Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch in diesem Fall hat es durchaus Sinn, einen Blick zurückzuwerfen und sich zu überlegen: Warum haben wir uns dieses Projekt eigentlich vorgenommen? Auch diese Schulbehördenreform ist ein Ergebnis der Modernisierungsvorhaben der Landesregierung, wie sie im November 2011 beschlossen wurden - mit offensichtlich nur sehr magerer Einbindung der jeweiligen Minister.
Das Vorhaben Schulbehördenreform wird in den Modernisierungsvorhaben mit einem knappen Satz aufgelistet, und es gibt eine Begründung, die zwei Sätze hat; die will ich hier einmal vorlesen:
„Die gegenwärtig laufende Evaluierung der sechs staatlichen Schulämter ist mit diesem Ziel fortzuführen. Im Evaluierungsbericht ist darzulegen, ob und über wie viele … Präsenzorte die Landesschulbehörde verfügen sollte. Eine Reduzierung der Standorte ist grundsätzlich anzustreben.“
Das ist natürlich auch in diesem Fall keine Begründung für eine Umstrukturierung, sondern das ist die Angabe einer Handlungsanleitung. Gegenüber den Autoren der Evaluierung ist das auch relativ frech, denn das Ergebnis vorzuschreiben, das macht aus der Evaluierung letztendlich nichts anderes als eine Vorhabenplanung.
Immerhin ist die Landesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf in der Problembeschreibung deutlich ehrlicher geworden. Jetzt steht in der Problembeschreibung klipp und klar drin, dass es um Stellenabbau geht - um nichts anderes. Das Argument, es habe Abstimmungs- bzw. Koordinationsprobleme zwischen den Schulämtern gegeben, haben wir lange genug gehört. Das bedeutet aber letztendlich nur, dass das Bildungsministerium versagt hat; denn es wäre Aufgabe des Bildungsministeriums gewesen, genau diese Schulämter zu koordinieren. Warum jetzt eine Koordination dadurch leichter gehen soll, dass man eine zusätzliche Verwaltungsebene einfügt, ist völlig uneinleuchtend. Die bekannten Begriffe aus der Betriebswirtschaft - wie Synergie, Effizienz, Optimierung von Geschäftsabläufen - werden unreflektiert in diesen Text aufgenommen, aber ohne jegliche Darlegung, worin diese Verbesserungen eigentlich bestehen sollten. So sind denn auch die Beteiligten ziemlich entrüstet: der Landeslehrerrat, der Landesschulbeirat, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulämter. Der Landkreistag formuliert: Schon bei der letzten Reduktion der Schulämter seien die „damals versprochenen Synergieeffekte, die eine deutliche Verbesserung der Qualität der staatlichen Schulaufsicht eröffnen sollten, … nicht eingetreten.“ Vielmehr habe es „eine Vielzahl von Reibungsverlusten gegeben“. Und es stimme bedenklich, „dass ausweislich der Begründung zum Gesetzentwurf auf die notwendigen Einsparungen an Personalstellen verwiesen wird, also eine bereits schwache Schulaufsicht umorganisiert werden soll, die dann mit noch weniger Mitarbeitern und noch weiteren Wegen als bisher ihre Arbeit durchführen“ soll.
Besorgniserregend ist auch, dass diese Regionalstellen weder in ihrer Anzahl noch in ihren Standorten im Gesetz verankert sind. Wir haben zwar jetzt eine Vorstellung davon, wie das werden soll, wir hören auch gleichzeitig von Ihnen, Frau Ministerin Münch, dass die Beratung künftig - wie bisher - in hoher Qualität vor Ort geleistet werden solle. Aber letztendlich bedeutet die Tatsache, dass die Regionalstellen nicht im Gesetz stehen, nur, dass sie vom Ministerium auch per Organisationserlass geändert werden können.
- Das wissen wir ja nicht. Es wäre schon schön zu wissen, wie das eigentlich ist bzw. warum man sie nicht auch im Gesetz festschreiben kann.
Niemand von den Beteiligten kann erkennen, wie sich aus den geplanten Änderungen tatsächlich eine Qualitätsverbesserung ableiten ließe. Noch mehr: Es kann auch niemand erkennen, wie sich angesichts dieser Umstrukturierungsvorhaben die bisherige Qualität überhaupt nur halten ließe. Da gab es auch schon einiges zu kritisieren.
Jetzt geht es um Stellenabbau, um einen Stellenabbau um ungefähr ein Sechstel. Warum dieser Stellenabbau aber mit einer solch rigiden Umstrukturierung einhergehen muss, deren Sinn sich nicht nur mir, sondern auch allen Beteiligten nicht erschließt, stellt sich die Frage: Kann man hier nicht einen behutsameren Weg gehen, kann man nicht die Beteiligten einbinden? Man müsste eine Variante finden, die die regionale Anbindung und Präsenz besser gewährleistet, weil wir alle wissen, vor welchen Herausforderungen das Schulsystem gerade in den ländlichen Regionen und angesichts des demografischen Echos in den nächsten Jahren steht.
