Zweitens: Die Evaluierung findet derzeit statt. Dies sollte uns jedoch nicht hindern, diese Anpassung jetzt vorzunehmen.
Drittens: Mit dieser Erhöhung gleichen wir das Mindestarbeitsentgelt dem Berliner Niveau an und liegen damit noch unter dem Niveau der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Wir vertreten nicht die Auffassung des Städte- und Gemeindebundes, dass diese Erhöhung öffentliche Haushalte spürbar belasten wird, denn gleichzeitig müssen entsprechende Summen für Wohngeld oder Aufstockerleistungen nicht durch die Kommunen gezahlt werden; zudem erstattet das Land etwaige Mehrausgaben.
Auch in einem weiteren Punkt widersprechen wir den Aussagen des Städte- und Gemeindebundes - Auszug aus seiner Stellungnahme -:
„Zudem ist es jetzt das Ziel der neuen Bundesregierung, zu berücksichtigen, bundesweit einen Mindestlohn einzuführen. Damit wird der im Land Brandenburg verfolgte Weg, dies punktuell über das öffentliche Auftragswesen einführen zu wollen, obsolet.“
Zu den Fakten: Die neue Bundesregierung hat sich auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 verständigt. Hierfür soll es jedoch zahlreiche Ausnahmen geben; ob dies aber mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt abzuwarten. So kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der Einschätzung, dass bestimmte Arbeitnehmer nicht einfach vom geplanten Mindestlohn auszunehmen sind. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen demnach vor allem beim Ausschluss von Rentnern und Studenten, wie ihn Unionspolitiker fordern. Es ist also unklar, ob es einen Mindestlohn - mit Ausnahmen im Bund - jemals geben wird oder ob die SPD auf Bundesebene die Kraft hat, einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für alle gegen den erklärten Willen der Union durchzusetzen.
Daher werden wir das Vergabegesetz - so meine These - hier in Brandenburg noch eine Weile brauchen, und die Linke ist froh,
Ihre Angriffe, Herr Homeyer, laufen ins Leere. Liebe CDU, Sie sind die Bremse für dieses Land und mit Ihren Forderungen einfach nicht auf der Höhe der Zeit.
Mir sind aus meiner Heimatstadt mehrere Beispiele bekannt, die zeigen, dass das Vergabegesetz direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat, sowohl im Bewachungs- als auch im Dienstleistungs- und Reinigungsgewerbe. Gute Arbeit und gute Löhne bleiben zentrales Anliegen dieser Koalition. Mit dem heutigen Beschluss leisten wir dazu einen kleinen Beitrag. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich im vergangenen Jahr beim ersten Besuch des Landtags hier an diesem Pult stand - der eine oder andere hat es gesehen -, habe ich über Facebook einen Wunsch geäußert, nämlich dass meine erste Rede an dieser Stelle doch nicht von invasiven Neobiota handeln solle. Für die Nichtfachpolitiker: Bei invasiven Neobiota handelt es sich um Unkraut.
Leider, leider ist dieser Wunsch nicht in Erfüllung gegangen, zumindest nicht vollständig, denn anstatt mit invasiven Neobiota darf ich mich heute mit dem invasiven Staat auseinandersetzen, besser gesagt: mit einem Staatsverständnis vom invasiven Staat
- ja, ja -, also vom Staat als Teil jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, kann ich Ihre Ausführungen jetzt so interpretieren, dass Sie den Mindestlohn als Unkraut verstehen?
Herr Kollege, zum Mindestlohn komme ich gleich. Ich verstehe in der Tat einen Staat, der ausufert, als mit Unkraut durchaus vergleichbar.
Aber der kleine Nebeneffekt zusätzlich ist in meinen Augen die Tatsache, dass mich all das in meiner persönlichen Überzeugung bestätigt, dass es - jetzt kommen wir zu den Grünen zwischen Ökologie und Ökonomie eigentlich keinen Unterschied gibt, denn letzten Endes beschäftigen sich beide Disziplinen mit dem Haushalten, einmal mit dem Haushalten in der freien Natur und einmal in tendenziell freien Märkten. Das ist sehr vergleichbar, Herr Kollege, denn genauso, wie sich die invasiven Neobiota stabiler und austarierter Biotope bemächtigen, erst deren Konkurrenzverhältnisse zersetzen und schließlich deren Gleichgewicht zerstören, so bemächtigt sich der invasive Staat mit seinen überbordenden Regularien der Märkte, setzt deren gesunde Konkurrenzverhältnisse außer Kraft, zerstört schließlich deren Wirkmechanismen und schafft am Ende nichts anderes als die Herabsetzung wirtschaftlichen Potenzials und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau deswegen gehören sozial- oder arbeitsmarktpolitische Kriterien eben nicht in ein Vergabegesetz.
Die Umsetzung sozialpolitischer Vorstellungen von Rot-Rot ist keine Aufgabe der öffentlichen Hand. Alles, was Sie damit erreichen, ist die Minimierung der Leistungsfähigkeit unserer Wirt
schaft. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen der brandenburgischen Sozialdemokratie, gestehe ich Ihnen ausdrücklich gern zu, dass Sie, wie Sie es gestern auf Ihrer Facebookseite geschrieben haben, für mehr Gerechtigkeit in Brandenburg sorgen wollen. Nur sind Sie damit leider - und ich sage ausdrücklich, ich bedaure das zutiefst - Teil von jener Kraft, die am Schluss das Schlechte schafft.
