Protocol of the Session on September 25, 2013

durch den Landtag mit großer Mehrheit angenommen wurde, keinen Monat gab, der verstrich, ohne dass auf Initiative der Oppositionsfraktionen bzw. der Koalitionsfraktionen der Druck auf die Landesregierung erhöht wurde, um dem Anwohnerschutz Rechnung zu tragen. Schauen Sie einfach nach: Wir haben jeden Monat Beschlüsse gefasst, die diesem Anliegen entsprechen.

Herr Vogel, Sie sagen, mit Ihrem Antrag wollten Sie den Druck für ein konsequentes Nachtflugverbot erhöhen. Deshalb soll der Landtag beschließen, dass Brandenburg den Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigt, wenn die Hauptstadt nicht bis spätestens 15. Dezember ihren Widerstand gegen mehr Nachtruhe aufgibt. Im gleichen Atemzug werfen Sie der rot-roten Landesregierung vor, mit der Annahme des Volksbegehrens Wind aus den Segeln genommen und einen Volksentscheid verhindert zu haben. Sie sprechen in Ihrer Pressekonferenz von „bewusstem Manöver“ und gar „Betrug“. Das ist schlimm, Herr Vogel - auch gegen Ihre eigene Fraktion.

Ich darf Sie daran erinnern, dass durch Ihr Mittun in der Debatte mit den Vertretern des Volksbegehrens zum Wegfall bzw. zur Nachrangigkeit des Punktes 2 der Boden bereitet wurde, um das Volksbegehren überhaupt annehmen zu können. Sie und auch die Linke sind weder für ein Drehkreuz noch dafür, dass ein Standort außerhalb von Schönefeld vorgehalten wird, um nachts fliegen zu können. Was heißt hier also „Manöver“ oder gar „Betrug“?

Sie bewerten Ihr eigenes Engagement und Ihre Abstimmung zur Annahme des Volksbegehrens in dieser Art und Weise. Das ist enttäuschend und für die Koalitionsfraktionen weise ich das entschieden zurück.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Weder Sie noch ich können heute sagen, dass ein Volksentscheid erfolgreich gewesen wäre. Die Ergebnisse der Bundestagswahl zeigen, dass mit großem Abstand eine Partei gewählt worden ist, die die Wirtschaft deutlich priorisiert und nichts zum Nachtflugverbot für den stadtnahen Flughafen in Schönefeld in Ihrem Wahlprogramm geregelt hat. Es handelt sich hier immerhin um einen Verhandlungspartner, um die Gesellschafter Berlin und Bund. Im Übrigen ist letzterer die oberste Luftverkehrsbehörde und könnte das Nachtflugverbot selbst regeln.

Sie bemängeln, dass im Landesplanungsvertrag keine Flugzeiten bzw. Flugverbotszeiten enthalten sind. Sie wollen auch deshalb kündigen, um das zu verändern. Hallo? Dazu gibt es doch gerade das Volksbegehren! Durch den Landtag wurde die Landesregierung beauftragt, Verhandlungen mit dem Land Berlin zu führen zwecks Aufnahme einer Formulierung - Herr Schulze hat ja den ersten Teil noch einmal dargelegt -, keinen planmäßigen Nachtflug in Schönefeld stattfinden zu lassen.

Ihr O-Ton aus der Pressekonferenz, Herr Vogel, Brandenburg sei bei einer Kündigung frei, ohne Rücksicht auf Berlin seine Entwicklung selbst zu gestalten, hat mich dann vollends umgehauen.

Bisher waren die Grünen im Landtag als die Pro-Partei für ein gemeinsames Bundesland Berlin-Brandenburg erkennbar. Heute wollen Sie die Abgrenzung und einen eigenen Weg von Brandenburg; das wichtigste und umfassendste Planungsdokument beider Länder wollen Sie kündigen. Das ist Kraftmeierei, die Verhandlungen behindert und die Brandenburger Verhand

lungsführer lächerlich macht. Denn Sie und ich wissen doch genau - übrigens auch Berlin und der Bund -, dass der Planfeststellungsbeschluss auch bei einer Kündigung des Landesplanungsvertrags fortbesteht. Nur, dazu sagen Sie nichts. Auch dazu nichts, dass eine Kündigung frühestens im Januar 2017 rechtskräftig werden würde; nichts dazu, dass ein neuer Landesentwicklungsplan Brandenburg dann erstellt werden müsste, der mit Erarbeitung, Anhörung, Auslegung, Abwägung und Inkraftsetzung frühestens 2019 wirksam werden würde; nichts dazu, dass weder die Kündigung des jetzigen Vertrags noch eine Neufestsetzung eines Landesentwicklungsprogramms Brandenburgs die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses ändern würde.

