Protocol of the Session on November 20, 2013

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete von Halem hat das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor auch ich etwas über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sage, möchte ich doch gern einen Satz zu dem Warum verlieren: Warum machen wir das eigentlich? Im Antrag gibt es immer einen Punkt A - Problembeschreibung -, und der lautet folgendermaßen:

„Das Landesjugendamt nimmt als Landesoberbehörde die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Im Rahmen der Modernisierung der Landesverwaltung sollen diese Aufgaben dem zuständigen Ministerium übertragen werden. Daneben sind die fachspezifischen Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe bei der Kommunalaufsicht stärker zu gewichten. Deshalb soll die Übertragung der Rechtsaufsicht über die örtlichen Träger der Jugendhilfe, Kommunalaufsicht für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vom Ministerium des Innern auf das für Jugend zuständige Ministerium erfolgen.“

Das bedeutet im Klartext - Sie haben sicher zugehört -: Es gibt überhaupt kein Problem. Was da unter „Problem“ steht, ist schlichtweg eine Handlungsanweisung. Irgendwer hat diesen Zug auf die Schienen gesetzt, und jetzt denken alle nur noch daran, ob er ein bisschen mehr links oder ein bisschen mehr rechts fährt, aber keiner fragt mehr nach, warum dieser Zug eigentlich fährt. Denn was wir hier vor uns haben, ist ähnlich wie das Schulbehördenreformgesetz, das wir morgen noch diskutieren: die gehorsame Umsetzung eines dieser sogenannten Modernisierungsvorhaben, die sich ein kleiner Kreis um den damaligen Innenminister Woidke im Herbst 2011 - und offensichtlich ohne ausreichende Einbindungen der jeweiligen Fachminister - ausgedacht hat. Es verwundert nicht, dass es in den Modernisierungsvorhaben auch keine Begründung gibt; da steht nur, dass es passieren soll - eine seltsam undemokratische Form von Regierungshandeln. Man muss sich natürlich fragen, warum Sie, Frau Münch, als zuständige Ministerin das so brav mitmachen, wenn Sie doch selbst nicht begründen können, warum es eigentlich nötig ist. Der jetzt nachgeschobene Grund für das Schulbehördenreformgesetz von morgen, nämlich Personaleinsparungen, wird jetzt hier nicht erwähnt. Aber auch die Anzuhörenden im Ausschuss machten deutlich, dass sie bei diesem Gesetz keine Personaleinsparungen sehen.

Auch wenn ich also dieses ganze Gesetz grundsätzlich für ziemlich unnötig halte, so möchte ich jetzt doch ein paar Sätze zur konkreten Ausgestaltung sagen: Dreh- und Angelpunkt sind die Beschlussrechte - darüber haben wir schon einiges gehört. Der Wegfall der Beschlussrechte kann durch die größeren Befassungs- und Informationsrechte auch nicht aufgewogen wer

den, und das ist doch sowohl im Fachgespräch im SFBB im September als auch bei der Anhörung deutlich geworden. Jetzt soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem engagierte Akteure, die über viele Jahre verantwortlich gehandelt und sich beteiligt haben, zum Spielball von ministerieller Willkür werden, denn dass die Beschlussrechte auch bei der Eingliederung theoretisch aufrechterhalten werden könnten, haben die Fachleute mehrfach bestätigt. Der Unterschied ist mir immer noch nicht klar, und ich verstehe nicht, warum Sie weiterhin daran glauben, dass diese Beschlussrechte allein dadurch aufrechterhalten würden, dass da steht, Sie könnten Beschlüsse fassen. Alle drei Hanseln, die sich irgendwo an der Straßenecke treffen, können Beschlüsse fassen, das interessiert keinen Menschen.

(Krause [DIE LINKE]: Aber keine gesetzlich bindenden!)

- Aber sie binden die Verwaltung nicht, das ist das Entscheidende. Das war vorher so, und das wird künftig nicht mehr so sein.

Dieser Wegfall der Beschlussrechte hat auch zur Folge, dass die Zweigliedrigkeit faktisch aufgehoben wird. Das ist die Kritik der Liga, und die Liga sieht sich gestützt durch die Aussagen des 14. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Das bedeutet letztendlich, dass dieser Versuch der Regierungsfraktionen, jetzt qua Änderungsantrag diesen einen Satz noch einmal zu ändern, eigentlich ein ziemlich ärmlicher Versuch ist, die Beteiligten für blöd zu verkaufen, denn ein solches Gesetz nützt überhaupt nichts, wenn es keinerlei Bindungswirkung entfaltet.

