Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Wehlan darf noch einmal zur Landwirtschaft sprechen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut zu wissen, dass über alle Fraktionen hinweg das wohl wichtigste Thema der Agrarpolitik, die landwirtschaftliche Bodenpolitik, hier eine solche Wertschätzung erfährt. Ich wage das auch mit aller Offenheit zu sagen: Es ist so auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unsere Auffassung ist, dass die in Deutschland und auch in Brandenburg vorhandene breite soziale Streuung des Grundeigentums erhalten, das private Kleineigentum, das genossenschaftliche und das öffentliche Eigentum vor Ausverkauf geschützt werden soll, was deutlich mit der wichtigsten Frage der Agrarpolitik, der Bodenfrage, zusammenhängt.
Wir wissen dabei um die Probleme. Brandenburgs Landwirtschaftsbetriebe haben im Durchschnitt 74 % der von ihnen bewirtschafteten Fläche gepachtet. Die Bodenpreise sind vor allem in Ostdeutschland seit 2007 stark angestiegen. Die meisten Betriebe können einen Flächenkauf nicht mehr aus ihren landwirtschaftlichen Erträgen finanzieren. Die Ursachen dafür liegen auf der Hand. Boden ist zunehmend ein Spekulationsobjekt und dient als sichere Kapitalanlage für Konzerne, auch in Hinblick auf die Finanzkrise.
Auch die BVVG hat mit ihrer Privatisierungspolitik, die weniger auf eine gesunde Agrarstruktur als auf Gewinnmaximierung für den Bund ausgerichtet war, dazu beigetragen. Hinzu kommt ein Flächenfraß für außerlandwirtschaftliche Ziele wie Autobahnen, Versiegelung durch Industriebauten etc.
Die Linke sieht die Notwendigkeit, dieser Fehlentwicklung durch Reformen im Boden-, Genossenschafts- und Steuerrecht zu begegnen. Die Länder sollten durch eigene Gesetzgebung dafür sorgen, dass ortsansässigen Landwirten ein Vorteil beim Bodenkauf eigeräumt und der Erwerb durch Nichtlandwirte verhindert wird.
Leider fehlen gemeinsame Festlegungen der ostdeutschen Länder zum Schutz des Bodens. Das Grundgesetz und auch unsere Landesverfassung verbieten Missbrauch des Bodens. Doch Verfassungsgrundsatz ist noch nicht Gesetzgebung. Der Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dieses Thema aufgegriffen, und dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken.
Bei der Anhörung im Fachausschuss wurde die Betroffenheit der Landwirte noch einmal sehr deutlich. Es wurde aber auch klar, wie schwierig die Problemlage ist. Das beginnt mit den Fragen: Was ist überhaupt landwirtschaftliches oder nichtlandwirtschaftliches Kapital? Wie kann es abgegrenzt werden? Für eine Agrargesellschaft kann es natürlich ganz wichtig sein, auf neues Kapital zurückzugreifen, etwa wenn ein Gesellschafter altersbedingt ausscheidet und ausgezahlt werden muss. Dagegen ist nichts zu sagen, wenn der Grundsatz beachtet wird, dass der Boden von Arbeitskräften vor Ort bearbeitet wird, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt und der Agrarbetrieb hier verankert ist und am gesellschaftlichen Leben auf dem Land mitwirkt. Genau das ist nicht der Fall, wenn anonyme Kapitalgesellschaften Land von ferne bewirtschaften.
Wie aber grenzt man das juristisch ab? Wie kann man den Bodenmarkt zugunsten einer vielfältigen Agrarstruktur beeinflussen, ohne verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten? Gibt es eine Möglichkeit, das wirkungsvoll über ein Landesagrarstrukturverbesserungsgesetz zu tun? Wenn ja, so unterstützt die Linke das ausdrücklich.
Deshalb ist es richtig, eine Arbeitsgruppe, in der Behördenvertreter und Landnutzerverbände zusammenarbeiten und die sich intensiv mit Lösungsmöglichkeiten befasst, zu bilden.
