den fünften Rettungshubschrauberstandort bei Angermünde geben. Diesbezüglich sind wir gut vorbereitet.
Die Eintreffzeiten des Rettungsdienstes unterscheiden sich nicht von denen anderer Bundesländer. Insofern kann auch das nicht die Ursache für das schlechte Abschneiden sein.
Verfügbarkeit der Systeme: Brandenburg hat in der Vergangenheit in der kardiologischen Diagnostik und Therapie enorm viel Geld eingesetzt bzw. Investitionen getätigt. Zum Beispiel gab es im Jahr 1991 in Brandenburg einen einzigen Herzkathetermessplatz, mittlerweile gibt es 26 dieser Geräte, wobei eines mehr als 1,5 Millionen Euro kostet - das ist kein Pappenstiel. Die Gerätedichte in Brandenburg liegt gegenwärtig - verglichen mit den anderen Bundesländern - über dem Bundesdurchschnitt. Insofern kann auch das nicht die Ursache des schlechten Abschneidens sein. Möglicherweise kommen verschiedene Sachen zusammen, die in Summe zu den schlechten Überlebenschancen der Patienten, die einen Herzinfarkt erleiden, führen.
Die Prähospitalzeit habe ich bereits beschrieben. Der Notarzt muss bei Verdacht auf jeden Fall gerufen werden. Vermutlich liegt darin eine Ursache. Es gibt offensichtlich Mentalitätsunterschiede zwischen der Metropolenbevölkerung - ich nutze dieses Wort sehr ungern, jedoch wird es so dargestellt - und der Bevölkerung im ländlichen Raum - Herr Bischoff, auch in der Uckermark -, die nicht unterschätzt werden dürfen. Eine Auswertung des bundesweiten Infarktregisters hat ergeben, dass bestimmte Risikogruppen - dazu gehören Diabetiker, also chronisch Kranke, aber auch ältere Menschen und Frauen; wir nehmen uns offenbar nicht immer so wichtig -
eine überdurchschnittlich lange Prähospitalzeit aufweisen, die bei Schmerzen im Herz- bzw. im Brustbereich nicht sofort zum Arzt gehen, sondern damit aufgrund eventueller anderer Erkrankungen umgehen. Das könnte ein Grund für das schlechte Abschneiden sein.
Was können wir tun? Auch hier gibt es keine einfachen Antworten. Auf jeden Fall liegt es nicht an der Verfügbarkeit der Systeme, was ich bereits dargestellt habe. Auch liegt es nicht an fehlenden Möglichkeiten zur Diagnostik und Therapie.
Für die These, dass das schlechte Abschneiden nicht am Rettungsdienst oder an fehlenden Versorgungsangeboten liegt, spricht meines Erachtens auch, dass selbst der Landkreis SpreeNeiße - Spree-Neiße gehört zu den schlechtplatziertesten Regionen innerhalb Brandenburgs - die Hilfsfristen im Rettungsdienst einhält. Zudem liegt in Cottbus - also in der Mitte des Landkreises - eines unserer größten Herzzentren, das heißt die Klinik mit der größten kardiologischen Abteilung. Insofern kann das tatsächlich kein Grund für das schlechte Abschneiden sein.
Insofern einigen wir uns darauf - Herr Präsident, ich komme gleich zum Ende -: mehr Aufklärung und mehr Prävention.
- Herr Prof. Schierack, mit meinen Ausführungen bin ich am Ende, alles andere ist noch nicht zu vermuten.
Noch einmal: Aufklärung und Prävention. Dies gilt auch ein wenig als Ratgeber für uns alle; denn wir als Abgeordnete gehören zur Risikogruppe. Wichtig ist also: Bei mehr als fünf Minuten anhaltenden Brustschmerzen muss der Notarzt gerufen werden. Bei unklaren Symptomen sollte man lieber einmal mehr zum Arzt gehen, als völlig darauf zu verzichten. Es ist immer wieder wichtig, dass wir dies verdeutlichen, die Bevölkerung aufklären und sich somit richtiges Handeln anschließt.
Entscheidend für das Erkrankungsrisiko beim Herzinfarkt sind übrigens die Lebensumstände. Sie sehen, dass ich noch einen kleinen Ratgeberteil anschließe. - Ungünstige Ernährungsgewohnheiten zusammengenommen, Rauchen, Alkoholkonsum,
Neujahrsempfänge, fettes Essen und wenig Bewegung -, all das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht das Risiko aus. Deshalb sind wir „Partner“ für diese Risikogruppe.
