Im Bereich des Kreuzungsbauwerks S 1/S 7 bestehen aufgrund erschwerter Abbrucharbeiten und konstruktiver Besonderheiten der neuen Brücke zeitliche Verzögerungen. Infolge eines Diebstahls von Teilen der Oberleitungsanlage muss auch die Wiederherstellung dieser Anlage in den straffen Zeitplan integriert werden. Das veranlasste zu Nachfragen.
Die DB Netz AG hat Gegensteuerungsmaßnahmen für die entstandene Terminverschiebung ergriffen - so ihre Aussage -, und so sind aus heutiger Sicht nach Aussage der DB die termingerechte Inbetriebnahme der S 1 am 5. November 2012, die geplante Aufhebung der bestehenden Eingleisigkeit auf der S 7 am 25. November 2012 sowie die Aufhebung der Totalsperrung der Fernbahnstrecke am 8. Dezember 2012 nicht gefährdet. Ich hoffe für uns alle, dass die Zusagen von der DB AG eingehalten werden.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und begrüße unsere Gäste aus Fürstenwalde. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem derzeit geltenden Abgeordnetengesetz ist die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Brandenburg, beginnend mit dem Jahr 2012, jährlich an die Einkommensentwicklung und die allgemeine Kostenpauschale an den Verbraucherpreisindex im Land Brandenburg anzupassen.
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Grundlage für die statistische Erhebung der erforderlichen Daten wurde im Rahmen einer grundlegenden Revision 2011 bundesweit umgestellt. Die
ser Umstellung Rechnung tragend, wurde von uns mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 übernommen. Infolgedessen konnten die statistischen Daten nicht im Herbst 2011, sondern erst jetzt vom Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt werden.
Auf der Grundlage des am 25.06.2012 eingegangenen Berichtes habe ich, wie es das Gesetz vorsieht, nunmehr einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Entschädigung vorgelegt. Entsprechend der Einkommensentwicklung im Land Brandenburg soll die Entschädigung demnach für das Jahr 2012 um 81,07 Euro oder 1,8 % steigen - das entspricht ungefähr dem Inflationsausgleich -, und die allgemeine Kostenpauschale für die Betreuung der Wahlkreise soll entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes um 9,19 Euro, also 1,5 %, angehoben werden.
Ich erinnere daran, dass wir in den Jahren 2010 und 2011 auf eine Anpassung der Entschädigung verzichtet hatten. Ein Ausgleich für diese beiden Jahre wurde nicht vorgenommen und soll auch nicht vorgenommen werden.
Allerdings soll nun entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung die jährliche Anpassung, wie gesetzlich vorgesehen, wieder erfolgen, bis die Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung insgesamt erfolgt. Für die neue Legislaturperiode ab dem Jahr 2014 ist ja beabsichtigt, die Vorschläge der Kommission zur Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts vorzunehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Senftleben wird dies tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Eine Drucksache, die relativ schlank daherkommt, aber in der Diskussion im Land manchmal mehr Aufsehen mit sich bringt, als es die Schlankheit auf den ersten Blick vermuten lässt.
Es ist schon gesagt worden, ich spreche für alle drei Fraktionen der Opposition. Das zeigt schon, dass es bei diesem Thema sehr große Übereinstimmung in diesem Landtag geben könnte. Es ist aber nicht immer ganz so einfach. Das war es auch in den letzten Jahren nicht, wenn man dem Vorwurf, die Abgeordneten entschieden ja alleine über ihre Entschädigungen, ausgesetzt ist. Dass das immer mit Kommentaren verbunden war, hat gezeigt, dass es nicht immer ein einfaches Thema war.
Deswegen war es richtig, zu sagen: Wir entscheiden auf Grundlage der Einkommensentwicklung von anderen Brandenburgern, die hier auch ihrer Arbeit nachgehen. Wir haben deshalb Anpassungen vorgenommen, die es auch für Arbeitnehmer und sonstige Beschäftigte im Land gegeben hat. Beispielhaft nenne ich die Beschäftigten im Baugewerbe, in der Landwirtschaft,
im Gastgewerbe, im öffentlichen Dienst usw. Diese Lohnentwicklungen haben wir zur Grundlage genommen, um im Gesetz die Frage zu beantworten, wie sich unsere Entschädigungen hier im Landtag entwickeln sollen. Dann kann es auch einmal ein gutes Jahr geben; das ist jetzt offensichtlich der Fall. Aber es gab auch schon einmal Jahre, Herr Präsident, in denen wir mit minus gerechnet haben und entsprechend die Entschädigungen der Abgeordneten gesunken sind.
Der Vorschlag ist jetzt da: 1,8 % für die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung und 1,5 % für die Kostenpauschale. Ich möchte daran erinnern, dass die Kostenpauschale natürlich in allererster Linie dazu dient, dass wir unsere Wahlkreisbüros finanzieren und unsere demokratischen Rechte und Pflichten wahrnehmen können. Damit werden alle 88 Abgeordneten dieses Landes in die Lage versetzt, in ihren Wahlkreisbüros Ansprechpartner für die Bürger zu sein, Schreiben zu beantworten und andere Dinge zu tun. Weitere Anpassungen werden zum 01.01. nächsten Jahres folgen.
