Protocol of the Session on March 20, 2013

Dementsprechend sieht § 7a für die jeweils betroffene Kirche oder Religionsgemeinschaft ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung oder Änderung von theologischen Studiengängen sowie ein Mitspracherecht in Fragen der Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnung vor.

Die bekenntnisgebundene theologische Ausbildung ist nur denkbar, wenn die entsprechenden Lehrstühle gebunden an ein bestimmtes religiöses Bekenntnis besetzt werden können. Hierfür fordert das Verfassungsrecht eine gesetzliche Grundlage, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für Brandenburg erstmals geschaffen wird.

Der gesetzlichen Grundlage bedarf es, da die Bekenntnisbindung des Lehrstuhls zum einen den Bewerbungsverfahrensanspruch von Lehrstuhlbewerbern und zum anderen die Lehrfreiheit von Lehrstuhlinhabern einschränkt. Auch bei der Besetzung der Lehrstühle stehen der kooperierenden Religionsgemeinschaft entscheidende Mitbestimmungsrechte zu. Die Art und Weise der Mitwirkung der Kirche oder der Religionsgemeinschaft soll durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dieser und der Hochschule geregelt werden. Die insbesondere in der Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen traditionell gewählte Form eines Kirchenstaatsvertrages ist nicht in gleicher Weise auf alle Religionsgemeinschaften, sprich auch auf die jüdische Religionsgemeinschaft, übertragbar.

Insbesondere die jüdische Religion zeichnet sich durch eine Mehrzahl von verschiedenen Glaubensrichtungen aus. Zudem sind nicht alle Religionsgemeinschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts, sodass schon aus diesem Grund der Abschluss eines Staatsvertrages nicht möglich ist. Der Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen hingegen ist gut geeignet, die Verschiedenheit der religiösen Bekenntnisse zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren, damit sind gewisse Zweifel ausgeräumt.

Was die grundgesetzliche Frage betrifft, ist die FDP der Meinung: Hier ist alles im Lot. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lipsdorf. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Jürgens erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Änderung des Hochschulgesetzes beschließen, fügen wir als Landtag damit das letzte Puzzleteil ein, das wir zur Errichtung eines jüdisch-theologischen Studienganges in Brandenburg noch brauchen. Das bedeutet die universitäre Ausbildung von Rabbinerinnen und Rabbinern und von Kantorinnen und Kantoren.

Ich will den Faden aufnehmen, den meine Kollegin Melior hier gesponnen hat: Es ist die Institutionalisierung der Jüdischen Theologie - ein bundesweit einmaliger Vorgang, dass wir ihn auf universitäres Niveau heben. Ich finde, das kann man auch einmal in dieser historischen Tragweite, liebe Kollegin Melior, sagen.

(Einzelbeifall DIE LINKE und SPD)

Es ist schon auf Abraham Geiger eingegangen worden. 1870 gab es die Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin. Das ist die Kontinuität, in der wir heute dieses Hochschulgesetz beschließen. Ich glaube, dass dieser Schritt, den wir in Brandenburg gehen, ein richtiger Schritt ist, und zwar aus zweierlei Gründen:

Erstens braucht aus meiner Sicht Theologie ganz allgemein wissenschaftliche Reflexion. Herr Markschies von der BerlinBrandenburgischen Wissenschaftsakademie hat gestern gesagt: Glaube braucht Denken. - Ich glaube, das ist genau richtig. Deswegen ist dieser Ort - an einer Universität - genau der richtige Platz.

Zweitens ist die Errichtung dieses Studiengangs auch ein unglaublich wichtiger Beitrag für den Wiederaufbau des jüdischen Lebens in ganz Deutschland und Europa.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE, SPD sowie B90/GRÜNE)

Dafür spielen die Rabbinerinnen und Rabbiner sowie die Kantorinnen und Kantoren eine wichtige Rolle. Ich danke dem Abraham Geiger Kolleg und ihrem Rektor Prof. Homolka sowie der Universität Potsdam ganz ausdrücklich für die konkrete Umsetzung dieser Pläne. Ich danke auch dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, das sich auch an der Finanzierung beteiligt hat; Frau Schavan ist gestern dafür mit dem Abraham Geiger Preis ausgezeichnet worden.

Die Landesregierung hat sich entschieden, dies in Form einer Änderung des Hochschulgesetzes und eben nicht in Form eines Staatsvertrages zu ermöglichen. Ich sage hier ganz offen: Wir als Linke hätten uns auch einen Staatsvertrag vorstellen kön

nen. Aber - das ist ein Stück weit eine Erwiderung auf das von Ihnen, Herr Prof. Schierack, Gesagte - ich bin sicher, die Landesregierung hätte auch sehr gern einen Staatsvertrag geschlossen, wenn es einen entsprechenden Partner dafür gegeben hätte. Ich glaube, diesen Partner finden wir in Brandenburg leider nicht.

