Das Land - dazu fordere ich heute hier auch auf, auch im Namen meiner Fraktion - muss gegensteuern, ehe die Konflikte überhand nehmen und nicht mehr steuerbar sind. Biber dürfen keinen größeren Schutz genießen als die Ergebnisse menschlicher Arbeit, meine Damen und Herren. Darum brauchen wir einen Biber-Managementplan. Es geht dabei wirklich nicht gegen den Biber, sondern es geht um dessen Schutz. Und wenn wir hier über einen Maßnahmen- und Managementplan sprechen, dann ist das genau die richtige Stelle.
Dass wir damit in Deutschland kein Neuland betreten, zeigt das Beispiel Bayern. Das will ich hier noch einmal herausstellen. Dort steht ein Maßnahmen- und Managementplan seit mehreren Jahren nicht nur auf dem Papier, sondern es wird auch danach gehandelt. Dieser Plan dient dort der Information der Betroffenen und schafft auch Akzeptanz bei ihnen.
Ein Managementplan bedeutet aber auch, Bestände regulieren, Obergrenzen festlegen und Maßnahmen definieren, wie diese Obergrenze eingehalten werden kann. Lebendfang, Tötung nach Fang sind denkbare und auch durchaus mögliche Maßnahmen; gegebenenfalls sind sie auch zu nutzen.
Wichtig sind aus Sicht der Betroffenen aber auch Regelungen, die den Ausgleich bei Schädigung enthalten können, ja enthalten müssen. Das muss aus meiner Sicht verbindlich geregelt werden.
Es muss auch ein gewisser Rechtsanspruch definiert werden. In Bayern beispielsweise, meine Damen und Herren, werden Biberschäden durch freiwillige Leistungen des Staates zu maximal 80 % ausgeglichen. 350 000 Euro sind dafür jährlich bei geschätzt 14 000 Bibern eingeplant.
Geregelt ist dort auch der Vorrang der Prävention. Biber-Management ist also ein Thema, dem wir uns in Brandenburg intensiver widmen müssen. Betroffen sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger im Hochwasserschutzbereich, sondern auch die in der Fläche wirtschaftenden Menschen wie Fischer, Landwirte, Waldbesitzer. Und betroffen ist - in Bayern macht sich das anhand der Zahl schon deutlich - auch der Landeshaushalt und an der Stelle auch der Steuerzahler.
Welche Fragen sollten wir aufwerfen, wenn wir diesen Antrag in den Fachausschuss überweisen? Meine Bitte wäre, dass wir
Folgendes diskutieren und klären: Wer ist wofür zuständig? Wofür ist die Kommune, die Gemeinde, das Land zuständig? Welche Gebiete werden erfasst? Wie hoch ist der Zielbestand? Wer legt Gebietskulissen und Zielbestände fest? Woher kommt das Geld für den Schadensausgleich? Vielleicht aus dem Naturschutzfonds?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Dombrowski hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir hier einen Antrag haben, einen Biber-Managementplan zu erarbeiten, dann erinnere ich mich an Begriffe, die sich mir im Laufe von Jahrzehnten - ich glaube, auch vielen Bürgern - eingeprägt haben. Immer, wenn jemand von einer Reform spricht, dann sprechen diejenigen, die eine Reform durchführen wollen, davon, dass sie dabei etwas Gutes wollen.
Die Bürger befürchten zu Recht, dass es weniger wird. Wenn von Synergieeffekten gesprochen wird, dann heißt das - von der Verwaltung oder denjenigen, die es zu verantworten haben -: Auch hier wollen wir noch etwas optimieren. - Aber für die Betroffenen heißt das in der Regel, dass es immer weniger wird. Wenn ich jetzt den Begriff „Managementplan“ höre, dann fallen mir verschiedene Managementpläne bzw. Aktivitäten ein, vom Gänse-Management angefangen, über das Wolfs-Management bis hin zum Elch-Management - und nun das Biber-Management. Es wird überall gemanagt. Aber was steckt eigentlich dahinter? Im Grunde genommen geht es doch darum …
- Nein, nein. - Das Gänse-Management machen die Gänse jetzt allein. Die fressen jetzt von allein auf den Feldern.
