Protocol of the Session on February 28, 2013

Der Naturschutzfonds verwaltet Geld aus Ersatzzahlungen, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen sind.

Sie sehen, meine Damen und Herren, der Antrag ist absolut nicht tragbar. Er ignoriert die Erfolge, die das Bibermanagement bisher schon zu verzeichnen hat, und trotzdem - das sage ich auch -: Das Thema ist wichtig, es beschäftigt viele Menschen im Land, und wir sollten uns im Ausschuss wirklich genau anschauen, was wir im Bereich Prävention oder auch Beratung noch tun können.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mit einem Zitat aus dem viel gelobten bayerischen Bibermanagementplan, der nämlich auf einen häufig vernachlässigten Aspekt eingeht:

„Auch uns Menschen kommen die Aktivitäten des Bibers vielfach zugute - selbst in der genutzten Kulturlandschaft

entstehen nicht nur Probleme. Biberteiche bauen Nährstoffe ab, halten Sedimente zurück und reinigen so das Wasser. In von Bibern gestalteten Lebensräumen läuft bei Starkregen das Wasser langsamer ab, ein Beitrag zur Kappung der Hochwasserspitzen. … In Trockenzeiten kommt das Wasser, das durch Biberdämme in Teichen und über den erhöhten Grundwasserspiegel zurückgehalten wurde, auch den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zugute.“

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE - Folgart [SPD]: Die Bayern haben höhere Berge als wir; das ist der Unter- schied!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Entwicklung der Biberpopulation ist in Brandenburg eigentlich eine absolute Erfolgsgeschichte. Zwischen den Jahren 2000 und 2012 hat sich der Elbebiber von 1 700 auf etwa 2 700 Exemplare vermehrt. Das heutige Vorkommen entspricht etwa einem Drittel des weltweiten Bestandes. Brandenburg hat hiermit international eine besonders hohe Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart, und wir sollten stolz darauf sein.

Neben den heute auf der Tagesordnung stehenden Problemen mit Landnutzerinnen und Landnutzern möchte ich auch auf die vielen positiven Effekte hinweisen, die der Biber mit sich bringt. Der Biber verbessert nicht nur den Landschaftswasserhaushalt, er sorgt auch für eine höhere Wasserqualität und Strukturvielfalt und somit letztendlich für eine Steigerung der Artenvielfalt.

Es besteht auch kein Anlass zur Befürchtung, dass sich der Biber zu einer Plage entwickeln wird. Die Bestandsentwicklung stagniert derzeit, und es ist bekannt, dass beim Biber ein erhöhter Dichtestress bei der Bildung von Revieren automatisch zu einer höheren Sterblichkeit und einer verminderten Reproduktion führt. Der Biber bekommt die Bestandsentwicklung sehr gut allein in den Griff.

Für Wolf und Elch hat Brandenburg bereits Managementpläne vorgelegt, und grundsätzlich können wir uns dies natürlich auch für den Biber vorstellen. Wir sollten dabei aber auch bedenken, dass es dies nicht kostenlos gibt. Da würde ich gern an unsere Haushaltsverhandlungen im Infrastrukturausschuss vor wenigen Monaten erinnern, denn da war es die FDP, lieber Kollege Beyer, die im Haushaltsetat des Ministeriums massive Kürzungen vornehmen wollte, um damit den Straßenbau zu finanzieren. Auf der einen Seite wollen Sie Gelder zusammenstreichen, auf der anderen Seite aber Mehrleistungen. Irgendwie passt das nicht zusammen.

Und Sie setzen noch eins drauf: Im fünften Punkt des Beschlusstextes Ihres Antrags fordern Sie, Gelder, die für den Na

turschutz vorgesehen sind, an die Landnutzerinnen und -nutzer weiterzureichen.

Wir sprechen uns nicht explizit gegen einen landesweiten Bibermanagementplan aus, aber was Sie hier als Antrag vorgelegt haben, geht eindeutig zu weit. Sie sprechen von einem Paradigmenwechsel beim streng geschützten Biber und wollen diesen nun bejagen.