Zweitens: Die Ausbildung der Rabbinerinnen und Rabbiner findet in liberaler Denkweise statt. Die Jüdische Gemeinde in Brandenburg ist größtenteils orthodox organisiert, und sie wird wohl genauso wenig Priester bzw. Pfarrer mit einer evangelischen Theologie ausbilden. Insofern ist der Schritt, den die Landesregierung hier geht, durchaus richtig.

Es gab konkrete Bedenken - übrigens nicht verfassungsrechtliche, Herr Prof. Schierack, Sie werden die Formulierung in dem Gutachten nicht finden, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe - zum einen bezüglich des Vorbehalts des Landtages. Da wurde gesagt, der Landtag müsse bei jeder neuen Einrichtung noch einmal beteiligt werden. Das haben wir aufgegriffen. Dazu gab es einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalition.

Zum anderen gab es die Einzelfallentscheidung. Hier - das sage ich ganz klar - fehlt einfach der konkrete Partner in der Jüdischen Gemeinde in Brandenburg, um das zu regeln.

Drittens gab es die Empfehlung, die Finanzierung klarzuziehen. Das haben wir mit dem Haushalt 2013/2014 mit einem gesonderten Titel im Haushalt auch so vorgesehen, der dann für die Universität Potsdam dauerhaft übernommen wird.

Aus Sicht der Linken ist der jetzige Weg gangbar. Aus meiner Sicht können wir ihn so durchaus beschreiten. Wir wollen es vor allem deshalb, weil wir die Gründung der „Potsdam School of Jewish Theology“ - das wird der offizielle Name sein - so schnell wie möglich an den Start bringen wollen. Wir wollen damit in diesem Wintersemester anfangen. Dafür brauchen wir eine schnelle Entscheidung. Die hätte es, glaube ich, bei den langwierigen Verhandlungen für einen Staatsvertrag nicht gegeben.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir gehen heute einen wichtigen - ja, einen historischen - Schritt in Brandenburg und in Deutschland. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Einzelbeifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jürgens. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.

Zwei Studierende einer Talmudschule sind sich uneins, ob man beim Talmudlernen wohl rauchen dürfe. Sie gehen zum Rabbi. „Darf man beim Talmudlernen rauchen?“, fragt der eine. „Nein!“, entrüstet sich der Rabbi. „Das hast du völlig falsch gefragt!“, wirft sich der andere Student dazwischen und wendet sich seinerseits an den Rabbi. „Geehrter Rabbi, darf man beim Rauchen Talmud lernen?“ „Aber ja“, entscheidet der Rabbi begeistert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Die Einrichtung der akademischen Ausbildung von Rabbinerinnen und Rabbinern sowie Kantonrinnen und Kantoren an der Universität Potsdam ist selbstverständlich auch aus unserer Sicht ein großartiger Schritt. Damit tragen wir dazu bei, das Judentum in Deutschland wieder besser zu verankern und in seiner Rolle zu stärken. Laut Wikipedia ist die Zahl der jüdischen Gemeindeglieder in Deutschland von ca. 30 000 im Jahr 1990 auf gut 100 000 im Jahr 2011 angestiegen. Es ist also an der Zeit, akademisch nachzulegen. Dass das in Potsdam passieren soll, ist ein Glücksfall für uns.

Aber die vorliegende Öffnungsklausel für die Einrichtung bekenntnisgebundener Studiengänge kann noch mehr. Sie legt auch für Brandenburg den Grundstein für einen paritätischen Umgang mit der Pluralität religiöser Bekenntnisse. Auch islamische theologische Einrichtungen könnten darunter fallen, auch wenn es wohl noch ein wenig dauern wird, bis in Brandenburg Imame ausgebildet werden.

