Nun ein viel entspannteres Thema: Vom 12. bis 14. September 2014 findet das 11. Brandenburger Dorf- und Erntefest in Fürstlich Drehna im Landkreis Dahme-Spreewald statt. Ein zentraler Ort des Festes dürfte das Schloss Fürstlich Drehna sein, das mit seiner besonderen Baugeschichte und dem 52 ha großen Landschaftspark ein in Brandenburg einmaliges Ensemble bildet. Das Schloss, samt Nebengebäuden, befindet sich im Eigentum und in Verwaltung der Brandenburgischen Schlösser GmbH. Allerdings litt die Nutzung in der Vergangenheit durch mehrfache Pächterwechsel des zum Hotel umgebauten Schlossgebäudes. Nach der Kündigung des letzten Pacht
vertrages Mitte dieses Jahres gibt es auch aktuell keine vertraglich geregelte Nutzung des Schlosses.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie schätzt sie die Chancen ein, zeitnah einen neuen Pächter für das Schloss Fürstlich Drehna zu finden, um so die Einbindung des Schlosses in das 11. Brandenburger Dorf- und Erntefest im September kommenden Jahres zu gewährleisten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Lehmann, das Wasserschloss Fürstlich Drehna mit seinem Schlosspark ist ein bedeutendes Denkmal-Ensemble in der Niederlausitz, dessen Ursprünge bis ins Mittelalter reichen. Die Landesregierung ist sehr daran interessiert, dass für das Schloss baldmöglichst ein neuer Pächter für die kommenden Jahre gefunden wird, um den Reiz dieses besonderen Ortes vermitteln zu können und auch eine dauerhafte Nutzung als Hotel zu gewährleisten. Hinsichtlich der Neuvermietung des Schlosses Fürstlich Drehna werden zurzeit erfolgversprechende Gespräche zwischen der Brandenburgischen Schlösser GmbH und den Bewerbern geführt. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass das Schloss rechtzeitig vor der Durchführung des 11. Brandenburger Dorf- und Erntefestes im Jahr 2014 an einen neuen Betreiber übergeben werden kann.
Vielen Dank. Wir drücken Ihnen die Daumen. - Damit sind wir bei Frage 1449 (Umsetzung des Perspektivvertrages für die Weiterbildung), gestellt vom Abgeordneten Torsten Krause.
Der Landtag hat beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, gemeinsam mit den Trägern der Erwachsenen- und Weiterbildung einen Perspektivvertrag über die kommenden drei Jahre zu schließen. Darin sollen Fragen der Qualitätsentwicklung, der Entlohnung der Lehrenden, der Ausweitung des Angebotsspektrums sowie der Grundbildung geklärt werden.
Mich und sicherlich auch viele andere Personen interessiert, wie es um die Umsetzung des Auftrags steht.
Ich weiß, dass Sie uns viel zutrauen, aber in sieben Wochen einen mehrjährigen Perspektivvertrag mit den Landesorganisationen der Weiterbildung zu schließen schaffen selbst wir nicht. Sie wissen: Wir wurden am 26. September auf Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebeten, mit den Landesorganisationen in Verhandlungen zu treten. Der Perspektivvertrag soll die relevanten Aufgaben und Themenfelder der Erwachsenbildung beschreiben, die Erwartungen an die Landesorganisation der Weiterbildung definieren und qualitative Parameter für die Weiterbildung benennen. Die finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Einzelplans 05 soll auf erhöhtem Niveau verstetigt werden.
Das ist ein ausgesprochen anspruchsvolles Programm, und eine konzeptionelle Umsetzung braucht natürlich die Mitwirkung aller beteiligten Partner; sie braucht vor allem auch Zeit. Sie wissen, dass der Versuch, einen ähnlichen Perspektivvertrag in Niedersachen umzusetzen, nicht von Erfolgt gekrönt war - daraus müssen wir lernen.
