Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. - Damit sind wir bei Frage 1063 (Bundesländerindex Mobilität - Brandenburg im Mittelfeld), die der Abgeordnete Jungclaus stellt.
Der Verein Allianz pro Schiene e. V. hat kürzlich in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen den Bundesländerindex Mobilität 2012 veröffentlicht. Brandenburg landet hierbei im Gesamtranking auf Platz 10. Der Landesregierung wird mangelnde Phantasie zugeschrieben, wenn es um das Angebot im Schienenpersonennahverkehr geht. Es fehle an innovativen Maßnahmen, um zukünftigen Einschränkungen zu begegnen. Die Verbände gaben Brandenburg im Fach „nachhaltige Mobilität“ deshalb nur die Note 4,5. Außerdem mangele es an Zielen zur CO2-Reduktion im Verkehrssektor.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie aus den Ergebnissen des Bundesländerindex Mobilität 2012 ableiten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der publizierte Bundesländerindex der Allianz pro Schiene wird von den Ländern im Arbeitskreis Bahnpolitik einhellig kritisch bis ablehnend gesehen. Das betrifft auch die Länder, die in diesem Ranking vor Brandenburg liegen. Methodisch stehen die Wertungen in direkter Abhängigkeit von der zum Teil sehr unterschiedlichen Beteiligung an den Befragungen und der Bereitstellung von Auskünften und Daten. Die Aussagekraft der Publikation und die Vergleichbarkeit scheinen sehr fragwürdig zu sein.
Jetzt ein Aspekt, der den einen oder anderen interessieren wird: Zweitplatzierter dieses Index wurde Berlin - trotz der unbefriedigenden Situation mit der S-Bahn.
Ich nutze die Gelegenheit, Herr Abgeordneter Jungclaus, deutlich zu machen, dass - entgegen der zitierten Studie - Brandenburg in der Verkehrspolitik sehr wohl viele innovative Ansätze hat. Dazu später.
Die Nutzerzahlen sprechen für einen durchaus attraktiven Regionalverkehr. 2010 hatten wir im Regionalverkehr täglich 165 000 Nutzer, 2011 171 000. Das ist eine deutliche Steigerung, der höchste Wert, den wir jemals gemessen haben.
Nun zu den Spitzenreitern - da sehen wir auch die Schwierigkeit der Vergleichbarkeit solcher Studien zwischen dem ländlichen Raum und den verdichteten Räumen -: Spitzenreiter in Brandenburg sind die Hauptstrecken nach Berlin: Berlin-Potsdam mit 19 000 Fahrgästen pro Tag, Berlin-Werder mit 13 500, Berlin-Falkensee mit 13 500, Berlin-Fürstenwalde mit 11 500 Frau Alter, Sie fahren ja auch auf dieser Strecke -, WerderBrandenburg mit 10 800, Berlin-Eberswalde mit 8 500 und Fürstenwalde-Frankfurt (Oder) mit 8 500. Dann haben wir in der Prignitz eine Strecke, da sind wir im Hunderter-Bereich. Das macht die Schwierigkeit aus und zeigt, dass wir solche innovativen Projekte brauchen.
Einige Beispiele seien genannt, die vom MIL unterstützt werden. Es gibt die Projekte „JugendMobil“ - das betrifft die Mittelbereiche Kleeblattregion, Sängerstadtregion und Lübbenau - und „Aktiv und mobil - für ein selbstbestimmtes Leben im Alter“, da sind der Landkreis Oder-Spree und die Uckermark dabei. Es gibt ein INTERREG-Projekt zum internationalen Erfahrungsaustausch zu Mobilitätsprojekten im ländlichen Raum. Es gibt viele andere Länder, die die gleichen Probleme haben wie Brandenburg; das will ich gar nicht kleinreden. Es gibt in der Uckermark einen Kombibus, also einen multifunktionalen Bus, also die Verknüpfung des regionalen Warentransports mit dem Personentransport im ÖPNV; das wird auch vom Ministerium unterstützt.
Bezüglich der CO2-Reduktion muss man immer die Dinge sehen, die miteinander zusammenhängen: Verkehrsvermeidung, Verkehrsoptimierung, Verkehrsverlagerung und Emissionsminderung an Fahrzeugen.
Es gibt eine Kampagne „Sicher leben“, es gibt Schulungen zum kraftstoffsparenden Fahren. Selbstverständlich trägt das alles zur CO2-Reduzierung bei.
Auch Investitionen tragen dazu bei. Brandenburg hat 173 Parkand-Ride-Anlagen mit über 16 000 Plätzen. Die durchschnittliche Auslastung beträgt über 75 %. Das ist ein sehr guter Wert. Einige sind voll ausgelastet, andere haben noch freie Plätze. Aber 75 % - das ist ein deutlicher Hinweis, dass diese Angebote genutzt werden. Zudem gibt es 24 500 Bike-and-Ride-Parkplätze, und, Frau Abgeordnete Stark, wir bauen in Bernau sogar ein Fahrradhaus.