- Da haben Sie Recht. Dann brauchten wir bei den anderen auch nichts zu machen, auch beim Wolf nicht. - Ich will aber etwas anderes sagen: Es brauchen sich bestimmte Begriffe einfach auf, die nicht durch tatsächlich wirksames Handeln gedeckt sind.
Beim Biber-Management geht es doch schlicht und ergreifend darum, dass festgestellt ist, dass der Biber mittlerweile eine Population erreicht hat, dass er in keiner Weise mehr in Brandenburg gefährdet ist. Das ist auch völlig richtig. Wenn FDP, Landwirte, Fischer - wie auch immer, wir auch - sagen „Wir müssen uns darum kümmern, dass aus diesem Zuwachs für eine ausgeglichene Natur nicht eine Belastung wird, die nicht gerechtfertigt ist“, dann ist das gerechtfertigt. Nur darum geht es. Ob man das als Managementplan bezeichnen muss, ist eine andere Frage. Mich erinnert das ein wenig an die DDR, als es immer
an irgendetwas fehlte, aber es hieß immer: Eigentlich ist alles da, nur schlecht verteilt. - Also drangekommen ist man eben nicht.
In der Annahme, dass die Ministerin nachher darstellen wird, dass alles geregelt sei und auch die Zuständigkeiten klar seien, mache ich es noch einmal an einem Beispiel deutlich: Nach der Artenzuständigkeitsverordnung ist der Landkreis MärkischOderland in der Tat zuständig, einen Biber zum Beispiel zu entnehmen. Wenn er den Biber aber irgendwo aussetzen will, dann braucht er dazu die Genehmigung des Landesumweltamtes. Deshalb kann ich nicht sagen, dass die Landkreise zuständig sind. Sie sind zwar zuständig, jedoch sind sie nicht alleinzuständig.
Diese Abläufe vernünftig zu regeln, wie man es auch in Bayern gemacht hat, das können wir allemal auch. Die jetzige Praxis ist die, wenn ich mit dem Landesumweltamt spreche: „Na ja, man muss ja nicht so viel darüber reden. Das bekommen wir schon irgendwie hin.“ Nein, darum geht es nicht. Eine ordentliche Verwaltung - das gilt natürlich auch für den Umgang mit Natur und Tieren - muss in ihrem Handeln belastbar und klar sein. Das ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine fachliche Entscheidung. Von daher haben wir schon einen Grund, genau diese Dinge zu regeln. Darum muss man nicht viel Tamtam machen. Das ist auch nicht geeignet, eine große emotionale Debatte zu führen. Das sind Dinge, die wirklich beherrschbar sind. Da haben wir ganz andere Probleme.
Vorhin habe ich gehört, dass das Verhältnis zwischen Brandenburg und Polen im Bereich der Energiepolitik wunderbar ist, obwohl die dort ein Atomkraftwerk planen und uns demnächst auch den Erneuerbare-Energien-Strom aus Brandenburg zurückschicken werden. Und trotzdem ist alles prima!? Wir sehen also: Das ist eine Frage der Darstellung.
Ich denke, wenn wir uns sachlich orientieren, haben wir gar kein Problem damit. Auch wir würden einer Überweisung gern zustimmen.
Angesichts dessen, was Udo Folgart zu der Entschädigung gesagt hat, darf ich nur daran erinnern: Bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes hatte die CDU beantragt, dort auch Biberschäden aufzunehmen. Das war damals noch nicht mehrheitsfähig. Wir werden sehen.
Den Ansatz jedenfalls, dass dort auch zu entschädigen ist, wenn durch Politik und Verwaltung eine höhere Population gewünscht wird, halte ich für selbstverständlich. Das machen wir auch bei anderen Wildtieren, beim Wolf zum Beispiel, so. Den Hinweis der FDP jedoch, dafür Mittel aus dem Naturschutzfonds zu entnehmen, halten wir für unzulässig - wir werden ihn auch nicht befördern -, denn in den Naturschutzfonds zahlen „Eingriffsstörer“ ein, die Landschaft und Natur in Anspruch nehmen. Da ist eine Realkompensation von 1:1 vorgesehen. Wie man es nachher macht, werden wir sehen. Aber der Naturschutzfonds ist als Quelle für den Ausgleich solcher Schäden nicht geeignet; das ist aus meiner Sicht auch nicht beabsichtigt.