Am vergangenen Montag ist der Bericht der Demografie-Kommission des Bildungsministeriums vorgestellt worden. Wir wissen, was da auf uns zukommt. Das bedeutet gleichzeitig: Eine solche Umstrukturierung braucht Beratung, und sie braucht Beratung vor Ort.
All diese Fragen sind nie wirklich schlüssig beantwortet worden. Stattdessen räubert man im Wortschatz der Betriebswirte und überschreibt die Vorhaben mit nebulösen Begriffen von „Modernisierung“ und „Effizienz“ ohne sachgerechte Begründung. All diejenigen, die man zur Umsetzung brauchte, werden verprellt.
Herr Günther, es ist ja nicht so, dass wir Neuem nicht eine Chance geben würden. Jeder gibt Neuem eine Chance, wenn er daraus einen Vorteil für sich erkennt. Wenn aber dieser Vorteil nicht zu erkennen ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gegenteil von dem eintritt, was hier vorgegeben ist, relativ hoch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir noch ausreichend Zeit haben werden, im Ausschuss, bei Anhörungen, noch einmal intensiv zu erklären, worum es geht. Ich danke Frau Große ausdrücklich dafür, dass sie hier noch einmal ganz fundamentale Dinge klargestellt hat. Offensichtlich ist noch nicht allen Beteiligten klar, wie Schulaufsicht tatsächlich funktioniert.
Herr Hoffmann und Herr Büttner, stellen Sie sich denn vor, dass ein Schulrat tagtäglich am Schreibtisch sitzt und alles vom grünen Tisch aus macht? Ein Schulrat ist für bestimmte Schulen zuständig. Diese Schulen wird er weiterhin anfahren; für diese ist er weiterhin zuständig. Wir haben gerade, was die Region Barnim/Uckermark betrifft, das Problem der Entfernung. Denn das sehe ich auch: dass wir ein großes Flächenland
haben und dass es unvermeidbar ist, bestimmte Strecken zu fahren. Das betrifft das jetzige Schulamt Perleberg genauso.
Es wird so sein, dass in der Regel in der Nähe des Wohnortes die Schulräte die Zuständigkeit für die Schulen haben und es nur ein bis zwei Präsenztage an der Regionalstelle geben wird. Die Regel der Beratung vor Ort - nämlich der Eltern - findet in den Schulen statt. Daran wird sich nichts ändern. Deswegen kann ich die von Ihnen geäußerte Sorge, dass es hier jetzt plötzlich zu einer Verschlechterung kommt, auch nicht teilen.
Lassen Sie mich einen Satz zu Eberswalde sagen, weil das von Ihnen immer wieder erwähnt wird. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Beschäftigten des Schulamtes Wünsdorf genauso betroffen sind; denn sie müssen ebenfalls ihren Arbeitsplatz wechseln. Auch die Beschäftigten des Schulamtes Perleberg werden umziehen. Es wird so sein, dass wir für die Betroffenen - ich konnte darüber bisher noch nicht informieren, Herr Büttner, weil die Gespräche noch laufen; Sie wissen, wir haben auch den TV-Umbau - da sein und mit jedem einzelnen Angestellten sprechen werden, um eine adäquate Lösung zu finden, die die individuelle Situation berücksichtigt.
Wir sind hier auf einem sehr guten Weg, und wenn diese Gespräche abgeschlossen sind, werden Sie sehen, dass wir für jeden eine gute Lösung gefunden haben. Diese Mitarbeiter werden nicht arbeitslos. Sie erhalten die Möglichkeit, an einem anderen Ort ihre Arbeit fortzuführen. Wir haben hier auch räumlich gute Lösungen gefunden.
Im Dezember werde ich - darauf freue ich mich sehr - im Rahmen meiner Kreisreise mit dem Landrat von Barnim eine Kooperationsvereinbarung zur Bildungsregion unterschreiben. Dort wird das Thema einer Kontakt- und Beratungsstelle mit angesprochen werden. Wir werden das in den Kooperationsvertrag einschleusen. Ich denke, wir haben eine gute Lösung, gerade auch für den Raum Eberswalde, gefunden.