Aber grundsätzlich muss man eines sagen: Die Angebote müssen dann auch genutzt werden. Ich möchte dazu aufrufen, dass wir diesen guten Wert von 2011 noch einmal steigern. - Vielen Dank.
Herr Minister, macht denn dieser Bundesländerindex „Mobilität“ auch Vorschläge, was innovative Maßnahmen sein könnten? Und sind darunter vielleicht Vorschläge, die sich das Land Brandenburg angucken würde?
Selbstverständlich sehen wir uns immer Vorschläge an, Herr Abgeordneter, und wir werden auch noch eine breite Diskussion zum Landesnahverkehrsplan bekommen.
Damit kommen wir zur Frage 1064 (Unkontrollierte Ausbrei- tung des Minks - keine Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt?), gestellt von der Abgeordneten Hackenschmidt.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Unkontrollierte Ausbreitung des Minks“ (Drucksache 5/5754) stellt die Landesregierung fest, dass es keine abgestimmten Pläne mit den Nachbarländern zur Bekämpfung des Minks gibt und dass die oberste Jagdbehörde lediglich vom Land Sachsen-Anhalt über die Tierbefreiungsaktion 2007 informiert wurde. Laut Aussage des Umweltministers von Sachsen-Anhalt in der Fragestunde vom 01.09.2010 sei ein mit dem Land Brandenburg abgestimmtes Vorgehen erforderlich.
Ich frage die Landesregierung: Sollte diese Information korrekt sein - was unternimmt das Umweltministerium, um zukünftig mit dem Land Sachsen-Anhalt eine intensive Zusammenarbeit und abgestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Minkpopulation einzuleiten?
Frau Abgeordnete Hackenschmidt, Sie erlauben, dass ich einige Vorbemerkungen mache. In dieser Problematik ist vielleicht der eine oder andere Abgeordnete nicht so belesen wie Sie.
Der Mink, auch Amerikanischer Nerz genannt, wird in Pelztierfarmen gezüchtet. Bereits in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts konnten einzelne Tiere aus Pelztierfarmen entweichen. Diese ursprünglich nicht in Deutschland heimischen Tiere bildeten damit die Grundlage einer Wildpopulation in unseren Breiten. Mit der Ausbreitung des Minks wurde der heimische Nerz weitgehend verdrängt. Auch die Bestandsentwicklung vieler Vogelarten sowie des Niederwilds wird neben anderen Faktoren von der Zahl der vorkommenden Beutegreifer, zu denen der Mink gehört, bestimmt. Deshalb ist dies durchaus kritisch zu sehen und Ihre Frage sehr berechtigt.
Im Rahmen einer sogenannten Tierbefreiungsaktion wurden im Oktober 2007 Tausende Minks aus einer Zuchtanlage bei Burg im Landkreis Jerichower Land freigelassen. Nach großen Anstrengungen ist es gelungen, einen Großteil der freigelassenen Tiere wieder einzufangen. Parallel dazu sind in den ersten Tagen nach der Freilassung Hunderte Tiere auf der Autobahn 2 überfahren worden.
Vermutlich haben sich die Täter keine weitreichenden Gedanken über die Folgen ihrer Aktion gemacht. Etwa 1 500 bis 2 000 der freigelassenen Tiere konnten sich in der Natur etablieren und seit dem Jahr 2008 auch vermehren.
Wie erwähnt, ist der Mink keine einheimische Tierart, sondern er zählt zu den Einwanderern und ist ein ausgesprochener Überlebenskünstler. Er sorgt allerdings auch für großen Schaden bei anderen Tierarten. Deshalb habe ich - in Übereinstimmung mit Sachsen-Anhalt - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes den Mink zu den sogenannten jagdbaren Tieren zu erklären. Das ist im Jagdrecht möglich.
Es ist auch die Verbreitung des Minks untersucht worden. 2006 hatten bei Abfrage der 2 851 Jagdbezirke noch 14 % angegeben, Minkbestände zu haben; 2011 waren es schon 21 %. Das Problem ist also durchaus vorhanden und wird nicht nur von Sachsen-Anhalt, wo durch diese Befreiungsaktion das Problem verschärft wurde, ernst genommen.
Aber, Frau Abgeordnete, es nützt nichts, viel Papier zu beschreiben. Wir haben das den entsprechenden Jagdbehörden mitgeteilt. Es ist wichtig, dass der Mink jetzt auch bejagt wird. Dabei sind die Erfolge eher bescheiden. Deshalb geht noch einmal der Appell an die Jägerschaft, sich diesem Problem zu stellen.
Auf der morgen stattfindenden Agrarministerkonferenz werde ich den Kollegen von Sachsen-Anhalt treffen und nachfragen, wie er bei diesem Problem vorangekommen ist. Ich bedaure, dass ich deshalb morgen nicht bei Ihnen sein kann. Aber hoffentlich kommen wir bei dem Problem des Minks ein Stück weiter.
