. So weit, so gut. Allerdings wissen wir bereits heute, dass die 40 % bis 2020 wohl nur sehr schwer und wenn überhaupt nur unter größten Anstrengungen für uns zu erreichen sein werden.