Deshalb war es richtig, dass der Landtag bereits im Februar auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschlossen hat, dass es nicht bei der bloßen Annahme des Volksbegehrens bleiben kann und die Landesregierung sich beim Bund und beim Land Berlin als Mitgesellschafter der Flughafengesellschaft dafür einsetzt, dass die Betriebszeiten für planmäßige Flüge verkürzt werden. Sie haben doch die Gutachten der Wissenschaftlichen bzw. Parlamentarischen Dienste des Bundestages bzw. des Landtags Brandenburg gelesen. Auf Antrag des Flughafenbetreibers kann trotz bestandskräftiger Zulassung ein Nachtflugverbot sofort eingeführt werden. Das ist der Weg und dafür dienen auch die Verhandlungen mit Berlin. Ihr Antrag wird dieser Aufgabe nicht im Geringsten gerecht.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Wir kommen zur Kurzintervention des Abgeordneten Vogel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Recht herzlichen Dank für die Redebeiträge, die mich natürlich nachdenklich machen. Aber ich sage vornweg: Natürlich haben wir im Vorhinein nachgedacht, und unser Wunsch, so schnell wie möglich zu einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg zu kommen, steht außer Frage. Wir nehmen aber zur Kenntnis - wenn Sie hier jetzt so tun, als ob alle anderen plötzlich diese Fusion anstrebten, nehmen auch Sie das zur Kenntnis -, dass unser Ministerpräsident deutlich gemacht hat, dass das jedenfalls bis 2019 aus seiner Sicht kein Thema in diesem Landtag sein soll.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich denke, der Ausdruck „Verzweiflung“ trifft es schon ein Stück weit. Herr Schulze hat deutlich gemacht, dass wir seit sieben Monaten nicht einmal wahrnehmen, dass ernsthaft verhandelt wird, jedenfalls ist überhaupt kein Ergebnis zu verzeichnen. Ich bin normalerweise im Sonderausschuss, jetzt ist Herr Schulze meist im Sonderausschuss. Bericht für Bericht für Bericht für Bericht erfahren wir nicht, dass es auch nur den geringsten Fortschritt gegeben hätte. Von daher ist der Eindruck, den Herr Schulze hier geschildert hat, allgemein, also nicht nur bei ihm persönlich, nicht nur in der Region, vor Ort, sondern - ja, in der Tat - es ist auch bei uns in der Fraktion der Eindruck, dass die Zustimmung zu dem Volksbegehren durch die Mehrheit hier ein Stück weit ein taktisches Moment darstellte, um der Bewegung die Spitze zu brechen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das ist bis heute nicht widerlegt.

Im Übrigen ist unser Ziel gar nicht, dass der Landesplanungsvertrag gekündigt wird, das ist überhaupt nicht unser Ziel. Unser Ziel ist es, dass das Nachtflugverbot kommt - das ist das Ziel, das über allem steht, und ich denke, dafür sollten wir alle kämpfen. In Bezug auf die Kündigung gilt in der Tat - Sie haben es ausgedrückt mit den Worten von Christoph Schulze: „die Zangen zeigen“, „die Daumenschrauben zeigen“ -: Ja, ich denke, man muss Berlin sehr deutlich machen, dass wir das hier ernst nehmen. Das heißt nicht, dass wir es wollen. Wir haben eine dreijährige Frist zur Verfügung, dann eben zu einem Ergebnis zu kommen.

(Unmut bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE - Zuruf des Abgeordneten Henschke [DIE LINKE] sowie weitere Zurufe von der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

- Entschuldigung, Herr Henschke, Sie können doch auch einfach zur Kenntnis nehmen, dass man Verhandlungen durchaus aus einer Position führen kann, in der man auch Entscheidungsmacht hat. Man muss es nicht hinnehmen, dass die Berliner aus ihrer Entscheidungsmacht heraus einfach alles ablehnen können. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Frau Wehlan, Sie dürfen, aber müssen nicht auf die Intervention reagieren. - Da sie nicht will, kommen wir jetzt zum Beitrag der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Goetz spricht.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wie immer muss vorab betont werden, dass die FDPFraktion in dieser Sache Spiegel der Gesellschaft ist, dass wir also unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema BER und den damit verbundenen Problemen haben.

