Protocol of the Session on February 28, 2013

Pflegeleistungen zu überwinden, um schließlich einheitliche und auskömmliche Kostensätze für vergleichbare Pflegeleistungen zu erreichen?

Die Antwort möchte wiederum Herr Minister Baaske geben.

Verehrte Kollegen! Liebe Frau Wöllert, in der Tat ist es so, dass die Vergütungen für Pflegeleistungen - um das noch einmal konkret zu bezeichnen - in Berlin andere sind als in Brandenburg. Die Pauschalen der Pflegeversicherung sind in Berlin und Brandenburg aber gleich.

Das Land ist bei den Verhandlungen nicht dabei, das wissen Sie. Verhandelt wird immer zwischen den kommunalen Spitzen; in Brandenburg macht das unsere Forster Servicestelle. Es wird zwischen den Pflegekassen und den Verbänden der Pflegeleistungserbringer verhandelt. Es gibt einen Rahmenvertrag; dieser wird jährlich um 0,8, 1 oder 1,5 % geändert. Dann können die Träger das annehmen oder auch nicht. Je nachdem - aber ganz selten - tritt man dann noch in Einzelverhandlungen ein. In der Regel wird das, wie gesagt, auf Landesebene verhandelt, aber nicht durch das Land, sondern durch andere Träger.

Das passiert natürlich auch in Berlin. Auch dort verhandeln diese drei Gruppen miteinander einen Rahmenvertrag, und in der Tat sind die Zahlen, die Sie in den Rahmenverträgen sehen, etwas anders. Generell würde ich aber davor warnen, hier pauschal zum Beispiel die Große Körperpflege zu betrachten. In Brandenburg muss das nicht die gleiche inhaltliche Arbeit sein, die man in Berlin unter Großer Körperpflege versteht. Das sind manchmal die gleichen Begriffe, aber andere Definitionen.

Aber Sie haben schon vollkommen Recht: Die Vergütungen sind in Berlin höher als in Brandenburg. Das heißt aber noch lange nicht, dass das Entgelt, welches das Pflegepersonal erhält, auch höher ist. Da muss ich deutlich widersprechen. Ich weiß, dass im Schnitt eine Berliner Pflegefachkraft mehr verdient als eine Brandenburger. Darum haben wir auch eine geringfügige Abwanderung von Brandenburg nach Berlin.

Aber noch einmal deutlich gesagt: Mehr Geld im System heißt nicht automatisch mehr Geld bei den Pflegekräften. Das kann durchaus auch bei den Trägern landen. Es kann auch in irgendwelchen Aktiengesellschaften landen, für Ausschüttungen verwendet werden usw. Es gibt keine Vereinbarung darüber, wie hoch die Vergütungen für die Pflegefachkräfte sein sollten. Dafür gibt es keine unterschiedlichen Zahlen in Berlin und Brandenburg, wir wissen nur: Tendenziell bekommt eine Pflegefachkraft in Berlin etwas mehr. Der erste Punkt betrifft, wie gesagt, die Vergleichbarkeit.

Das Nächste ist: Wird mit mehr Geld auch mehr Qualität erzielt? Der MDK, der die Einrichtungen regelmäßig prüft, sagt: Nein. Regelmäßig ist die Qualität der Brandenburger Einrichtungen sogar besser als die der Berliner Einrichtungen. Diese Ergebnisse können Sie auch im Internet nachvollziehen, und ich denke, das ist eine hervorragende Leistung, die unsere Träger - insbesondere auch das Pflegefachpersonal in unseren Einrichtungen - erzielen.

Man muss sich auch vergegenwärtigen: Es ist so, dass die Kommunen, die daran teilhaben, dass Pflegesätze verhandelt

werden, erst dann bezahlen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner den Kostensatz oder die Vergütung nicht mehr aufbringen können. Das gilt für die ambulanten wie für die stationären Leistungen. Es betrifft bei uns im stationären Bereich ungefähr 23 % derjenigen, die in einer Einrichtung sind. Für diese bezahlt die öffentliche Hand Hilfe zur Pflege. Wir zahlen 85 %, die Kommunen 15 %.

Aber vorher zahlt eben auch der Heimbewohner, und wenn die Vergütungen für die Pflegeleistung höher ausgehandelt sind, zahlt auch der Heimbewohner zunächst einmal wesentlich mehr. Wenn ich zum Beispiel Pflegestufe I habe und die Große Körperpflege bezahlen soll - um dieses Beispiel noch einmal zu nehmen -, dann könnte ich aus den Mitteln in Berlin 26 Große Körperpflegen bezahlen, dann wäre das Geld alle. In Brandenburg blieben noch - ich habe das einmal ausgerechnet - 112 Euro übrig, mit denen ich eine andere Pflegeleistung kaufen könnte. Man muss also auch schauen, wenn man eine Vergütung aushandelt: Was können sich die Leute eigentlich leisten? Da in Berlin generell etwas mehr als in Brandenburg verdient wird, sind womöglich auch die Vergütungssätze etwas höher, weil man trotzdem noch die Belegung hinbekommt und die ambulanten Leistungen für die Menschen, die die Leistungen kaufen wollen, erbringen lassen kann. Dies ist die Gemengelage, in der wir uns dabei befinden.