Heute will die Landesregierung in einem ersten Änderungsgesetz die Erhöhung des Mindestlohns im brandenburgischen Vergabegesetz auf 8,50 Euro durchsetzen. Man kann nur vermuten, dass die Damen und Herren Koalitionäre den Festlegungen des Koalitionsvertrages der GroKo im Bund nicht trauen. Aus liberaler Sicht macht das zumindest Hoffnung. Gleichwohl kann das beileibe keine Begründung für das hiesige Gesetzesvorhaben sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal: Die Festlegung von Löhnen ist und bleibt allein Aufgabe der Tarifparteien.
Ihre Festlegung auf 8 Euro bzw. 8,50 Euro ist willkürlich; in vielen Branchen gelten ohnehin Tarifregelungen, die einen höheren Stundenlohn festlegen. Wie sinnlos das Gesetz insgesamt ist, zeigt übrigens auch der aktuelle Mittelabfluss in Sachen Kostenerstattung, und wie willkürlich Ihre Festlegungen insgesamt sind, zeigt auch ein Blick in Ihre letzte politisch motivierte Einmischung in die Marktwirtschaft dieser Art, denn laut Landesgleichstellungsgesetz sollen bei Auftragsvergaben ab 50 000 Euro künftig Firmen bevorzugt werden, die die Gleichstellung von Frauen nachweisen können. Die 8,50-Euro-Regelung im Vergabegesetz dagegen soll schon bei einer Auftragsvergabe ab 3 000 Euro zum Tragen kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das versteht nur, wer James Dean Fan ist: Denn sie wissen nicht, was sie tun. - Wobei es schon interessant ist, wie hoch die rot-rote Landesregierung die Schwelle hebt, wenn es um Gleichstellungsfragen geht - hochinteressant.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern, das Vergabegesetz um sämtliche vergabefremde Kriterien zu bereinigen. Gehen Sie in sich, lassen Sie uns gemeinsam über die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg sprechen. Wir werden heute an anderer Stelle dazu auch noch Gelegenheit haben. Kommen Sie mit uns zu Ergebnissen, die nicht zu seiner Schwächung führen. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Angesichts der Tatsache, dass die neue schwarz-rote Koalition auf Bundesebene beabsichtigt, einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen, erleben wir heute ein Stück weit eine anachronistische Debatte. Insbesondere der CDU
Fraktion und dem Brandenburger Neozoon namens Beyer ist hier die Zeit davongeeilt, und man darf sich fragen, warum hier solche Nachhutgefechte um eine demnächst hoffentlich erledigte Sache geführt werden.
Für uns Grüne war immer klar: Wir treten für einen Mindestlohn von aktuell 8,50 Euro für alle ein - also auch für Praktikanten, für noch berufstätige Rentner, für Studierende und nicht zuletzt für Saisonarbeitskräfte.
Wir halten dies auch deshalb für zwingend erforderlich, weil damit verhindert wird, dass aus Festanstellungen demnächst Saisonanstellungen werden und wir eine massive Verschiebung von Arbeitsplätzen aus dem einen Bereich in den anderen Bereich erleben.
Zudem treten wir - das wissen Sie - seit geraumer Zeit dafür ein, dass auch an den Brandenburger Hochschulen für unsere studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt wird.
Wir fordern das, weil wir einerseits ein Mindestmaß an Einkommen aus Erwerbstätigkeit garantieren wollen - 8,50 Euro entspricht der Pfändungsfreigrenze - und weil wir andererseits nicht wollen, dass jemand Wettbewerbsvorteile durch LohnDumping erreicht.
Bereits angesprochen wurde, dass wir den Mindestlohn von 8,50 Euro im Vergabegesetz längst hätten haben können, wenn sich die Landesregierung nicht so unendlich viel Zeit für die Verordnungen zur Umsetzung des Vergabegesetzes - insbesondere zur Einberufung der Mindestlohnkommission - gelassen hätte.
Nun ist es endlich so weit, weshalb wir alle froh sein könnten wenn da nicht die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände wäre. Diesbezüglich möchte ich auf Herrn Homeyer eingehen.
Auf der einen Seite liegt die Stellungnahme des Landkreistages vom 09.12.2013 vor, der nicht einsehen will, dass er seinen Aufträgen in Zukunft 8,50 Euro zugrunde legen soll, und der die Differenz zwischen Dumping-Löhnen und 8,50 Euro vom Land erstattet sehen will. Welchen Hungerlohn allerdings Herr Iwers als Kalkulationsgrundlage für die Differenzermittlung hinsichtlich der Kreise ansetzen will, bleibt er uns Gott sei Dank in seiner Stellungnahme schuldig.
In ähnlicher Weise muss die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 09.10.2013 betroffen machen,
die mögliche Mehraufwendungen für angemessene Löhne für nicht vereinbar mit der Politik der Haushaltskonsolidierung erklärt und implizit einen Mindestlohn nach Kassenlage fordert.
Angesichts dieser Positionierung der kommunalen Spitzenverbände muss man im Nachhinein erneut bedauern, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes die Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Einhaltung der ILO-Arbeitnehmerschutzbestimmungen und das Verbot von Sklaverei