(Beifall FDP - Heiterkeit bei der SPD)

Wir haben als FDP-Fraktion uns dazu entschlossen, dass es in Anbetracht der Einhelligkeit, mit der die Regierungsfraktionen hier argumentieren, möglicherweise der Debatte mehr dient, meine Auffassung als die gegenteilige Auffassung, die in unserer Fraktion in gleicher Weise vorhanden ist, heute darzulegen.

Zur Sache selbst: Wir sind uns, glaube ich, einig darin - das ist jedenfalls eine gereifte Erkenntnis, nach meinem Wissen über alle Fraktionen hinweg -, dass der Standort des BER in BerlinSchönefeld einfach einmal der falsche ist, um einen Großflughafen dauerhaft, intensiv und wirtschaftlich auch lukrativ betreiben zu können. Das ist ein Fakt, mit dem wir jetzt aber umzugehen haben. Das heißt, alles was wir tun, seit diese Erkenntnis sich immer mehr Bahn bricht, ist Schadensbegrenzung. Wir überlegen also, wie wir dafür Sorge tragen können, dass die nachteiligen Auswirkungen eines solchen Großflughafens in unmittelbarer Umgebung von Hunderttausenden dort wohnenden Menschen so ausgeglichen oder zumindest gemindert werden können, dass das Leben für diese Hunderttausende lebenswert bleibt und gesundheitliche Beeinträchtigungen - soweit irgend möglich - minimiert werden.

Dabei ist es eben wichtig, dass man nicht nur nach dem SanktFlorians-Prinzip arbeitet und Flugrouten irgendwie hin- und herschiebt, wo sie dann andere betreffen und man selbst Ruhe hat, sondern dass man die grundsätzlichen Fragen angeht. Gerade eine ungestörte Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist eines der essenziellen Bedürfnisse für einen jeden Menschen und Voraussetzung dafür, gesund leben zu können. Ich glaube, auch das stellt inzwischen niemand mehr ernsthaft in Abrede.

Weil es immer hieß, dass Sicherheit vor Lärmschutz gehe und Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit - versprochen auch vom früheren Ministerpräsidenten -, haben sich, als dieses Versprechen nicht umgesetzt wurde, 106 392 Brandenburger am 6. Dezember 2012 in einem Volksbegehren, das erstmals in der Geschichte Brandenburgs erfolgreich war, wiedergefunden. Weil nicht ernst genommen wurde, was vorher an Sorgen und Befürchtungen kam - genau deswegen war dieses Volksbegehren erfolgreich, und zwar mit überwältigender Mehrheit.

Versprochen worden ist danach, bei der Annahme dieses Volksbegehrens hier im Landtag, dass der Ministerpräsident - damals noch Herr Platzeck; Dr. Woidke, Sie haben das Versprechen geerbt - sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen werde, dieses Versprechen, dieses Volksbegehren zur Umsetzung zu bringen und für eine umfassende Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr zu sorgen. „Mit ganzer Kraft“ - Originalton von Matthias Platzeck als Ministerpräsident des Landes Brandenburg.

(Beifall B90/GRÜNE)

Nun, meine Damen und Herren, ich komme aus einer betroffenen Region, und ich kann Ihnen sagen: Diese ganze Kraft vermissen wir ein bisschen. Wenn meine 89-jährige Mutter etwas mit ganzer Kraft verspricht, erwarte ich weniger als von einem Ministerpräsidenten, der sagt, er werde sich mit ganzer Kraft einbringen. Uns fehlt die Rechenschaft über das, was seither geschehen ist. Uns fehlen Erfolge, Ergebnisse auf dem Weg, zu einem umfassenden Nachtflugverbot zu kommen. Einfach nur zu sagen: „Wir reden mal darüber und werden dann schon irgendwie sehen, wie wir weiterkommen. Wir werden aber letztlich auch nichts wirklich Böses tun, liebe Berliner; am Ende habt ihr es alleine in der Hand“, reicht offensichtlich nicht, wenn man die inzwischen vergangene Zeit sieht, wenn man die offensichtlich bisher nicht eingetretenen Erfolge zur Kenntnis nimmt und sich dann überlegt, wie man zu solchen Erfolgen kommen kann.

(Beifall B90/GRÜNE)

Und fortlaufend gibt es neue Entscheidungen, gerade vorige Woche ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Flugrouten, die jetzt festgelegt worden sind, diesmal zu dem Überfliegen von Blankenfelde und Mahlow. Da heißt es ganz frisch, dass Blankenfelde-Mahlow nachts nicht mehr überflogen werden darf - das ist ohnehin die am schwersten betroffene Gemeinde.

