Protocol of the Session on November 20, 2013

Mit dem vorliegenden Entwurf ist aus unserer Sicht ein erster Schritt getan, dem aber hoffentlich weitere folgen werden. In dieser Erwartung werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuallererst ein herzliches Dankeschön, dass aus dem parlamentarischen Raum heraus diese Gesetzesinitiative gelungen ist, die uns in unserer Handlungskompetenz hinsichtlich Handlungsfähigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände sehr unterstützt. Wir haben in der Anhörung und auch in den Redebeiträgen gehört, dass es zu diesem Thema doch sehr unterschiedliche Interessenlagen und Erwartungshaltungen gibt, die über die jetzigen Regelungen hinausgehen.

Ich finde es spannend, was Sie alle schon zu der Frage verabredet haben, was in der nächsten Legislaturperiode hinsichtlich Wassergesetz und Gewässerunterhaltsverbände alles geregelt werden muss. Ich bin dabei; gar keine Frage. Ich möchte nur daran erinnern - Herr Dombrowski ist nicht mehr anwesend -, dass es kein aktuelles Problem ist, welches in dieser Legislaturperiode entstanden ist, sondern es hatte sich schon in der vergangenen Legislaturperiode abgezeichnet und wurde ob der Vielfalt der Problemlagen, also sicherlich aus guten Gründen, nicht angefasst. Jetzt aber sind wir soweit: Die Handlungsfähigkeit der 25 Gewässerunterhaltungsverbände werden wir mit dieser Gesetzesinitiative durch die Korrektur der Verbandsgebiete und, sofern es notwendig ist, der Satzung herstellen.

Herr Jungclaus bezeichnete den Starttermin als sportlich - natürlich ist das sportlich. Wir hatten uns mit der Verbandsaufsicht, also dem MUGV, verabredet, hier stringent zu handeln. Das haben wir natürlich getan und mit allen Verbänden die Überprüfung der bestehenden Verbandsgebiete in den Gewässerunterhaltungsverbänden durchgeführt. Die Verbände haben sich in diesem Konsultations- und Abstimmungsprozess sehr kooperativ gezeigt. In den meisten Fällen konnte auch ein Konsens zwischen den Verbänden, dem LUGV und dem MUGV hergestellt werden.

Soweit es keinen Konsens gibt, meine Damen und Herren, muss durch die Verbandsaufsicht unter Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte eine Entscheidung zur Zuordnung getroffen werden. Diese werden wir tun. Die entsprechenden Bescheide, mit denen die Verbände verpflichtet werden, das festgelegte Verbandsgebiet und mögliche Folgeänderungen in der jeweiligen Satzung vorzunehmen, werden in einer Frist bis zum Jahresende durchgeführt. Die Bescheide werden Ende November ausgereicht, sodass alles zwar sehr sportlich abläuft, aber durchaus zu schaffen ist, auch dank der guten Zusammenarbeit mit den Verbänden.

Wir haben heute im MUGV eine Beratung mit allen Gewässerunterhaltungsverbän-den über die Klärung offener Fragen, das weitere Verfahren und auch die Auswirkungen auf den Haushalt 2014 durchgeführt. Ich habe zwar keine aktuelle Rückmeldung, hoffe aber, dass das in Übereinstimmung mit allen 25 Gewässerunterhaltungsverbänden stattgefunden hat. Ich bin sehr optimistisch, dass wir zum 1. Januar 2014 auch alles geregelt haben.

Die sportliche Ansage, in der neuen Legislatur das Gesetz zur Bildung der Unterhaltungsverbände anzufassen und möglicherweise von oben dem Charakter der Selbstverwaltungsorgane entgegenzukommen und von oben etwas regeln zu wollen, will ich heute noch einmal mit auf den Weg geben. Seien wir lieber vorsichtig, setzen wir lieber auf eine Reform der Verbände; dann bekommen wir auch alles gemeinschaftlich geklärt. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Ich stelle die Beschlussempfehlung, Drucksache 5/8122, zur Abstimmung. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7723

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 5/8116

Wir haben außerdem einen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/8216, vorliegen.

