Protocol of the Session on November 20, 2013

In ihrem Bericht benennt die Kommission auch die aus ihrer Sicht Verantwortlichen.

„Anhörungen und Akteneinsicht legen den Schluss auf Mängel nicht unerheblicher Art in der Ausübung der Aufsicht über die Haasenburg GmbH nahe.“

So kritisierten die Kommissionsmitglieder, dass für die Qualitätsprüfung „nicht einmal die Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die darin vorgesehen waren“. „Auflagen des Landesjugendamtes zu körperlichen Zwangsmaßnahmen waren unklar“ und auch die Qualität der Dokumentation innerhalb des Landesjugendamts verbesserungswürdig.

Es wird deutlich, dass in der Aufsicht über die Einrichtung versagt wurde. Statt Kontrolle wurde über Jahre versucht, den Träger mittels Beratung davon zu überzeugen, dass Menschen-, Kinder- und Grundrechte einzuhalten seien.

Meine Damen und Herren, heute vor 24 Jahren tagte in New York die Vollversammlung der Vereinten Nationen. Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention sichern allen Kindern umfangreichen Schutz zu, sie regeln weitreichende Ansprüche auf Förderung, und sie bestimmen das Recht aller Kinder auf Achtung ihrer Meinungen.

Gegen zahlreiche Bestimmungen der Konvention über die Rechte des Kindes wurde in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH verstoßen. Die zuständige Aufsicht wollte oder konnte dies nicht zur Kenntnis nehmen.

Niemals hätte ich geglaubt, dass solche Zustände in Einrichtungen unter Kontrolle unseres Bundeslandes möglich wären. Ich bin beschämt, betroffen und bestürzt, dass in unserem Bundesland in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH über Jahre hinweg Kinder und Jugendliche erniedrigt, verletzt und eingesperrt wurden.

Ich bin verstört, dass für diese Kinder selbstverständliche Rechte keine Geltung hatten, und ich bin empört, dass bisher

niemand, der Verantwortung für diese Situation trägt, die Kraft aufgebracht hat, sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen für dieses Unrecht zu entschuldigen.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE, FDP sowie verein- zelt SPD)

Wir wissen, dass dies nur möglich war, weil Menschen an entscheidenden Stellen offensichtlich nicht so gehandelt haben, wie es notwendig gewesen wäre. Wir können heute noch nicht mit Gewissheit sagen, wer dafür Verantwortung übernehmen muss und welche Veränderungen in Abläufen und Strukturen vonnöten sein werden. Klar ist bisher nur, dass es so wie bisher nicht bleiben kann.

Um diese Fragen zu klären, muss es einen transparenten Aufklärungsprozess geben. Ich hoffe, dass an dessen Ende ein Ergebnis steht, das wesentlich dazu beiträgt, dass sich dies so nicht noch einmal in unserem Land zutragen kann. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Büttner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Lieber Kollege Krause, lieber Torsten! Ich bin Dir sehr dankbar für die Rede, die du gerade gehalten hast, weil sie genau aufgezeigt hat, wo die Verfehlungen liegen, wie beschämend es für uns alle - als Politiker, als Gesellschaft insgesamt - ist, dass diejenigen, die den Schutz unserer Kinder übernehmen sollten, komplett versagt haben.

Du hast einige Situationen geschildert. Wir alle haben wahrscheinlich den Bericht gelesen. Ich gebe zu, dass er das Ekelhafteste und Unangenehmste war, was ich in dieser Legislaturperiode lesen musste. Ich habe mir nicht vorstellen können, dass man Schwangere 12 Stunden lang am Boden fixiert. Ich habe mir nicht vorstellen können, dass man Kinder in Mülltonnen schmeißt. Man könnte die Schilderungen fortsetzen; ich will es nicht tun.

Man muss sich einmal vorstellen, dass wir mittlerweile darüber nachdenken, Kindern, die wir in eine Einrichtung geben, einen Notfallknopf am Handgelenk zu befestigen, damit sie die Polizei rufen können, falls ihnen in ihrer Einrichtung Unrecht angetan wird. Das war ein Vorschlag der Untersuchungskommission und ich mache es ihr nicht zum Vorwurf. Aber dass man überhaupt darüber nachdenken muss, halte ich für entsetzlich, für beschämend, für den Niedergang unserer Werte, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP, B90/GRÜNE und vereinzelt DIE LINKE)

Seit 2005 gab es in der Haasenburg Verletzungen, den ersten Todesfall im Juni 2005: Eine 15-Jährige hatte sich an einer

Schranktür erhängt; es war ein Suizid, ein Abschiedsbrief wurde gefunden.

