Protocol of the Session on February 27, 2013

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im August 2011 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Mindestlohnkommission einzusetzen und dem Landtag im II. Quartal 2012 einen Bericht zur Gestaltung der Lohnuntergrenze vorzulegen.

Die Mindestlohnkommission hat - wie aus dem Bericht hervorgeht - am 11. Dezember letzten Jahres erstmals getagt. Seit dem 1. Februar liegt uns nun dieser Bericht zur Gestaltung der Lohnuntergrenze vor. Ich gestehe, ich hätte mir gewünscht, dass dies etwas schneller gegangen wäre, als es nun erfolgt ist. Insofern müssen wir nun aufpassen, dass wir in unserer Debatte um Mindestlöhne nicht der Zeit und den Erfordernissen des Lebens hinterherhinken.

Das Brandenburger Vergabegesetz schreibt derzeit einen Mindestlohn von 8 Euro vor. Andere Bundesländer haben mit den Möglichkeiten der Mindestlohnregelung auf Landesebene diesen bei 8,50 Euro oder sogar mehr festgeschrieben. Berechnungen gehen mittlerweile von 10 Euro Stundenlohn aus, damit man von seiner Arbeit ohne staatliche Zuschüsse leben kann gegenwärtig, in Zukunft und auch im Rentenalter. Deshalb hoffe ich, dass sich die Mindestlohnkommission nun bald mit einer Anhebung der Mindestlohngrenze im Rahmen des Brandenburgischen Vergabegesetzes befasst und nicht noch mehr Zeit ungenutzt verstreichen lässt.

Zudem haben wir mit dem Vergabegesetz noch einige offene Baustellen hinsichtlich des Regelungs- und Geltungsbereiches, die dringend geschlossen werden müssen. Ich erinnere nur an einige Anfragen in diesem Hause zum Postzustelldienst oder zu Fragen von Servicegesellschaften in der Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten“.

Ich habe noch immer nicht die Hoffnung aufgegeben, dass Weisheit und Erkenntnis auch in der Bundesregierung Einzug halten und sie die letzten Monate dazu nutzt, um einen bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu beschließen, der Vergabegesetze auf Länderebene überflüssig macht.

Wie wichtig dieser bundesweit geltende einheitliche Mindestlohn ist, macht auch ein Blick auf die Zahlen des Arbeitsmarktes deutlich. In Brandenburg arbeiten derzeit 29 000 Menschen in Vollzeit und erhalten, um die nötigsten Dinge des Lebens bezahlen zu können, aufstockende Leistungen aus Steuermitteln. Das sind bundesweit insgesamt 2 Milliarden Euro jährlich, die aus Steuermitteln finanziert werden.

In Deutschland haben 5 Millionen Menschen ein Einkommen, das auf einem Stundenlohn basiert, der selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung keine hinreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Zahlen aus dem Jahr 2009 besagen, dass fast 16 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro erhalten. Noch dramatischer: In Deutschland arbeiten 1,4 Millionen Menschen für weniger als 5 Euro die Stunde.

In der Pflegebranche - einem hier im Hause oftmals diskutierten Thema - gibt es im Osten des Landes einen Tariflohn von derzeit 7,75 Euro, der im Juli dieses Jahres auf 8 Euro erhöht werden soll.

Dabei beklagen wir immer noch einen Fachkräftemangel im Pflegebereich. Hier können wir aber mit dem Vergabegesetz auf Landesebene wenig ausrichten. Wie heute im Beitrag von Frau Schier wieder deutlich wurde, wird immer noch versucht, Mindestlohn anders zu definieren: Mindestlohn, so sagten Sie, nur in den Branchen, in denen es keine Tariflöhne gibt. Die CDU wolle nicht in die Tarifautonomie der Tarifpartner eingreifen, heißt es.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ein Mindestlohn ist - das hat der Minister eben dargestellt - „ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt“ - Quelle: Wikipedia. Das kann man nachlesen. Durch die Tarifpartner soll dieser Tariflohn immer noch höher sein und kann erhöht werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland einen bundesweit geltenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro, und das Vergabegesetz kann nur ein Auftakt dafür sein - in dem Bereich, in dem wir selbst handeln können. Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Büttner spricht für die FPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Schier sagte vorhin: Herr Minister, Sie haben es geschafft, hier einen Bericht vorzulegen, ohne überhaupt irgendein Wort zu diesem Bericht in den Mund zu nehmen. Das war auch nicht schwierig. Ich will es noch verstärken: Das ist der inhaltsleerste Bericht, den ich in dieser Legislaturperiode erlebt habe.