Mit dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz haben wir Bundesgesetze, die eine gesunde Agrarstruktur zum Ziel haben und in diesem Sinne auf den Bodenmarkt Einfluss nehmen. In Brandenburg wurde das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz in den letzten Jahren nur zwischen zwei und siebzehn Mal pro Jahr angewendet, und das bei vielen tausend Grundstücksverkäufen pro Jahr. Ein nennenswerter Beitrag zur Lösung der Probleme ist das sicherlich nicht. Woran liegt das? Daran, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend ist, oder kann man auch den Vollzug verbessern? Zu dieser Frage haben wir in der Anhörung unterschiedliche Auffassungen gehört. Ich wünsche der Arbeitsgruppe viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe und bin gespannt auf die Ergebnisse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die letzte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft, die meine Unterschrift trägt. Ich möchte deshalb an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich insbesondere bei den Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen des Fachausschusses für die sehr sachliche, sehr förderliche Zusammenarbeit zu bedanken, die darauf gerichtet war, gerade auch zu solchen Themen wie dem eben behandelten - egal, ob sie von der Opposition oder den Koalitionsfraktionen kommen - fachpolitische Akzente zu setzen, die auch draußen eine notwendige Debatte beantworten bzw. kanalisieren helfen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Frau Wehlan, ich wünsche Ihnen alles Gute auf Ihrem zukünftigen Weg und vor allem so viel Harmonie, wie wir manchmal im Ausschuss hinbekommen haben.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass der ursprünglich von uns gemeinsam mit der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag sowie die Anhörung im Ausschuss gefruchtet haben und wir heute über eine fast einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen, die alles in allem nicht wesentlich vom Ursprungsantrag abweicht.
Das Problem kontinuierlich steigender Kauf- und Pachtpreise für land- und forstwirtschaftliche Flächen und den wachsenden Einfluss finanzkräftiger Investoren zulasten ortsansässiger Landwirte haben fast alle Fraktionen erkannt. Die Anzuhörenden haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass hier zeitnah etwas passieren muss. Über alle Couleur der Anzuhörenden hat es Einstimmigkeit gegeben, dass die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Bodenmarkt, die Lösungsvorschläge erarbeiten soll, sinnvoll ist und begrüßt wird.
Diese wesentliche Forderung aus unserem gemeinsamen Ursprungsantrag findet sich folgerichtig auch in der Beschlussempfehlung wieder. Bei den in der Anhörung genannten Ursachen für die ungesunde Entwicklung auf dem Bodenmarkt wurden zu Recht in erster Linie die Finanzmarktkrise, die EUFörderpolitik sowie die Verkaufspraxis der BVVG genannt. Als weitere Probleme wurden aber auch die Ausgestaltung des Gesetzes über Erneuerbare Energien sowie das Fehlen ausreichender Finanzkraft bei Nachfolgelandwirten aufgeführt.
Die Anzuhörenden haben uns ebenso einen bunten Strauß an Vorschlägen für notwendige Neuregelungen präsentiert, um den Einfluss von Investoren ohne landwirtschaftlichen Hintergrund einzudämmen. So wurde sinnvollerweise erst einmal eine konkrete Definition gewünscht, ab wann von einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden gesprochen werden kann. Und es wurde die Einführung einer Preismissbrauchsgrenze angeregt.
