Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Eine intensive Debatte hat uns in den letzten Wochen und Monaten wieder einen Schritt - ich sage bewusst: einen Schritt - in Sachen Gleichstellung vorangebracht. Ich kann feststellen, dass das im Kabinett verabschiedete Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Brandenburgischen Hochschulgesetzes positive Veränderungen - nach einer ergebnisorientierten Diskussion - mit sich bringt.
Im Prozess der Aktualisierung dieses Gesetzes haben ich und meine Fraktion mit den Vertreterinnen der Kommunen, den Beauftragten an den Hochschulen und der Landesgleichstellungsbeauftragten immer wieder Gespräche geführt, um eine qualitative Verbesserung des Brandenburgischen Landesgleichstellungsgesetzes zu erreichen. Auch in der Anhörung am 23. Oktober 2013 gab es eine lebhafte und sehr kritische Diskussion, in der sowohl Zustimmung als auch Veränderungswünsche geäußert wurden.
Heute, nach erfolgter Überarbeitung des Entwurfs - es ist wirklich noch einmal intensiv daran gearbeitet worden - und auch nach der Debatte im Fachausschuss können wir Folgendes dazu sagen:
Vieles von dem, was an Änderungswünschen von den Betroffenen eingereicht worden ist, findet jetzt seinen Niederschlag im Gesetz, zum Beispiel das, was Frau Heppener sagte: Der neue § 9a - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - war vorher nicht darin. Diese Anregung kam vom Frauenpolitischen Rat.
An dieser Stelle möchte ich weitere Aspekte nennen, die eine Verbesserung gegenüber der alten Gesetzeslage deutlich machen. Unsere Koalition hat sich bemüht, die rechtliche Verbindlichkeit in diesem Gesetz klarer und eindeutiger zu definieren, um damit auch eine feste juristische Grundlage herzustellen. Beispielsweise wurde aus „könnte“ oder „soll“ „muss“, sodass man jetzt verbindlicher darauf reagieren kann.
Die Landesgleichstellungsbeauftragte wird von der Landesregierung bestellt. Sie ist nicht mehr an ein Ressort gebunden und untersteht keinen Weisungen. Natürlich können wir uns vorstellen, dass auch der Behindertenbeauftragte und die anderen Beauftragten irgendwann einmal unabhängig dem Ministerpräsidenten unterstellt werden. Aber dann muss man das Thema grundsätzlich anfassen.
Auch die Erweiterung des Klagerechts ist positiv zu bewerten. Auch wenn Herr Büttner sagt, die Gremienregelung gefalle ihm nicht: Sie ist juristisch verbindlicher geworden und ist damit jetzt besser als in anderen Bundesländern. Nach Rücksprache mit den Vertreterinnen der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den brandenburgischen Univer
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dennoch - das will ich nicht verhehlen - widerspiegeln die Änderungsanträge teilweise doch die eine oder andere Lücke im Gesetz, und nicht alle Wünsche und Forderungen wurden erfüllt. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nehmen bei der Realisierung unserer gleichstellungspolitischen Zielstellungen eine Schlüsselposition ein. Die Erfahrung zeigt aber, dass der bloße Appell an die Eigenverantwortung der Kommunen nicht immer ausreichend ist. In der Praxis arbeiten die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten daher oft sehr unterschiedlich, mit sehr verschiedenen und teilweise auch unbefriedigenden Voraussetzungen.
Die an dieser Stelle vorgenommenen Änderungen am Gesetz sind aber durch die Kommunalverfassung und den Verweis auf die Hauptsatzungen der Kommunen zuallererst - momentan noch Sache der Kommunen. Für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist nun festgelegt, dass in den Hauptsatzungen der Kommunen geregelt wird, welche Rechte, Pflichten, Aufgaben, Kompetenzen und dienstliche Stellung sie nach den §§ 22 bis 24 des Landesgesetzes haben. Die hier vorgenommene Änderung des § 25 ist jetzt verbindlicher und weist die Kommunen deutlich darauf hin, dass auch für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die §§ 22 bis 24 des Landesgleichstellungsgesetzes bei der Erstellung der Hauptsatzung zu berücksichtigen sind.
