zur Qualität der Kindertagespflege, die in zwei Qualitätsuntersuchungen - 2003 und 2006 - extern ermittelt wurden. Auch die 2012 bundesweit durchgeführte Erhebung - abgekürzt: NUBBEK - belegt, dass die Kindertagespflege im Land Brandenburg qualitativ mit den Kitas mithalten kann. Das ist, wie gesagt, eine sehr positive Beurteilung. Diese ist auch besonders wichtig, weil wir wissen, dass gerade sehr junge Kinder ein hohes Schutz- und Zuwendungsbedürfnis haben und eine anregende, liebevolle und fürsorgliche Umgebung brauchen.
Meine Damen und Herren von der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich habe schon mehrfach ausgeführt, dass ich es nicht für opportun halte, dass das Land die Einkünfte der Tagespflegepersonen regelt. Insoweit bin ich - ähnlich wie Frau Große - sehr nahe an dem, was Frau Blechinger gesagt hat. Dass wir dann möglicherweise die Kosten zu tragen hätten, weil wir Normen vorgeben, ist nur ein Grund. Stärker wiegt die Tatsache, dass der Bedarf an Tagespflegepersonen im Land ebenso unterschiedlich ist wie die konkreten Bedingungen, unter denen Tagespflege stattfindet. Es gibt Fälle, in denen Tagespflege nur wenige Stunden umfasst oder zu Randzeiten bzw. ungünstigen Zeiten stattfindet. Einige Tagespflegepersonen sind hochqualifiziert, andere betreuen nur ein Kind oder verfügen gerade über die Mindestqualifikation. Die Aufgabe der Kindertagespflege wird deshalb als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe auf kommunaler Eben wahrgenommen, und das Land wird den Kommunen nicht vorschreiben, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist.
Ich sehe den guten Willen in Ihrem Antrag und erkenne Ihr Bestreben an, dass wir uns mit der kommunalen Ebene zusammensetzen. Da Sie selbst in beiden Bereichen tätig sind, wissen Sie aber, dass die kommunale Ebene in der Regel nur dann bereit ist, über solche Fragen mit der Landesregierung zu verhandeln, wenn entsprechendes Geld zur Verfügung gestellt wird. Im Hinblick auf alle anderen Dinge beansprucht die kommunale Ebene - teilweise berechtigt -, diese selbst regeln zu dürfen.
Deswegen ergeben sich aus dem Vorschlag, unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips einen landesweit gültigen Vergütungsrahmen für die Kindertagespflege zu erarbeiten, zahlreiche Fragen: Möchten Sie, dass wir der kommunalen Ebene einen Rahmen vorgeben und die Finanzierung dafür übernehmen? Oder fordern Sie uns auf, eine unverbindliche Orientierung zu erarbeiten, damit kein Konnexitätsausgleich erforderlich ist? Ich gehe nicht davon aus, dass die kommunale Ebene dazu bereit wäre.
Ich wundere mich sehr - das hat Frau Große schon thematisiert -, dass die FDP-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich sonst Vielfalt, Dezentralität und Subsidiarität verschrieben haben, ausgerechnet jetzt staatliche Regelungen für die Angelegenheiten der Kommunen fordern. Denn dieser Antrag stellt die Handlungskompetenz der Kommunen infrage, die Kindertagespflege adäquat zu finanzieren und zu organisieren. Deshalb empfehle ich, den Antrag abzulehnen.
Ich nehme aber sehr wohl zur Kenntnis, dass wir hier in einem intensiven fachlichen Austausch sind und viel Gemeinsames da ist, über das wir zu gegebener Zeit gern weiter sprechen können. - Danke.
Damit ist die Rednerliste erschöpft. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7300. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Ferner liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7409 vor.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Nicht nur den Honigbienen, auch unserer „Biene“ geht es heute nicht so gut. Deshalb rede ich zu diesem Tagesordnungspunkt.
Seit Anfang der 90er-Jahre haben wir eine bedrohliche Entwicklung der Honigbienenbestände in Brandenburg zu verzeichnen. Von ehemals 140 000 Bienenvölkern blieben im Jahr 2008 nur 16 000 übrig. Dies entspricht einem Rückgang von 80 %.
Auch bei den Wildbienen schaut es nicht besser aus, denn jede zweite Wildbienenart ist vom Aussterben bedroht. Krankheiten wie die Varroamilbe, der massive Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, die ausgeräumten Agrarlandschaften mit fehlendem Nahrungsangebot bis hin zu immer weniger Imkerinnen und Imkern - es gibt viele Gründe, warum die Bienenbestände so drastisch zurückgegangen sind. Zwar hat sich zumindest bei den Honigbienenbeständen die Situation leicht erholt, von Entwarnung kann aber keiner sprechen. Wir befinden uns erst auf einem Niveau von 28 % im Vergleich zu den Beständen in den 90er-Jahren.