Zu Beginn der Debatte hat der Abgeordnete Hoffmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt - Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen - haben wir eines der unwürdigsten und zweifelhaftesten Regierungsvorhaben dieser linken Landesregierung zur Jugendpolitik auf der Tagesordnung. Wenn Sie dieses Gesetz heute gegen unseren Willen verabschieden, nehmen Sie damit dem Landesjugendhilfeausschuss die Beschlussrechte weg, Sie sorgen für eine deutlich losere Anbindung des Ausschusses an die Landespolitik, setzen die fachlichen Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder herab und beschließen den Abzug des Landesjugendamtes aus Bernau nach Potsdam und die Eingliederung ins Bildungsministerium.

Meine Damen und Herren, Sie wollen dieses Gesetz verabschieden, obwohl es offensichtlich nicht einmal Ihre eigene Zielstellung erfüllt, nämlich die Modernisierung der Kinderund Jugendhilfestrukturen. Sie wollen ein Gesetz verabschieden, von dem im Prinzip von vornherein feststeht, dass es weder Effizienzgewinne bringen noch geeignet sein wird, eine höhere Qualität der Kinder- und Jugendhilfestrukturen zu erreichen.

Deshalb - ich will es kurz machen -: Läuft die Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf so, wie es die Regierungsmehrheit von SPD und Linken vorsieht, ist das der Sargnagel für eine ernsthaft betriebene Jugendpolitik in Brandenburg. Die Verantwortung dafür tragen SPD und Linke. Die tragen Sie, meine Damen und Herren.

(Frau Melior [SPD]: Immer!)

Sie sorgen nämlich dafür, dass heute ein Gesetz verabschiedet werden soll, das die demokratische Mitbestimmung von Kinder- und Jugendhilfestrukturen im Land deutlich beschneidet. Sie müssen sich an der Stelle schon einmal fragen lassen, wie es zusammengeht, dass Sie durch das Land reisen und überall

der Jugendbeteiligung das hohe Wort reden und dann hier genau das Gegenteil machen. Wir sind mit dem Bildungsausschuss nach Schleswig-Holstein gefahren und haben uns dort zwei Tage lang darüber informiert, wie die Jugendbeteiligung gestaltet wird. Dann legen Sie hier einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie den Abgesang auf eine lebendige Jugendbeteiligung im Land Brandenburg initiieren. Das kann man gar nicht verstehen. Das ist eigentlich absurd.

Deshalb war ich ein Stück weit sprachlos über Ihr Achselzucken, mit dem Sie im Ausschuss die Meinung - die Sie beharrlich ignorieren - der Experten zur Kenntnis genommen haben. Ich denke zum Beispiel an den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses, Herrn Mones. Ich denke aber auch an die Fachtagung im SFBB und an die Kritik der Trägerverbände. Ich denke insbesondere an den sehr eindringlichen Appell von Herrn Prof. Dr. Knösel in der Anhörung hier im Landtag, der Sie fast schon angefleht hat, mit diesem Gesetz nicht die Axt an die Kinder- und Jugendhilfestrukturen und die Beteiligung in diesem Land zu legen. Deshalb bin ich ein Stück weit fassungslos, dass Sie das alles abnicken und mitmachen und dass Sie das wahrscheinlich auch heute so machen werden.

Daran ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts. Das muss man klar sagen. Sie haben einen Änderungsantrag eingebracht. Das Problem ist nur, dass er nichts anderes ist als Augenwischerei, weil es nur redaktionelle Änderungen und ein bisschen Kosmetik sind. Dieser Änderungsantrag ändert an der Zielstellung des Gesetzes und an den geplanten Maßnahmen eigentlich gar nichts. Dafür kann ich ein gutes Beispiel liefern: Im Entwurf der Landesregierung heißt es in § 12 Abs. 2 wörtlich:

„Der Landes-Kinder- und Jugendausschuss berät die oberste Landesjugendbehörde zu den Themen seines Befassungsrechts. Er kann dazu Empfehlungen beschließen.“

Herr Abgeordneter Hoffmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Herr Abgeordneter Jürgens.

