Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Christoph Schulze, Drucksache 5/6738, vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Februar hat der Landtag Brandenburg das Volksbegehren für ein erweitertes Nachtflugverbot angenommen. Bei den über 100 000 Unterzeichnern des Volksbegehrens wurden damit große Erwartungen geweckt. Die Haupterwartung lautete dabei - das wurde auch in der Anhörung im Verkehrsausschuss deutlich -, dass sich die Landesregierung mit voller Kraft für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr einsetzen wird.
Schon damals wurde von vielen Beobachtern die Ernsthaftigkeit des Ministerpräsidenten in dieser Frage angezweifelt. Zu jäh war die Wendung, zu naheliegend das Verfolgen eines eiskalten politischen Kalküls. Immerhin wurde damit ein möglicher Volksentscheid im Land Brandenburg - der erste seiner Art - abgewendet. Es bestand Unsicherheit, wie ein solcher Volksentscheid ausgehen würde.
Wenn wir uns nun, vier Monate später, anschauen, was sich seit der Annahme des Volksbegehrens getan hat, muss man nüchtern feststellen: nichts - das Gleiche im Übrigen, was Herr Mehdorn heute in Berlin erklärt hat, was im letzten Jahr am Flughafen passiert ist: nichts, auch wenn er es nicht versteht. Die Berichte des Staatssekretärs im Sonderausschuss Flughafen sind ein Offenbarungseid des Nichtstuns. Der Tenor lautet: Wir verhandeln, aber Berlin und der Bund wollen ja leider nicht. Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer von uns, der ernsthaft Politik betreibt, glaubt denn wirklich, dass das Land Berlin die Interessen Brandenburgs wahrnimmt? Wer erwartet wirklich, dass der Bund die Interessen einzelner Länder wahrnimmt? Der Bund hat nach dem Grundgesetz klare Aufgaben, wo er zuständig ist und wo nicht, wo er mitwirkt und wo andere die Entscheidungskompetenz haben.
Von daher: Wenn wir aus Brandenburg nicht ernsthaft unseren Willen bekunden - nicht nur deklamatorisch mit Signalen, wie das heute schon so schön an anderer Stelle, in anderen Themenbereichen gesagt wurde - und den Ministerpräsidenten so losschicken, dass er interpretieren kann, was er von dieser Entscheidung des Landtages, das Volksbegehren anzunehmen, nach Berlin und im Bund übermitteln will, dann ist das schon von Beginn an zum Scheitern verurteilt, denn unsere Interessen, die Interessen der Brandenburger haben wir, der Landtag Brandenburg und der Ministerpräsident, wahrzunehmen, und
ich sage ganz deutlich: Mir ist keine einzige Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten bekannt, in der er öffentlich oder im Aufsichtsrat gesagt hätte: Wir wollen, ich möchte eine nachtflugfreie Zeit von 22 bis 6 Uhr, so wie es der Landtag beschlossen hat und wie es die Bürger im Volksbegehren dokumentiert haben.
Eine solche Äußerung gibt es nicht. Von daher, meine Damen und Herren: Ich habe vor einem Jahr in diesem Landtag gesagt: Gutes Zureden hilft da nicht. Ich war etwas drastisch, als ich sagte, da müssen Sie mit der Waffe hingehen. Das war natürlich so nicht gemeint. Aber ich wollte damit deutlich unterstreichen: Zureden hilft nicht. Die Berliner nehmen ihre Interessen wahr, und wir haben unsere wahrzunehmen. Es ist doch völlig egal, ob der eine von der SPD oder von der CDU ist und der langjährige Wirtschaftssenator in Berlin von der Linkspartei. Er hat sich auch nicht für die Brandenburger Interessen eingesetzt. Deshalb, sage ich Ihnen - und das ist dringend notwendig -, hat der Ministerpräsident klar das weiterzutragen, was wir hier im Landtag beschlossen haben, und das ist noch nicht geliefert.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, es ist ein Offenbarungseid und ein Dokument des Nichtstuns. Für diese Erkenntnis brauchen wir auch keine vier Monate. Diese Konstellation war absehbar. An dieser wird sich auch in den nächsten sechs Monaten nichts ändern, und man kann gar nicht anders, als Ihnen an dieser Stelle vorzuwerfen, dass Sie genau diese Konstellation ins Kalkül gezogen haben, um sich aus der Verantwortung zu stehlen oder aber dem Ministerpräsidenten einen maximalen Spielraum zu lassen und am Ende zu sagen: Die anderen waren leider schuld. Aber zum Glück gibt es im Land Brandenburg aufmerksame Bürger und eine Opposition, die darauf achten, dass die Mängel, die Sie zu verantworten haben, deutlich benannt werden.