(Beifall FDP und B90/GRÜNE)

Letztendlich ist die Aussprache über die Lohnuntergrenze nur ein Vorspiel, da genau genommen überhaupt keine relevanten Informationen über die Höhe der auszuhandelnden Lohnuntergrenzen vorliegen. Deshalb müsste man erst einmal die relevanten Informationen haben. Beides ist derzeit nicht möglich das hat auch Ihr Staatssekretär Prof. Schröder am vergangenen Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales gesagt -, da die Höhe der Lohnuntergrenze voraussichtlich erst Anfang Juni festgelegt werden wird, und erst danach bietet es sich an, eine Aussprache zum Bericht zur Gestaltung der Lohnuntergrenze zu führen. Daher ist die heutige Debatte im Grunde völlig verzichtbar.

Was aber am heutigen Tage durchaus sinnvoll und angebracht ist, ist ein kritisches Zwischenfazit des Erarbeitungsprozesses für die Lohnuntergrenze, deswegen noch einmal zur Erinnerung: Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 31.08.2011 beauftragt, unverzüglich eine Mindestlohnkommission einzusetzen und bis zum Ende des II. Quartals 2012 einen Bericht zur Gestaltung der Lohnuntergrenze vorzulegen.

Schauen wir einmal, was seitdem geschehen ist: Die Mindestlohnkommission hat sich nicht, wie vorgesehen, im Herbst 2011

konstituiert; sie hat dies am 11. Dezember 2012 - und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits seit einem halben Jahr der Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Kommission vorliegen sollte - getan. Allein dies verdeutlicht den Geburtsfehler des rot-roten Systems der Lohnuntergrenzen.

(Beifall FDP)

Da es natürlich bei dieser Landesregierung ohne Bürokratie nicht geht - Frau Schier hat auch darauf dankenswerterweise schon hingewiesen

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Bei keiner Landesregierung!)

die SPD-Fraktion interessiert das Thema anscheinend ohnehin nicht -, gilt für die Einsetzung der Mindestlohnkommission ein zweistufiges Verordnungsverfahren.

Zuerst erging die Ermächtigung zur Einrichtung einer Kommission von der Landesregierung auf den Arbeitsminister, und die dafür notwendige Verordnung trug den kurzen und für jedermann „leicht verständlichen“ Titel „Vergabegesetzzuständigkeitsübertragungsverordnung“. Die Verordnung regelt auch das Vorschlagsrecht für die Kommissionsmitglieder. Das MWE benennt die Mitglieder aus dem Arbeitgeberbereich, das MASF die Arbeitnehmervertreter. Damit wird der alte Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit einmal mehr auch von den Landesministerien künstlich aufrechterhalten.

Besonders ärgerlich ist jedoch die herausgehobene Rolle der Politik bei der Tariffindung; denn neben den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie jeweils einem von MWE und MASF vorgeschlagenen Wissenschaftler ergänzen drei Ministerialbeamte aus dem MASF und dem MWE die Kommission, wobei dem Staatssekretär aus dem MASF die Leitung der Kommission zukommt. Die Findung der Lohnuntergrenze ist somit ohne das Wohlwollen der Politik schlichtweg unmöglich. Was dies mit einer unabhängigen Kommission zu tun hat, möge man mir, Herr Minister, bitte schön, mal erklären.

(Beifall FDP)

Aufgrund diverser Terminfindungsschwierigkeiten unter den Kommissionsmitgliedern fand dann die konstituierende Sitzung erst am 11. Dezember 2012 statt. Und wie hat die Landesregierung auf die Tatsache reagiert, dass sie einem Auftrag des Parlaments mal wieder nicht fristgerecht nachkommen konnte? Unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung der Kommission hat sie hastig einen Zwischenbericht zusammengezimmert und diesen Ende Januar dem Landtag übergeben. Konkrete Ergebnisse: völlige Fehlanzeige, ein Vorschlag für eine Lohnuntergrenze nicht in Sicht, und von festen Arbeitsstrukturen in der Kommission kann allenfalls mit Abstrichen gesprochen werden.