Eine Erhöhung der Honigbienenbestände bringt uns nicht nur mehr Honig - 8 von 10 Honiggläsern in unserem Supermarkt stammen, nebenbei bemerkt, aus dem Ausland -, sondern sie steigert auch den Ertrag der Landwirte auf den Äckern und Wiesen. Neben den Honigbienen leisten auch die Wildinsekten einen ganz entscheidenden Beitrag. Forscher von der ETH Zürich haben beobachtet, dass in Landschaften mit einem geringen Vorkommen von Wildinsekten Pflanzen weniger Samen und Früchte ausbilden. Die Bestäubungsrate im Feld steigt mit
der Anzahl und der Vielzahl der Bestäuber. Wir brauchen also viele Bienen sowie sonstige Insekten und davon möglichst verschiedene Arten, Kollege Dombrowski.
Deshalb reicht es nicht, sich auf die Honigbienen zu beschränken; wir brauchen vielmehr eine ganze Reihe von Maßnahmen, die auch unsere Wildbienenarten stärken. Dies käme nicht nur dem Naturschutz zugute, auch Landwirte und Obstbauern würden hiervon profitieren, denn mit mehr Bienen bzw. Insekten gibt es auch mehr zu ernten.
In Deutschland wird allein der Nutzwert der Honigbienen auf etwa 4 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Dieses wirtschaftliche Potenzial der Bienen sollte auch genutzt werden.
Neben dem wirtschaftlichen Nutzen sind Bienen und weitere Insekten aber auch ganz entscheidend für den Erhalt der Biodiversität. Nicht nur 85 % der Nutzpflanzen, sondern auch der Großteil der Wildpflanzen ist auf eine Bestäubung angewiesen. Albert Einstein formulierte es schon 1949:
„Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.“
Mit unserem Antrag schlagen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, die zum einen die Imkerinnen und Imker und die Honigbienen fördern; zum anderen sind aber auch Maßnahmen vorgesehen, die den Wildinsekten zugutekommen. Imkerinnen und Imker haben es aufgrund des Sterbens der Bienenvölker nicht leicht. Im Winter 2011/2012 gab es durch die Varroamilbe Verluste in Höhe von 25 %. Wir fordern, dass die Imkerinnen und Imker bei Tierverlusten eine Entschädigung erhalten. Bisher werden sie mit dem Problem weitestgehend allein gelassen.
Für die Landwirtschaft und für die Biodiversität erbringen Imkerinnen und Imker wertvolle Leistungen, die aus unserer Sicht auch honoriert werden müssen. Schließlich tragen die Bienen zum Erfolg der Landwirtschaft bei. Die Bestäubungsleistung von Honigbienen wird mit mindestens 740 Euro pro Volk und Jahr bewertet.
Wir fordern, dass im Rahmen der nächsten Förderperiode aus dem ELER mindestens 200 Euro pro Bienenvolk gezahlt werden. Das wäre aus unserer Sicht ein angemessener Betrag, der die wichtigen Leistungen der größtenteils im Nebenerwerb tätigen Imkerinnen und Imker honoriert.
Damit die Bienen auch genug zu sammeln haben, bedarf es selbstverständlich eines ausreichenden Angebots an Nektar und Pollen. Dies ist in der ausgeräumten Agrarlandschaft stark zurückgegangen. Wo sind die Ackerwildkräuter und Blumenwiesen, die ja nicht nur den Insekten zugutekommen? Wir müssen alle Möglichkeiten im Rahmen der kommenden EUFörderperiode ausschöpfen, um das Lebensraum- und Nahrungsangebot für Wildinsekten zu verbessern. Hierzu zählen zum Beispiel die Anlage von Blühstreifen oder Blumenwiesen, der Erhalt von Totholz oder die Anlage von Trockenmauern. Das Land sollte auch hier seiner Vorbildfunktion nachkommen und auf landeseigenen Flächen entsprechende Maßnahmen durchführen. Diesen Punkt habe ich im Entschließungsantrag von SPD und der Linken vermisst.
Zu a): Das Gesamtförderkonzept soll sich „vorrangig auf die Gewinnung und Nutzung neuer Erkenntnisse und Methoden … ausrichten“. Forschung finden auch wir wichtig, wir setzen unseren Schwerpunkt aber auf tatsächlich spürbare Maßnahmen draußen in der Landschaft. Was bringt den Bienen und Wildinsekten beschriebenes Papier, das in irgendwelchen Schubladen vergammelt?
Zu b): Den „Wissenschaftstransfer an die Imker durch geeignete Maßnahmen zu sichern“ sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Und zu c): Auch in der nächsten Förderperiode sollen Agrarumweltmaßnahmen und Fördermittel eingesetzt werden, um die Lebensbedingungen der Bienen weiter zu verbessern. - Das hört sich allerhöchstens nach Beibehaltung des Status quo an, aber nicht nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten.