Jetzt gibt es neue Planungen, neue Ideen, wo es langgehen soll. Unter anderem ist davon die Rede, Blankenfelde-Mahlow möglicherweise nördlich zu umfliegen, um diesem Urteil Genüge zu tun. Wenn Blankenfelde-Mahlow nördlich überflogen wird, führt das zu neuen Betroffenheiten, unter anderem möglicherweise in meiner Stadt, in Teltow, aber insbesondere auch im Süden Berlins, der natürlich dann, wenn der Fluglärm näher

an Berlin heranrückt, in stärkerer Weise betroffen ist als bisher. Auch das, finde ich, ist durchaus geeignet, unsere Verhandlungsposition gegenüber den Berlinern zu stärken, weil damit auch in Berlin Befindlichkeiten entstehen und möglicherweise das wäre meine Hoffnung - auch von der Berliner Bevölkerung, insbesondere aus dem Süden Berlins heraus, stärkerer Druck auf die Berliner Landesregierung, auf den Senat aufgemacht wird, um sich dort zu bewegen. So weit ist es bisher aber eben nicht.

Richtig ist, dass Zeit für Verhandlungen ist und gebraucht wird. Richtig ist auch, dass ein BER 2013 nicht kommen wird - 2010 schon gar nicht -, 2014 nicht kommen wird, 2015 nicht kommen wird; vielleicht kommt er 2016.

Eigentlich hätte man noch Gelegenheit, etwas zu bewegen und etwas voranzubringen. Der BER ist keine Bagatelle, sondern wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg, also das Essenzielle überhaupt. Insofern ist es - wenn es dort nicht weitergeht - in diesem Bereich auch gerechtfertigt, die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg infrage zu stellen, um bei diesem essenziellen Punkt voranzukommen. Das ist die Mindermeinung bei uns in der Fraktion, die ich hier vertrete.

Dieses beherrschende Thema wollen wir lösen. Deswegen ist es auch richtig, wie Kollege Vogel sagte, dass niemand von uns auch nicht die FDP-Fraktion, diesbezüglich sind wir uns einig den Vertrag zur Landesplanung kündigen will. Aber von vornherein zu sagen: „Wir werden es auf keinen Fall tun, liebe Berliner, egal, was ihr macht“, ist für uns der falsche Ansatz.

Insofern werde ich diesem Antrag zustimmen; denn ich will eine umfassende Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und B90/GRÜNE - Domres [DIE LINKE]: Das wollen wir auch!)

Das Schlusswort erhält die Landesregierung, für die Herr Minister Vogelsänger spricht.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Verhandlungen mit Berlin bezüglich mehr Nachtruhe am BER sind noch nicht abgeschlossen, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Das sind die Fakten. Die Landesregierung wird und die Landesregierung muss diese Verhandlungen fortsetzen völlig klar. In Verhandlungen muss man einen Kompromiss erzielen, sich annähern und sich entgegenkommen, ansonsten kommt man nicht voran.

Eine landesplanerische Nachtflugbeschränkung hätte auf den bestandskräftigen und höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschluss keinen Einfluss. Das wurde hier auch immer gesagt. Letztlich muss es immer in die Zielrichtung der Flughafenbetreiber gehen. Das ist der Weg.

Dass das auch in anderen Regionen schwierig ist, merkt man bei Hessen und Rheinland-Pfalz. Ein Großteil der hessischen Flugbewegungen durch den Flughafen Frankfurt am Main erfolgt über Rheinland-Pfalz, was für entsprechende Konflikte sorgt.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Gern.

Herr Goetz, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben gerade erklärt, dass das Nachflugverbot höchstrichterlich abgesegnet ist. Würden Sie mir zustimmen, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht festgeschrieben hat, dass man nachts fliegen muss, sondern vielmehr nur festgelegt hat, dass man nachts fliegen kann, diesen Flughafen also auch ohne Nachtflugverbot betreiben könnte?

Herr Goetz, ich habe die Frage doch schon so beantwortet, dass der Weg über die Flughafenbetreiber geht. Insofern hat sich die Frage erübrigt.

Herr Vogel, zur Grünen-Logik: Ich kann es nicht nachvollziehen - man droht eine Kündigung an und will die Kündigung eigentlich gar nicht. Das kann man keinem Menschen erklären.