Wenn ich jetzt auch noch höre, dass im künftigen Landeskinder- und Jugendausschuss neun Leute vertreten sein sollen, dann bedeutet das letztendlich - rechnen Sie nach, wir haben Ausschüsse nach Hare Niemeyer -: Bündnisgrüne kommen erst bei Nummer 10 zum Zug. Wir sind im jetzigen Ausschuss nicht dabei, und wie das künftig gewährleistet sein soll, wie das berechnet wird, haben Sie noch nicht erzählt. Also: Es gibt keinen Handlungsbedarf. Das Gesetz verbessert gar nichts, sondern stiftet nur Unfrieden.

Dann kommt noch Punkt C hinzu, nämlich der Bericht der Expertenkommission zur Haasenburg. Klar, da sind so große Defizite deutlich geworden, dass man sehr wohl noch einmal genauer hingucken sollte, und das, was jetzt in dem Bericht der Expertenkommission zur Haasenburg zur Eingliederung des Jugendamtes steht, ist letztendlich auch nur ein dünner Satz und in keiner Weise differenziert. Das heißt, aus unserer Sicht sollten wir tatsächlich noch einmal genauer hinschauen. Wir müssen gucken, wie die Verantwortungen aufgeteilt worden sind. Das mag noch einmal Auswirkungen auf das jetzt geplante Vorhaben haben. Das heißt, es gibt mehrere Gründe, weshalb man den Zug, wenn man ihn schon nicht grundsätzlich von den Schienen nehmen will, jetzt erst einmal zumindest anhalten und einzelne Punkte genauer klären sollte. Wenn das mit den Beschlussrechten auch für die Regierungsfraktionen immer noch nicht klar ist, wäre auch das ein wichtiger Grund, es aufzuhalten.

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Es gibt die Anmeldung einer Kurzintervention. Herr Abgeordneter Krause von der Fraktion DIE LINKE erhält dazu Gelegenheit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin von Halem, liebe Marie-Luise,

(Oh! bei der CDU und der FDP)

ich finde das schon ziemlich starken Tobak, dass Sie, dass du uns hier unterstellen möchtest bzw. unterstellst, dass die fachlich zuständigen Politiker vonseiten der Exekutive - oder wem auch immer - für blöd verkauft werden. Ich habe hier in der Debatte am 28. August zugesagt, dass wir es für nötig erachten, dass der zukünftige Ausschuss ein Beschlussrecht erhält. Wir haben dazu einen Änderungsantrag in die Koalition eingebracht, und die Koalition hat sich entschieden, einen Änderungsantrag in den Ausschuss einzubringen. Daraufhin wurde die Formulierung im Gesetz verändert. Dort steht: Er kann dazu Beschlüsse fassen. - Ihnen ist das nicht ausreichend, das nehme ich zur Kenntnis. Ich habe hier erklärt, dass der Gesetzgeber damit die Intention verbindet, dass diese Beschlüsse bindend sind und das bei einer rechtsförmlichen Prüfung dann auch durch die Rechtsprechung zu beachten ist. Ich erkläre hier zusätzlich: Wenn Sie oder irgendjemand anders den Nachweis bringen bzw. bringt, dass diese Regelung offensichtlich juristisch nicht haltbar ist und zum Ziel führt, dass damit bindende juristische Beschlüsse nicht gemeint sind, bin ich der erste, der einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen wird Punkt.

Zweitens: Sie kritisieren weiterhin, dass in § 10 Abs. 2 immer noch nicht geklärt ist, dass Vertreter aller Fraktionen des Landtags im neuen Ausschuss vertreten sein werden. Wir haben eine gefühlte halbe Stunde nahezu im Dialog im Ausschuss debattiert. Daraufhin haben wir - obwohl ich es nicht für notwendig erachtet habe, weil wir in der Koalition der Meinung waren, dass es klar geregelt ist - eine weitere Präzisierung vorgenommen. Im Gesetzentwurf steht: Der Landtag, insgesamt neun Mitglieder auf Vorschlag aller im Landtag vertretenen Fraktionen, entsprechend ihrer Stärke. - Ich weiß nicht, was daran uneindeutig ist. Ich bitte Sie zu respektieren, dass wir der Meinung sind, dass mit dem Gesetzentwurf bindende Beschlussrechte verankert werden und dass alle Fraktionen im neuen Ausschuss vertreten sind. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Es gibt die Möglichkeit zur Reaktion. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.

