Wir haben vor zwei Jahren einen demokratischen Prozess angestoßen: die Einbeziehung der Regionalplanung vor Ort bei
der Ausweisung von Windeignungsgebieten. Ich sage Ihnen: Die Energiewende wird nicht kommen, wenn es keine Akzeptanz gibt.
Gerade deshalb sind wir unterwegs: um sicherzustellen, dass wir diesen Prozess eines demokratischen Miteinanders auf Regionalplanebene, der hoffentlich auch Ihre Zustimmung findet - das Ausloten und Ausräumen von Konflikten sowie das Vorbereiten von Entscheidungen in einem regionalen Konsens -, so weit es geht fortsetzen können. Das ist schon schwierig genug. Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Ich werde mich einem politischen Druck verweigern, der diesen aus unserer Sicht notwendigen Akzeptanzhintergrund für die Umsetzung unserer „Energiestrategie 2030“ infrage stellt.
Wenn dann in der „Lausitzer Rundschau“ Artikel erscheinen, in denen damit geworben wird, dass man bereit ist, 45 000 Euro für ein Gebiet zu bezahlen, in dem man möglicherweise außerhalb geplanter Windeignungsgebiete eine Windkraftanlage aufstellen kann, dann sage ich Ihnen - das habe ich auch den Kollegen mitgeteilt -: Wir sind auf dem Weg, an Akzeptanz zu verlieren. Wir haben eine „Energiestrategie 2030“ und keine „Energiestrategie 2014“. Und selbstverständlich sind wir in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass durch eine entsprechende personelle Ausstattung über vorliegende Anträge so schnell wie möglich entschieden wird. Dieser Verpflichtung werden wir auch nachkommen.
Ich bin unter anderem deshalb darauf eingegangen, Herr Vogel, weil ich eine große Bitte habe: Es gab viele Diskussionen zur „Energiestrategie 2030“. Wozu es eigentlich keine unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Fraktionen gab, war die Tatsache, dass wir ein Zielviereck haben. Dieses hatte als eine Bestandssäule ausdrücklich die Frage der Akzeptanz. Ich habe jede Woche die Veranstaltungen und darf Ihnen sagen: Wir sind gut beraten, auf diesem Weg zu bleiben.
Zum Antrag der FDP: „Ideologisch geprägte Wirtschaftsförderung“ oder „Projekte, die man ideologisch nicht will“ - Frau Vogdt, können Sie mir ein einziges im Land Brandenburg nennen, welches aus ideologischen Gründen nicht gekommen ist?
Bei allem Verständnis für das Rollenspiel von Opposition und Regierung, meine Damen und Herren von der FDP, was Sie mit der Formulierung dieses Antrages tun, ist etwas, was dem Standort nichts nützt. Ich bin bereit, jede berechtigte Kritik nicht nur anzunehmen, sondern auch aufzugreifen. Wozu ich nicht bereit bin: mich im Vorfeld von Bundestagswahlkämpfen mit einem Rundumschlag politischer Natur zu beschäftigen, der mit der Wirklichkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Meine Damen und Herren, Sie sprechen in Ihrem Antrag die Nichtkofinanzierung von GRW-Mitteln an. Das kam nicht durch die Anfrage der Kollegin Vogdt ans Licht, sondern war
von Beginn an Bestandteil der Haushaltsberatungen. Der Kollege Kosanke machte bereits darauf aufmerksam: In der Titelgruppe 61 haben wir einen Haushaltsvermerk. Wenn es also einen Bedarf gibt, stocken wir diesen im Haushaltsvollzug auf. Das haben wir gemacht: im Jahr 2012 um 9 Millionen Euro, im Jahr 2011 um 7 Millionen Euro.
Warum sind Mittel nicht abgeflossen? Vielleicht beginne ich mit dieser Frage. Mittel sind nicht wegen Kürzungen des Landeshaushalts nicht abgeflossen, sondern aufgrund sich verändernder Bedarfsanforderungen. Es gab Änderungen im Finanzplan von Investoren, höhere Investitionszulagen, als bei der Antragstellung angenommen, Kostenreduzierungen bei den Vorhaben, Verschiebungen und zeitliche Streckungen sowie Insolvenzen von Zuwendungsempfängern.
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2012 hinsichtlich der GRW-Mittel etwa 70 Millionen Euro eingeplante Bedarfe nicht nachgefragt, sondern auf 2013 vorgetragen, damit wir in diesem Jahr die zeitlichen Verzögerungen von Bedarfen tatsächlich umsetzen können, wenn diese Projekte kommen.
Meine Damen und Herren, wir haben folgende Situation: Die Nichtinanspruchnahme von GRW-Mitteln ist kein Brandenburger Spezifikum. Im Jahr 2010 wurden in den neuen Bundesländern insgesamt 96,3 % GRW-Mittel ausgeschöpft. Für alle neuen Bundesländer gibt es eine Lücke von insgesamt 37,5 Millionen Euro. Im Jahr 2011 wurden die GRW-Mittel insgesamt zu 98,1 % ausgegeben. Brandenburg hat es dagegen im Jahr 2011 geschafft, 100 % der GRW-Mittel umzusetzen. Im Jahr 2012 wurden die Mittel in den neuen Ländern zu 90,4 % ausgeschöpft. In die neuen Bundesländer sind insgesamt 48,4 Millionen Euro an GRW-Mitteln nicht abgeflossen. In den alten Bundesländern liegt der Anteil des Abflusses - das ist jährlich unterschiedlich - zwischen 93 und 96 %.