Vielleicht noch einen Satz zum LaLeb - Frau Große hat das schon ausgeführt -: Es ist absolut sinnvoll, Schulaufsicht und Lehrerbildung zu integrieren. Denn das Thema Bildung, Weiterbildung, Ausbildung und vor allem Schulversorgung im ländlichen Raum ist ein zentraler Punkt, eine zentrale Herausforderung für die nächsten Jahre, die wir gemeinsam aus einer Hand werden steuern können. Deswegen ist es absolut sinnvoll, diese Dinge zu zentrieren.
Ein letzter Satz zur Enquetekommission, weil auch das immer wieder von Ihnen erwähnt wird: Sie wissen, die Enquetekommission hat sich deutlich gegen eine wie auch immer geartete Kommunalisierung ausgesprochen, was die Schulaufsicht betrifft. Wir können mit unserem Vorhaben nicht warten, denn es weiß im Moment niemand, ob, wenn ja, wann und in welcher Form die Vorschläge der Enquetekommission umgesetzt werden. Wir kennen unsere Schulen, unsere Bevölkerungsprognosen und wir kennen natürlich auch die Schulräte, die schon jetzt vor Ort tätig sind - daran wird auch eine Funktionalreform nichts ändern. Deswegen sind wir gezwungen, in unserem Bereich die Dinge umzusetzen, die tatsächlich umzusetzen sind.
Ich weiß auch nicht, warum das Thema Nachhaltigkeit, Sparsamkeit und Reduzierung der Neuverschuldung ein negativer Wert sein sollte. Es ist etwas sehr Nachhaltiges, wenn wir Schulden abbauen wollen, die wir unseren Nachkommen und der nächsten Generation hinterlassen. Wir gewinnen dadurch
Freiräume, bestimmte Dinge in der Zukunft anders zu gestalten. Ich denke daher, dass das nicht einen solch negativen Beiklang haben muss, wie das in Ihren Beiträgen immer wieder vorkommt.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich möchte Sie bitten, diesen Gesetzentwurf zu überweisen. Wir werden darüber noch zahlreiche Diskussionen führen, und wir werden Gelegenheit haben, Herr Hoffmann, Ihre Fragen zu beantworten. Ich gehe davon aus, dass wir hier in einen sehr konstruktiven Austausch treten und damit noch einmal die Chance haben werden, intensiv zu informieren, was wir tun. Sie werden sehen, dass viele Ihrer Bedenken nicht gerechtfertigt sind.
Meine Damen und Herren, das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Schulbehördenreform in der Drucksache 5/8125 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Gesetz zum Abkommen über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. Wer diesem Wunsch Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist auch hier nicht der Fall.
Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit haben Sie den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, hier einen Antrag einzubringen, für den man nicht mehr besonders um Zustimmung werben muss, weil man eigentlich von ihr ausgehen kann, da wir diesen Beschluss in einer sehr konsensualen Art und Weise im Ausschuss für Wirtschaft herbeigeführt haben. Ich darf dazusagen, dass - was auch nicht so häufig vorkommt - auch schon ein Dankesschreiben aus der kommunalen Ebene vorliegt; dort wird davon ausgegangen, dass wir diesen Antrag heute beschließen. Ich möchte Sie damit aber nicht unter Druck setzen, sondern nur in Aussicht stellen, dass dieser Dank, der bereits vom Landrat Bodo Ihrke als Vorsitzendem der WIN geäußert wurde, Bestand haben wird.
Vielleicht einige einführende Worte für alle, die sich mit diesem Thema noch nicht so stark beschäftigt haben: Der vorliegende Antrag hat das Ziel, ein Projekt voranzubringen, das für den Tourismus in Brandenburg strategische Bedeutung hat. Warum? Weil der Wassertourismus inzwischen ein Aushängeschild des Brandenburg-Tourismus in Sachen Attraktivität, Übernachtungszahlen und Wirtschaftskraft ist. Kaum jemand hat geahnt, wie schnell die Zahl der Hausboote - und inzwischen auch Hausflöße - ansteigen würde, als am 1. April 2000 durch das Bundesverkehrsministerium die führerscheinfreie Charterbescheinigung auf Teilen der mecklenburgischen und brandenburgischen Gewässer eingeführt wurde. Heute, gut 13 Jahre später, sehen wir 1 350 Charterboote, die im Durchschnitt mit vier Personen besetzt und an 22 Wochen im Jahr vermietet sind.
Das macht 800 000 Übernachtungen in Brandenburg aus, die nicht in der amtlichen Statistik erfasst sind. Die Zahl erhöht sich dadurch, dass 20 % der Urlauber danach noch eine Urlaubswoche in Brandenburg, dann auf festem Boden, anschließen.
Auch die Einnahmen durch Charterboote bleiben in der Region. Insgesamt kommt hier ein Umsatz von weit mehr als 100 Millionen Euro zusammen. Hinzu kommen noch etwa 200 000 private Boote, davon etwa die Hälfte mit Kajüte.