Die Anhörung, auf die Sie, Herr Kollege Eichelbaum, bereits hingewiesen haben, zeigt, dass mit der Aufenthaltsüberwachung ein umfassender Schutz nicht zu erreichen ist. Die Richter werden an unserer Richterakademie in Wustrau im nächsten Frühjahr mit den Möglichkeiten der Fußfessel vertraut gemacht. Auch die Datenschutzfragen sind mit der Übertragung an den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen hinreichend geklärt.
Nun zu Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Was wollen Sie mit einem solchen Antrag eigentlich erreichen und wem wollen Sie etwas versprechen? Können Sie Straftaten damit verhindern? Nein, das hat die Anhörung gezeigt, daran möchte ich erinnern. Die elektronische Fußfessel für alle Straftäter ist auch aus unserer Sicht der falsche Weg. Tatsächlich wird eine Fußfessel keine weiteren Straftaten verhindern.
Können Sie damit Straftaten aufklären? Nein, denn der Aufenthaltsort lässt sich nur eingeschränkt - Herr Kollege Eichelbaum, Sie sind vom Fach - feststellen. Ihr Modellprojekt lehnen wir ab. Bei dieser Gelegenheit: Es ist Ihnen doch bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschwerde zur Entscheidung über die Fußfessel angenommen hat, und auf das Urteil, denke ich, dürfen wir alle sehr gespannt sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat den Justizbehörden in allererster Linie die Aufgabe übertragen, alles dafür zu tun, dass einstmals gefährliche Straftäter in ein zukünftiges Leben ohne Straftaten entlassen werden können.
Der Schwerpunkt muss auf der Ausrichtung des Strafvollzuges und des Systems der Bewährungshilfe auf die eigentliche gesetzliche Aufgabe liegen: die Reintegration von Straftätern, auch von gefährlichen. Deshalb kommt es darauf an, bereits im Strafvollzug die Bemühungen um eine Resozialisierung deutlich zu verstärken, um eine Rückfälligkeit besser zu verhindern.
Dazu leistet der kürzlich veröffentlichte Entwurf des Justizvollzugsgesetzes unseres Justizministers einen wesentlichen Beitrag. Eine effektive und persönlich differenzierte Resozialisierung im Vollzug ist die beste Prävention
- hören Sie von der CDU doch einmal zu - und der beste Opferschutz, und kann helfen, die Wiederholungsgefahr einzudämmen. Eine gesetzliche Wiedereingliederung würde den Resozialisierungsprozess unterstützen, darüber wird man nachdenken müssen.
Zum Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist schon ausgeführt worden: Eine Evaluierung ist nach meiner Kenntnis auf Bundesebene vorgesehen und dort macht sie auch Sinn. Die wenigen Fälle, die wohl auf uns zukommen, lassen eine Evaluierung allein in Brandenburg wirklich nicht sinnvoll erscheinen.
Deshalb lehnen wir - tut mir leid, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Ihren Antrag ab. Der Vorschlag des Justizministers, uns jährlich in einem Informationsbericht über den zuständigen Ausschuss Kenntnis über die aktuelle Situation zu geben, ist ausreichend. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder: Das heißt auf Deutsch - wir haben es jetzt alle gelernt - Fußfessel. Dass es hier nicht darum geht, sie einzuführen oder nicht, brauche ich nicht weiter auszuführen. Aber dass die Empfehlung nach der Anhörung im Hauptausschuss immer noch lautet, dem Staatsvertrag unverändert zuzustimmen, ist angesichts der dort aufgeworfenen Fragestellungen doch beachtlich.
Natürlich ist es einfacher und vielleicht auch wirtschaftlicher, sich einem bestehenden Projekt anzuschließen als ein eigenes zu entwickeln. Aber ganz so einfach sollten wir es uns nicht machen. Der Einsatz der Fußfessel gaukelt eine Sicherheit vor, die mit derselben nicht zu erreichen ist. Es ist nämlich völlig offen, ob sie auf gefährliche Straftäter überhaupt eine abschreckende Wirkung hat. Und wer hier behauptet, Wiederholungstaten könnten damit vermieden werden, der fabuliert. Denn es ist ein Leichtes, die apparativen Überwachungslücken auszunutzen, und es geht hier auch nicht um Echtzeitüberwachung. Unmöglich kann man ausschließen, dass jemand allen Schulen, Kitas, Spielplätzen oder verbotenen Wohnungen näher kommt. Er oder sie kann das immer tun, und dann gibt es einen Alarm, der an das entsprechende Bundesland weitergeleitet wird. Dort wird der Bewährungshelfer informiert und allein bis dahin kann schon ziemlich viel Zeit vergehen.