Ich will nur sagen: Ich begrüße ausdrücklich, dass es momentan in diesem Land eine kleine, zarte Bewegung gibt, die versucht, einen Tarifvertrag in der Pflege zu organisieren, der es ermöglichen könnte, wenigstens in Brandenburg deutlich zu machen: Wie viel verdient man als Pflegefachkraft? Wie viel verdient man als Pflegehilfskraft? Wie viel verdient man in der Branche als ungelernte Kraft? Wie viel verdient eine Pflegedienstleitung? Wie viel verdienen andere Beschäftigte in solchen Einrichtungen? Damit wäre klar: Das ist das untere Level in Brandenburg.

Ich würde nichts lieber tun, als einen solchen Tarifvertrag, der womöglich für 50 % der Beschäftigten gilt, in Brandenburg für allgemeinverbindlich zu erklären, um endlich Klarheit darüber zu haben, wie viel in der Pflege tätige Menschen tatsächlich verdienen müssen; denn oftmals wird der Ruf durch einige schwarze Schafe, die ihre Angestellten miserabel bezahlen, mächtig verdorben, und dann heißt es, in der Pflege werde generell schlecht bezahlt - was in der Wirklichkeit eigentlich nicht stimmt.

Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, hier einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag hinzubekommen, um mehr Deutlichkeit im System zu haben. - Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Baaske. Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf. - Wir kommen zur Frage 1227 (Sportart Ringen nicht mehr olympisch?), gestellt von der Abgeordneten Richstein.

Die Sportart Ringen gehört zu den ältesten und traditionsreichsten Sportarten, und sie gehört seit Beginn der Olympischen

Spiele der Neuzeit zum Programm. Auch im antiken Olympia waren die Ringer stets vertreten. Völlig überraschend hat jedoch jetzt die Exekutiv-Kommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) empfohlen, die Sportart Ringen 2020 aus dem Programm der Olympischen Spiele zu nehmen.

Ohne die olympische Sportart Ringen werden der Olympiastützpunkt Ringen sowie der Landesleistungsstützpunkt und der Bundesstützpunkt Nachwuchs in Frankfurt (Oder) und in Luckenwalde geschwächt, wenn nicht gar aufgelöst. Deren Entwertung wäre ein großer Verlust für die Brandenburger Sportlandschaft.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Was hat sie unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um diesen Verlust für die brandenburgische Sportlandschaft zu verhindern?

Diese Frage wird von Frau Ministerin Dr. Münch beantwortet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Richstein, es ist richtig, was Sie in Ihrer Frage erwähnt haben: Die olympische Kernsportart Ringen soll ab 2020 aus dem Programm der Sommerspiele gestrichen werden. Dies hat das 15-köpfige Executive Board des Internationalen Olympischen Komitees, dem aus Deutschland der IOC-Vizepräsident Dr. Thomas Bach und die ehemalige Fechterin Claudia Bokel, die Vorsitzende der IOC-Athletenkommission, angehören, am 12. Februar 2013 auf seiner Sitzung in Lausanne vorgeschlagen.

Die endgültige Entscheidung über das olympische Programm wird durch die 125. IOC-Vollversammlung im September in Buenos Aires getroffen. Bereits in der nächsten Sitzung des Executive Boards im Mai kann sich der Internationale Ringerverband um eine Neuaufnahme der Sportart Ringen in das Olympiaprogramm 2020 bewerben.

Als Sportministerin habe ich noch am gleichen Tag, als der Vorschlag öffentlich wurde, in einer Pressemitteilung erklärt, dass diese Entscheidung weder nachvollziehbar noch akzeptabel ist, und angekündigt, dass ich zusammen mit allen Betroffenen gegen diese Entscheidung kämpfen werde. Wie diese Auseinandersetzung geführt werden wird, darüber soll heute Nachmittag, also im nächsten Tagesordnungspunkt, auf der Grundlage des Antrags des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport debattiert werden. Das Ergebnis dieser Diskussion möchte ich in der Beantwortung der Frage nicht vorwegnehmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Es gibt keinen weiteren Fragebedarf, wir sprechen heute Nachmittag noch einmal darüber.

Die Frage 1228 wurde mit der Frage 1239 (Schärfere Regeln bei sexuellen Kontakten) getauscht. Sie wird vom Abgeordneten Krause gestellt.

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat Anfang des Jahres beschlossen, dass es bei sexuellen Kontakten zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, auch wenn kein Obhutsverhältnis zwischen diesen besteht, zu schärferen Regelungen kommen und dies im Schulgesetz so verankert werden soll. Die Kultusministerkonferenz hat dann ebenfalls darüber beraten und empfohlen, ähnliche Regelungen auch in die Schulgesetze anderer Bundesländer aufzunehmen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie zu diesem Sachverhalt?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet wiederum Frau Dr. Münch.

