Herr Wichmann, Sie zählen ja nach. Bloß da können Sie jetzt nicht nachzählen, insofern müssen Sie den Zahlen glauben, die mir zugearbeitet wurden. Es war eine Belegung in der Größenordnung von 150 bis 200 Fahrgästen gewesen. Die Strecke wurde nicht entsprechend genutzt.
Mein Vorgänger Frank Szymanski hatte mit der kommunalen Seite ausgehandelt, dass der Busersatzverkehr fünf Jahre lang vom Land aus SPNV-Mitteln finanziert wird. Ich habe entschieden, dass aus den fünf Jahren sechs Jahre werden, die Finanzierung also um ein Jahr verlängert wird. Dagegen gab es keinerlei Proteste von Abgeordneten oder von der Kommunalvertretung. Wenn man aber vertragliche Bindungen eingeht, muss man auch damit leben, dass sie auslaufen können. Die Busverbindung Templin - Joachimsthal ist geprüft als landesweit bedeutsame Buslinie. Das bedeutet die Verbindung von Zentren, keine Unterwegshalte, überregionale Netzbedeutung, Wirtschaftlichkeit, Taktverkehr, direkte Linienführung und entsprechende Fahrzeugstandards. Das ist da nicht gegeben.
Jetzt bin ich wieder bei der Farbenlehre. Der dunkelrote Bürgermeister von Templin und der gelbe Bürgermeister von
Eberswalde wollen, dass diese Strecke wieder eröffnet wird. Es gibt eine große Unterschriftensammlung. Ich finde es gut, dass sich Menschen für Infrastruktur einsetzen. Aber die Wiedereröffnung dieser Bahnlinie würde einen Millionenbetrag bedeuten. So viele Mittel, dass ich das zusagen kann, stehen uns im SPNV nicht zur Verfügung. Trotzdem wird es mit Sicherheit bei mir einen Termin geben. Die Unterschriften werde ich entgegennehmen - das gehört sich einfach so - und das Gespräch mit den Initiatoren suchen, weil es gut ist, dass sich Menschen auch für Infrastruktur einsetzen.
Danke, Herr Minister, für diese Antwort. Die Frage der Busersatzverkehre betrifft auch andere Regionen. Sie haben im Rahmen des neuen Konzeptes aus Ihrem Haus auch andere Buslinien als landesbedeutsame Buslinien geprüft. Dabei ist eine bestimmte Zahl herausgekommen.
Meine Frage ist, ob in den kommenden Jahren vielleicht in einem bestimmten Zeithorizont erneut so eine Prüfung oder eine Evaluation vorgesehen ist. Denn es kann sein, dass sich bestimmte Verkehre in Regionen ändern und dabei die eine oder andere landesbedeutsame Buslinie mehr herausspringt.
Ich würde folgenden Vorschlag machen, der aber in die nächste Legislaturperiode hineingeht: Wir haben einen Landesnahverkehrsplan 2013 bis 2017. Es ist völlig logisch, dass in einer Fortschreibung auch solche Dinge geprüft werden müssen.
Danke sehr. - Wir kommen noch zur Frage 1429 (FORSA-Um- frage im Auftrag der IGBCE zur Braunkohle), die der Abgeordnete Dr. Hoffmann stellt.
Umberto Eco, der genaue Beobachter und Kritiker, wenn es um unredliche Vereinnahmung der Wissenschaften durch politische Partikularinteressen geht, hat bereits vor fast 20 Jahren in einem kleinen Aufsatz unter dem Titel „Eine Umfrage zum Thema Umfragen?“ die liederliche bzw. geradezu ideologische Erarbeitung von Meinungsumfragen gegeißelt. Alle von Eco angesprochenen Kritikpunkte finden sich nahezu komplett in der veröffentlichten und mit großem finanziellen und logistischen Aufwand propagierten Meinungsumfrage von FORSA im Auftrag der IGBCE wieder. Hier wimmelt es nur so von Suggestivfragen. Weder werden der eigentliche Fragebogen, Kern einer jeden wissenschaftlichen Umfrage, noch das methodische Herangehen offengelegt. Man gewinnt den Eindruck, dass vor allem die Effektivität der eigenen Braunkohlenpropaganda nachgewiesen werden sollte.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Hält sie die jüngste Umfrage von FORSA im Auftrag der IGBCE zur Akzeptanz der Braunkohle für geeignet, um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung der Energiestrategie des Landes zu ziehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, die Landesregierung entwickelt ihre Handlungskonzepte grundsätzlich auf der Basis eigener Überlegungen und unter Einschluss wissenschaftlichen Sachverstands.
Sollten wir Studien veranlassen, dann veröffentlichen wir selbstverständlich auch die Handlungsmatrix, die dieser Studie zugrunde liegt. Es ist nicht Aufgabe des Wirtschafts- und Europaministeriums, Umfragen zu bewerten.
Selbstverständlich nehmen wir Umfragen zur Kenntnis, nicht nur die von FORSA, sondern auch die von Greenpeace sowie anderen Interessengruppen, und das, was Sie von Umberto Eco zitiert haben - den ich, nebenbei gesagt, sehr schätze -, trifft nach meiner Kenntnis auf alle Umfragen zu. Es gibt also durchaus das eine oder andere, was besser laufen könnte. Insofern spielen Meinungsumfragen bei der weiteren Umsetzung von Handlungskonzepten der Landesregierung keine Rolle. Die Energiestrategie 2030 ist hier im Parlament entschieden worden und wir setzen sie um.
Wenn Sie mir eine persönliche Bemerkung gestatten: Ich denke, dass die letzte Wahl einige Einschätzungen dieser Meinungsumfrage in der Lausitz bestätigt hat. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die nächste Frage ist zurückgezogen worden. Wir kommen zur Frage 1431 (Barrierefreiheit in Kommunen), die der Abgeordnete Jürgens stellt.
Entschuldigung, das war ein Missverständnis. Das Schütteln des Kopfes ist bei mir immer ein Nein. Frau Wehlan stellt die Frage 1430 (Situation an der Freien Oberschule in Baruth [Tel- tow-Fläming]).
Zum Sachverhalt Oberschule Baruth wollte ich nur fragen, wie die Landesregierung aktuell den Sachverhalt bewertet, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten, im Interesse der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule zu den aufgeworfenen Problemfällen tätig zu werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Wehlan, ich nehme die Situation an der Freien Oberschule Baruth ernst
und habe mit Betroffenheit von den Vorwürfen gehört. Wir müssen diesen Vorwürfen natürlich nachgehen, und es steht ganz außer Frage, dass die Schulaufsicht auch zuständig ist, wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern Vorwürfe wegen Mobbing oder Misshandlungen an einer freien Schule erheben.
Mein Ministerium hat den Träger unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe zu einer Stellungnahme aufgefordert und wird dann entsprechend reagieren. Eine Rückfrage beim Staatlichen Schulamt Wünsdorf hat ergeben, dass der Schulaufsicht bislang keinerlei Beschwerden über die Freie Oberschule Baruth vorlagen. Erst nach dem Presseartikel am 17. September 2013 wurde ein weiterer Vorfall aktenkundig, der allerdings mehr als ein Jahr zurückliegt. Für ein Eingreifen der Schulaufsicht ist es aber selbstverständlich erforderlich, dass diese Vorfälle auch angezeigt werden.
Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe haben wir den Schulträger zu einer Stellungnahme aufgefordert und ich gehe davon aus, dass wir sehr schnell Klarheit haben werden, um die Situation abschließend zu beurteilen und gegebenenfalls schulaufsichtliche Maßnahmen zu veranlassen. Wie Sie wissen, stehen Schulen in freier Trägerschaft primär in der Verantwortung ihres Trägers, und dass sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung den Schulen in freier Trägerschaft großen Freiraum gewähren, haben wir zuletzt bei der Rechtsprechung zur Monoedukation gesehen.
Die Schulaufsicht beschränkt sich bei Schulen in freier Trägerschaft auf die Überprüfung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen. Dies schließt allerdings die Einhaltung von pädagogisch selbstverständlichen Grundsätzen ein. Dazu gehören das Verbot entwürdigender Erziehungsmaßnahmen und erst recht der Ausschluss von Gewalt, denn natürlich kann es an keiner Schule einen Freibrief für Mobbing oder Misshandlungen geben.
Auch die Eltern sollten bei entsprechendem Verdacht aktiv werden, da möchte ich ausdrücklich einen Appell an die Eltern richten, und sie sollten Strafanzeige stellen. Wir haben selbstverständlich eine Fürsorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land, unabhängig von der Art der Schule, die sie besuchen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir schaffen vielleicht gerade noch, wenn die Antwort entsprechend kurz ist, die Frage 1431 (Barrierefrei- heit in Kommunen), die der Abgeordnete Jürgens stellt.
Auch die Kommunen in Brandenburg sind aufgerufen, ihre Gebäude und Infrastruktur im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Viele Kommunalverwaltungen stehen angesichts zahlreicher Objekte in kommunalem Eigentum aber vor dem Problem, die Überprüfung auf Barrierefreiheit und die nötigen Umgestaltungen selbst vornehmen zu können. Oft ist dafür nicht ausreichend Personal vorhanden. Bundesweit gibt es aller
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern kann sie die Kommunen bei der Überprüfung auf Barrierefreiheit unterstützen?
Durch die Gebietsreform, würde ich jetzt ganz böse sagen. Wenn eine Kommune dies nicht selbst hinbekommt, muss sie sich einer Institution bedienen, die es tun kann. Es gibt Büros, die damit Erfahrung haben - sie haben uns angesprochen - und bundesweit agieren. Genau das würde ich empfehlen.
In meiner kleinen und sehr armen Heimatstadt Bad Belzig ist dies ebenfalls so geschehen. Mitarbeiter eines Büros sind durch die Stadt gegangen, haben sich die öffentlichen Gebäude angeschaut und gefragt, was man dort machen müsse. Sie haben sich das notiert, und es kam eine Summe heraus, die alle erschlagen hat. Aber genau so kann es nur gehen. Wir werden keine Manpower hineingeben.
Ich weiß, dass das Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Inklusion einige Maßnahmen enthält, für die der Kollege Vogelsänger verantwortlich ist und in denen es um Modelle geht. Darin sind jedoch solche Dinge nicht enthalten. Man kann aber daran durchaus erkennen, dass wir schon etwas tun wollen. Aber schauen, was vor Ort getan werden muss, muss die Kommune schon selbst. Sie kann sich natürlich auch der Selbsthilfegruppen vor Ort bedienen und schauen, was zum Beispiel der Behindertenbeirat leisten kann, also die vorhandenen Erfahrungen einfließen lassen. Aber wir werden nicht mit Man- oder Frauenpower einsteigen.
Es wurde vereinbart, hierzu heute keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres - federführend - und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung zugestimmt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne unsere Sitzung wieder, und wir kommen zum zweiten Teil der heutigen Tagesordnung.