Wie Frau von Halem in der Aussprache ausgeführt hatte, stellt sie sich vor, dass der Perspektivvertrag auch einen Anstoß zu weiteren Diskussionen geben kann, beispielsweise zur Integration der Weiterbildung in die regionalen Bildungslandschaften auch das muss beachtet werden, das sehen Sie sicherlich genauso. Wir führen Gespräche mit den Landesorganisationen und Verbänden, aber für die Umsetzung - darauf haben wir in der Diskussion schon hingewiesen - sind vor allem die Einrichtungen der Weiterbildung und nicht die Verbände zuständig. Ein Perspektivvertrag - das wissen wir auch - ist kein Allheilmittel für die Qualität, sondern ein Instrument, um über wünschenswerte Entwicklungen von Weiterbildung im Gespräch zu bleiben, und das tun wir.
Die Klärung der qualitativen Erwartungen an Weiterbildung ist der erste Schritt. Wenn alles nach Plan verläuft, werden wir Mitte Januar ein Auftaktgespräch führen, und wir wollen Sie mit Ihrer Sachkompetenz auch gern an diesen Gesprächen beteiligen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1450 (Mindestlöhne für Friseure), gestellt von der Abgeordneten Schier.
Seit dem 1. August 2013 gilt für tarifgebundene Friseurbetriebe ein Mindestlohn. Er sieht zunächst eine Lohnuntergrenze von 6,50 Euro je Stunde in den neuen Ländern und von 7,50 Euro je Stunde in den alten Ländern vor. Bis 2015 soll der Lohnsatz auf bundeseinheitlich 8,50 Euro steigen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnis hat sie, inwieweit in Brandenburg der Mindestlohn von 6,50 Euro gezahlt wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schier, wie Sie gerade gesagt haben, handelt es sich um einen Mindestlohn, der zwischen den Frisören und der Gewerkschaft vereinbart wurde. Das heißt also, die Landesinnung - nehme ich an - und einige Ketten werden sich zusammengeschlossen und gesagt haben: Passt auf liebe Leute, das ist jetzt der Mindestlohn, den wir für uns beschließen. Das ist ein tarifgebundener Lohn, das heißt, er unterliegt nicht der Kontrolle zum Beispiel des Zollamtes oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, sondern es ist ein Lohn, der sozusagen unter den Mitgliedern selbst geprüft werden muss. Die Mitgliederverbände und Gewerkschaften können melden, wenn gegen diesen Mindestlohn verstoßen wird, aber es ist eben kein Lohn, wie er zum Beispiel im Entsendegesetz geregelt wird, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, oder ein Mindestlohn, der politisch oder irgendwie anders festgelegt wurde. Insofern ist das ein Mindestlohn, der unter den Tarifpartnern zu bewerten und zu kontrollieren ist.
Herr Minister, wir wissen alle, dass ein Mindestlohn ganz oben auf der Agenda steht. Ihr Ministerium hat also nicht einmal vor, stichprobenartig nachzufragen, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Ich nehme die Anregung mit. Wenn ich das nächste Mal zum Haareschneiden gehe, werde ich fragen, was die Friseurin verdient.
Okay. - Der Abgeordnete Jungclaus stellt die Frage 1451 (Bau- start der A 14 trotz unsicherer Finanzierung). Bitte sehr.
Vor einigen Wochen hat Herr Minister Vogelsänger mit einem symbolischen Spatenstich den Baubeginn für den ersten Abschnitt der A 14 in der Prignitz eingeläutet. Für die in der Mark zu realisierenden 31 Kilometer Autobahn werden Kosten von etwa 277 Millionen Euro veranschlagt. Die Gewährleistung der Gesamtfinanzierung des Projektes ist nach wie vor unklar.