Weiterhin gab es den Vorschlag, die Grunderwerbssteuer für Existenzgründer und Siedlungsunternehmen auszusetzen oder die Schwellenwerte, nach denen eine Veräußerung gemäß Grundstücksverkehrsgesetz genehmigt werden muss, abzusenken sowie flexiblere Regelungen beim Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens zu schaffen. Das ist eine Vielzahl an denkbaren Stellschrauben, die von der Arbeitsgruppe Bodenmarkt nun noch einmal geprüft, konkretisiert und unterfüttert werden soll
ten. Seit der Föderalismusreform hat Brandenburg die Möglichkeit, ein eigenes Gesetz zum Bodenrecht zu verabschieden. Wir sehen hierin nach wie vor eine gute Möglichkeit, ein Regelwerk für alle Beteiligten auf den Weg zu bringen - ein Regelwerk, das die Inhalte der drei existierenden Bundesgesetze zusammenführt, brandenburgspezifische Regelungen ergänzt, Regelungslücken schließt und bisherige Vollzugsdefizite beseitigt. Es bietet die Chance, an zentraler Stelle ein klares agrarpolitisches Ziel hinsichtlich der zukünftigen Flächenstruktur zu verankern und die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe genauer zu definieren, als es bisher der Fall war.
Sicher hätten wir uns auch vorstellen können, in der Beschlussempfehlung schon ganz konkret den Arbeitsauftrag für einen Gesetzentwurf zu formulieren. Uns war angesichts der Bedeutung dieses Themas allerdings auch an einer breit akzeptierten Lösung gelegen. Wir unterstützen daher das geplante Vorgehen, die Notwendigkeit der Schaffung eines eigenen Gesetzes jetzt erst noch einmal eingehend in der Arbeitsgruppe Bodenmarkt zu diskutieren. Entscheidend ist für uns, dass es im Ergebnis zu tatsächlichen Verbesserungen für ortsansässige Landwirte und Berufseinsteiger kommt, denn davon profitieren unterm Strich nicht nur diese, sondern der ländliche Raum im Ganzen. Daher werden wir selbstverständlich auch der heutigen Beschlussvorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Vogelsänger, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Boden wird immer mehr wert. Das betrifft - Herr Beyer hat es eindrucksvoll dargestellt - landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen. Das merkt man auch bei jedem Verkehrsprojekt, wenn man sich die entsprechenden Dinge ansieht: Jeder Hektar zählt. Das ist ein Teil unserer Aufgabe.
Die Frage einer sicheren Kapitalanlage hat auch den landwirtschaftlichen Bodenmarkt erreicht, nicht nur in Brandenburg. Wir können mit Sicherheit auch an die Erfahrungen der Arbeitsgruppe in Sachsen-Anhalt, die es seit einiger Zeit gibt, anknüpfen. Sie ist noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen, sondern hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten bestehen, regulierend einzugreifen. Herr Beyer hat in seiner Rede schon dargestellt, wie schwierig ein solcher Eingriff ist; dieser muss mit Landes-, Bundes- und Europarecht in Übereinstimmung gebracht werden. Das von Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebene Gutachten wird im Spätherbst vorliegen und mit Sicherheit in unsere Arbeit einfließen. Kollege Dr. Aeikens hat zugesagt, mir diese Dinge zur Verfügung zu stellen. Es ist eine ähnliche Interessenlage.
Selbstverständlich wird die Arbeitsgruppe zeitnah eingesetzt. Sie muss ja dann auch noch weitere Prüfaufträge auslösen. Wir haben eine komplizierte juristische Frage zu behandeln. Neben landesgesetzlichen greifen auch bundes- und europagesetzliche Regelungen. Es gilt, sich diesen schwierigen Aufgaben zu stel
len. Das ist Aufgabe des Parlaments und selbstverständlich auch Aufgabe des Ministeriums und des Ministers.
Frau Abgeordnete Wehlan, auch ich möchte Dank sagen für über dreieinhalb Jahre intensive Zusammenarbeit. Ich wünsche viel Erfolg bei der neuen Tätigkeit und denke, dass wir uns bei dem einen oder anderen Termin wiedersehen werden. Ich glaube, in Teltow-Fläming gibt es, was Infrastruktur und Landwirtschaft betrifft, noch das eine oder andere Projekt, das wir dann vielleicht gemeinsam voranbringen. Herzlichen Dank, viel Erfolg!