Bei der Steuerung derartiger Programme kommt es zu einer Situation, dass die Vorhaben nicht zeitgerecht oder nicht vorhabensbezogen so umgesetzt werden, dass sie einen kontinuierlichen Zahlungsfluss sicherstellen können. Insofern gibt es die gute haushaltstechnische Praxis, über derartige Haushaltsvermerke sicherzustellen, dass wir sie auch umsetzen können.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens können wir mit dem Mittelansatz und den Verteilungsmöglichkeiten den Bedarf abdecken. Diese Auffassung teile sowohl ich als auch die ILB. Aufgrund des Briefes der Kammern an den Finanzminister habe ich mit den Kammern ein Gespräch geführt, bei dem wir uns austauschten und dem noch weitere Gespräche folgen werden. Selbstverständlich gibt es mehrere Stellen, an denen wir nachsteuern müssen, unter anderem bei der Frage Technologieförderung - um nur ein Beispiel zu nennen - im Bereich der Biotechnologie. Diesbezüglich befinden wir uns gemeinsam mit der ILB und allen Beteiligten auf dem Weg, eine Lösung herbeizuführen.
Ich will dennoch nichts schönreden. Sicherlich wäre es mir lieb gewesen, ich hätte von Beginn an im Haushaltstitel die volle Ausfinanzierung gehabt. Aber dadurch, dass es uns gelungen ist, haushaltstechnisch sicherzustellen, dass wir bei Bedarf auch aufstocken können, sind wir in der Lage, das abzudecken, was sich an tatsächlichen Bedarfen im Land Brandenburg abzeichnen wird.
Insofern darf ich Sie beruhigen: Das Land Brandenburg trägt nicht die wirtschaftliche Laterne. Das Land Brandenburg hat, glaube ich, in seiner Entwicklung veranschaulicht, dass das politische Augenmerk auf einer wachstumsbezogenen und nachhaltigen Konsolidierung liegt. Ich bedanke mich bei allen Rednern, die verdeutlicht haben, dass der Antrag der FDP-Fraktion an dieser Stelle weit über das Ziel hinausschießt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen noch einmal zum Beitrag der FDP-Fraktion. - Frau Vogdt verzichtet.
Herr Minister Christoffers hat seine Redezeit um 2:56 Minuten überschritten. Möchte jemand davon Gebrauch machen? - Herr Vogel hat das Bedürfnis.
Frau Präsidentin! Danke, Herr Minister, dass Sie mir auf diese Weise noch einmal die Gelegenheit geben, auf Ihre Rede zu reagieren. Natürlich ist die Akzeptanzfrage zentral. Diese Auffassung teile ich durchaus. Es geht darum, in Brandenburg ein System von Windeignungsgebieten zu haben, die Ausschlussgebiete sind.
In Baden-Württemberg ist es wie folgt: Es gibt Windvorranggebiete, die jedoch keine Ausschlussgebiete sind. Das heißt, außerhalb dieser Gebiete können in bestimmten Fällen - durchaus auch unter Berücksichtigung der Akzeptanz der Bevölkerung - Windanlagen gebaut werden.
In zwei Gebieten Brandenburgs gibt es keine gültigen Windeignungspläne; dort haben wir somit keine Windeignungsgebiete ausgewiesen und festgesetzt. In diesen Bereichen ergeht dann - wenn dort Anträge auf die Errichtung von Windenergieanlagen gestellt werden - durch die Landesplanungsbehörde regelmäßig der Erlass, dass diese abzulehnen sind. Die Begründung ist dann, sie entsprächen nicht dem Entwurf des Windeignungsplans. Das ist ein Problem, das sehr schnell gelöst werden muss.
Soweit wir von den Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaften gehört haben, ist dort nicht ausreichend Personal vorhanden. Zudem besteht die besondere Problematik, dass viele Einwände von Juristen formuliert werden, auf die auch mit eindeutigem juristischem Sachverstand geantwortet werden muss. Diesbezüglich fehlt mitunter die Qualifikation.
Insofern muss etwas getan werden, wenn die Landesregierung die Energiestrategie 2030 umsetzen und im Bereich Windenergie den Ausbau vorantreiben will. Das war mein Appell. Ich freue mich, dass er bei Ihnen zumindest ein wenig auf fruchtbaren Boden gefallen ist. - Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.