Wir wissen, dass unser Antrag, der eine Ausweitung des Nachtflugverbots auf 23 bis 6 Uhr zum Ziel hat, nicht alle Forderungen der Unterzeichner des Volksbegehrens erfüllt. Aber wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv mit dieser komplexen Frage sowie mit den wirtschaftlichen Fragen des Flughafens befasst, und der Tenor nahezu aller Experten lautet, dass insbesondere die Zeit von 22 bis 23 Uhr für die Wirtschaftlichkeit und das Funktionieren eines Flughafens wichtig ist, und ich möchte ganz klar sagen: Wir wollen einen wirtschaftlichen, akzeptierten Flughafen, und darum sind auch Kompromisse sinnvoll und notwendig.
Wir denken daher, dass wir mit unserem Antrag einen für alle Seiten schmerzhaften, aber im Endeffekt doch tragbaren Kompromiss gefunden haben. Aber unabhängig davon, ob man nun ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr oder von 23 bis 6 Uhr anstrebt, stellt sich die Frage, wie man eine derartige Ausweitung ermöglichen kann.
Der Weg, den Sie derzeit verfolgen, ist der Verhandlungsweg mit den drei Gesellschaftern, obwohl ein Antrag im Aufsichtsrat derzeit noch nicht vorliegt; ich hoffe, er kommt noch. Dieser Weg ist allerdings, wie schon gesagt, zum Scheitern verurteilt. Herr Wowereit hat sich dazu ganz eindeutig geäußert;
auch der Geschäftsführer der Flughafengesellschaft des BER, Herr Mehdorn, hat sich dazu klar geäußert. Von daher ist die Gefechtslage völlig klar. Wir sagen daher: Die Landesregierung und das planerlassende zuständige Verkehrsministerium sollten ihren rechtlichen Spielraum nutzen und das Nachtflugverbot auf rechtssicherer Grundlage eigenständig ändern. Wir hatten dazu eine Anhörung; zwei Gutachter haben diese Verfahrensweise bestätigt. Im Übrigen ist auch Herr Mehdorn der Meinung, dass man den Planfeststellungsbeschluss ändern kann. Er sagte wortwörtlich: „Man kann jeden Planfeststellungsbeschluss ändern.“ Er meint es allerdings anders; er meint, er müsse geändert werden, weil die Lärmschutzregelungen darin verändert werden müssten. Wir meinen hier etwas anderes, nämlich dass die anderen Gesellschafter im Zweifelsfall durch einen Planergänzungsbeschluss auch gezwungen werden können, Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger beim Lärmschutz zu schaffen.
Dabei muss noch einmal verdeutlicht werden, welche Rolle die Fraktionen SPD und Linke bei der Lösung dieser schwierigen Frage gespielt haben. Anstatt mit uns zu sehen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, haben sie einen Gutachter bestellt, der in merkwürdiger Art und Weise versuchte, das Gegenteil zu beweisen, dass es nicht möglich ist, allerdings ohne dafür belegbare rechtliche Grundlagen zitieren zu können. Allein der Hinweis darauf, der Bundesverkehrsminister könnte hier einschreiten, ist bezeichnend.
Wenn man einen Antrag nicht stellt, kann der Antrag nicht beschieden werden. Es ist dann schon eine überlegenswerte Sache für den Bund, wenn sich ein Bundesland klar positioniert in einer Frage, wo der Bund ein Mitspracherecht hat, zu sagen: Das untersagen wir dem Land Brandenburg. Aber einen solchen Antrag, einen Planergänzungsbeschluss, in eigener Verantwortung zu stellen - so weit geht Ihr Engagement, Brandenburger Interessen zuallererst zu betrachten, nicht.
Meine Damen und Herren, unser Antrag ist nicht, wie Sie meinen, Schnee von gestern, denn auch in sechs Monaten - so viel Zeit geben Sie dem Ministerpräsidenten mit Ihrem PlaceboAntrag - wird sich die Verhandlungsposition Brandenburgs gegenüber den anderen Gesellschaftern nicht geändert haben.