Ich möchte noch einmal zu diesen beiden Punkten - wer erstens in welcher Verteilung in dem Ausschuss ist und - zweitens wie das eigentlich mit den Beschlussrechten ist - deutlich sagen: Es ist doch völlig klar, dass es unklar ist.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich finde, dass es kein gutes Zeichen für diesen Landtag ist, ein Gesetz zu beschließen, das so unklar ist und wo selbst Mitglieder der Regierungsfraktionen sich darauf berufen, dass man im Fall von Rechtsstreitigkeiten noch einmal nachsehen muss, wie

die Debatten verlaufen sind und was die eigentliche Intention ist, die dahinter stand. Ich finde, es steht uns gut an, Gesetze zu beschließen, die in ihrer eigentlichen Formulierung tatsächlich klar sind. Und das ist es hier nicht.

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Das Wort erhält nunmehr die Landesregierung. Frau Ministerin Dr. Münch, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, dass ich über diese Debatte einigermaßen fassungslos bin. Ich habe ein bisschen den Eindruck, ich sei im falschen Film. Worüber reden wir hier? Wir befinden uns nicht mehr im Zeitalter des Absolutismus, und ich habe mich bis jetzt auch nicht als Sachwalterin des Horts des Bösen und der tyrannischen Willkür gesehen. Den Eindruck könnte man aber haben, wenn man hört, worüber wir hier eigentlich sprechen.

Es geht doch nicht darum, dass wir hier irgendwelche willkürlichen Entscheidungen über arme hilflose Menschen treffen, und ich Ihnen Kontrollrechte entziehe. Diese Kontrollrechte haben Sie! Sie müssen einmal in unsere Verfassung gucken und sich zu Gemüte führen, wie Gewaltenteilung eigentlich funktioniert.

(Zustimmung bei der SPD)

Selbstverständlich, die Legislative hat immer das Recht, die Exekutive zu kontrollieren. Wo ist denn das Problem? Sie müssen sich doch nicht hinter irgendwelchen Konstruktionen eines wie auch immer gearteten zusätzlichen Ausschusses verstecken, um Kontrollrechte ausüben zu können. Seien Sie doch einmal ein bisschen zuversichtlich und haben Sie Vertrauen zu sich selbst in Ihrer Funktion als Abgeordnete!

(Beifall SPD)

Dieser vorliegende Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen ist ein Vorhaben der Landesregierung zur Verwaltungsmodernisierung, das bereits im November 2011 angestoßen wurde. Es handelt sich nicht um ein neues Verfahren, sondern es geht um eine Maßnahme, die seit Jahren vorangetrieben wurde. Wir wollen die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, und wir wollen Kräfte und Fachkompetenzen bündeln. Das ist im Übrigen etwas, was andere Bundesländer längst getan haben. Kein anderes Bundesland hat eine Kleinstbehörde in der Form, wie wir unser Landesjugendamt bis jetzt hatten. Wir wollen die Partizipation von Kinder- und Jugendpolitik stärken, ja, das ist richtig, das ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Die Integration des Landesjugendamtes in mein Ministerium ist der Schritt, um diese Aufgaben zu bündeln, und wir sehen auch in anderen Ländern, dass das erfolgt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesjugendamts werden ihre Aufgaben künftig in meinem Haus wahrnehmen als oberste Landesjugendbehörde. Dadurch werden Abstimmungswege kürzer und effektiver. Das ist im Übrigen auch der

Satz, mit dem uns im Kommissionsbericht der Haasenburg bescheinigt wurde, dass wir hier die Chance haben, die Dinge zu bündeln und Kommunikations- und Reibungsverluste, die ja beklagt wurden und die wir dabei sind aufzuarbeiten, zu verringern.

Der neue Landeskinder- und Jugendausschuss wird ein wichtiges Gremium dieses fachlichen Austauschs sein, denn Kinderund Jugendpolitik benötigt die fachlichen Einschätzungen der verschiedenen Akteure. Das Zusammenspiel im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hat in den vergangenen 20 Jahren äußerst konstruktiv funktioniert. Jetzt überlegen Sie doch einmal, was Sie hier mit Ihren Beschlussdiskussionen, die ich für eine Scheindebatte halte, dagegensetzen. Wir haben über 20 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Ausschüssen und Unterausschüssen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses mit dem Landesjugendamt erlebt. Ein einziges Mal in 20 Jahren wurde ein bindender Beschluss gefasst - ein einziges Mal in 20 Jahren! Wir beabsichtigen genau in dieser Form, in einem vertrauensvollen Miteinander, mit einer frühzeitigen, wechselseitigen Information und Beratung weiter fortzufahren. Ein Beschlussrecht besteht ja auch weiterhin.