Trotz dieser Begeisterung sollten wir die Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdienstes nicht auf die leichte Schulter nehmen. Lieber Kollege Peer Jürgens, der Wortlaut Mitte des zweiten Absatzes auf Seite 24 ist: „verfassungsrechtlich problematisch.“ Anders als bei den traditionellen und in den anderen Bundesländern gewählten Formen von Staatsverträgen bleiben hier für uns mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Hochschule und Religionsgemeinschaft tatsächlich potenzielle Grundrechtskonflikte, und zwar mit dem Grundrecht auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt sowie dem Grundrecht von Studierenden auf gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Es gibt noch eine andere aus unserer Sicht ziemlich bedenkliche Frage, nämlich die der Finanzierung. Anders als bei Staatsverträgen ist das Land hier nicht zur Finanzierung verpflichtet. Zwar gibt es für 2013 und 2014 eine Aufstockung der Globalzuweisungen - so der PBD Seite 15. Sollte jedoch der Haushaltsgeber die Mittel für die Globalzuweisungen nicht anpassen oder gar kürzen, wäre allein die Universität Potsdam gegenüber der Religionsgemeinschaft aus der Vereinbarung verpflichtet, die erforderlichen Lehrstühle für die entsprechenden Studiengänge zu unterhalten. - Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Zudem ist mir völlig schleierhaft, warum der Antrag des in der Anhörung befragten Kirchenrechtlers Prof. Heinig zu § 7a, in dem es heißt, Erlass und Änderung von Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen - das ist in § 7a beschrieben - sowie Berufungen auf Professuren und Juniorprofessuren bedürften nur grundsätzlich der Zustimmung der kooperierenden Kirche oder Religionsgemeinschaft - da hat Prof. Heinig beantragt, das Wörtchen „grundsätzlich“ zu streichen - von den Koalitionsfraktionen nicht übernommen worden ist.

(Frau Melior [SPD]: Das habe ich gerade begründet!)

- Genau, die Begründung hat Susanne Melior geliefert, wir haben sie im Ausschuss auch gehört: „Grundsätzlich“ könne in dem Sinne gemeint werden, dass nur redaktionelle Änderungen keiner Zustimmung bedürften und alles andere, jede kleine Änderung eines Studienganges oder einer Prüfungsordnung sehr wohl einer Abstimmung bedürfe. Das erscheint mir doch

eine ziemlich fahrlässige, freihändige und selbstgestrickte Interpretation des Begriffs „grundsätzlich“, der eben im juristischen Kontext einfach eine andere Bedeutung hat. Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen. Im juristischen Kontext impliziert dieser Begriff Ausnahmen von der Zustimmungspflicht. Mir wäre wesentlich wohler, wenn es bei der Streichung des Wortes „grundsätzlich“, wie es in dem Anhörungsverfahren nicht nur von dem Staatskirchenrechtler Heinrich, sondern unisono von der evangelischen und der katholischen Kirche und dem Rektor des Abraham Geiger Instituts gefordert worden ist, geblieben wäre.

Aber gut, fangen wir an und erhalten uns die Flexibilität, gegebenenfalls auftauchende Probleme im laufenden Verfahren zu lösen. Wenn nebenher noch ein paar mehr von den berühmten jüdischen Witzen in Umlauf geraten – umso besser.

(Beifall B90/GRÜNE sowie Einzelbeifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Wir setzen mit dem Beitrag des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Dr. Hoffmann fort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme dem Gesetzesantrag zu. Ich nehme an, dass alle, die gestern an der Veranstaltung des Abraham Geiger Kollegs teilgenommen haben, sogar mit einer gewissen Fröhlichkeit zustimmen.

Bisher galt im Land Brandenburg als ausgemachte Sache, dass im Lande keine Theologinnen und Theologen, ganz gleich welcher Religion, an staatlichen Universitäten ausgebildet werden. Mit dieser Entscheidung lag Brandenburg im europäischen Trend, der in aller Abstraktheit als zeitgemäß gelten kann. Es gibt Länder, in denen die Trennung von Staat und Kirche so konsequent durchgesetzt wird, dass es gar nicht möglich wäre, eine bekenntnisorientierte Theologie inmitten einer der Freiheit von Lehre und Forschung verpflichteten staatlichen Universität zu unterstützen.

Die Entwicklungen in Nordeuropa sind zurzeit besonders interessant. Dort geht man davon aus, dass ein Bekenntnis zu einem bestimmten Glauben weder für Studierende noch für Lehrende als Kriterium gilt, ob man eine akademische Ausbildung oder eine Lehrtätigkeit anfangen darf oder nicht. Die Befürchtung ist auch, dass die Wissenschaftlichkeit der Universität insgesamt gefährdet sein könnte, dass die Freiheit von Lehre und Forschung Schaden nehmen könnte, wenn andere starke Institutionen, wie es Kirchen in der Regel ja sind, maßgeblich mitbestimmen können.

Wenn wir uns hier und jetzt darüber streiten, wie es am besten gelingen kann, jüdische Theologie an der Universität Potsdam zu etablieren, dann muss allerdings der konkrete Kontext beachtet werden. Das heißt nun aber nicht, dass damit allein oder vor allem rein rechtliche Fragen gemeint sind, um das Vorhaben juristisch „wasserdicht“ hinzubekommen. Nein, neben all den verwaltungstechnischen, finanziellen und verfassungsrechtlichen Fragen und einigen Pseudofragen, die es ja auch gibt, geht es doch hoffentlich vor allem um die politische Zielstellung, um die fachliche, theologische und historische Dimension dieser Aufgabenstellung.

