Protocol of the Session on August 28, 2013

(Beifall der Abgeordneten Frau Schier und Frau Heinrich [CDU])

Ich denke, wir sind uns darin einig, dass gerade die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die ja vor Ort die Arbeit machen, unsere landesseitige Unterstützung gebrauchen können. Und wenn es denn im Fazit der Stellungnahme der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten unter anderem heißt: „Unser Fachwissen und unsere Kenntnisse sind offensichtlich nicht erwünscht“, dann muss ich sagen, dass das sehr dramatisch und in keiner Weise gerechtfertigt oder der Sache angemessen ist.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie dringend bitten, die jetzige Verfahrensweise vom Kopf auf die Füße zu stellen. Lassen Sie uns den Gleichstellungsbericht bis Januar erstellen. Legen Sie ihn uns vor, damit wir eine Auswertung haben und dann die Novellierung des Gesetzes vor dem Hintergrund aktueller Zahlen zur derzeitigen Situation ruhigen Gewissens vornehmen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulz-Höpfner. - Bevor wir mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fortsetzen, möchte ich ganz herzlich die zweite Gruppe von Seniorinnen und Senioren aus Wittstock und Pritzwalk begrüßen und noch einmal die „Knattermimen“ aus Kyritz - so ist mir das aufgeschrieben worden. Seien Sie herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Bei Ihnen ist das mit der Gleichstellung der interessierten Seniorinnen schon sehr gut aufgestellt.

Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Prof. Dr. Heppener hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es gibt das Sprichwort: Was lange währt, wird gut. - Es hat lange gedauert. Der Entwurf des LGG liegt nun dem Landtag vor. Ob er gut ist oder besser werden kann, wird die weitere parlamentarische Arbeit im Verfahren zeigen. Gerade wegen der Zeit, die wir auf diesen Entwurf warten mussten, kann ich mich mit dem Vorschlag von Monika Schulz-Höpfner nicht ganz einverstanden erklären, dass wir das nun noch hinausziehen sollten.

Der vorliegende Gesetzentwurf hat in einigen Punkten mehr Verbindlichkeit, größere Klarheit und konkretere Formulierungen. Es wurde schon genannt: Der Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes wird auf privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, ausgedehnt. Sein Ziel der Gleichstellung und seine Regelungen gelten richtigerweise insbesondere für den Bereich der Vorstands- und Geschäftsführerpositionen. Der Verbindlichkeit der Gleichstellungspläne, zu deren Aufstellung alle Dienststellen verpflichtet sind, wird mehr Aufmerksamkeit gewidmet und ihr Mindestinhalt wird fixiert. Das macht sie vergleichbar, und ihre Erfüllung ist besser zu kontrollieren.

Weiter werden die für die Gleichstellung maßgeblichen Vorschriften des Brandenburgischen Hochschulgesetzes an das Landesgleichstellungsgesetz angepasst. Minister Baaske hat schon auf die Diskrepanz zwischen der Zahl der promovierten und anderen Frauen und der Zahl der Professorinnen hingewiesen.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihre Unabhängigkeit werden vom Gesetz bestimmt. Ihre Stellung, das Klagerecht und Schutz vor Kündigung, Versetzung und Abordnung gelten nun auch für die Stellvertreterinnen. Zur Klarheit der Formulierung gehört, dass der Dienststellenbegriff konkretisiert wird. Der Begriff „Beschäftigte“ wird klarer gefasst, und vor allem wird die Unterrepräsentanz von Frauen auf Führungsebenen klar und eindeutig bestimmt.

Minister Baaske hat schon auf die Zahlen hingewiesen. Auch hier muss ich anmerken, dass sich eine Reihe von Zahlen auf den Gleichstellungsbericht von 2007/2008 bezieht; wir haben immer noch keinen neuen. Aber auch die Zahlen, was die Anzahl der Frauen in Abteilungsleitungen und Referatsleitungen angeht, sprechen dafür, dass wir hier keinen Schritt weitergekommen sind. Auch die verabredeten Gleichstellungspläne ha

ben nicht zur signifikanten Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte beigetragen.

Mit der Novellierung des LGG musste angesichts dieser Zahlen der Tatsache ins Auge gesehen werden, dass sich die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nicht von selbst durchgesetzt hat und sich auch nicht von selbst durchsetzen wird.

Auch verabredete Gleichstellungspläne haben - ich sagte es schon - nicht zu der von uns gewünschten Entwicklung geführt.

Der Gesetzentwurf legt nun eine Mindestquote für den Frauenanteil in der jeweiligen Besoldungsgruppe innerhalb einer Laufbahn, in einer Entgeltgruppe, in Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben fest. Wenn der Frauenanteil an diesen Positionen nicht mindestens 50 % beträgt, müssen sich bewerbende Frauen, die gegenüber den sich für diese Stellen bewerbenden Männern gleichwertig qualifiziert sind, diesen Männern vorgezogen werden. Wir wollen tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst erreichen und damit auch Vorbild für die gesamte Gesellschaft sein.

Muss da die Quotierung im Auswahlverfahren für die Einstellung und für den beruflichen Aufstieg nicht konsequenter durchgesetzt werden? Müssen bei Unterrepräsentanz von Frauen die Verantwortlichen nicht auch gezwungen werden, Frauen zu werben und beizeiten zu fördern?

Soll in der Konsequenz nicht alles beim Alten bleiben, darf die Führungsposition nicht schließlich doch mit einem männlichen Bewerber besetzt werden, muss sie also unbesetzt bleiben, sodass beim Kabinett nicht immer wieder die Situation auftritt, dass ein Herr Soundso benannt wird und nicht eine Frau Soundso. Dann hat der Platz im Gremium eben frei zu bleiben, bis man eine Frau gefunden hat.