In einem von der Staatssekretärin genannten Beispiel dauerte es 45 Minuten, bis der Alarm aus der Überwachungsstelle in Bad Vilbel in Brandenburg ankam. Und was der Bewährungshelfer dann tun bzw. verhindern kann, steht noch auf einem anderen Papier. Die Kommunikationskette bis zur möglichen Intervention ist jedenfalls ziemlich lang.
In der Anhörung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Richter noch keine Erfahrung damit haben. Das heißt, sie stellen zum Teil unmögliche Forderungen, zum Beispiel, einen TausendMeter-Radius um verbotene Einrichtungen zu ziehen. Das wä
Auf der anderen Seite ist auch die datenschutzrechtliche Bewertung nicht ausgereift. Was passiert eigentlich mit den durch die Fußfessel erstellten Bewegungsprofilen? Dazu kommen eine Vielzahl technischer Bedenken, zum Beispiel die AkkuLaufzeit. Können wir sicher sein, dass eine überwachte Person auch zuverlässig dafür Sorge trägt, die Batterien immer rechtzeitig auszuwechseln? In Hessen waren 90 % der Alarme Fehlalarme, dadurch bedingt, dass die Ladung der Akkus zur Neige ging. Was machen wir in unterirdischen Räumen - Kellern, Tiefgaragen, der U-Bahn - oder in anderen Betongebäuden, in denen die GPS-Erreichbarkeit nicht sichergestellt ist? Einmal ganz abgesehen von den Weiten Brandenburgs - davon, wie es dort um die Netze bestellt ist, wissen wir alle ein Lied zu singen.
Der Glaube an die Fußfessel ist trügerisch, eine Luftnummer, ein Placebo für Überwachungsfanatiker. Anstatt die Aufmerksamkeit auf die Fußfessel zu lenken, sollten wir uns lieber darüber Gedanken machen, wie eine erfolgreiche Resozialisierung von Straftätern gelingen kann.
Und wenn wir uns schon mit diesem Staatsvertrag auf das Placebo-Päckchen einlassen - denn irgendeinen Weg müssen wir angesichts der Verankerung im Strafgesetzbuch gehen -, dann sollten wir zumindest eine sorgfältige Evaluierung planen - die kann aus unserer Sicht parallel zu einer bundesweiten Evaluierung vonstattengehen; das macht durchaus Sinn -, so, wie wir das in unserem Entschließungsantrag vorgesehen haben oder die FDP in ihrem. Nur das Angebot zu machen, der Minister könne dem Ausschuss mal berichten, ist aus unserer Sicht sehr dünn.
Der Vorschlag der CDU, den Einsatz von Fußfesseln auch noch auszuweiten, macht schon deutlich, wo die Gefahren des vorliegenden Staatsvertrages liegen. Eine solche Ausweitung der Überwachungsbereiche kommt für uns überhaupt nicht infrage. Ich erinnere mich: Es gab aus Ihren Reihen auch einmal einen Vorschlag für die Einführung von Fußfesseln für Schulschwänzer. Passen Sie auf: Eines Tages kommt auch noch die Reihe an die Stimmzettelfälscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Eichelbaum hat schon darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung, was aber in den Orkus verbannt worden ist - Sie waren einer der glühendsten Verteidiger dieses Gesetzentwurfs -, auch das Recht über die Führungsaufsicht verändert worden ist. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist erstmals rechtlich geregelt worden.
Der Bundesgesetzgeber hat dieses Rechtsinstitut durchaus als problematisch gesehen, indem er sehr enge Anwendungsvoraussetzungen dafür geschaffen hat. Voraussetzungen sind: Min
destens drei Jahre Freiheitsstrafe plus noch fortdauernde Gefährlichkeit nach der Haftentlassung, eben weil es ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, anzuordnen, dass eine solche Fußfessel noch nach Haftentlassung zu tragen ist.
Frau von Halem, ich teile rechtspolitisch viele Ihrer Einwände, das habe ich auch in der letzten Diskussion im Landtag gesagt, aber ob nun Placebo-Effekt ja oder nein - wir sind einfach dazu verdammt, die elektronische Fußfessel auch in Brandenburg umzusetzen.
Stellen Sie sich einmal vor, ein Richter in Brandenburg ordnet die elektronische Fußfessel als Auflage der Führungsaufsicht an, und wir sind darauf nicht vorbereitet. Ich glaube nicht, dass der Justizminister, wenn dieser entlassene Strafgefangene rückfällig wird, noch zu halten ist. Wir müssen die bundesgesetzliche Vorgabe also umsetzen,
aber natürlich in einer maßvollen Art und Weise. Da ist zunächst einmal der Weg über die gemeinsame Überwachungsstelle in Hessen zu gehen, der richtige Weg, weil es erstens Geld spart und zweitens einen hohen fachlichen Standard - bei allen Mängeln, die Sie genannt haben - sichert. Aber wir werden nicht den Weg gehen, den uns die CDU hier ein bisschen vorgibt, Artikel 4 des Staatsvertrages umzusetzen und die elektronische Aufenthaltsüberwachung auf andere Gebiete auszuweiten.
