Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wichmann, wir sind uns einig, dass die Verbraucherzentrale eine sehr wertvolle Arbeit macht. Darüber haben wir uns im Sommer ausgetauscht. Ich halte es auch für sinnvoll, eine kontinuierliche und konstante institutionelle Förderung für die Verbraucherzentrale grundsätzlich zu gewährleisten. Sie wissen, dass sich der Prüfbericht auf die Jahre 2008 und 2009 bezog. Wir haben jetzt Ende 2012. Selbstverständlich sind seit der damaligen Prüfung schon einige Veränderungen herbeigeführt worden.
Zum einen hatte der Landesrechnungshof kritisiert, dass zwei unterschiedliche IT-Systeme zu Buchhaltung und Kostenrechnung zu Verwerfungen führten. Wir haben zum Jahresabschluss 2011 ein modernes, einheitliches Buchungssystem eingeführt, sodass dieses Problem erledigt ist. Wir haben vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Des Weiteren gab es eine - meines Erachtens - berechtigte Kritik des Landesrechnungshofs an der Bemessung der Beratungsentgelte: Es gab breiten Ermessensspielraum. Wir haben im Ministerium für die Verbraucherzentrale im Juni dieses Jahres eine neue einheitliche Entgeltliste verabschiedet, sodass auch dieses Problem - denke ich - gut aufgelöst ist. Vom Landesrechnungshof wurde die Möglichkeit dargestellt, die Einnahmen der Verbraucherzentrale durch die Beratungsentgelte deutlich zu erhöhen. Hierzu sage ich deutlich: Das sehe ich sehr kritisch. Meines Erachtens muss das Augenmaß gewahrt bleiben, damit Fehlentwicklungen vermieden werden und Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig die Leistungen der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen können.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf Probleme bei der Abstimmung der Förderbescheide und der Nebenbestimmungen. Es ging um EU-Mittel, Bundesmittel und Landesmittel. Sie wissen, dass es nicht möglich ist, dass wir die EU und den Bund auffordern - wir können schon auffordern; aber wir werden nichts erreichen -, ein einheitliches System der Nebenbestimmungen und der Abrechnungs- und Berichtspflicht herzustellen. Ich sehe eine möglichst gute Abstimmung insbesondere mit dem Bund als wichtig an; das werden wir auch weiter durchführen. Aber - und das will ich feststellen - der Nutzen durch die Einwerbung von Bundes- und EU-Mitteln war deutlich höher als der erzeugte Mehraufwand. Das war ja der Kritikpunkt.
Ein Letztes: Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale durch Einwerben von Projektmitteln ohne eine Erhöhung der Beratungsentgelte gesenkt werden könnte. Zu den Beratungsentgelten hatte ich mich bereits geäußert. Auch diese Auffassung teile ich nicht in Gänze, denn die Abhängigkeit von Projekten und Modellen ist immer zeitlich befristet. Es wäre keine kontinuierliche Arbeit möglich. Ich sage noch einmal: Mit der institutionellen Förderung stellt das Land in diesem Bereich ohnehin nur eine Grundversorgung für die Verbraucherzentrale zur Verfügung, und ich halte eine Senkung der institutionellen Förde
Wir sind inhaltlich ganz dicht beieinander. Aber das mediale Echo auf diesen Landesrechnungshofbericht und die Berichterstattung haben bei der Bevölkerung für einen gewissen Unmut gesorgt. Bei meinen Besuchen in den Beratungsstellen höre ich von Mitarbeitern, dass ganz viele E-Mails und Briefe eingegangen sind: Wie könne es sein, dass pro Brandenburger 500 Euro für Verbraucherberatung ausgegeben werden? In Wahrheit sind es nur 50 Cent. 1,4 Milliarden und 1,4 Millionen - das ist ein erheblicher Unterschied.
Können Sie sich als Verbraucherschutzministerin vorstellen, das vielleicht mit einer kurzen Pressemeldung noch einmal zurechtzuruppeln, damit die Bürger draußen im Land wissen, dass es wirklich nur diese 50 Cent sind, die wir als Land ausgeben, und nicht 500 Euro pro Bürger - so schön es auch wäre.