In vielen unterschiedlichen Bereichen sind Aufsichtspflichten verletzt worden - durch das Landesjugendamt, aber nicht nur durch dieses! Auch zuständige Kreisjugendämter versagten.

Am 30.10.2009 wurde vom Landesjugendamt der Bescheid erteilt, dass Fixierungen in den Haasenburg-Heimen untersagt sind. Das Landesjugendamt hat angegeben, von den Fixierungen nichts gewusst zu haben. Das ist nicht glaubhaft. Spätestens Ende 2008/Anfang 2009 war dem Landesjugendamt bekannt, dass es Fixierungen auf Liegen gegeben hatte. Die Auflagen des Landesjugendamts vom 30.10.2009 wurden von ihm nicht hinreichend kontrolliert. Es wurde nicht kontrolliert, ob für jedes Kind, jeden Jugendlichen unter Beteiligung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und des Kindes selbst ein individuelles Maßnahmenkonzept bis hin zur ErsteHilfe-Planung erarbeitet wurde. Es wurden keine Konsequenzen aus unvollständigen oder falschen Angaben zur Personalsituation gezogen. Es wurde eine stetige Vergrößerung der Haasenburg zugelassen. Nach dem Eindruck der Kommission zur Rolle des Landesjugendamtes gibt es Ungereimtheiten, eine nicht konsequente Ausübung der Aufsichtspflicht über geschlossene Einrichtungen - die einer Überwachung doch im besonderen Maße bedurft hätten. Und die Kommission sagt: Die Aufsichtsbehörde war überlastet, da nicht mit ausreichend Personal ausgestattet; Kollege Hoffmann hat darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren, die Aufarbeitung muss jetzt allumfassend sein. Deshalb muss sie alle im Landtag vertretenen Parteien einschließen. Das ist der Antrag, den wir Ihnen als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als FDP heute vorlegen. Wir wollen eine wirklich unabhängige, wirklich transparente Expertenkommission. Liebe Kollegin Muhß, liebe Ina, du hast davon gesprochen, dass wir Vertrauen haben müssten, dass die Aufarbeitung im Bildungsausschuss durchgeführt werden kann. Kollege Hoffmann hat darauf hingewiesen, dass dieses Vertrauen uns gegenüber seitens des Ministeriums nicht gegeben wurde.

Ich will noch ein Wort zur geschlossenen Unterbringung sagen. Als ich 20, 21 Jahre alt war und als junger Polizeibeamter in Einsätzen mit schwierigen Kindern und Jugendlichen zu tun hatte, hätte ich jederzeit unterschrieben: Sperrt sie einfach ein, dann sind wir sie los! - Aber später, als Sachbearbeiter für Kinder- und Jugenddelikte, habe ich Kinder und Jugendliche vernommen. Ich habe dabei etwas festgestellt, wovon ich bis heute zutiefst überzeugt bin: Mit Zwang und Gewalt werden wir keinen Jugendlichen in unsere Gesellschaft integrieren können; das funktioniert nur mit Liebe und Zuneigung!

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Deswegen lehne ich aus tiefster Überzeugung geschlossene Unterbringung ab und werde mich immer gegen sie einsetzen.

(Beifall FDP, B90/GRÜNE, DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Das ist Zwang, den ich in dieser Gesellschaft nicht will.

Ich habe - ich muss das leider feststellen, Ina - nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, kein Vertrauen in das Landesjugendamt und keines darin, dass das Ministerium die Aufarbeitung transparent und allumfassend betreibt. Deswegen ist unser Antrag richtig und wir werben um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, B90/GRÜNE und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Landesregierung fortgesetzt. Frau Ministerin Dr. Münch, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können mir glauben, dass es mir sehr schwer fällt, jetzt zu Ihnen zu sprechen. Und Sie können mir glauben, dass ich die Emotionalität und Betroffenheit, die aus Ihren Beiträgen gesprochen hat, teile. Mir erging es beim Lesen dieses Berichts kaum anders.

Trotzdem besteht, wenn wir wirklich im Sinne der Jugendlichen etwas verbessern wollen, die Aufgabe darin, die Sachzusammenhänge und die sachliche Ebene nicht aus den Augen zu verlieren. Deswegen war es mir wichtig, dass wir nach Bekanntwerden der Vorwürfe - sie waren in dieser Form und Ballung vorher nicht bekannt - eine Kommission einsetzen, die den Alltag in der Haasenburg objektiv schildert.