Das Ganze unterstreicht noch das äußerst dürftige Fazit von zwei Sätzen. Während Sie - und Sie haben es gerade wieder getan - fortwährend von einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn sprechen, vergeigen Sie augenscheinlich die Generalprobe dadurch, dass Sie das Verfahren bürokratisieren und Arbeitsgremien entweder künstlich aufblähen oder schlichtweg falsch besetzen. Anders ist jedenfalls nicht zu erklären, dass die Arbeit der Kommission erst vor Kurzem angelaufen ist. Das passt zu Ihrer üblichen Politik sowie zu der Diskussion über den Mindestlohn. Sie sprechen permanent von der Champions League und verpatzen vor lauter Träumerei den Aufstieg in die

Regionalliga. Das ist das, was wir in Brandenburg unter RotRot täglich erleben. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Wir setzen mit dem Beitrag der Linksfraktion fort. Der Abgeordnete Dr. Bernig spricht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass die Opposition den Bericht der Landesregierung zur Gestaltung der Lohnuntergrenzen zum Anlass für Kritik nimmt. Ich hätte das als Opposition auch getan. Was ich aber nicht verstehe, Frau Schier und Herr Büttner: warum Sie kritisieren, dass die Landesregierung ein Gesetz umsetzt. Alle Eckpunkte, die in den Verordnungen stehen, stehen bereits im Gesetz, und hier erfolgt die Umsetzung. Ich kann nicht nachvollziehen, dass das kritisiert wird.

Recht haben Sie damit, wenn kritisiert wird, dass der Landtagsbeschluss nicht realisiert wurde, bereits im II. Quartal 2012 ein erstes Ergebnis vorzulegen. Aber wenn wir uns das genauer ansehen, dann war wohl dieser Beschluss auch etwas überschwänglich, das muss man selbstkritisch einräumen. Natürlich haben wir als Abgeordnete einen Beitrag dazu geleistet, denn wir haben dieses zweistufige bürokratische Verordnungsverfahren festgelegt.

(Görke [DIE LINKE]: Im Gesetz!)

Allein der Name der ersten Verordnung spricht für diese Bürokratie: Brandenburgische Vergabegesetzzuständigkeitsübertragungsverordnung, abgekürzt BbgVergGZÜVO. Ich entschuldige mich bei den Stenografen, ich reiche die Abkürzung nach. Aber entscheidend ist doch, dass wir endlich den Weg beschritten haben, um wenigstens bei der öffentlichen Auftragsvergabe Mindestanforderungen für einen Stundenlohn von 8 Euro festzulegen. Wir reden nicht nur darüber, sondern handeln, und dies tun wir auch über die Bundesratsinitiative, über die Günter Baaske bereits gesprochen hat, die 8,50 Euro als Mindestlohn vorsieht. Dies sehe ich als Einstieg an, denn wenn man betrachtet, dass inzwischen die Pfändungsfreigrenze bereits bei 1 029 Euro liegt, dann bedeutet das schon einen Mindestlohn von 8,30 Euro bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche. Insofern war der Hinweis von Herrn Baer auf Leute, die bereits sagen, existenzsichernd seien 10 Euro, sehr wichtig, und in diesem Rahmen sollten wir auch weiterdiskutieren.

Was entscheidend ist - dass zu handeln ist -, das zeigte in den letzten Jahren die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahl der Leiharbeiter, der befristet Beschäftigten, der geringfügig Beschäftigten und der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten steigt, und damit auch die der Aufstocker in all diesen Bereichen; sie steigt auf 29 000, Herr Baaske sagte es.

Atypische Beschäftigungsformen haben zulasten des klassischen Normalarbeitsverhältnisses zugenommen. In Brandenburg arbeiten inzwischen 36 % der Beschäftigten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Günter Baaske hat die Anzahl der Tarife genannt, die unter 8,50 Euro liegen, und dabei sprechen wir über Tarifverträge mit Tarifbindung, in dem Wissen, dass

nur ein Drittel der Beschäftigten in Brandenburg überhaupt nach Tarifen arbeitet und zwei Drittel gar keinen Tarifvertrag hat. Angesichts dieser Tatsache ist mir völlig schleierhaft, Frau Schier, wie Sie einen Mindestlohn erreichen wollen, den die Tarifparteien aushandeln und der existenzsichernd ist.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Genau!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind davon überzeugt, dass die Bekämpfung des Niedriglohnsektors - und damit von Armut und Altersarmut - nur mit der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen und existenzsichernden Mindestlohnes erfolgen kann. Dieser Mindestlohn ist aber nur ein Teil der erforderlichen Maßnahmen, um prekäre Beschäftigung abzubauen und Armut zu bekämpfen. Dazu gehört auch, Minijobs nicht mehr zu fördern und Leiharbeit auf das notwendige und gewollte Maß zu beschränken. Wir wollen die Sozialversicherungspflicht für jede geleistete Arbeitsstunde, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und ein sozialökologisches Zukunftsprogramm, das neue Arbeitsplätze schafft.