Ich gebe gern zu, dass ich mir an dieser Stelle eine verbindlichere rechtliche Regelung gewünscht hätte. Aber hier beißen sich kommunale Selbstverwaltung und ein Eingriff aus Landessicht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Hinweis: Viele von uns sind kommunalpolitisch aktiv. Im kommenden Jahr gibt es eine Kommunalwahl, und wir werden noch einmal die Möglichkeit haben, in den Hauptsatzungen diese neue Richtung zu justieren und so die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen zu stärken.
Ich möchte auch daran erinnern: Aus den Ergebnissen der Enquetekommission und unter dem Stichwort „Demografische Entwicklung“ wird es sicherlich bald notwendige Strukturveränderungen im Land geben, und ich denke, uns allen ist klar, dass hier Veränderungen anstehen, die dann zwangsläufig auch mit einer Änderung der Kommunalverfassung einhergehen werden. In diesem Zusammenhang muss man sicherlich auch die Frage diskutieren, ab welcher Einwohnerzahl kommunale Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich einzusetzen sind.
Mit dem heutigen Beschluss zum Landesgleichstellungsgesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gleichstellung im Land vollzogen. Aber weitere Schritte werden wir auf jeden Fall in der nächsten Legislaturperiode gehen müssen. - Danke.
Herr Präsident! Meine verehrten - weniger gewordenen - Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm der Landesregierung für die Jahre 2011 bis 2014 finden sich im Maßnahmenpaket unter dem Ziel „Partizipation fördern“ die Dinge, über die wir heute zu beschließen haben.
Zur Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst und in Führungspositionen der Landesverwaltung soll das Landesgleichstellungsgesetz novelliert und konsequent angewendet werden. Im Bereich der Kommunalverwaltung soll die kommunale Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Im Rahmen der Novellierung des LGG sollen Möglichkeiten zur Verbesserung der die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten betreffenden Vorschriften geprüft werden.
Hier ist bei den Maßnahmen vorsichtshalber nur von einer „Prüfung“ die Rede. Diese ist aber offensichtlich negativ ausgefallen.
Die völlig unzureichende Regelung bezüglich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist und bleibt die größte und schmerzlichste Schwachstelle dieses Gesetzentwurfs. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte vereinen in sich eine Doppelfunktion: Einerseits sind sie extern in ihren Kommunen für Gleichstellung zuständig, andererseits üben sie die Funktion einer behördlichen Gleichstellungsbeauftragten aus. Die externe Funktion ergibt sich aus § 18 der Kommunalverfassung, die interne Zuständigkeit beruht auf dem Landesgleichstellungsgesetz.
Die Rechte, Pflichten und Kompetenzen von Gleichstellungsbeauftragten werden in den §§ 22 bis 24 geregelt. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte werden aber in § 25 von dieser Regelung ausgenommen und auf die Hauptsatzungen der Kommunen verwiesen. Das ist nicht akzeptabel. Es stellt sich die Frage, was eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte bewirken soll, wenn kein konkreter Arbeitsauftrag und kein gesicherter Handlungsrahmen vorgegeben werden.
Der Ausschluss in den §§ 22 bis 24 ist auch höchst bedenklich für die Personalpolitik in den Kommunen, weil ein gleichstellungspolitisches Kollektiv fehlt.
Die Kommunen unterliegen bei der Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes keinerlei Kontrolle, und so setzt sich fort, was wir seit 1994 in der Praxis beobachten: Der Beliebigkeit bei der Ausübung und Ausgestaltung der Gleichstellungsarbeit sind Tür und Tor geöffnet. Dabei ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Verfassungsauftrag und der Abbau bestehender Nachteile gerade Aufgabe der Kommunen als Ort des konkreten Lebensumfeldes.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind die Agentinnen des geschlechterpolitischen Wandels, weshalb schon die „Studie zur Lebenssituation von Frauen in Brandenburg“ 2008 ausdrücklich deren Stärkung empfohlen hat.