Ich wünsche an dieser Stelle Weidmannsheil. - Die Studierenden des Studienganges „Architektur, Studium Generale, Reiseuni“ an der BTU Cottbus wurden drei Wochen vor Beginn des Semesters darüber informiert, dass ihr Studiengang nicht weitergeführt wird. Das ist insofern besonders problematisch, als zu diesem Zeitpunkt die Einschreibungsfristen an anderen Hochschulen bereits abgelaufen waren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jürgens, lassen Sie mich, bevor ich zum Kern der Frage komme, kurz noch einmal auf die verschiedenen Begrifflichkeiten eingehen. Das Brandenburgische Hochschulgesetz ist bestimmt durch den Grundsatz des gebührenfreien Erststudiums, und zwar sowohl für Bachelorstudiengänge als auch für konsekutive Masterstudiengänge.
Neben den gerade genannten Studiengängen gibt es weiterbildende Studienangebote, die sich an Interessenten richten, die bereits einen ersten und unter Umständen auch einen weiteren berufsqualifizierten Abschluss haben. Diese Angebote werden angesichts der Notwendigkeit lebenslangen Lernens immer wichtiger. Ich bin froh, dass die brandenburgischen Hochschulen hierfür ein weit gefächertes und hochwertiges Angebot bereithalten.
Das Land unterstützt diese Angebote, indem es dafür die Infrastruktur der Hochschulen zur Verfügung stellt. Es wäre aber finanziell unseriös, wenn wir auch diese Angebote, die sich an beruflich Qualifizierte richten und einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert verkörpern, gebührenfrei stellen und damit zu 100 % aus Steuergeldern finanzieren würden. Daher sind die Hochschulen gehalten, dafür kostendeckende Gebühren zu erheben.
Bei dem von Ihnen, Herr Jürgens, angesprochenen Studiengang „Architektur, Studium Generale“ handelt es sich um einen solchen weiterbildenden gebührenpflichtigen Masterstudiengang, der 2010/2011 in Cottbus eingerichtet wurde. Dabei ging die BTU Cottbus seinerzeit von einer Jahrgangsgröße von 30 Studierenden aus. Da sich die Teilnehmerzahl immer erst im Prozess entscheidet und in den vergangenen Jahren stets deutlich unterschritten wurde, ist aufgrund der Tatsache, dass zum Wintersemester 2012/13 nur drei Interessenten vorhanden waren und die erforderlichen Gebühren eingezahlt hätten, die BTU an dem Punkt angelangt, wo sie die Neuimmatrikulation von Studierenden im Weiterbildungsstudiengang „Architektur,
Studium Generale“ ausgesetzt hat, also als aktive Handlung seitens der BTU. Sie hat dieses Recht und muss natürlich - im Sinne der Sorgfaltspflicht - bei Nichtkostendeckung dieses besonderen Angebots leider diesen drei Interessenten absagen.
Frau Ministerin, danke für die Antwort. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es also nicht um eine Neuimmatrikulation. Das heißt, für diejenigen, die diesen Studiengang noch belegen, ist gewährleistet, dass sie ihn auch beenden können. Können Sie sagen, wie viele Studierende das etwa noch betrifft?
Der Studiengang ist ja aktuell aufgrund der geringen Nachfrage ausgesetzt. Die Studierenden, die im Prozess sind, muss die Brandenburgische Technische Universität in Cottbus zu Ende betreuen.
Ich weiß nicht ganz exakt, wie viele Studierende jetzt tatsächlich betroffen sind. Die Erwartungszahl der BTU von 30 Studierenden ist zu keinem Immatrikulationsjahrgang eingetreten, sodass es sich um eine Größenordnung von maximal einigen zehn handelt.
Ich habe noch eine kurze Nachfrage: Frau Ministerin, gibt es gegebenenfalls weitere Studiengänge an der BTU, die von einem ähnlichen Problem bedroht sein könnten?
Das ist mir heute nicht bekannt. Wie gesagt, es handelt sich um ein ganz besonderes Angebot, weil es um Weiterbildung geht und da natürlich die Nachfrage das Angebot bestimmt. Dafür muss es dann zusätzlich eine Kostendeckung geben, die über Gebühren erarbeitet wird.
Vielen Dank. - Die Frage 1066 (Überarbeitung der Branden- burgischen Baggergutrichtlinie) wird von der Abgeordneten Schier gestellt.
Der Verband der Spreewaldfischer sowie einzelne Fischereigenossenschaften im Spreewald weisen seit Längerem darauf hin, dass bestimmte Fließe der I. und II. Ordnung im Spreewald zunehmend verschlammen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Fischbestände und damit auf die wirtschaftliche Situation der Fischereibetriebe. Die Brandenburgische Baggergutrichtlinie regelt die Verwertung und Beseitigung dieser Schlämme aus der Nassbaggerung.
Ich frage die Landesregierung: Ist beabsichtigt, die Brandenburgische Baggergutrichtlinie hinsichtlich der Auswahl der Schadstoffe und deren Grenzwerte zu überarbeiten?