Lassen Sie mich, bevor ich darauf eingehe, noch kurz etwas zu den Entschließungsanträgen zur Evaluierung sagen. Aufgrund dessen, dass es technische Probleme, Probleme im Anwendungsbereich und in der Umsetzung und verfassungsrechtliche Probleme gibt, unterstützt die Landesregierung Aktivitäten zur Evaluierung der Praxis. Dass Ihre Entschließungsanträge meines Erachtens abgelehnt werden sollten, liegt daran, dass Brandenburg nicht die Menge und damit die empirische Basis haben wird, um eine wirklich wissenschaftliche Evaluierung durchzuführen. Es gab bisher keine einzige Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Land Brandenburg durch Richterinnen und Richter. Wir rechnen damit, dass höchstens drei bis fünf Anordnungen im Jahr, möglicherweise sogar weniger ergehen werden. Aus diesem Pool eine wissenschaftliche Analyse zu machen ist fast unmöglich. Deswegen unterstützen wir bundesweite Untersuchungen, die - unter anderem von der Universität Tübingen - angestellt werden. Die Untersuchung läuft schon, sie umfasst einen Zeitraum bis 2013 und in diese Untersuchung werden auch die Daten der Zentralen Überwachungsstelle in Hessen eingespeist werden. Wir werden uns dort einklinken.
Nun aber zu dem Modellversuch, der laut Entschließungsantrag der CDU auf den Weg gebracht werden soll. Zunächst einmal muss man sehen, dass der Ansatz von einer anderen Ausgangssituation ausgeht. Bei der Führungsaufsicht und bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung hat der Strafgefangene seine Haft abgesessen und wird dann überwacht. Natürlich wird das nicht resozialisierend wirken; man sollte da keine großen Erwartungen hegen. Aber es wird für einen bestimmen engen Täterkreis so sein, dass er möglicherweise abgeschreckt
wird, dass steuernd auf ihn eingewirkt wird. Es wird auch nur ein Instrumentarium in einem breitgefächerten Kontroll- und insbesondere Hilfsnetz sein, das über die Führungsaufsicht und Bewährungshelfer installiert werden muss.
Aber der Paradigmenwechsel oder der andere Ansatz in diesem Modellversuch ist ja eigentlich der, dass man durch elektronische Aufenthaltsüberwachung Haft vermeiden will. Wobei ich sagen möchte: Das ist ja wirklich ein Umdenken in der CDUFraktion, wenn man ganz nach Falladas Wort „Wer einmal aus dem Blechnapf frisst“ feststellt, dass die Rückfallquoten eben auch durch die Art erhöht werden, wie der Strafvollzug organisiert wird. Aber Herr Eichelbaum hat das ja etwas zurückgenommen und konterkariert, indem er gesagt hat: Freiheitsstrafe muss unbedingt sein.
Denn eigentlich ist der Hintergrund, weswegen die elektronische Fußfessel auch in Amerika und in den skandinavischen Ländern eingeführt wurde, der Versuch gewesen, über die elektronische Fußfessel die Gefangenenpopulation zu reduzieren, also Gefangene, die zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt waren, in Hausarrest zu nehmen, um die Gefängnisse zu leeren - übrigens ein Versuch, der ins Leere gelaufen ist.
Aber auch wenn Sie in Ihrem Antrag auf Haftvermeidung zielen, glaube ich, um als Strafrechtler zu sprechen, dass dies ein untauglicher Versuch ist. Ich will das auch kurz begründen. Ich glaube, dass wir nicht mehr Haftvermeidung haben werden. Ich glaube, wir werden mehr Überwachung installieren, wenn wir diesen Weg mit dem Modellversuch gehen. Nehmen Sie einmal die erste Gruppe, die Sie als hauptsächliche Gruppe benennen. Das sind diejenigen, die auf Bewährung verurteilt worden sind, also Straftäter, wo das erkennende Gericht sagt: Die Rückfallgefahr ist sehr gering. Es wird eine positive Legalprognose gestellt.