Da bei den Gleichstellungsbeauftragten Landesgleichstellungsgesetz und Kommunalverfassung nicht isoliert betrachtet werden können, haben wir in unseren Änderungsanträgen auch die langjährige Forderung zur Absenkung der Einwohnerzahl als Kriterium für hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte gestellt, und zwar auf 20 000. Dies ist schon aus demografischen Gründen, aber auch zur Durchsetzung einer vernünftigen Gleichstellungspolitik unerlässlich.
Überflüssig zu betonen, aber gleichwohl unverständlich ist, dass diese Anträge mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden. Da muss ich einfach sagen, es macht mich manchmal ein bisschen wütend: Für die Einführung einer „Rübchen-Stadt“ Teltow oder einer „Pferde-Stadt“ Neustadt kann diese Kommunalverfassung immer wieder beliebig geändert werden.
Es ist nämlich eine einfachgesetzliche Regelung. Aber wenn es um die Durchsetzung von Frauenrechten geht, dann ist das ein hehres Gut, das kein Mensch anrühren darf. Das ist nicht angemessen.
Es bleibt bei diesem Gesetz der nicht zu unterschätzende Schritt, dass die LGG-Novelle in den Landes- und Kommunalverwaltungen, in Aufsichtsgremien und in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung bei Unterrepräsentanz eine Frauenquote von 50 % einführt.
Die gesetzliche Verankerung der Landesgleichstellungsbeauftragten, die Konkretisierung von Gleichstellungsplänen, Kündigungsschutz und ein gewisses Klagerecht hatte ich schon in der 1. Lesung gelobt.
Selten habe ich mich bei der Abstimmung über ein Gesetz so schwergetan und so mit mir ringen müssen. Obwohl das Gesetz deutliche Schwächen hat und hinter den Erwartungen zurückbleibt, werden wir Grünen, die wir quasi das Copyright für die Frauenquote besitzen, nicht gegen die Einführung einer solchen Quote in der Landesverwaltung stimmen. - Danke schön.
(Beifall B90/GRÜNE und der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener [SPD] - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Na, na, na!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Ministerium lange überlegt, wie wir das Gesetz überhaupt nennen, und es tauchte die Frage auf, ob wir es „Gesetz zur tatsächlichen Gleichstellung“ nennen sollten. Ich habe dann gesagt: Moment mal, wir werden in diesem Gesetz wahrscheinlich wirklich nur das regeln können, was die Landesverwaltung angeht bzw. worauf sie unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss hat. Wir werden uns aus dem, was in den Betrieben läuft, wir werden uns aus dem, was in den Kommunen läuft, wohl heraushalten müssen. Genauso ist ja am Ende auch gekommen. Es ist eine relativ logische Angelegenheit. Wer da mehr erwartet bzw. mehr versprochen hat, der hat sich wahrscheinlich ein bisschen zu weit aus dem Fenster gelehnt.
ich wäre sehr zurückhaltend zu sagen, dass in der nächsten Legislaturperiode an dieser Stelle mehr passiert, denn wir werden den Artikel der Landesverfassung, der die Konnexität regelt, schlicht und ergreifend womöglich nicht aushebeln können. So bleibt es bei dem Appell, den Sie vorhin gestartet haben, dass nämlich die Abgeordneten, die in den Stadtverordnetenversammlungen oder in den Kreistagen sitzen, dort ihre Anträge stellen und dort sagen, dass sie erwarten, dass diese Kreisverwaltung, dass diese Stadtverwaltung die Hauptsatzung so gestaltet, dass das, was Sie als Wunsch und Begehr hier geäußert haben, auch umgesetzt wird. Ich denke nicht, dass wir das hinkriegen. Dass ich mich jetzt hier hinstellen muss und das noch verteidigen muss, ist für mich natürlich besonders hart, weil ich es besonders angeprangert habe, dass wir hier den Städten und Gemeinden nicht gerade so eine politische Zielvorstellung mit auf den Weg geben können. Ich hätte mich gefreut, wenn uns das gelungen wäre. Aber die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Ich, der ich selber viele Jahre in solch einer Selbstverwaltung gearbeitet habe, hätte damit leben können, sage ich ganz ehrlich, wenn uns die Landesregierung so etwas vorgegeben hätte. Aber - wie gesagt - da gibt es eben auch Spitzenverbände, da gibt es Kommunen, die das nicht wollen. Dann kann man nur hoffen, dass es tatsächlich vor Ort Initiativen gibt, die das dennoch entsprechend umsetzen.