In der Einführung zu Ihrem Antrag führen Sie vier Säulen auf, die Bestandteil eines Bibermanagements werden sollen. Die ersten beiden Säulen - Information und Schadensprävention würden wir durchaus mittragen. Bei Säule 3 - gezielte Bestandsregulierung durch die Naturschutzbehörden - läuten bei mir aber die Alarmglocken. Dies verträgt sich nicht nur mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der Artenschutzpraxis nicht, da der Abschuss des Bibers nach der aktuellen Gesetzeslage die Ultima Ratio ist, sondern das ist mit Genehmigung der UNB bereits jetzt schon in den Kreisen möglich. Ich empfehle da ebenfalls die Lektüre des Vollzugshinweises zum Biber des Ministeriums vom 24. November 2010.

Auch wenn ich die ersten Sätze Ihres Antrags lese, habe ich den Eindruck, dass Sie hier gezielt für Verwirrung sorgen wollen. Sie versuchen durch trickreiche Formulierungen die Gefährdung des Bibers zu verharmlosen. Fakt ist, dass sowohl die Zerstörung von Feuchtgebieten, der Gewässerneubau oder auch Verkehrswege zu Bestandseinbußen der Biberpopulation führen können. Jeder zweite in Brandenburg tot aufgefundene Biber wurde überfahren - nur als kleine Ergänzung.

Zu Ihrer vierten Säule - Entschädigungszahlungen zur Regulierung von durch Biber verursachte Schäden -: Im Beschlusstext fordern Sie einen vollumfänglichen Schadensausgleich natürlich mit Geldern, die dem Naturschutz zustehen. Herr Beyer, ich warte nur noch auf den Tag, an dem Sie vollumfänglich Schadensausgleich für Landnutzer im Falle von Hagel, Sturm und Dürre fordern.

§ 68 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sieht bereits jetzt vor, dass bei unzumutbaren Belastungen im Einzelfall eine angemessene Entschädigung zu zahlen ist, sofern andere Maßnahmen wirkungslos bleiben. Entscheidend ist doch, an den Ursachen und der Prävention zu arbeiten, damit derartige Schäden erst gar nicht auftreten, das heißt, dem Biber ausreichend geeignete Lebensräume zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet auch, geeignete Übergänge zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu schaffen, die beispielsweise mit von Bibern bevorzugten Pflanzen ausgestattet sind. Und wenn Biber ein geeignetes Deichvorland vorfinden würden, wären die Schäden sicherlich auch hier weitaus geringer.

Wir benötigen also in erster Linie Aufklärung und bibergerechte Gestaltung bei weiteren Planungen. Was wir nicht brauchen, ist ein Abschussplan. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Tack hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank all denjenigen, die sich hier im Sinne einer sachgerechten Argumentation zum Leben mit dem Biber im Land artikuliert haben. Ich treffe mich da mit Herrn Dombrowski, was so oft nicht vorkommt - sachlich treffe ich mich mit ihm -, der da sagt, ein Landesmanagementplan macht hier keinen Sinn.

Nichtsdestotrotz wollen wir uns mit dem Biber noch einmal befassen. Das machen wir. Ich bin schon sehr gespannt, wer im Ausschuss noch einmal die Problemsicht vorträgt.

Ich finde, der Antrag der FDP enthält viele Forderungen, die im Land bereits umgesetzt werden; das ist keine Frage. Ich würde auch empfehlen, noch einmal in den Erlass vom November 2010 zu schauen. Das ist nämlich der, wo der Vollzug des Artenschutzrechts für den Biber geregelt wird und den unteren Naturschutzbehörden übertragen wurde. Dort werden alle Maßnahmen, die zur Prävention von Schäden durch den Biber umgesetzt werden können, erläutert.

Und ich finde, sie sollen da umgesetzt werden, wo die Probleme auftreten. Die Kollegen vor Ort - Sie haben das beschrieben - können am besten einschätzen: Was ist zu leisten? Was muss gemacht werden? Das Problem mit dem Biber tritt regional auf, also sehr eingeschränkt. Es ist ja nicht so, dass wir den Biber flächenhaft im Land zu verzeichnen hätten, sondern die Maßnahmen sind sehr stark auf die Region Märkisch-Oderland zugeschnitten, auf das Leben mit dem Biber an der Oder. Das kennen wir ja aus den vergangenen Debatten.

Es gibt im Land auch schon gute Beispiele; sie haben hier bisher leider keine Rolle gespielt. Das zeigt für mich noch einmal: Man muss sich wirklich vor Ort begeben, um sich damit zu befassen, um die Zusammenarbeit der Naturwacht mit den örtlichen Wasser-und Bodenverbänden, die hier gezielt Vorkehrungen zur Prävention von Biberschäden treffen, zu beobachten. Da gibt es sehr gute Beispiele. Die können wir uns im Ausschuss auch noch einmal darlegen lassen.

Es gibt, meine Damen und Herren, daher aus meiner Sicht keine Veranlassung, für regionale Probleme einen Managementplan für das gesamte Land zu initiieren. Das haben Sie auch deutlich gemacht, Herr Dombrowski.

Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion, meine ich, macht es sich sehr leicht, wenn Sie hier generell einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch für Schäden einfordert, die durch den Biber entstanden sind. Der Biber ist eine von vielen tausend wildlebenden Tierarten in Brandenburg, also Teil unserer Natur - deshalb sind wir auch so stolz, dass wir ihn haben -, mit der wir umgehen müssen, und zwar ohne - liebe Kollegen von der FDP - gleich überall nach dem Staat und finanzieller Entschädigung zu rufen. Und wenn das die FDP macht, wundert‘s umso mehr.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Genau!)

Aber bezüglich dessen, was die FDP hier im Parlament auf die Tagesordnung hebt, haben wir schon eine Menge gelernt.

Auch im Bundesnaturschutzgesetz - das wissen Sie, Herr Beyer - ist aus gutem Grund keine Entschädigungspflicht geregelt, und ich glaube, das ist ein guter Grundsatz.

Auch der Vorschlag - die Vorredner sind darauf eingegangen der FDP-Kollegen, den Naturschutzfonds zu nutzen, ist wieder eine typische Scheinlösung. Die Begründung und die Argumente sind ausgetauscht. Auch da können wir noch einmal Kollege Jungclaus sitzt ja im Stiftungsrat des Naturschutzfonds gern darüber aufklären, welche Aufgaben der Naturschutzfonds hat und welche eben nicht.

Die Landesregierung - das kann ich Ihnen noch zusichern wird sich auch in der nächsten Förderperiode - wie bisher - dafür einsetzen, Maßnahmen - möglicherweise wieder aus dem ILE-Förderprogramm - zur Vermeidung von Biberschäden zu finanzieren. Und wir sagen zu, dass wir die Informationsarbeit zum Thema Biber in den betreffenden Regionen weiter intensivieren werden.

Information der Betroffenen, eine konstruktive Arbeit in den Landkreisen, um Schäden zu vermeiden - das ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz, auch der realistische Lösungsansatz, um hier ein Stück weiterzukommen. Darüber hinaus - liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es - haben die Landkreise, wie bereits mit Verweis auf den Erlass deutlich gemacht, sämtliche Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr, auch die, in den Bestand zu greifen. Es wird nur nicht gemacht - aus den bekannten Gründen. Aber deshalb, weil man es nicht macht, mit dem Finger aufs Land zu zeigen, bringt keine Lösung, sondern der Landkreis hat alle Handhabe, hier zu reagieren.

Was den Hochwasserschutz und den Biber betrifft, haben wir uns hier in mehreren Debatten ausgetauscht. Der Biber gehört nicht auf den Deich, und da ist Vorsorge getroffen, dass das im Hochwasserfall auch nicht passiert. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack.

Wir sind am Ende der Aussprache angelangt, und ich komme zur Abstimmung. Die FDP hat die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/6864 - „Das Zusammenleben von Mensch und Biber neu organisieren - Managementplan für den Biber erarbeiten!“ - an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich überwiesen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Konflikt um Steganlagen im Scharmützelsee beilegen und Rechtsvorschriften im Sinne der Bürger und des Naturschutzes schaffen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/6865

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Wichmann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt mit diesem Tagesordnungspunkt ein Thema auf dem Tisch, das die Anwohner in Bad Saarow und am Scharmützelsee seit einigen Jahren beschäftigt. Es gibt dazu mehrere Verfahren auch vor unseren Verwaltungsgerichten. Es gab dazu auch eine Petition, die wir im Petitionsausschuss sehr lange bearbeitet haben - Thomas Domres und ich hatten dazu auch VorOrt-Termine wahrgenommen -, die wir abgeschlossen haben, weil wir ganz klar einen Rechtsverstoß der Unteren Naturschutzbehörde, was die Verwaltungspraxis und die Abrissverfügungen der Bootsstege, Badeleitern und Handläufe angeht, nicht feststellen konnten.