Es macht jeden von uns betroffen, wenn ein Kind bzw. ein Jugendlicher Opfer von sexuellem Missbrauch wird. Umso schlimmer ist es, wenn das Kind von jemandem missbraucht wird, in dessen Obhut es gestellt worden ist. Das Leid der Betroffenen ernst zu nehmen und den Kindern und Angehörigen zu helfen ist ein existenzielles Gebot. Ihre Frage zielt aber in die falsche Richtung.

Ich bitte um Entschuldigung, denn wir haben eine weitere Frage zum sexuellen Missbrauch. Deshalb würde ich jetzt ganz schnell den Bericht austauschen.

(Ministerin Dr. Münch tauscht die beiden Berichte aus.)

Es dreht sich um den gleichen Themenkomplex, aber es geht hier um spezielle Reaktionsmöglichkeiten für den Bereich Schule. Trotzdem darf das Versagen Einzelner nicht zu einem Generalverdacht führen. Für einzelne sexuelle Übergriffe von Lehrkräften gegenüber Schülerinnen und Schülern gibt es selbstverständlich keinerlei Toleranz.

Kurz zum Hintergrund. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte die Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass dem Vertretungslehrer die 14-jährige Schülerin nicht anvertraut gewesen sei. Deshalb verneinte das Gericht bei Würdigung des Einzelfalles ein Obhutsverhältnis als Voraussetzung für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 164 Strafgesetzbuch. Dieses Urteil sorgte für sehr viel Unverständnis und große Diskussionen auch innerhalb der Kultusministerkonferenz.

Nach dieser Gerichtsentscheidung beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz das Schulgesetz um eine Festlegung zu erweitern, nach der sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern mit dem Erziehungsauftrag unvereinbar und daher unzulässig sind.

Im März 2012 hat sich die KMK mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz befasst. Wir haben in der Kultusministerkonferenz Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthand

lungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen um die wichtige Aussage ergänzt, dass sexuelle Grenzüberschreitungen ein fundamentales Versagen gegenüber dienstlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten darstellen.

Außerdem haben wir klargestellt, dass auch eine möglicherweise fehlende Strafbarkeit, die das Gericht ja in Koblenz bescheinigt hatte, die Entfernung aus dem Beamten- oder Angestelltenverhältnis als schärfste Sanktion des Disziplinarrechts bzw. des Arbeitsrechts nicht ausschließt. Das heißt, auch bei einem Freispruch, der hier erfolgt ist, können die disziplinarrechtlichen Maßregelungen mit voller Härte greifen.

Eine Notwendigkeit zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen wurde nicht festgestellt. Meines Wissens ist RheinlandPfalz bisher auch das einzige Land, das sein Schulgesetz um eine sogenannte deklaratorische Regelung zum generellen Verbot von sexuellen Beziehungen von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern ergänzt hat.

Wir haben in Brandenburg in § 4 Abs. 3 unseres Schulgesetzes seit Langem Regelungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen getroffen. Ich zitiere diesen Paragraphen, um zu sagen, dass es hierfür eine absolut eindeutige Regelung gibt:

„Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es auch, jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“

Ich denke, daraus wird deutlich, dass wir eine solche weitere Verschärfung nicht brauchen, da hier schon alles gesagt ist. Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Wir kommen zur Frage 1229 (Fonds für Miss- brauchsopfer), gestellt durch Frau Abgeordnete Richstein.

Im November 2011 hat der „Runde Tisch Kindesmissbrauch" die Einrichtung eines Fonds für die Opfer von sexueller Gewalt empfohlen. Der Bund stellt dafür 50 Millionen Euro bereit und die Bundesregierung fordert, dass auch die Länder einen finanziellen Beitrag leisten. Laut Presseberichten vom 20. Februar 2013 sind einige Länder hierzu nicht bereit.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Größenordnung wird sich das Land Brandenburg an diesem Fonds beteiligen?

Frau Ministerin, das war die Frage zu dem ähnlichen Thema.

Vielen Dank, Frau Richstein, für die Frage und die Möglichkeit, hier einmal die Position der Länder darzustellen, denn

es handelt sich um fast alle Länder, die diese Position vertreten.

Natürlich ist es ganz essenziell, das Leid der Betroffenen ernst zu nehmen und Kindern und Angehörigen zu helfen. Ihre Frage nach dem Fonds zielt jedoch in die falsche Richtung, denn aus dem Fonds, für den der Bund 50 Millionen Euro bereitstellt, sollen Opfer von sexuellem Missbrauch in Familien entschädigt werden. Das Land Brandenburg hat dazu erklärt, dass es demgegenüber darauf ankommt, die vorhandenen Leistungssysteme so weiterzuentwickeln, dass die Betroffenen die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um mit dieser besonderen Situation und der Notlage der Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch im familiären Umfeld umgehen zu können.

Anders als beim Fonds für ehemalige Heimkinder, der häufig als Parallele genannt wird, geht es hier nicht um einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Zeitraum oder einen Sachverhalt, bei dem unter staatlicher Aufsicht erlittenes Unrecht ausgeglichen wird, sondern es geht um ein gegenwärtiges Problem, das wir als Zukunftsthema angehen und lösen müssen.