Danke, Kollege Hoffmann. Ich bin ein wenig verwundert. Deshalb frage ich, nachdem Sie das ausgeführt haben. Sie haben am Anfang gesagt, dass wir mit diesem Gesetz die Beschlussrechte dieses Gremiums beschneiden würden. Sie haben gerade selbst vorgelesen, der Ausschuss könne dazu Beschlüsse fassen. Können Sie mir erklären, ob man konkreter formulieren müsste, was man in dem Gremium beschließen kann, und wie Sie zu der Auffassung kommen, wir nähmen die Beschlussrechte weg?

Ja, genau das ist der Punkt, den ich erklären möchte. Ich darf Sie bitten, Herr Jürgens: Hören Sie gut zu. Dann merken Sie nämlich selbst, was Sie für einen Mumpitz verzapft haben.

(Heiterkeit bei der CDU)

Vorher stand drin: Wir haben ein Befassungsrecht. Der Ausschuss kann dazu Empfehlungen beschließen.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Kann!)

Daran gab es massive Kritik, weil die Empfehlungen, die man beschließt, eben nur empfehlenden Charakter und keine bindende Wirkung mehr haben.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Richtig!)

Das ist schon ein Unterschied. Wenn wir von einem Beschlussrecht reden, sprechen wir natürlich von Beschlüssen, die nachher auch irgendeine Bindung entfalten, und nicht von Beschlüssen, die wir einfach so fassen: Na ja, und am Ende passiert eben doch nichts. - Ob man daran gebunden ist oder nicht, ist die dahinterstehende Frage.

Weil es daran entscheidende Kritik gab, haben Sie reagiert und ganz mutig geändert. Jetzt heißt es nicht mehr: „Er kann dazu Empfehlungen beschließen“, sondern: „Er kann dazu Beschlüsse fassen.“

(Krause [DIE LINKE]: Das ist doch super! Wo ist das Problem?)

- Das ist super, genau. Er kann alles machen. Er kann dazu Beschlüsse fassen. Nur entfalten sie am Ende keine Wirkung!

(Krause [DIE LINKE]: Wer sagt denn das?)

Genau das ist das Problem, weil die verbindliche Wirkung nicht mehr enthalten ist. Das ist eben anders als bisher. Daher gibt es die Kritik aus den Kreisen der Praktiker. Deshalb, werte Kollegen von der Koalition, ich habe es schon beim letzten Mal gesagt und ich sage es auch diesmal:

(Jürgens [DIE LINKE]: Das, was vorliegt, sind Beschlussempfehlungen!)

Dass Sie die Befassungsrechte ausweiten und die Beschlussrechte beschneiden, heißt auf Deutsch nichts anderes, als dass der Ausschuss jetzt über alles reden darf, aber nichts mehr zu sagen hat. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. Wir bitten auch Sie, diesen überflüssigen Gesetzentwurf abzulehnen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Muhß erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste! Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen - die Rahmendaten sind abgesteckt und dürften jedem klar sein. Wir setzen hier ein Vorhaben um, das im Modernisierungskonzept der Landesregierung von 2011 enthalten war.

Natürlich kommt es auch hier auf die Regelung im Detail an. Neu ist ja nicht automatisch besser. Deswegen haben wir uns intensiv mit der Materie auseinandergesetzt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir haben kontrovers diskutiert und wir haben Änderungen am Vorschlag der Landesregierung vorgenommen. Ich bin überzeugt, dass wir gute Regelungen gefunden haben, auch und gerade im Detail. Natürlich richtet sich der Fokus auf die Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Ich kann verstehen, dass dies nicht nur begrüßt wird.

Wenn ich mir aber den Untersuchungsbericht der unabhängigen Kommission zur Haasenburg ansehe, so erkenne ich durchaus Rückenwind für dieses Vorhaben. Dort heißt es nämlich: