Herr Vogel, zur Grünen-Logik: Ich kann es nicht nachvollziehen - man droht eine Kündigung an und will die Kündigung eigentlich gar nicht. Das kann man keinem Menschen erklären.
Auch wenn ich verstehen kann, dass Sie mit dem Stand nicht zufrieden sind - völlig klar -, ist das, glaube ich, der völlig falsche Weg. Vor allem würde es dem Prozess der Verhandlungen und dem Bemühen, einen Kompromiss zu finden, noch mehr Schwierigkeiten bereiten.
Wenn man diese Androhung einfach im Raum stehen lässt, räumt man diesen Verhandlungen, die nicht leicht sind und die unser Ministerpräsident auch zu führen hat, weitere Schwierigkeiten in den Weg. Der Landesplanungsvertrag ist ein bewährtes Abstimmungsinstrument zwischen zwei Bundesländern. Andere Regionen bzw. andere Bundesländer beneiden uns darum, dass wir das erreicht haben.
Herr Abgeordneter Schulze, jetzt steige ich einmal in die Geschichte ein: Wir beide haben eine gemeinsame Vergangenheit.
Wir beide waren Mitglied der SPD-Fraktion und haben 1994 und 1995 für eine Fusion von Berlin und Brandenburg gekämpft. Daran kann ich mich zumindest noch erinnern.
Ein Ergebnis dieses gemeinsamen Kampfes, Herr Abgeordneter Schulze, ist die gemeinsame Landesplanung. Diese gemeinsame Landesplanung ist ein positives Ergebnis, auch wenn es nicht zur Fusion gekommen ist.
Es gibt in Berlin-Brandenburg ein weiteres positives Ergebnis: Das ist der gemeinsame Verkehrsverbund - ganz Berlin, ganz Brandenburg. Es gibt in Berlin den einen oder anderen, der mit dem Verkehrsverbund auch seine Schwierigkeiten hat, was ich allerdings für sehr gefährlich halte; denn das ist ein Standortvorteil für Berlin und Brandenburg.
Im Klartext: Die Grünen legen mit ihrem Antrag die Axt an eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg und erweisen damit dem Kampf um mehr Nachtruhe am BER einen Bärendienst. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Martina Gregor, ich nehme die persönlichen Angriffe zur Kenntnis. Lassen wir die Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden. Ich werde die Plenarrede von heute einfach verbreiten - soll sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden, was er für richtig und für falsch hält.
Was ich von dieser Schwarzmalerei hier halte: Über die Schilderung eines Horrorszenarios, wenn wir den Landesplanungsstaatsvertrag tatsächlich kündigen würden, kann ich, gelinde gesagt, nur schmunzeln. Ich sage Ihnen auch, warum.
Das ist die Argumentation, die immer wieder kommt, wenn irgendwelche Dinge hervorgebracht werden. Die Behauptung vom nahenden Untergang der Welt kommt beim Mindestlohn, bei Umweltrechten und auch dann, wenn Sozialrechte ins Gespräch gebracht werden. Von denjenigen, die den entsprechenden Punkt gerade nicht wollen, wird immer der Untergang des Abendlandes vorausgesagt. Was stellt man dann plötzlich und überraschend immer wieder fest? - Der Untergang des Abendlandes findet doch nicht statt.
Das, was Sie, Frau Gregor-Ness, gesagt haben - wenn wir den Landesplanungsstaatsvertrag kündigen würden, wären wir erst 2019 bei einem eigenen Gesetzgebungswerk -, ist einfach Unsinn.
- Entschuldigung, dann hat das Frau Wehlan gesagt. - Das ist einfach Unsinn, weil uns niemand daran hindert, am 1. Januar 2014 mit einem eigenen Gesetzeswerk zu beginnen. Der bestehende Landesplanungsstaatsvertrag würde uns daran nicht hindern.
Meine Damen und Herren, wenn in der Vergangenheit immer wieder, wie von Herrn Vogelsänger, gesagt wird: „Das ist richtig, das ist falsch“, frage ich Sie, meine Damen und Herren: Ist ihr Glaube an die Landesregierung, vor allem in Herrn Minister Vogelsänger, nicht langsam erschöpft? - Meiner schon.
Im Mai des vergangenen Jahres hat Herr Vogelsänger hier gesagt: 0,5-mal 55 dBA sei rechtmäßig und richtig. Was sagt das Oberverwaltungsgericht dann in seinem Urteil vom 25.04.2013? Systematischer Rechtsbruch!
Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen das durchdeklinieren. Schließlich ist das nicht das einzige OVG-Urteil, durch das die Landesregierung in dieser Weise korrigiert wird. Die Ausführungen von Herrn Vogelsänger sind politischer Natur. Er muss dies so sagen, keine Frage. Aber es gibt keinen hinreichenden Anhaltspunkt oder Beweis dafür, dass das auch nur ansatzweise stimmt.
Weiterhin sagt er: Das muss vom Flughafenbetreiber ausgehen. Mein Gott, wo sind wir denn? Wir sind der Flughafenbetreiber. Uns gehören 37,5 % dieser Gesellschaft.
Entschuldigung, wo machen wir denn unseren Einfluss geltend? Nirgendwo! Vielmehr lassen wir uns von diesen Leuten, von diesen Geschäftsführern auf der Nase herumtanzen und lassen es zu, dass gegen ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, das gegen das Land Brandenburg ergangen ist, Beschwerde eingelegt wird.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Herrn Vogelsänger war ich sechs Jahre lang in der Regionalen Planungsgemeinschaft und im Planungsausschuss. Ich habe dort zweimal im Monat mitgearbeitet. Sie müssen mir also nicht erzählen, wie hervorragend und positiv dieser Landesplanungsstaatsvertrag und die daraus resultierenden Konsequenzen für die brandenburgischen Kommunen im Umland von Berlin sind.
Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen - dafür müsste ich lediglich meine alten Akten filzen - Dutzende, wenn nicht sogar Hunderte von Vorgängen zeigen, bei denen Berlin sein Veto zum Nachteil des Landes Brandenburg eingelegt hat: unter anderem bei Flächennutzungsplanungen, Gewerbegebieten, Ansiedlungen etc. Erzählen Sie mir hier also nicht, dass dieser Landesplanungsstaatsvertrag ein Segen für das Land Brandenburg sei. Er mag an bestimmten Stellen Dinge kanalisieren, aber die Annahme, dass er ein Segen für das Land Brandenburg sei, resultiert lediglich aus einer Wirklichkeitsverweigerung - ein Verhalten, das ich schlicht als falsch bezeichnen kann.
(Beifall B90/GRÜNE - Frau Wehlan [DIE LINKE]: Herr Vogel hat gesagt, er will ihn gar nicht kündigen!)
Dann kommen wir zur Abstimmung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat namentliche Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/7955 verlangt. Ich bitte die Beisitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben: 6 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt; 54 Abgeordnete mit Nein; es gab 3 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich schließe den letzten Tagesordnungspunkt und erinnere Sie daran, dass wir verabredet haben, uns 15 Minuten nach Ende der Plenarsitzung zum Parlamentarischen Abend mit dem NABU zu treffen.
Gestatten Sie mir jetzt bitte noch eine Eigenmächtigkeit, die ich nicht mit Ihnen abgestimmt habe, von der ich aber ziemlich sicher bin, dass sie auf Ihre Zustimmung treffen wird. Ich möchte nämlich im Namen von uns allen Herrn Dr. Bahlburg herzlichen Dank für seine langjährige Arbeit hier im Potsdamer Parlament sagen. Er hat sich seinerzeit hervorragend um den Vorsitz der Landespressekonferenz gekümmert, sich immer um eine erfolgreiche Ausgestaltung unserer Urlaube bemüht und unser leibliches Wohlergehen mit der Frage nach dem Weihnachtsessen begleitet. Jetzt macht er einen Karrieresprung und wird nach Berlin versetzt; ich hoffe, es ist ein großer Karrieresprung.
Herr Dr. Bahlburg, damit Sie unser schönes altes Land Brandenburg nie vergessen und in guter Erinnerung behalten - so wie wir Sie -, möchte ich Ihnen diesen Band überreichen. Sie sind einer der Journalisten, von denen man wirklich sagen kann: Er hat immer unaufgeregt, sachlich und objektiv berichtet, Meinung und Gegenmeinung gegenübergestellt und nie auf das Reißerische gesetzt. Das hat heute durchaus Seltenheitswert. Vielen Dank dafür!
(Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen. Präsi- dent Fritsch überreicht Herrn Dr. Bahlburg unter allge- meinem Beifall einen Bildband.)