Ein Dank auch an das Parlament für den Auftrag und das Engagement bei Dingen, die man gemeinsam bewegen kann. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zu dem Antrag „Ortsansässige Landwirte stärken - Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts nutzen“ in der Drucksache 5/7956 vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden; sie ist damit angenommen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der FDP. Herr Beyer, Sie haben noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Noch einmal“ ist nicht ganz richtig - noch mehrmals heute. Das sage ich nur, damit es keine falschen Erwartungen gibt.
Spaß beiseite! Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes ist heute ein guter Tag, insbesondere natürlich für die Gebiete in Brandenburg, die von der Biberproblematik betroffen sind. Dazu zählen vor allem Märkisch-Oderland, aber auch die Prignitz und viele andere Gebiete, in denen das Problem hinreichend bekannt ist, zum Beispiel hochwassergefährdete Gebiete, Teichwirtschaften und ähnliches.
Der ursprüngliche Antrag geht auf eine Initiative meiner Fraktion zurück. Ich bin sehr froh, dass es im Laufe des Verfahrens, insbesondere mit einer, wie ich finde, sehr umfangreichen und guten Befassung im entsprechenden Ausschuss und verschiedenen modifizierten Anträgen verschiedener Fraktionen in verschiedener Kombination - Frau Kollegin weiß, was ich meine; sie grinst schon, also wir haben uns verstanden - schlussendlich zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist, der heute erst einmal von vier Fraktionen eingebracht wird. Aber wir haben ja im Ausschuss schon gehört - ich denke, es bleibt dabei -, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag mittragen wollen.
Was mich sehr freut, ist, dass es uns gelungen ist, uns im allerersten Schritt darauf zu einigen, dass sich der Biber in Brandenburg in einem guten Erhaltungszustand seiner Art befindet; denn das wiederum ist die Voraussetzung für alle anderen Maßnahmen, die wir dann im Bereich des Managements ergreifen können. So ist es richtig - ich glaube, das ist die richtige Herangehensweise -, dass die Landesregierung nun letzten Endes beauftragt wird, im Rahmen einer Rechtsverordnung entsprechende Regularien zu erstellen.
Ich will ausdrücklich sagen - auch wenn ich den Kollegen Luthardt momentan nicht im Plenum sehe; es gab im Laufe des Verfahrens diverse Unstimmigkeiten, Interpretationen in Interviews und Zeitungsartikeln, wer was wie meint -: Dass wir uns heute hier auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt haben, heißt ja nicht, dass wir das Problem in Nuancen nicht anders gelöst hätten. Ich habe immer gesagt: Wenn ich schon feststelle, dass sich eine Art in einem guten Erhaltungszustand befindet, dann haben wir das Jagdrecht, mit dem wir solche Dinge regeln können. Das wäre meines Erachtens kein Problem gewesen. Aber es ist erst einmal ein richtiger Schritt, über die entsprechende Rechtsverordnung zu diesen Regelungen zu kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die da vielleicht ein wenig Befürchtungen oder Ängste haben: Das wird natürlich in keiner Weise dazu führen - wie das an der einen oder anderen Stelle zu lesen war -, dass nun in Wildwest-Manier auf Biber geballert würde. Ich glaube, diese Befürchtung können wir Ihnen nehmen. Vielmehr geht es darum, im Rahmen der skizzierten Lösung wirklich einen Schritt weiterzukommen und denjenigen zu helfen - ich glaube, das ist das Wichtige -, die unmittelbar und direkt von diesem Problem betroffen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will eines an dieser Stelle sehr deutlich sagen, weil bei mir heute schon wieder kleine rote Lämpchen zu leuchten begannen, als ich nämlich vor wenigen Minuten die Pressemitteilung des MUGV zum heutigen Tagesordnungspunkt gelesen habe.
Ja, Frau Ministerin, das muss jetzt schon einmal erlaubt sein, denn ich will ja, dass wir uns hier richtig verstehen, was Inhalt dieses Antrags ist. Wenn in dieser Pressemitteilung darauf abgehoben wird, dass auch zukünftig die sogenannten Vollzugshinweise des Ministeriums den Rahmen setzen, dann kommt ein klein wenig Skepsis bei mir auf.