Zunächst stelle ich die Überweisung des Antrages der FDPFraktion „Politik von Rot-Rot erschwert wirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg - Die Märkische Wirtschaft darf nicht für die verfehlte Politik der Landesregierung in Haftung genommen werden!“ - Drucksache 5/7168 - zur Abstimmung. Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, der federführend sein soll, und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Die Überweisung des Antrags ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung des Antrages der FDP-Fraktion selbst, der Ihnen in der Drucksache 5/7168 vorliegt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Genilke erhält das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gestern eine interessante Debatte zum Demografiebericht geführt. Herr Ness hat sie sogar - meines Erachtens zu Recht - als Mega-Thema bezeichnet. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Maßnahmen diskutiert, wie wir mit der Alterung der Gesellschaft und mit dem weiteren Bevölkerungsrückgang im ländlichen Raum umgehen können.
Ich sage Ihnen Folgendes: Eine der wirksamsten Maßnahmen für die Bewältigung dieser demografischen Herausforderung ist auch der Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur. Diese bietet - wie kaum eine zweite Maßnahme - die Möglichkeit, das verfassungsgemäße Versprechen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes zu gewährleisten.
Unter anderem werden junge Familien in die Lage versetzt, Familie und Beruf auch im ländlichen Raum unter einen Hut zu bringen. Auch Unternehmen werden damit in die Lage versetzt, ihre Geschäfte in den strukturschwächeren ländlichen Räumen zu tätigen. Zudem können unsere Krankenhäuser und Ärzte somit die medizinische Betreuung über moderne telemedizinische Anlagen in Zukunft gewährleisten.
Ich könnte hier noch zahlreiche Beispiele nennen. Fakt ist jedoch, dass die Frage der Breitbandversorgung für die Zukunft des Landes von größter Bedeutung ist.
Aus diesem Grund begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Initiative des Wirtschaftsministeriums, über das Konzept „Glas
faser 2020“ eine flächendeckende und leistungsfähige Breitbandversorgung für das Land Brandenburg sicherzustellen. Jedoch befürchten wir, dass diese Breitbandinitiative unter der rot-roten Landesregierung nicht bis zur allerletzten Konsequenz zu Ende geführt werden soll oder zu Ende geführt werden kann. Die Sorge dafür ist - zumindest, wie ich meine - berechtigt, denn bisher stehen von den mindestens 150 Millionen Euro, die für das gesamte Land Brandenburg benötigt werden, nur 30 Millionen Euro aus den EFRE-Mitteln für die Region Prignitz-Oberhavel zur Verfügung. Hier wurde im Februar 2013 auch endlich mit der Ausschreibung begonnen. Wann die anderen Regionen ausgebaut werden sollen, steht freilich in den Sternen, und genau hier setzt unser Antrag an. Wir sagen: Es darf keine digitale Spaltung des Landes Brandenburg geben.
Wir sagen: Die Region Prignitz-Oberhavel kann deshalb nur der Anfang sein. Was einer Region im Land zugestanden wird, muss folglich im Interesse des Zusammenhalts des gesamten Landes auch den anderen Regionen zugestanden werden. Konkret heißt das: Das Glasfaserkonzept muss in jedem Fall zeitnah für das ganze Land Brandenburg angewendet werden, und es darf nicht aus Geldmangel oder einer falschen Prioritätensetzung nach ein oder zwei Regionen damit Schluss sein. Das Land darf bei der Breitbandversorgung nicht in gut versorgte und schlecht versorgte Regionen eingeteilt werden. Das heißt, wir müssen uns unverzüglich darüber verständigen, wie wir mit den vom Ministerium selbst genannten 150 Millionen Euro umgehen und wie wir sie aufbringen.
Die jetzt zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro sind EFRE-Mittel aus der 2013 auslaufenden Förderperiode. Die restlichen mindestens 120 Millionen Euro müssen daher mit Mitteln aus der kommenden EU-Förderperiode aufgebracht werden, und hierzu erfolgen derzeit die entsprechende Ausgestaltung der Operationellen Programme und natürlich auch die Schwerpunktsetzung. Daher erachten wir es als wichtig, dass sich der Landtag mit der Annahme des Antrags klar zugunsten des Themas Breitbandversorgung positioniert.
Der Finanzierungsvorbehalt, den Sie auch selbst in Ihrer Pressemitteilung genannt haben, führt in dieser Frage zu Ungereimtheiten und weiterer Verunsicherung. Ich erinnere daran, dass wir bereits 2009 längst mit diesem Thema im Land fertig sein wollten. Damit habe ich den Kernpunkt des Antrags grob umrissen; der Antrag enthält aber noch drei weitere Punkte, die ich kurz darstellen möchte:
Punkt 2 enthält die Forderung, zu prüfen, inwiefern Ausschreibungen gemäß dem Glasfaserkonzept so gestaltet werden können, dass auch einheimische kleine und mittelständische Unternehmen an dem Vergabeverfahren partizipieren können. Hier geht es also darum, die Lose so zu gestalten, dass die KMU nicht von vornherein aufgrund der Größe völlig über-fordert sind.
Punkt 3 enthält die Forderung, dass endlich die Problematik der Glasfaseraltnetze angegangen wird. Das betrifft Regionen, die in den 90er-Jahren von der Telekom mit einer alten Glasfasertechnologie versorgt worden sind, die sich aber heute nicht für hochbitratigen Datenverkehr nutzen lassen. Darüber hinaus