Wenn Sie das einmal weiterdenken: Was bedeutete denn dieses Beschlussrecht bisher? Sie hatten ein Beschlussrecht, dass das Landesjugendamt bindet. Das Landesjugendamt hat aber der Aufsicht des Ministeriums unterstanden. Das heißt, das Ministerium hat auch bisher die Möglichkeit gehabt, Beschlüsse des Landesjugendausschusses aufzuheben. Das heißt, es ist nichts anderes gewesen,

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich möchte das jetzt zu Ende führen, damit es endlich verstanden wird. - Nichts anderes passiert jetzt auch. Wenn Sie als Abgeordnete - und da ist der zuständige Ausschuss im Landtag der Ansprechpartner - der Meinung sind, dass hier die Dinge nicht korrekt laufen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich das auf den Tisch zu ziehen. Daran ändert sich überhaupt nichts. Insofern gehe ich davon aus, dass, wenn man das wirklich einmal durchdenkt, viel von dieser Aufregung, von diesem Drama, das hier entwickelt wurde, ein Stück weit in sich zusammenfällt. Denn es geht darum, die Beteiligungsrechte zu stärken. Das tun wir, indem wir sie erweitern. Wir haben viele, viele Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Landesschulbeirat, der genau in dieser Form mit uns zusammenarbeitet, und jede einzelne Verordnung, jede einzelne Veränderung begleitet. Nichts anderes soll passieren.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, wundert mich etwas, auf das heute kein Redner hingewiesen hat: Sie haben in der 1. Lesung immer kritisiert, dass wir der Enquetekommission vorgreifen würden. Mittlerweile haben wir uns wieder gleichgeschaltet, die Vorschläge der Enquetekommission liegen vor. Vielleicht haben Sie zur Kenntnis genommen, dass in der Enquetekommission, die ja auch parlamentarisch besetzt worden ist, ganz andere Vorschläge gekommen sind. Die Enquetekommission empfiehlt im Übrigen ausdrücklich - gegen die Gutachter, die sie bestellt hat - eine Kommunalisierung der Aufsicht über die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und

eine Kommunalisierung der Aufgaben des Trägers der überörtlichen Jugendhilfe. Wo bleibt denn Ihr Engagement in dieser Sache? Jeglicher Versuch, im Enqueteverfahren über Kommunalisierung zu sprechen, wurde im Vorfeld systematisch abgeblockt. Und Sie haben mir unterstellt, ich würde darauf nicht warten, und haben mir nahegelegt, ich solle doch die Empfehlung der Enquetekommission umsetzen; das setzt ja ganz andere Schlussfolgerungen voraus.

Wenn Sie das Ganze noch einmal überschlafen und überdenken und sich noch einmal unseren Gesetzentwurf anschauen, werden Sie sehen, dass wir im Grunde genau das konsequent umsetzen, was Sie immer fordern. Wir sorgen für eine effektivere Struktur, wir sorgen dafür, dass es im Ministerium keine Reibungsverluste gibt, und wir sorgen dafür, dass wir eine gute Grundlage haben, Aufsichtsstrukturen weiterzuentwickeln und - letzter Punkt- : Wir sorgen dafür, dass die Beteiligungsrechte erweitert werden, und wir werden selbstverständlich weiterhin genauso vertrauensvoll mit den Akteuren im Kinder- und Jugendhilfebereich zusammenarbeiten. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung. Ich denke, manches wird sich dann auch wieder zurechtrücken. - Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Ministerin Dr. Münch hat 1 Minute und 19 Sekunden Redezeit erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass niemand davon Gebrauch machen möchte. Wir sind reichlich über eine Stunde über dem Zeitplan.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Es liegt vor die Beschlussempfehlung, Drucksache 5/8116, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport: Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich Folge geleistet worden und sie damit verabschiedet.

Wir kommen zum Entschließungsantrag - Drucksache 5/8216 der Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7923

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 5/8179