Ich kann mir eine ganze Menge vorstellen, auch dass ich versuche, irgendetwas zurechtzuruppeln. Wir können das gerne noch einmal aufklären, aber ich kann mich erinnern, dass es im Zusammenhang mit dem Bericht eine Darstellung in den rbbAbendnachrichten oder in der Sendung „rbb AKTUELL“ gab. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale hat darin sehr deutlich dazu Stellung bezogen. - Wir geben uns Mühe. Vielleicht machen wir das im Zusammenhang mit dem Haushalt noch einmal deutlich.
Vielen Dank. - Herr Wichmann, Sie haben dem rbb gerade eine große Chance eingeräumt, das selbst zu korrigieren.
Wir kommen zur Frage 1116 (Barrierefreiheit an der Hoch- schule Lausitz), weil die Frage 1115 vom Fragesteller zurückgezogen worden ist. Frau von Halem stellt die Frage zur Barrierefreiheit.
In der „Lausitzer Rundschau“ vom 08.11.2012 wird über die fristlose Kündigung von Herrn K. berichtet. Begründet wird die Kündigung von der Hochschule Lausitz durch eine schwere Vertragspflichtverletzung. Herr K. hatte auf Missstände bei der Betreuung von behinderten Studierenden aufmerksam gemacht, und ihm wird vorgeworfen, interne Kritik veröffentlicht zu haben. Herr K. arbeitet selbst am Zentrum für barrierefreies Studieren an der Hochschule Lausitz.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie den beschriebenen Vorfall vor dem Hintergrund, dass die Hochschule Lausitz sich als barrierefreie und integrative Hochschule darstellt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete von Halem, mein Haus befasst sich derzeit mit dem von Ihnen geschilderten Fall. Die dabei zu klärenden Fragen sind nach Prüfung rein arbeitsrechtlicher Natur und haben mit der Außendarstellung und dem, was Sie zum Gesamtkontext der Hochschule Lausitz erläuterten, nichts zu tun.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich mich hier dazu aufgrund des rein arbeitsrechtlichen Hintergrunds nicht äußern kann. - Danke schön.
Frau Ministerin, Studenten - auch sehr bekannte Studenten haben sich an mich gewandt und dargestellt, dass die Hochschule Lausitz aufgrund des gerade Geschilderten und der Empörung, die durchaus in der Region herrscht, Anrufe bei diesen Betroffenen mache, um von ihnen zu verlangen oder sie zu bitten, dass sie doch bitte in einem Interview die Vorzüge der Hochschule Lausitz in Bezug auf das barrierefreie Studium manifestieren sollen. Wie stehen Sie dazu?
Die Verantwortlichen der Hochschule rufen verschiedene behinderte Studenten an, die das Studium schon hinter sich haben durchaus auch bekannte Sportlerinnen und Sportler -, und bitten diese, für die Hochschule Lausitz in Bezug auf das gerade angesprochene Thema zu reden und die Hochschule Lausitz in einer Art und Weise darzustellen, wonach das barrierefreie Studium dort gewährleistet ist - trotz der gerade dargestellten Vorwürfe, zu denen Sie aus nachvollziehbaren Gründen keine Stellung nehmen.
Die Hochschule Lausitz hat auf Nachfrage auch von mir persönlich nachdrücklich erklärt, dass sie barrierefreies Studium realisiert, dass die Hochschulleitung und die Verantwortlichen das barrierefreie Studium als hohes Gut ansehen, sodass sie alles machen, um die Realisierung von Inklusion behinderter Studierender zu ermöglichen. Dabei sei aber jeweils eine Einzelfallprüfung das geeignete Mittel, das sie auch anwenden.
Gerade die Hochschule Lausitz hat ganz besondere Zugänge für behinderte Studierende, sodass ich nach Recherche von mei
ner Seite keinen Anlass sehe, mehr dazu auszusagen. Ich sehe die Inklusion behinderter Studierender dort gewährleistet und halte es auch für eine sehr wichtige Ausrichtung der Hochschule Lausitz.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1117 (Deutsch- Polnischer Staatsvertrag zum Wasserstraßenausbau), die der Abgeordnete Bischoff stellt.