Ich will jetzt eigentlich nur noch reagieren, denn alles Gute, was im Gesetz vereinbart ist, brauche ich hier nicht mehr zu erwähnen. - Ich will aber Herrn Büttner noch sagen, dass er es sich, glaube ich, ein bisschen zu einfach macht, wenn er behauptet, dass das, was jetzt in Berlin zum Beispiel mit der Quote im Koalitionsausschuss festgelegt wurde, ganz einfach vermieden werden könnte, wenn man bei der Vereinbarkeit stärker vorankäme. So wird es nicht funktionieren.
Ich will Ihnen auch kurz sagen, warum. Es wird deshalb nicht funktionieren, weil die Vereinbarkeit ja immerhin noch Mann und Frau betrifft. Ich glaube, Sie gehen auch nicht davon aus, dass der Storch die Kinder bringt, sondern dass dazu in der Regel ein Mann und eine Frau gehören, das heißt, dass Mann und Frau in der Regel die Familie bilden und deswegen natürlich genauso gut der Mann zu Hause bleiben könnte und die Frau die Karriere macht. Wenn es so einfach wäre, dass wir nur mit der Vereinbarkeit alles regeln, dann, bitte schön, sollten Sie einmal überlegen, wie Sie das hinkriegen. Ich kann mir vorstel
len, dass wir da tatsächlich eine Quote brauchen, und da, wo wir Quoten haben, hat sie ja auch schon geholfen.
Sehen wir uns die Parteien an und gucken einmal, was da passiert ist. Bei den Grünen haben wir da ein gutes Beispiel. Wir sehen es bei den Linken, wir sehen es auch hier bei der SPD. Aber da drüben sehen wir, dass es eben nicht passiert, weil es dort keine Quote gibt, sondern - aus deren Sicht: ganz logisch die Herangehensweise: Der Stärkere setzt sich durch, und wir gucken nicht hin, ob wir nicht vielleicht doch noch eine gute, taffe Frau finden, die wir auf die Liste holen können oder der wir ein Direktmandat geben können, was Sie dann hier im Landtag begrüßen dürften. Insofern glaube ich, so einfach sollte man sich das nicht machen.
Noch zu dem, was Sie zum Vergabegesetz gesagt haben: Herrje, da steht „bei gleichwertigen Angeboten“. Natürlich können Sie bei gleichwertigen Angeboten auch sagen: Der bekommt nachher den Zuschlag, der mir die sympathischere Nase hat. Das wollen wir aber nicht, sondern wir wollen sagen: Bei gleichwertigen Angeboten kriegt der den Zuschlag, der sich bei der Gleichstellung von Frauen und Männern stärker engagiert. Es ist ja nun nicht so, dass derjenige, der sich bei der Gleichstellung stark engagiert, deswegen den Zuschlag kriegt, obwohl das Angebot schlechter ist. Das haben wir doch gar nicht vereinbart. Das steht doch gar nicht so im Gesetz.
Ich glaube, dass wir einen ganz guten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich finde, dass wir unter den Bedingungen der Konnexität auch gerade für unsere GBAs, also für die in der Landesverwaltung, für die an den Hochschulen, eine ganze Menge erreicht haben. Was das ist, wurde hier schon im Einzelnen vorgestellt. Ich finde, das Gesetz kann sich durchaus sehen lassen, und bitte deswegen auch um Zustimmung. - Vielen Dank.