Nun möchte ich den Versuch einer Interpretation, warum Brandenburg so schlecht abschneidet, mit einem positiven Ergebnis abschließen. Hinsichtlich der Überlebenschance nach Herzklappenerkrankungen bzw. nach Operationen an der Herzklappe liegt Brandenburg im Ländervergleich auf dem viertbesten Platz. Insofern haben die Patienten, die sich einer solchen Operation unterziehen müssen, sehr große Überlebenschancen. Das ist der optimistische Ausblick.
Nun schau nicht so traurig, Mike. Der Rettungshubschrauber kommt, und dann wird auch in der Uckermark alles gut.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Aber auch die nächste Frage ist wieder an Sie gerichtet. Ich hoffe, wir schaffen sie noch vor der Pause. Frau Steinmetzer-Mann stellt nun die Frage 1193 (Uran- transporte per Lkw).
Presseberichten zufolge hat das Bundesamt für Strahlenschutz Ende November 2012 insgesamt zehn Transporte von Uran aus Russland zur Urananreicherungsanlage Gronau genehmigt, die per Lkw, also über die Straße, erfolgen sollen.
Ich frage daher die Landesregierung: Ist sie darüber informiert, ob die Transporte durch das Land Brandenburg verlaufen, bzw. würde sie gegebenenfalls vorab darüber informiert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Steinmetzer-Mann, es ist im Bund-Länder-Verhältnis Praxis, dass das Bundesamt für Strahlenschutz automatisch den atomrechtlichen Behörden der Länder - sofern der geplante Transportweg durch das entsprechende Bundesland führt - nachrichtlich eine Kopie des jeweiligen Genehmigungsbescheides übermittelt. Das ist die Praxis. Darüber haben wir, glaube ich, schon einmal gesprochen.
Dem eigentlichen Transport ist eine 48-Stunden-Meldung vorgelagert. Diese geht den jeweiligen Bundesländern, durch die die Transportroute verläuft, zu. Somit ist sichergestellt, dass die zuständigen Länderbehörden über Kernbrennstoff- und Großquellentransporte zeitnah informiert sind.
Unabhängig davon kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz über aktuell erteilte Genehmigungen informieren. Das haben auch wir getan. Die in der Anfrage benannte Genehmigung findet sich dort unter der laufenden Nummer 7237; dort kann man nachschauen. Diese liegt der Landesbehörde jedoch nicht vor, da die Transporte das Land Brandenburg nicht berühren werden.
Vielen Dank, das war eine klare Aussage. - Wir schließen die Fragestunde und verlassen damit den Tagesordnungspunkt 2.
Wer dem Gesetzentwurf 5/6671 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und den Vormittag der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen eine erholsame Mittagspause bis 13 Uhr.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin
Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Landesregierung eröffnet. Herr Minister Dr. Markov, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde als Erstes gern etwas zum Verfahren sagen: Der vorliegende Staatsvertrag ist am 04.12.2012 von der Landesregierung beschlossen worden. Mitte Dezember 2012 wurde er von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und seitens des Bundes unterzeichnet. Damit er umgesetzt werden kann, ist nun die landesgesetzliche Untersetzung notwendig. Deshalb geht heute an Sie die Bitte, dies jetzt auch zu tun.
Der Staatsvertrag ist das Ergebnis sehr, sehr langwieriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Die Aufforderung, das Finanzvermögen aufzuteilen, ist eine Festlegung, die sich aus dem Einigungsvertrag von vor 22 Jahren ergibt. Das war eine schwierige Geschichte, weil bei der Bewertung des Finanzvermögens sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bund und den Ländern bestanden. Man muss sich einmal vorstellen, welche Bestandteile darin sind: Es gab die Notwendigkeit, über die sowjetische Einrichtung zu entscheiden, die die Wismut betrieben hat; auch Bodenreformflächen mussten aufgeteilt werden, die Staatliche Versicherung der DDR war abzuwickeln - alles komplizierte Dinge.
Das war ein Verfahren von langer Dauer. Zum Schluss gab es, finde ich, eine sehr gute Lösung. Man hat sich geeinigt, dieses Finanzvermögen so aufzuteilen, dass weder die Länder noch der Bund etwas daraus bekommen. Das heißt, keine Seite muss etwas zahlen. Mit diesem Vertrag stellt man absolute Rechtssicherheit her, weil damit die Aufteilung und die rechtlichen Aspekte festgelegt sind. Auf der Basis dieser „Nulllösung“ gibt es dann auch keinerlei zusätzliche Forderungen, Zahlungen an das Finanzvermögen zu leisten.
Wenn Sie sich die Ausgangslage anschauen, werden Sie feststellen, dass der Bund davon ausgegangen ist, dass er ein Minus von ca. 4 Milliarden Euro erwirtschaften werde. Die Länder sind davon ausgegangen, dass der Bund ein Plus von 3,5 Milliarden Euro erwirtschaften werde. Somit kann man die Spannbreite sehen, über die man sich zum Schluss einigen musste.