(Zuruf von der CDU: Oh!)

Sehr geehrte Frau Prof. Heppener, Ihre Redezeit ist leider beendet.

Habe ich etwa schon fünf Minuten lang gesprochen?

Schon darüber. Es sind gleich sechs Minuten.

(Heiterkeit)

Das war eigentlich mein anderes Anliegen. Dann bin ich genauso tieftraurig wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die hohe Hoffnungen in diesen Gesetzentwurf gesetzt haben und die so enttäuscht sind. Ich denke, wir müssen uns anstrengen, damit wir bei ihrer Rechtsstellung, bei der Feststellung ihrer Rechte und Pflichten in den Hauptsatzungen auch noch zu Empfehlungen und Lösungen kommen.

Ich freue mich auf die Arbeit im Ausschuss. - Schönen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Heppener. - Wir setzen die Aussprache zum Thema Gleichstellung mit dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Büttner von der FDP-Fraktion fort.

(Frau Stark [SPD]: Denn mal los, Herr Büttner! - Görke [DIE LINKE]: Habt ihr keine Frauen in eurer Fraktion?)

Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Görke, ihr habt ja auch keine Frauenministerin, sondern einen Frauenminister. Ich sage das, weil gerade der Zwischenruf kam: „Habt ihr keine Frauen in der Fraktion?“ Schon ziemlich billig!

Aber wir können gleich dabei bleiben, lieber Kollege Görke und Frau Prof. Heppener. Sie haben den § 9 mit der 50%-Quotenregelung angesprochen. Wissen Sie, es gibt noch einen anderen alten Spruch - den finden Sie in der Bibel -: „An euren Taten werdet ihr gemessen, nicht an euren Worten“.

(Beifall FDP)

Sie haben heute die Chance gehabt, in Ihrer Personalrochade selbst ein Zeichen zu setzen. Die Landesregierung hat eine Frauenquote von genau 30 %. Wenn ich jetzt Ihr Beispiel aufgreife: Es hätte zum Beispiel der Posten des Innenministers unbesetzt bleiben müssen, wenn Sie - was mich wundert - keine gleichqualifizierte Frau in Ihren Reihen haben, die hätte Innenministerin werden können.

(Beifall FDP und CDU - Frau Lehmann [SPD]: Das Ge- setz gilt ja noch nicht! - Weitere Zurufe von der SPD)

- Ach so, das Gesetz gilt noch nicht. Das ist ja auch schön.

(Heiterkeit bei FDP und CDU)

Frau Lehmann, das ist also Ihre Vorbildrolle, die Sie haben? Sehr schön.

Bei den Staatssekretärinnen sieht es übrigens mit der Quote nicht besser aus, und auch eine Familienministerin wäre nett. Aber, Herr Baaske, ich habe mich an Sie gewöhnt.

(Heiterkeit)

- Ja, der ist ja auch nicht besser!

Sie haben als Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vorgelegt. Ich glaube, dass bereits bei der Problembeschreibung deutlich wird, dass die Landesgesetze bislang eben nur bedingt zur nominalen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen haben.

(Frau Prof. Dr. Heppener [SPD]: Eben!)

Zwar liegt der Frauenanteil im höheren öffentlichen Dienst bei rund 40 %, auf der anderen Seite sind nur 28 % der Abteilungsleitungen in den Ministerien und der Staatskanzlei und ein Drittel der Referatsleitungen mit Frauen besetzt. In der Kommunalverwaltung sind sogar nur 22 % der Beamtenstellen mit Mitarbeiterinnen besetzt. Das ist also, liebe Freunde, wirklich kein Pfund, mit dem die Politik gegenüber öffentlichen Unternehmen und der Privatwirtschaft wuchern kann.

Wir werden die Diskussion, auch eine Anhörung, im Ausschuss haben. Dem will ich nicht zu viel vorgreifen. Aber lassen Sie mich einfach ein, zwei Punkte aus dem Gesetzentwurf herausgreifen. Denn bereits die zu erwartenden Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen zeigen das wahre Gesicht des Papiers. Auf Unternehmen, öffentliche wie auch private, sollen künftig für Fortbildung, Recht und Beratung anfallende Kosten umgelegt werden. Würde das Verursacherprinzip gelten, müsste das Land die zusätzlichen Kosten tragen und eben nicht der Unternehmer.

(Beifall FDP und CDU)

Statt auf die Anwendung des Gesetzes in privatwirtschaftlichen Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu drängen, sollte sich das Land darauf konzentrieren, dass es die Gleichstellung in den eigenen Verwaltungen vorantreibt und damit dann Vorbild für die Unternehmen ist.

(Vereinzelt Beifall FDP - Frau Prof. Dr. Heppener [SPD]: Das ist doch die Absicht des Gesetzes!)

Ich will noch auf einige Paragrafen eingehen. Der neugefasste § 7 Absatz 3 des Hochschulgesetzes sieht vor, dass für jede Hochschule ein Gleichstellungskonzept und gegebenenfalls dezentrale Gleichstellungspläne zu erstellen sind, um die Unterrepräsentanz von Frauen zu verringern. Gleichzeitig definiert die Landesregierung, eine Unterrepräsentanz liege dann vor, wenn in Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben weniger Frauen als Männer beschäftigt sind.

Meine Damen und Herren, das sage ich Ihnen jetzt auch einmal deutlich: Dass in einigen Studienfächern nach dieser Definition auch Männer unterrepräsentiert sind, das kommt in Ihrer rot-rot-grünen Genderwelt überhaupt nicht vor.