Wenn Sie also das Nachtflugverbot wirklich ausweiten wollen, müssen Sie, so wie ich es eben gesagt habe, tätig werden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen hat schlicht und ergreifend nichts anderes zum Inhalt als das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich dass das zweifache Urteil des Oberverwaltungsgerichtes auch zur Handlungsgrundlage für diese Regierung wird. Es bedürfte dieses Antrages nicht, wenn die Grünen und wir das Vertrauen in die Landesregierung hätten, dass sie auch so handeln würde. Wir wissen eben aus unserer Erfahrung - der Kollege Genilke, mit mir im
Wir haben eineinhalb Jahre lang dem Minister Vogelsänger gesagt: Herr Minister, Sie sind zuständig für die Überwachung des Lärmschutzes am Flughafen BER. Minister Vogelsänger hat immer erklärt: Nein, dafür bin ich nicht zuständig; es ist die Flughafengesellschaft. - Das Ergebnis kennen Sie. Hier ist Verantwortung nicht wahrgenommen worden, obwohl wir immer darauf hingewiesen haben.
Meine Damen und Herren, daher werbe ich noch einmal für unseren Antrag. Der Infrastrukturausschuss hat unseren Antrag mit der Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt. Sie können heute, meine Damen und Herren von der SPD und insbesondere von den Linken, Ihre Ernsthaftigkeit in dem Bemühen um mehr Lärmschutz für die Bürger dokumentieren. Wir als CDU stehen für einen Dreiklang aus Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Akzeptanz am Flughafen. Die Wirtschaftlichkeit - das wissen Sie - steht in den Sternen, die Sicherheit ist nicht gewährleistet, daher kann der Flughafen nicht eröffnet werden, und Akzeptanz ist schlicht und ergreifend nicht gegeben. Geben Sie sich also einen Ruck und versuchen Sie, Brandenburger Interessen wirklich ernsthaft wahrzunehmen und dies zu dokumentieren - nicht mit lauen Sprüchen, nicht mit Unterstellungen, sondern indem Sie unserem Antrag und im Weiteren auch dem Antrag der Grünen zustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fortgesetzt. Frau Abgeordnete Gregor-Ness hat das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 27. Februar haben wir das Volksbegehren in unserem Landtag angenommen. Spätestens an diesem Tag hätte die CDU ihren Antrag zurückziehen können, da er hinter die Forderungen der Volksinitiative zurückfällt. Die CDU bestand allerdings auf ihrem Antrag; sie bestand auf einer eigenen Anhörung im Fachausschuss - alles unbenommen. In diesem Fachausschuss war die erste Ansage von Herrn Baier als Bürgermeister, die Zustimmung zu diesem CDU-Antrag sei nichts weiter als der Spatz in der Hand; eigentlich wolle man aber die Taube auf dem Dach. Das ist sicherlich auch legitim.
Nun kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Denn strittig ist unzweifelhaft seit der Annahme der Volksinitiative, dass es darum geht, wie wir jetzt weiter vorgehen. Konkret: Kann, soll und darf Brandenburg den Planfeststellungsbeschluss allein ändern oder nicht, oder sind Verhandlungen der richtige Weg? Ich möchte hier noch einmal auf die Volksinitiative und den entsprechenden Text zurückgreifen. Genau darin steht, dass wir in Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern zu einer Ei
nigung kommen sollen, was mehr Nachtruhe betrifft. Genau das war der Text des Volksbegehrens. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Wir sehen an keiner Stelle einen Grund, unsere Einschätzung zu ändern.
Es gibt zwar das eine und das andere Gutachten, auf das Herr Dombrowski gerade abgestellt hat, aber man muss sagen: Die Ansichten in diesen beiden Gutachten gehen sehr weit auseinander. Um diesen Änderungsvorbehalt aufzugreifen, müssten wir erst einmal valide Ansatzpunkte haben, die es rechtfertigen würden, dass wir den Planfeststellungsbeschluss ändern. Diese sind aus unserer Sicht nicht darstellbar. Der Flughafen ist noch nicht einmal in Betrieb; wir können also, was die getroffenen Annahmen betrifft, die zu den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss geführt haben, gar nicht den Beweis antreten, dass diese nicht zutreffend sind. Auch eine Änderung der Flugrouten führt nicht zu einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern sie würde nur zu einer Verschiebung der Schutzzonen führen, die auszuweisen sind. Neue wissenschaftliche Gutachten zum Thema Gesundheitsschutz würden ebenfalls nicht zu einer Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses führen, sondern höchstens zu einer Veränderung des erforderlichen Schutzniveaus, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Alle im Gutachten von Baumann und Hess angeführten Gründe für eine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, führte der Gutachter de Witt aus, verkennen die Rechtsvoraussetzungen. Sie rechtfertigen nicht einmal eine Nachbesserung der Schutzauflagen und erst recht nicht einen Teilwiderruf der Betriebsregelung. Wir halten es stattdessen für richtig, mit den anderen Gesellschaftern zu reden und sie vor allen Dingen auf ihre Verantwortung für das Gelingen dieses Projekts hinzuweisen. Denn ein Flughafen in einer solch dicht besiedelten Region kann nur gelingen, wenn er in guter Nachbarschaft funktioniert. Da sind alle gefordert, da ist Berlin gefordert und da ist der Bund gefordert.