Wir wussten: Es gab Einzelfälle. Ein oder zwei Fälle sind mir in meiner Amtszeit bekannt geworden; das Landesjugendamt hat sich anschließend um sie gekümmert. Wir haben sie im Ministerium besprochen. Herr Krause, Sie waren involviert und haben erlebt, dass wir diese Dinge sehr wohl ernst genommen und intensive Gespräche geführt haben - insofern kann nicht die Rede davon sein, dass wir irgendetwas nicht wahrhaben wollten.

Das Landesjugendamt hat sich in den vergangenen Jahren - das ist dokumentiert - mit jedem einzelnen Fall beschäftigt, hat die Haasenburg beraten und entsprechende Auflagen erteilt. Es ist nicht so, dass man das hätte laufen lassen. Trotzdem, das müssen wir konstatieren, haben wir erst durch den Bericht der Kommission ein umfassendes Bild dieser Einrichtung bekommen. Ich muss auch daran erinnern, dass Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert wurden. Darauf können Sie sich verlassen. Wir mussten die Gelegenheit haben, fachlich zu reagieren; Sie tragen ja auch die Konsequenzen mit, die ich aus dem Bericht gezogen habe.

Trotzdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir erst durch intensive Beobachtung, zahlreiche Gespräche der Kommission und die Möglichkeit, hinter die Türen der Haasenburg zu schauen, ein umfassendes Bild gewonnen haben. Aus dem Bericht der Kommission kann man nur die Konsequenz ziehen, dieser Einrichtung die Betriebserlaubnis zu entziehen. Ich bin froh, dass alle Fraktionen diesen Beschluss mittragen - mittragen im Wissen um die Gesetzlichkeiten. Denn wir befinden uns auf dem Boden von Recht und Gesetz. Sie wissen, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor den Entzug einer Betriebs

erlaubnis hohe Hürden setzt. Herr Krause, das wissen Sie genauso. Deswegen bin ich ein bisschen enttäuscht über das, was Sie vorgetragen haben. Sie waren in die Entscheidungsfindungsprozesse intensiv einbezogen.

Sie wissen, dass wir eine Beratungspflicht für den Träger haben, dass wir bei einer vermuteten Gefährdung von Kindeswohl verpflichtet sind, zunächst den Träger zu beraten, damit er das abstellt. Wenn er das nicht tut, können wir Auflagen erteilen. Erst wenn er diesen Auflagen nicht nachkommt, ist es möglich, die Betriebserlaubnis zu entziehen. Diese Schrittfolge hat nachgewiesenermaßen stattgefunden. Deswegen war es vor der umfassenden Darstellung der Kommission nicht möglich, zu anderen Konsequenzen zu kommen.

Sie haben das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Potsdam zitiert, das der Haasenburg Recht gegeben hat. Das Gesetz ist unser Handlungsmaßstab; an ihm müssen wir uns orientieren. Wenn wir es interpretieren, ist es so, dass wir keine andere Möglichkeit gehabt hätten. Trotzdem stehe ich dafür, dass wir diesen Schritt gehen, die Betriebserlaubnis zu entziehen. Wir sind Tag und Nacht mit Hochdruck dabei, die Vorlage entsprechend zu formulieren. Ich gehe davon aus, dass wir spätestens Anfang der Woche einen entsprechenden Beschluss haben werden.

Was den zweiten Punkt betrifft, so habe ich zugesagt, dass es hier Transparenz geben wird. Sie sehen an der Veröffentlichung des Berichts, dass ich kein Interesse daran habe, irgendetwas zu bemänteln oder zu verschleiern. Dazu macht mich das Schicksal von vielen der betroffenen Jugendlichen und Kinder selbst viel zu betroffen.

Ich habe diesen Bericht veröffentlicht. Wir haben die Kommission sehr zügig einberufen. Ich lese sehr wohl die kritischen Bemerkungen der Kommission, die sich an die Heimaufsicht richten. Ich möchte Ihnen aber auch ins Gedächtnis rufen - Sie haben den Bericht gelesen, er lässt einen nicht mehr los, man liest ihn von der ersten bis zur letzten Zeile -, dass die Kommission eben gerade nicht empfohlen hat, die Betriebserlaubnis zu entziehen und dass die Kommission ein differenziertes Bild liefert. Herr Hoffmann hat Ihnen das im Ausschuss gesagt. Es gibt ein „weißes und ein schwarzes Gesicht der Haasenburg“. Beide Gesichter existieren nebeneinander. Wir haben auch jetzt Jugendliche, die sich dort wohlfühlen. Wir haben auch Berichte von Menschen und Angehörigen, die sagen: Na ja, es war ein bisschen hart, aber letztlich war es für mich das Richtige. - Das macht das Ganze so schwierig.

Wir sind zutiefst betroffen und berührt, was hier einzelne junge Menschen nach ihrer Schilderung erleben mussten. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es offensichtlich die andere Seite ganz genauso gibt. Es ist schwer, das auszubalancieren. Deswegen ist es absolut notwendig zu versuchen, sachlich aufzuklären und sachlich herauszufinden: Wie kann es sein, dass diese beiden Gesichter nebeneinander existieren? Wie kann es sein, dass es nicht möglich ist, das eine vom anderen so zu unterscheiden, dass man früher andere Konsequenzen hätte ziehen können?

Ich habe Ihnen zugesagt, dass wir die Fragen und die Probleme, die der Kommissionsbericht aufwirft, überprüfen und aufarbeiten werden. Wir haben zunächst das Landesjugendamt

und alle Betroffenen, die genannt sind, um eine Stellungnahme gebeten, die intensiv erfolgen wird, weil wir selbstverständlich auch deren Sicht brauchen.

Ich glaube, Herr Hoffmann, Sie haben sich auf einen Absatz des Kommissionsberichtes bezogen, in dem suggeriert wurde, es hätte keine Kommunikation gegeben. Das ist ein typisches Beispiel dafür, dass der Bericht der Kommission eine Wahrnehmung schildert, dass aber zur Wahrheit die andere Seite auch dazugehört, um Konsequenzen zu ziehen.

Ich werde Ihnen selbstverständlich berichten - der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ist der richtige Ort, an dem wir diese Dinge offenlegen können -, wie der Stand ist und wie weit wir sind. Was aber interne Untersuchungen betrifft, was auch die Untersuchung betrifft, ob es Konsequenzen gibt, ob es Anhaltspunkte für ein dienstrechtliches Verfahren gibt, das wir eröffnen müssen, so sind das Dinge, die wir zunächst intern klären müssen.

Selbstverständlich werde ich die Expertenkommission einbeziehen, wenn es um die Ausgestaltung von Heimaufsicht und künftigen Ansätzen geht, wie es besser gelingen kann, sich ein Bild von der Einrichtung zu verschaffen. Wir dürfen nicht vergessen - wir haben im Ausschuss oft sehr fundiert und sehr fachlich miteinander gesprochen -, dass wir ein Geflecht von unterschiedlichen Verantwortlichkeiten haben, die wir in den Blick nehmen müssen. So sehr ich nachvollziehen kann, dass wir das Bedürfnis haben, hier einen Schuldigen zu benennen, wir müssen feststellen, dass es ein Geflecht von Verantwortlichkeiten gibt.

So ein Jugendlicher wird nicht ohne Grund in eine Einrichtung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen gebracht. Es gibt eine Vorgeschichte und es gibt einen Gerichtsbeschluss. Es bedarf eines Gerichtsbeschlusses, ohne den ist eine Unterbringung nicht möglich. Es gibt das Jugendamt, das für diesen Jugendlichen verantwortlich ist - das entsendende Jugendamt. Das ist auch verantwortlich für die Rechte und das Wohlergehen dieses Jugendlichen. Wie ist es erklärbar, dass uns diese Jugendämter entsprechende Meldungen nicht gegeben haben? Noch im Sommer dieses Jahres, als wir die Jugendämter eingeladen und informiert haben, was die Kommission untersucht, haben sie uns rückgemeldet, dass sie eigentlich zufrieden sind. Wie passt das alles zusammen?

Es gibt eine Verantwortlichkeit auch des örtlichen Jugendamtes, das für die Qualitätsentwicklung einer solchen Einrichtung verantwortlich ist. Es gibt selbstverständlich die Verantwortlichkeit des Landesjugendamtes mit der übergeordneten Aufsicht, die dafür sorgen soll, dass das Kindeswohl gesichert ist.

Wir müssen sehr viele Fragen beantworten. Wir werden das offen und transparent tun; darauf können Sie sich verlassen. Ich habe keinen Grund, irgendetwas zu bemänteln. Ich selbst will es wissen. Wir müssen das alles wissen, damit wir es in Zukunft besser machen können. Dabei brauche ich Ihre Begleitung und Unterstützung. Selbstverständlich werden wir die Expertenkommission einbeziehen. Sie hat uns das bereits zugesagt. Es sind bestimmte Dinge fest verabredet. Es ist fest verabredet, dass wir über die künftige Struktur von Heimaufsicht sprechen. Es geht auch um die Aufteilung von Beratung und Kontrolle. Es geht um die Trennung von Beratung, Kontrolle und

Meldung von Vorkommnissen. Denn das ist der erste Punkt, an dem die Heimaufsicht merken kann: Hier stimmt etwas nicht.