„Es sollen weitere Anreize geschaffen werden, um wieder mehr junge Menschen für den Imkerberuf zu begeistern.“
Das hört sich erst einmal gut an, aber vielleicht können Sie in den Reden nachher erläutern, welche konkreten Maßnahmen Sie damit meinen.
Die gleiche Frage habe ich dann zu d): Es soll sichergestellt werden, „dass Bienenschäden zum Beispiel durch den Einsatz bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel vermieden werden“. Mit welchen Maßnahmen möchten Sie das sicherstellen? Ein Verbot, wie wir es fordern, wäre da doch die einfachste Maßnahme.
Alles in allem freuen wir uns, dass in Ihrem Antrag zumindest Minimalforderungen vorgelegt werden. Leider fehlen die finanzielle Unterstützung von Imkerinnen und Imkern und auch die Maßnahmen auf landeseigenen Liegenschaften. Für die Bienen wäre es daher besser, wenn Sie unseren Antrag wie vorgeschlagen - gemeinsam mit Ihrem Entschließungsantrag in den Ausschuss überweisen würden, um dort die einzelnen Punkte noch einmal ausführlich - auch unter Hinzuziehung von noch mehr Sachverstand - zu diskutieren. Ich bitte also noch einmal um Zustimmung zur Überweisung des Antrags, damit es in unserem Land bald wieder schön summt und brummt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Jungclaus, Sie haben mein Redekonzept doch ein bisschen durcheinandergebracht, weil ich Frau Niels ansprechen wollte und ich mit ihr am Rande der letzten Ausschusssitzung
schon ein Gespräch zu diesem Antrag hatte. Ich wollte ihr eigentlich sagen - das müssen jetzt die Bündnisgrünen aushalten -: Manchmal denke ich, dass die Anträge der Bündnisgrünen den Landwirten Brandenburgs unterstellen, sie würden den Nutzen der Honigbiene für unsere Natur und die Erzeugung von Nahrungsmitteln nicht hoch genug bewerten.
Aber ich kann Ihnen sagen, sehr geehrter Herr Jungclaus: Das ist nicht so. Die gewaltige Bestäubungsleistung und der damit verbundene obstbauliche und landwirtschaftliche Nutzen sind mehr als nur bekannt, und dieser Nutzen wird auch von den Landwirten als alternativlos geschätzt. Denn ohne diese Leistung der Bienen gibt es keine vielfältige Vegetation und keine zufriedenstellenden Erträge.
Die Zyklen, die zum vermehrten Bienensterben führen, sind aus meiner Sicht weiterhin zu erforschen, genauso wie Projekte zu fördern sind, die die Entwicklung der Population dieser Nutzinsekten unterstützen.
Meine Damen und Herren, wir haben mit den Bienen einschließlich Honigbienen eine der wenigen flugfähigen Spezies vor uns, die ein striktes Nachtflugverbot einhalten, denn die fliegen eben nur am Tag.
Eben um die Bestände nicht zu gefährden verlegen ja die Landwirte die Pflanzenschutzarbeiten in die späten Abend- und auch die Nachtstunden.
Die Entwicklung der Zahl der Imker in Brandenburg - Herr Jungclaus hat es angesprochen - ist aus meiner Sicht auch positiv zu bewerten. Die Anstrengungen, diese Zahl zu erhöhen, sind aber fortzusetzen. Auch das spiegelt sich in unserem Antrag wider.
Das gilt aus meiner Sicht auch für die weitere Unterstützung des Mehrländerinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf und für weitere Fördermaßnahmen im Rahmen der EU-Honigverordnung. Ferner gehören neben der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen auch die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und die Jugendarbeit des Landesverbandes Brandenburgischer Imker dazu.
Deshalb auch die im Entschließungsantrag der Koalition aufgeführten Forderungen an die Landesregierung, die natürlich sicherstellen sollen, dass Schäden an Honigbienen vermieden werden.
Mit dem Antrag fordern wir auch einen Bericht ein; ich gehe davon aus, dass Minister Vogelsänger ihn im IV. Quartal vorlegen wird, denn dann wird der Kenntnisstand zum neuen EUFörderrahmen feststehen, und die möglichen Agrarumweltmaßnahmen werden dann auch zu beschreiben sein. Ich habe vorhin mit meiner Kollegin Klara Geywitz gesprochen: Ja, auch Feldrandblühstreifen und Blühstreifen in Gänze, Klara, sollen dazugehören. Das ist also auch eine klare Forderung, die wir schon gestellt haben. Wir werden sehen, wie wir dies einpflegen lassen können.