Daher frage ich die Landesregierung: In welchem Umfang sind für die Realisierung des Brandenburger Abschnittes der A 14 bereits EU-Mittel, Bundesmittel und Landesmittel eingeplant?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann die Grünen beruhigen: Die A 14 wird gebaut - weil sie benötigt wird.
zusammen mit Staatssekretär Bomba. Daran sieht man: Wir, der Bund und die Länder, machen das gemeinsam. Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bekennen sich ausdrücklich zur A 14.
Ich bin vor der Bundestagswahl in den Medien leicht kritisiert worden, weil ich einen Termin zur A 14 mit Bundesminister Raumsauer hatte.
- Ja. Daraufhin hat der eine oder andere gesagt, wir probierten eine schwarz-rote Koalition aus. Wir haben hier sogar schon jetzt eine schwarz-rote Koalition - für die Verkehrsinfrastruktur.
Ich will Ihnen gern die Zahlen nennen: Der Abschnitt Karstädt - Groß Warnow ist ausfinanziert. Dafür sind Gesamtkosten von 118,2 Millionen Euro veranschlagt, 59,5 Millionen Euro davon sind EU-Mittel. Es liegt auch ein Beschluss der EU-Kommission vom 19. September 2013 vor. Also alles rechtens!
Ich kann Ihnen die Haushaltstitel nennen - Sie haben danach gefragt; jetzt müssen Sie mitschreiben - und ich beginne mit dem Bundeshaushalt: In Kapitel 1210 Titel 743 32 sind die EFRE-Mittel veranschlagt. Kapitel 1202 Titel 791 02 umfasst die Bundesmittel. Kapitel 1209 Titel 741 17 und Titel 821 17 sind ebenfalls Bundesmittel. Die Planungskosten sind in Kapitel 11 460 Titel 891 10 des Landeshaushalts veranschlagt.
Ich wiederhole: alles rechtens, alles in Ordnung. Die A 14 wird Schritt für Schritt ausfinanziert. Wunderbar!
Vielen Dank, Herr Minister! In Brandenburg wird landauf, landab der schlechte Zustand von Landesstraßen intensiv wahrgenommen. Deshalb wird parteiübergreifend gefordert, mehr Geld in die Instandhaltung zu stecken. Auch Ihr Haus nennt immer wieder die Prämisse „Erhalt vor Neubau“. Insofern würde mich interessieren, wie Sie es bewerten, dass für den
Neubau eines so umstrittenen Milliardenprojekts auch Landesmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Herr Abgeordneter, das ist ein bisschen komplizierter, als Sie es darstellen. Die A 14 ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Deutschland.
Die A 14 ist keine Erschließungsstraße für die Prignitz. Aber die Prignitz und die Altmark werden Teil eines Korridors von der Ostsee bis zur Adria. Daraus erwächst ein Standortvorteil für die Prignitz, insbesondere für Wittenberge und Karstädt.
Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist unterfinanziert; das räume ich ein. Ich habe als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz die Daehre-Kommission einberufen; sie ist benannt nach Karl-Heinz Daehre, dem ehemaligen sachsenanhaltinischen Minister, der sich große Verdienste auch um die A 14 erworben hat. Wir haben festgestellt, dass für die Verkehrsinfrastruktur über 7 Milliarden Euro mehr nötig wären - jedes Jahr!
Ich habe heute schon an einer Veranstaltung mit mehreren Abgeordneten teilgenommen; da ging es auch um die Infrastruktur. Die Unterfinanzierung betrifft Bund, Länder und Kommunen. Insofern müssen wir im Land Brandenburg mit dem Haushalt 2015 selbstverständlich nachsteuern. Ich bin schon gespannt, was die Zustimmung betrifft. Die Möglichkeiten sind begrenzt: Entweder wird der steuerfinanzierte Anteil erhöht dann muss man sagen, woher das zusätzliche Steuergeld kommen soll - oder es müssen neue, nutzerfinanzierte Formen gefunden werden. Auch über diese Frage wird es eine breite Debatte geben.