(Burkardt [CDU]: Nein! - Senftleben [CDU]: Das war während der Ausführungen! - Widerspruch von der CDU)
Zum Ausbau der grenzüberschreitenden Wasserwege vom Industriestandort Schwedt/Oder bis in die Westoder und damit in den Ostseeraum wurde ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und Polen erarbeitet. Darin sind auch vereinbarte Unterhaltungsmaßnahmen für die Oder enthalten. Der Staatsvertrag selbst liegt seit Jahren vor, ist jedoch bislang nicht unterzeichnet.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was sind die Gründe für die enorme Verzögerung und wann ist mit der ausstehenden Unterzeichnung des Staatsvertrages zu rechnen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zur Entwicklung der Grenzoder und der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße wurden zwischen Deutschland und Polen vor längerer Zeit die Eckpunkte auf Arbeitsebene - also zwischen den zuständigen Verkehrsministerien - abgestimmt. Die Antwort der polnischen Regierung erfolgte im Herbst 2011.
Aufgrund der gegenwärtigen Unterfinanzierung aller Verkehrsträger - Straße, Schiene, Wasserstraße - beim Bund, den Ländern und Kommunen sind in der letzten Gesprächsrunde von deutscher Seite Änderungen an den ursprünglich vereinbarten Regelungen vorgeschlagen worden. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Bedarfes und der Möglichkeit der in Praxistests nachgewiesenen einschiffigen Befahrbarkeit mit Küstenmotorgüterschiffen wird vom Bund vom Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße abgesehen. Notwendig
Herr Bischoff, ich weiß, dass Sie sich dafür sehr einsetzen sind Investitionen für eine Ausbaggerung der Klützer Querfahrt auf polnischer Seite. Damit verbunden sind neue Perspektiven für die Erreichbarkeit des Binnenhafens Schwedt mit Küstenmotorschiffen. Das ist ein großes Ziel, das wir haben.
Aufgrund dieser Sachlage finden weitere Gespräche statt. Wann dieser Vertrag zwischen Deutschland und Polen unterzeichnet wird, ist nicht bekannt. Ich habe im Dezember mit dem zuständigen Staatssekretär Odenwald unter anderem dazu ein Gespräch.
Zum Aktuellen - das spielt jetzt bei vielen Nachfragen eine Rolle -: In der sogenannten Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, 750 Millionen Euro mehr für den Verkehrsbereich zur Verfügung zu stellen. Davon sollen für die Wasserstraßen im Jahr 2013 100 Millionen Euro und im Jahr 2014 als Verpflichtungsermächtigung 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Ich habe beim Bund beantragt, dass die Straßenbrücke Eberswalde über die Landesstraße 200 mit diesen Mitteln saniert wird. Das ist ein Kostenvolumen von 6,1 Millionen Euro. Die derzeitige Durchfahrtshöhe beträgt 4,08 m. Sie ist daher schwierig für den Schiffsverkehr. Die Klosterbrücke L 291 Niederfinow hat eine Durchfahrtshöhe von 4,06 m. Das Kostenvolumen beträgt 7,5 Millionen Euro. Es liegen ausschreibungsfähige Unterlagen vor. Die Brücken sind sanierungsbedürftig.
Bevor jetzt jemand fragt: Das sind Landesstraßen, was gehen sie den Bund an?, möchte ich antworten: Bei künstlichen Wasserstraßen gilt das Verursacherprinzip. Die Straße war vorher da. Damit ist eine Brücke notwendig. Bei natürlichen Gewässern war das natürliche Gewässer vorher da. Wer eine Brücke baut, ist dann Baulastträger für die Brücke. Das ist grundsätzlich so.
Herr Minister, ich habe nur eine kurze Bitte. Sie haben gerade gesagt, im Dezember finde ein weiteres Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium statt. Können Sie mich über die Ergebnisse informieren?
Das Gespräch ist allerdings am 21. Dezember anberaumt. Es wird zumindest 2012 schwierig werden, den Ausschuss zu informieren.