Meine Damen und Herren, kurzer Rede langer Sinn: Ich wollte einen sehr sachlichen Beitrag leisten. Das ist mir, glaube ich, auch gelungen.
Ich habe mir noch verkniffen, Herrn Platzeck als Bibermanager vorzuschlagen. Das mache ich natürlich nicht. Nein, meine Damen und Herren, Sie sehen, es ist keinerlei Feindseligkeit in diesem Raum, wenn es um die Zukunft des Bibers in Brandenburg geht.
Lasst uns das vernünftig im Fachausschuss beraten. Dann werden wir gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen, die sowohl der Fischereiwirtschaft helfen als auch den Biber am Leben lassen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Würden wir vor ca. 260 Jahren leben und uns an den Entscheidungen der Universität Paris orientieren, so könnten wir jetzt, in der Fastenzeit, einen aktiven Beitrag dazu leisten, die Biberpopulation zu minimieren, denn damals wurden - wie Herr Beyer es schon gesagt hat - die Biber als Fische angesehen und hätten somit gegessen werden können. Das ist alles lange her. Und so interessengeleitet, wie die damalige Entscheidung war, scheint auch der vorliegende Antrag hier zu sein. Doch dazu später mehr.
Ja, es stimmt: Biber haben sich in den letzten Jahren ausgebreitet. Das hängt nicht nur, aber auch mit den Aussetzungen zusammen, die vor vielen Jahren durchgeführt wurden. Genau da liegt eine besondere Schutzverantwortung, die wir hier in Brandenburg haben. Rund ein Drittel der mitteleuropäischen Elbebiber lebt bei uns im Land. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist das wirklich eine erfreuliche Entwicklung, aber - da sind wir uns alle hier einig -: Es bringt eben auch Probleme mit sich. Das ist uns bewusst, und das ist auch dem Umweltministerium bewusst. Genau deswegen hat eben das linke Ministerium in den letzten Jahren zum Beispiel Vollzugshinweise für den Biber herausgegeben. Das möchte ich meinen Vorrednern mit auf den Weg geben.
Wenn Sie sich diese ansehen, so werden Sie feststellen, dass das Umweltministerium darlegt, dass die Beseitigung von Biberdämmen möglich ist, um Vernässung zu vermeiden, dass Biberbaue in Deichen und Böschungen von Verkehrswegen nicht zu dulden sind, dass Ausnahmen vom Biberschutz für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in der Regel zu erteilen sind und - man höre und staune, man kann es gut finden oder auch kritisieren - dass die Entnahme von Bibern in Ausnahmefällen möglich ist - und noch vieles mehr.
Ich glaube, ich habe mit diesen Punkten sehr wohl dargelegt, dass es in Brandenburg seit langem Konzepte und Erfahrungen mit dem Konfliktmanagement gibt. Über die wurde wirklich an vielen Stellen schon berichtet. Und vielerorts - das Oderbruch ist wirklich eine Ausnahme - ist es ruhiger geworden um den Biber. Mensch und Biber kommen eben miteinander klar. So viel zur angesprochenen Akzeptanz.
Wenn ich all das nehme und dann in Ihren Antrag schaue, Herr Beyer, und lese: „Die bislang allein auf den Schutz der Art fokussierten Maßnahmen sind durch ein koordiniertes Bibermanagement zu ersetzen.“ -, frage ich mich: Ja, was soll man dazu noch sagen?
Unwissenheit möchte ich Ihnen an dieser Stelle wirklich nicht unterstellen. Aber ein bisschen dreist oder frech oder unhöflich finde ich das schon.
Und Sie wollen mit Ihrem Antrag ein Alleinstellungsmerkmal schaffen. Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und wissen dabei genau, dass kein anderes Bundesland einen solchen Rechtsanspruch hat,
Hier stellt sich wirklich die Frage: Soll und kann der Staat jeden Bewirtschafter gegen alle Risiken absichern, die die Natur bereithält?
Und wenn Sie meinen, dass die Schadensersatzzahlungen aus dem Naturschutzfonds zu leisten wären, so weise ich das für unsere Fraktion deutlich zurück, denn es ist rechtlich überhaupt nicht möglich.
Der Naturschutzfonds verwaltet Geld aus Ersatzzahlungen, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen sind.