Der Landkreis handelt in dieser Angelegenheit rechtmäßig. Nichtsdestotrotz kann man natürlich auch mit Bootsstegen anders umgehen, als es der Landrat in diesem Landkreis tut. Wir haben in Brandenburg genügend Landkreise, die es anders machen, darunter meiner. Wir haben in Bad Saarow nach wie vor die Bürgerinitiative, die sich damit nicht abfinden kann, dass man an diesem Kurort - einem der bedeutendsten Kurorte unseres Landes - den Konflikt zwischen Naturschutz und Anwohner- und Tourismusinteressen nicht besser zum Ausgleich bringt. Ich sage das an dieser Stelle erst einmal so vorsichtig,

(Beifall CDU)

aber ich denke, dass dies unbedingt nötig ist. Wir haben diesen Antrag ins Plenum eingebracht, weil wir im Petitionsausschuss an dieser Stelle nicht weiterkommen. Der Vor-Ort-Termin, den wir mit dem Petitionsausschuss hatten, hat ergeben, dass die Untere Naturschutzbehörde sagt: Wir können unsere Verwaltungspraxis eigentlich nur ändern, wenn wir von euch in Potsdam dazu in irgendeiner Weise Hinweise oder ein Signal bekommen, dass man es auch anders machen kann. Die Gerichte haben diese Praxis bisher bestätigt; das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Wir haben uns natürlich auch intensiv mit der Frage beschäftigt: Warum gibt es diesen Konflikt? Ein Grund ist: Nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung, die seinerzeit nach der Wende für diesen See, für dieses Territorium aufgelegt wurde, sind diese Steganlagen nicht zulässig. Schutzziel war im Grunde genommen der Schilfbestand, der sich am Scharmützelsee von 1970 bis zur Wende dramatisch schlecht negativ entwickelt hatte. Wir hatten 1990 fast kein Schilf mehr an diesem See wir hatten alle Luftbildaufnahmen nebeneinandergelegt. Sieht man sich heute den Schilfbestand am Scharmützelsee an, stellt man fest, dass wir wieder genauso viel Schilf haben wie in den 70er-Jahren. Das hat aber nichts mit den Bootsstegen zu tun diese waren die ganze Zeit über da -, sondern mit der Wasserqualität dieses Sees, die sich drastisch verbessert hat, seitdem wir die Kläranlagen haben und die schlechten Abwässer nicht mehr ungefiltert, ungeklärt in den See eingeleitet werden.

Wenn die Untere Naturschutzbehörde vor Ort argumentiert hat, dass wir aber seltene Vogelarten haben, die dort brüten, und das Schilf deshalb nicht alle 20 Meter durch einen Steg zerschnitten werden kann, kann ich diese Argumentation nicht nachvollziehen. Wenn man nachfragt, um welche Vogelarten es sich handelt, dann wird man schnell feststellen, dass es die Vogelarten an dem See entweder gar nicht gibt oder sie sehr gut mit den Bootsstegen klarkommen und trotzdem erfolgreich brüten. Der Fischereiverband, mit dem ich auch gesprochen habe, kann das bestätigen.

Wir haben in Brandenburg so viele Seen - wir sind mit über 3 000 Seen das seenreichste Bundesland Deutschlands -, dass ich schon denke, dass man den Naturschutz dort stärken sollte, wo die Konfliktbeladung von vornherein nicht so groß ist wie an einem See wie dem Scharmützelsee, der rundherum geschlossen bebaut ist, wo wir eine Bundeswasserstraße und eine Wasserskistrecke haben, wo wir Tourismus ohne Ende haben. Es ist doch verständlich, dass Urlauber und auch Anwohner, die an diesem See in Urlaub sind oder dort ein Haus oder einen Garten haben, an dieses Wasser herankommen und baden möchten und dazu auch eine Leiter und einen Handlauf brauchen. Es sollte doch möglich sein, dass man diesen Konflikt entschärft und dort Lösungen findet, die tragfähig sind.

Ich habe den gestrigen Parlamentarischen Abend genutzt, um noch einmal mit den Kollegen aus allen Fraktionen und auch mit der Ministerin Tack ins Gespräch zu kommen. Auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Regelungen könnte man an diesem See eine Menge anderes tun, wenn man denn wollte. Es zeichnet sich im Vorfeld der Debatte ab - ich warte mal den weiteren Diskussionsverlauf ab, wie er sich heute hier gestaltet -, dass wir vielleicht zu einer Bewegung in diesem Prozess und in diesem Verfahren kommen, was ich und meine Fraktion sehr begrüßen würden.