Sie sagen, Voraussetzung für die elektronische Fußfessel wären ein festes Arbeitsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis, eine vernünftige Tagesstruktur, Telefonanschluss, ein guter sozialer Empfangsraum. Das alles sind kriminologische Faktoren, die den Richter gerade dazu bringen, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Dafür braucht man die elektronische Fußfessel nicht. Sie würde in diesen Fällen sogar kontraproduktiv sein - dazu gibt es sogar Untersuchungen -, weil Stigmatisierungen stattfinden. Stellen Sie sich den Familienvater vor, der mit seiner Familie zum Baden ins Schwimmbad geht oder an den Ostseestrand fährt, mit dem Vehikel der elektronischen Fessel am Fuß. Er wird solche Freizeitaktivitäten mit seiner Familie natürlich nicht anstreben. Man könnte andere Beispiele der Überkontrolle benennen.
Für Leute, die begnadigt werden, trifft das Gleiche zu - oder auch für mögliche Straftäter, bei denen U-Haft angeordnet wird. Es gibt drei wesentliche Haftgründe für die U-Haft. Einer ist die Fluchtgefahr. Die Voraussetzungen, die Sie nennen, werden den Haftrichter dazu bringen, den Haftbefehl mangels Fluchtgefahr, zumal, wenn dann auch noch die Straferwartung gering ist, auszusetzen. Das Restrisiko, dass er trotzdem flieht, werden Sie mit der elektronischen Fußfessel nicht beherrschen. Die schneidet er ab, wenn er wirklich fliehen will. Die Wiederholungsgefahr bannen Sie mit der elektronischen Fußfessel auch nicht. Auch die Verdunkelungsgefahr, also das Vernichten von Beweismitteln, das Beeinflussen von möglichen potenziellen Zeugen, wird nicht über die elektronische Fußfessel geregelt.
Ich komme noch einmal zu den elf Ausbrüchen. Ich meine, steter Tropfen höhlt den Stein. Ausgebrochen ist in diesem, im vorigen und im vorvorigen Jahr, jedenfalls seit ich das Amt des Justizministers innehabe, aufgrund dessen, dass meine Vorgängerinnen und Vorgänger solche sicheren Haftanstalten gebaut haben, niemand aus dem geschlossenen Vollzug. Es gab Entweichungen, und zwar in erster Linie von Leuten, die Ersatzfreiheitsstrafen absitzen mussten, und zweimal sind während begleiteter Ausgänge Leute geflohen. Das hat also mit der Sicherheitslage in den Vollzugseinrichtungen nichts zu tun.
Nun könnte man sagen, weil Leute aus der Ersatzfreiheitsstrafe entwichen sind, müsste man mit der elektronischen Fußfessel agieren. Aber da schießt man mit Kanonen auf Spatzen. Man sollte sich das Problem wirklich noch einmal vor Augen führen. Ein Ersatzfreiheitsstrafler ist jemand, der seine 60 oder 70 Tagessätze nicht bezahlen kann und deswegen von uns eingesperrt wird. Das ist ein Problem der Sozialpolitik. Das sind Leute, die sozial deklassiert sind. Da kann man mit der elektronischen Fußfessel überhaupt nichts machen. Hier müssen wir sozialpolitisch agieren.
Anstatt den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf andere Bereiche auszuweiten, müssen wir versuchen, die Ersatzfreiheitsstrafe beispielsweise durch gemeinnützige Arbeit überhaupt zu verhindern. Daran müssen wir arbeiten und dafür in Brandenburg auch mehr tun.
Letzter Punkt: Im Strafvollzug hat nach meiner Ansicht die elektronische Fußfessel auch nichts zu suchen. Der Strafvollzug - das haben meine Vorredner zum Teil schon gesagt - muss noch stärker auf Resozialisierung ausgerichtet werden. Da ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen: Der Betreffende ist straffällig geworden. Wenn Sie jetzt sagen, für Freigänger oder für Ausgänge sollte die elektronische Fußfessel angewandt werden, entgegne ich Ihnen: Wir haben in den letzten zwei Jahren eine Missbrauchsquote von 0,084 %. Das sind Leute, die zu spät aus dem Ausgang oder dem Urlaub zurückgekommen sind. Sie haben auch keine Straftaten begangen.
Deswegen brauchen wir auch auf diesem Feld die elektronische Fußfessel nicht. Wir brauchen das Geld für die Intensivierung der Resozialisierung im Vollzug, so wie wir es mit dem neuen Strafvollzugsgesetz vorhaben. Wir brauchen das Geld aber nicht für eine Fußfessel, deren Wirkungen zweifelhaft sind, die den Überwachungsstaat stärkt und die Geld frisst. - Danke schön.
Ich weise Sie jetzt schon darauf hin, dass der Minister von seinem Vortrag fast doppelt so lange gefußfesselt war als vorgesehen. Wenn Sie also noch viereinhalb Minuten nachreden wollen, frage ich das ab, wenn die CDU ihren Beitrag zu Ende gebracht hat. Jetzt spricht zunächst der Abgeordnete Lakenmacher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von Halem, die Wirklichkeit einer elektronischen Überwachung ist weniger