Wichtig ist aber auch: Wir hatten zwei Jahre keine Anpassungen. Die Begründung dafür war, dass die Geschäftsführer sich die Zeit nicht genommen bzw. bewusst mit Beratungen verbracht und an einem neuen Abgeordnetengesetz gearbeitet haben. Bei der Vorstellung ist sehr gut kommentiert worden, dass wir mehr Transparenz in den Bereich der Abgeordnetenentschädigung und der Altersvorsorge bringen wollen sowie uns bei der steuerlichen Behandlung und der Gerechtigkeit bei den Fahrtkosten auf neue Wege begeben wollen. Das hat meiner Meinung nach in der öffentlichen Reaktion zu einer großen Übereinstimmung geführt.
Ich schlage vor, dass wir heute in 1. Lesung und morgen abschließend dem Gesetzentwurf zustimmen und damit die Sache bis Ende des Jahres 2012 regeln. Wir werden uns mit Sicherheit auch noch in diesem Jahr abschließend mit dem neuen Abgeordnetengesetz hier im Landtag befassen, dieses soll dann ab dem Jahr 2014 gelten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Für die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE wird der Abgeordnete Bischoff die Aussprache fortsetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Die Öffentlichkeit der Diskussion über das Einkommen der Abgeordneten eines Landesparlamentes - übrigens auch des Bundesparlaments ist zu Recht in der Verfassung unseres Landes Brandenburg eindeutig geregelt: Wir haben in offener, freier Aussprache über unsere eigene Entschädigung zu bestimmen. Das ist eine ganz besondere Angelegenheit. Denn wie jeder weiß - auch ich bin Mitglied einer Gewerkschaft -, werden sonst Tarifvertragsparteien ins Boot geholt, oder man spricht mit seinem Arbeitgeber.
Wir verteilen nicht nur öffentliche Mittel, sondern wir verdienen auch öffentliche Mittel. Insofern ist an die Debatte über unser Einkommen ein hoher Maßstab zu legen. Die Bürgerin
nen und Bürger sind an dieser Stelle auch außerordentlich sensibel und wachsam - zu Recht, wie ich finde.
Dieses brandenburgische Landesparlament hat 15 Jahre in eigener Verantwortung - Haushaltsjahr für Haushaltsjahr, einige Jahre auch gar nicht - über die Einkommensentwicklung seiner Mitglieder bestimmt. In der letzten Legislaturperiode hat das Parlament den Versuch gestartet, in das damalige Abgeordnetengesetz für fünf Jahre befristet die Regelung aufzunehmen, dass die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Einkommensentwicklung der Brandenburgerinnen und Brandenburger zu koppeln ist. Sie alle - zumindest die, die in der letzten Legislaturperiode hier im Parlament vertreten waren - können sich gut daran gut erinnern. Diese Regelung war allseits akzeptiert. Ich meine, im ersten Jahr ging es sogar leicht zurück, aber dann ging es bergauf; mein Kollege hat es gerade ausgeführt. Diese Regelung hat sich bewährt. Sie ist vom Bund der Steuerzahler und von den Bürgerinnen und Bürgern - jedenfalls von denen, mit denen ich in meinem Wahlkreis spreche - anerkannt. Ich denke, es ist auch die fairste, ehrlichste und logischste Vereinbarung, die man treffen kann.
Mit der Inkraftsetzung der Formel, die wir bereits im Frühling hier im Parlament diskuiert haben, wird jetzt die Tabelle vorgelegt. Meine Kollegen haben es bereits gesagt: Es sind 1,8 %. Diese sind für das Jahr 2012 zu vollziehen.
Abschließend möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen, die bitte nicht falsch verstanden werden möchte: Dieses Parlament im Land Brandenburg hatte aufgrund der akuten Haushaltslage in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 keinerlei Anpassungen der Abgeordnetenbezüge beschlossen. Wir stehen dazu. Mit Inkraftsetzen der Formel gehen wir jetzt wieder einen Weg, um uns der normalen Entwicklung der Einkommenssituation der Brandenburgerinnen und Brandenburger in guten wie in schlechten Zeiten anzupassen. Dies erfolgt allerdings zwei Jahre rückwirkend. Insofern ergibt sich jetzt der Wert von 1,8 %.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und die offene und faire Debatte, auch der Öffentlichkeit gegenüber.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Die Landesregierung hat Verzicht angekündigt. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung. Es liegt der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/5835 vor, eingebracht durch den Präsidenten des Landtages. Es geht um das 13. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen.
- Ich nehme es zurück. Wir kommen zur 1. Lesung. Es gibt keine Überweisung. Herr Bischoff, irritieren Sie mich hier nicht.
Ich bringe noch einmal den Gesetzentwurf zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in 1. Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Zwei Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung mehrheitlich angenommen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Dr. Münch hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Brandenburger Sportlerinnen und Sportler haben bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London herausragende Erfolge erzielt: Gold für Sebastian Brendel, Franziska Weber, Kurt Kuschela und Peter Kretschmer im Kanurennsport, Silber für Katrin Wagner-Augustin und Franziska Weber im Kanurennsport, Silber und Bronze für Maximilian Levy im Radsport.
Ich denke, das ist wirklich einen Applaus wert. Denn im Grunde ist es ja doch so, dass im eigenen Land häufig gar nicht geschätzt wird, wie es geschätzt werden sollte, wenn hier eine großartige Erfolgsbilanz eingefahren wird. Denn die Brandenburger Athletinnen und Athleten haben entscheidend dazu beigetragen, die deutsche Medaillenbilanz zu verbessern. Brandenburg ist damit das zweiterfolgreichste Bundesland der Olympischen Sommerspiele 2012.
Ich denke, es ist auch in Ihrem Sinn, dass wir den brandenburgischen Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmern und natürlich auch den Trainerinnen und Trainern an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich gratulieren und ihnen auch sagen: Wir sind wirklich stolz auf euch!