Es geht um den konkreten Kontext, der auch eine spezielle Geschichte mit einschließt. Es geht zum Beispiel um seit Mitte des 19. Jahrhunderts formulierte Aufgaben, die jetzt die Chance bekommen, als Arbeit angenommen zu werden. Es geht um das Vermächtnis von Abraham Geiger. Ihm ging es darum, beim Preußischen Emanzipationsedikt von 1812 eben nicht stehenzubleiben. Die Vollendung der Emanzipation könne nur gelingen, wenn die akademische Ausbildung der jüdischen Geistlichen denen der christlichen Theologen gleichgestellt wird. Geiger bezieht sich dabei interessanterweise auf Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher und seinen Kanon protestantisch-theologischer Ausbildung.

Auf den ersten Blick passen nun Schleiermacher und Geiger so gar nicht zueinander. Schließlich war der Protestant Schleiermacher der Meinung, dass „das lebendige Christentum in seinem Fortgang gar keines Stützpunktes aus dem Judentum bedürfe“. Beim näheren Hinsehen stellt sich aber heraus, dass Geiger wie Schleiermacher davon überzeugt waren, dass die Religionen auch theologisch auf die zunehmende Vielfalt religiöser Richtungen reagieren müssten. So war es wohl durchaus im Sinne Schleiermachers, eine jüdische Theologie unabhängig und neben den christlichen Theologien anzuerkennen. Und für Geiger war es möglich, grundlegende Auffassungen Schleiermachers für sein Konzept einer akademischen Rabbinerausbildung mehr oder weniger zu übernehmen.

Wenn wir in Deutschland über Theologie allgemein und speziell über jüdische Theologie reden, gehört auch zum Kontext, dass sich bekenntnisorientierte theologische Fakultäten trotz der berechtigten Bedenken immer wieder als Einrichtungen erwiesen haben, die Wissenschaft und kritisches Denken befördern. Ich erinnere mich noch recht gut, welche Debatten es unter Philosophen, Afrikawissenschaftlern, Arabisten und Semitisten auslöste, als 1983 der Leipziger Theologe Kurt Nowak einen klug zusammengestellten Band mit Schriften Schleiermachers herausbrachte und entsprechend kommentierte.

Was für andere Theologieausbildungen in Deutschland mit Bezug auf Wissenschaftlichkeit gilt, dürfte erst recht für jüdische Theologie gelten. Zu erwarten ist eine Bereicherung angrenzender Wissenschaften. Das mag auch damit zu tun haben, dass Vernunft und Glauben, Freiheit des Wortes und Lust an Disputation einen festen Platz in unterschiedlichen Strömungen des Judentums haben. Wissenschaftsinterne Gründe, historische Verpflichtung, eine interessante politische Aufgabe und nicht zuletzt Neugierde auf bisher Unbekanntes sprechen dafür, der Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu folgen und zuzustimmen.

Jüdische Theologie wird ein Sonderweg bleiben. Die Schwierigkeiten, die es dabei zweifellos geben wird, sprechen nicht dagegen, sondern für diesen Sonderweg, für dieses Neuland. Wir beginnen damit einen Prozess, der in der jüdischen wissenschaftlichen Tradition von Disputation, Austausch von Argumenten und Öffnung gegenüber Veränderungen steht. Ich bin ganz optimistisch, dass das richtig gut wird. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn der Landtag heute dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sein, um der brandenburgischen Hochschullandschaft einen neuen und, wie ich meine, sehr wertvollen Baustein hinzuzufügen: eine jüdischtheologische Hochschulausbildung an der Universität Potsdam. Damit gelingt das, was Prof. Markschies gerade gestern als die Zukunftsvision für unter anderem jüdisch-theologische Ausbildung und Wissenschaft formuliert hat. In der Mitte der Universität soll jüdisch-theologische Bildung ankommen, und das wird nach den Weichenstellungen in diesem Änderungsgesetz auch Realität werden können.

Grundlage, meine Damen und Herren, für das neue Studienangebot sind schon seit Jahren erprobte Vorläufer. Es besteht mit dem nichtkonfessionellen Studiengang „Jewish studies“ oder „Jüdische Studien“ ein national wie international etabliertes akademisches Angebot und daneben mit dem Abraham Geiger Kolleg seit 14 Jahren das erste Ausbildungsseminar für Rabbiner und Kantoren in Kontinentaleuropa nach der Shoah. Es ist mir ein Bedürfnis, den beteiligten Akteuren meinen ausdrücklichen Dank für ihre Arbeit auszusprechen und sehr deutlich zu sagen: Es würde keinen Sinn machen, heute dieses Gesetz zu verabschieden, wenn es nicht die Früchte ihrer Arbeit gäbe, auf die wir bei seiner Umsetzung zurückgreifen können.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)