Wir müssen weg von der Deregulierung des Arbeitsmarktes, die die Rechte der Beschäftigten beschneidet, hin zu einer neuen Ordnung der Arbeit, die die Rechte der Beschäftigten wieder stärkt und dafür sorgt, dass man von seiner Arbeit auch leben kann. Das Ziel muss schließlich sein: Gute Arbeit für alle. Das heißt Arbeit, die sicher ist, anständig entlohnt wird und der Gesundheit nicht schadet, Arbeit, die die eigenen Stärken fördert, Mitsprachemöglichkeiten bietet, Potenziale nutzt, Perspektiven zur persönlichen und beruflichen Verwirklichung eröffnet und auch genügend Zeit für Familie, Freunde, Freizeit und Kultur lässt. Faire Löhne sind ein erster Schritt auf diesem Weg gehen wir ihn an!

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Der Abgeordnete Vogel spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass die Luft mehr oder weniger aus der Debatte raus ist, aber das Thema hat es verdient, näher beleuchtet zu werden. Schließlich handelt es sich hierbei nicht nur um eines der großen Vorhaben, ein Prestigeprojekt der Landesregierung, sondern - wenn man die Vergangenheit rekapituliert - um einen früher einmal zentral gewesenen Prüfstein für die Koalitionsbildung in Brandenburg.

Ich erinnere daran, dass Herr Speer am 31.01.2008 den Mindestlohn als Bedingung für die Koalitionsbildung nach 2009 ausgerufen hat und Herr Baaske am 30.09.2009 verkündete, es werde keine Koalition ohne Mindestlohn geben. Das war letztendlich das Stöckchen, das sowohl der Linken als auch der CDU hingehalten wurde - mit dem bekannten Ergebnis. Das macht es nicht schlecht. Ganz im Gegenteil, auch wir sind der Auffassung, dass dieser Mindestlohn kommen musste.

Was wir allerdings bemängeln, ist, dass die Debatte im Politbetrieb dann irgendwie versackte. Dabei hatte Herr Christoffers noch in der Pressemitteilung vom 17.02.2010 erklärt, das Ver

gabegesetz mit dem integrierten Mindestlohn werde bereits im Juni 2010 im Landtag zur Verabschiedung anstehen. Sie wissen alle, dass daraus 2011 wurde. Wodurch diese unerklärliche Entschleunigung im Brandenburger Politikbetrieb entstand, darüber kann man nur herumrätseln. Ob es der poppige Spruch von Gabriel war, der sagte, Platzeck müsse Christoffers wöchentlich die Dringlichkeit des Mindestlohns erklären, weiß ich nicht. Dass Frau Tack verdienstvollerweise versucht haben soll, gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium Nachhaltigkeitskriterien im Vergaberecht zu vereinbaren, mag sein. Tatsache ist jedenfalls, dass der Gesetzentwurf Anfang 2011 immer noch nicht vorlag und wir als Grüne am 26.01.2011 selbst einen Gesetzentwurf einbrachten, der eine Initialzündung war, sodass die Landesregierung am 01.04.2011 einen Vergabegesetzentwurf einbrachte - allerdings bedauerlicherweise ohne Nachhaltigkeitskriterien.

In der damaligen Diskussion im Landtag am 31. August 2011 überboten sich dann alle darin, eine Diskussion auch über die Höhe des Mindestlohns zu führen. Herr Dellmann, der damals noch als Ausschussvorsitzender für Wirtschaft zuständig war, hat gesagt:

„Meine … Damen und Herren, es ist richtig, die 8 Euro sind ein Kompromiss. Es ist aber auch richtig, dass diese Kommission“

- über die wir jetzt reden -

„eingesetzt wird, die ihre Arbeit … sehr zeitnah beginnen wird.“