Das bedeutet allerdings aus unserer Sicht auch nicht, dass wir nie und nimmer am Planfeststellungsbeschluss etwas ändern können. Aber dazu brauchen wir Voraussetzungen, die das rechtssicher begründen ließen. Diese Voraussetzungen liegen hier und heute nicht vor. Wir können nicht handeln. Wir haben der Landesregierung ein Verhandlungsmandat erteilt. Wir wollen, dass dieses Mandat durchgeführt und angenommen wird. Wir appellieren vor allen Dingen an unsere Vertragspartner, dass sie sich ebenfalls bewegen, so wie wir das mit ganz großer Einigkeit hier wollen.
Denn wir stehen, mit Verlaub gesagt, ziemlich allein da. Es ist unsere Landesregierung, es ist unser Ministerpräsident, der sich an die Spitze gestellt hat und für mehr Nachtruhe sorgen will. Es ist nicht der Bund, es ist nicht der Berliner Regierende Bürgermeister, sondern es ist die Landesregierung in Potsdam mit unserem Ministerpräsidenten. Vor diesem Hintergrund würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns gemeinsam mehr Kraft darauf verwenden würden, dass wir die anderen Gesellschafter ins Boot bekommen und zu Lösungen kommen, anstatt hier mit Anträgen zu hantieren, die überhaupt nicht umsetzbar sind. Sie
Wir fühlen uns als Koalition unseren Beschlüssen verpflichtet, und wir wollen diese auch umgesetzt wissen. Die Forderungen in Punkt 4 greifen genau die Forderungen auf, die auch die Grünen in ihrem Antrag noch einmal extra aufgeführt haben. Wir wollen natürlich auch, dass dieses Urteil vom 25. April nach der Urteilsverkündung ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Auch die Landesregierung hat erklärt, dass aus ihrer Sicht viel dafür spricht, dieses Urteil zu akzeptieren - um einfach auch eine Befriedung im Umfeld herbeizuführen.
Gleichzeitig ist vonseiten der FBB Herr Mehdorn in seiner berühmt-berüchtigten Art wieder vorangeschritten und hat das Urteil kritisiert. Man kann das tun, aber es ist nicht zielführend. Wir können es auch nicht hinnehmen, dass Gerichtsurteile immer wieder infrage gestellt werden. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir die Geschäftsführung an der Stelle zum Nichtstun verurteilen, indem wir genau das von ihnen fordern.
Rechtssicherheit ist nicht so einfach herzustellen, denn wir sind nicht allein Player auf dem Ground. Wir haben die Flughafengesellschaft, die Airlines und die Betroffenen. Wir haben alle möglichen Akteure, die ihre juristischen Möglichkeiten weiter nutzen werden. Herr Bürgermeister Baier hat bereits angekündigt, dass er die 30-%-Regelung zur Umsetzung des Schallschutzes angreifen will, weil das für ihn nicht hinnehmbar sei. Es ist natürlich nicht hinnehmbar, wenn man aufgrund des Urteils in Einzelfällen den materiellen Schallschutz nicht herstellen kann, sondern den Menschen Geld in die Hand drückt und sagt: Es ist nicht realisierbar. Seht zu, dass ihr mit dem Geld klarkommt. - Das ist keine Alternative; das muss man klar sagen.
Wir haben in unserem Antrag all das noch einmal aufzugreifen versucht, und wir wollten zwei ganz wichtige Signale setzen. Wir wollen erstens keine weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen. Das Urteil ist vollumfänglich umzusetzen. Wir wollen, dass endlich Schallschutz im Umfeld des Flughafens realisiert wird. Wir wollen auch, dass die planfestgestellten Schallschutzmittel vollumfänglich finanziert werden, und da brauchen wir auch die anderen Gesellschafter im Boot, damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden.