Protocol of the Session on August 29, 2012

(Bischoff [SPD]: Bis 14 Uhr!)

Es gibt die Empfehlung, die Mittagspause um 14 Uhr zu beenden.

(Beifall)

Wir haben heute eine sehr lange Tagesordnung, und der Feuerwehrverband wartet. Letztes Wort also: Bis 14 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.02 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 14.01 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir sind im Preußenjahr - ich darf Sie deshalb an Pünktlichkeit erinnern. Es ist 13 Uhr, und wir setzen fort.

(Bretz [CDU]: Es ist 14 Uhr!)

- 14 Uhr, Entschuldigung!

(Bretz [CDU]: So viel zum Preußenjahr!)

- Preußen war ein bisschen hinter der Zeit zurück, nicht wahr? Schade. Aber die Preußen hatten ja keine Sommerzeit, dann hätte es wieder gestimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde

Dazu liegt Ihnen die Dringliche Anfrage 64 (Rentenanglei- chung Ost - West) in Drucksache 5/5876 - Neudruck - vor. Das Wort erhält die Abgeordnete Wöllert.

20 Jahre nach Überleitung der Ostrenten besteht für Ostdeutsche noch immer ein Rückstand bei den Renten, das heißt bei dem für das Rentenniveau maßgeblichen Rentenwert von ca. 11 %. Die Koalition von CDU/CSU und FDP hatte 2009 zuge

sagt, in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Nach Äußerungen von Ende letzter Woche wird die Bundesregierung diese Zusage nicht erfüllen. Das würde bedeuten, dass die Rentenungleichheit für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg noch mehrere Jahre fortbestünde und für eine ganze Generation die Rentenangleichung Ost - West ausbliebe.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Inwieweit ist die Landesregierung in Initiativen oder Überlegungen zur Angleichung des Rentenwertes Ost an West einbezogen worden?

Herr Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin, um es kurz zu machen: Gar nicht. - Ich mache trotzdem einige Ausführungen. Ich denke, dass die Vereinbarung im schwarzgelben Koalitionsvertrag von Berlin darauf zurückzuführen ist, dass die Ost-Ministerpräsidenten 2008 eine große Initiative zur Angleichung der Rentensysteme Ost und West gestartet haben. Das hat damals in dieser Republik eine Diskussion ausgelöst, die - wie ich finde - durchaus gerechtfertigt war, denn natürlich ist es kein ganz einfacher Prozess, die Rentensysteme Ost und West anzugleichen.

Die Vereinbarung aus dem Einigungsvertrag hieß, dass die Rentenentwicklung der Lohnentwicklung folgt. Zwischenzeitlich musste man anerkennen bzw. zur Kenntnis nehmen, dass die Anpassung der Lohnentwicklung stagniert und daraufhin auch die Rentenangleichung so nicht kommt.

Insofern war es folgerichtig, dass die Ministerpräsidenten gesagt haben: Wir wollen aber, dass die Generation, die hier mit aufgebaut hat, die Generation, die jetzt Renten bezieht, doch schneller eine Angleichung erfährt, als das mit der bisherigen Vereinbarung vonstattengehen sollte.

Dass das breit diskutiert werden muss, ist klar, weil man es natürlich kaum vermitteln könnte, dass dann zum Beispiel die Rentner im Westen herabgestuft würden. Man könnte auch kaum vermitteln, dass die Renten, die - mit ihrer Ost-Arbeitszeit - höher bewertet wurden, wieder heruntergewertet werden usw., sondern es geht ja darum, dass man einige der Ungerechtigkeiten ausgleicht.

Das, wie gesagt, sollte breit diskutiert werden. Damals war das der Aufschlag der Ministerpräsidenten. Das fand, wie gesagt, seinen Niederschlag in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung. Da ist dann aber in der Tat ein Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet, denn wir haben seitdem nichts mehr davon gehört. Es gab etliche Anfragen im Bundestag durch die unterschiedlichsten Parteien, und es gab viele Ost-Ministerpräsidentenkonferenzen, in denen das Thema immer wieder angemahnt wurde. Ich kann mich an keine Arbeits- und Sozialministerkonferenz der letzten Jahre erinnern, auf der das nicht ein Thema gewesen wäre. Es wird auch in diesem Jahr wieder ein Thema sein. Wir werden also auch dort wieder nachfragen.

Es gab die verschiedensten Anfragen an das BMAS. Immer wieder hörte man von dort: Das ist eine schwierige Rechtsma

terie. Wir wissen nicht so richtig, wie wir das Problem lösen sollen. Das erfordert Zeit. - Das höre ich seit mindestens vier Jahren. Ich weiß nicht genau, wie lange wir uns das noch werden anhören müssen. Auf jeden Fall aber glaube ich, ist es wichtig, dass man jetzt langsam mal Zahlen und Fakten liefert, um dann auf dieser Basis auch zu entscheiden.

Ich habe mit Freude vernommen, dass Frau von der Leyen im vergangenen Jahr zum Rentendialog eingeladen hat. Allerdings war es nicht so, dass am Rentendialog zum Beispiel die Länder beteiligt gewesen wären. Es war leider auch nicht so, dass die Anpassung der Rentensysteme Ost und West Thema im Rentendialog gewesen wäre. Diejenigen, die beim Rentendialog dabei waren - zum Beispiel die Gewerkschaften -, haben mir gesagt, dass das, was sie dort vorgeschlagen haben, überhaupt nicht widergespiegelt wurde. Sie fanden sich da also auch nicht wieder.

Um eine lange Rede kurz zu machen: Wir wurden nicht beteiligt. Immer wieder haben wir es eingefordert. Wir als ostdeutsche Länder würden gerne beteiligt werden. Da fühlen wir uns schon ein bisschen im Stich gelassen. Ich finde das auch, gerade weil es ein Versprechen an die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner war, sehr unsauber. Denn es wurden viele Hoffnungen geweckt. Somit wurden auch viele Menschen enttäuscht; denn das, was es da an Versprechungen gab, wurde das kann man nach der jüngsten Anfrage von Dagmar Enkelmann im Deutschen Bundestag sagen - offenbar gebrochen.

Vielen Dank. Frau Wöllert hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, erst einmal Dankeschön. Weil Sie gerade vom Rentendialog sprachen, lautet jetzt meine Frage: Sind auch die Sozialminister in die aktuelle, gegenwärtig laufende Diskussion einbezogen? Dabei geht es um die Senkung des Rentenbeitrages.

Das sind wir nicht. Diese Entscheidung zu fällen, obliegt dem Bundeskabinett. Ich glaube, die haben heute auch entschieden; aber ich habe noch keine Tickermeldung gesehen. Eine Senkung des Rentenbeitrages halte ich - wenn ich das kurz anmerken darf - für falsch. Wir in Deutschland sind froh, wenn wir einige Tage Rentenzahlungen auf der hohen Kante haben. Wir waren - daran kann ich mich gut erinnern - einmal mit ein paar Kollegen in Finnland. Dort hat man aufgrund der demografischen Probleme eine Rücklage von sechs Jahren. Das ist auch das, was ich als angemessen betrachten würde. Man sollte sich tatsächlich eine größere Rücklage anschaffen, damit man nicht andauernd mit den Beiträgen rauf und runter jonglieren muss.

Ich sehe aber, dass es da noch eine Nachfrage gibt.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Frau Schier, bitte.

Herr Minister, der Rentenwert West macht 27,43 Euro aus, der

Rentenwert Ost 24 Euro und ein bisschen. Dieser Faktor kommt bei den Ostrenten zum Tragen. Damit sind die Ostrenten relativ gut gestellt. Wenn sofort eine Ost-West-Angleichung käme, würden - wenn man den Faktor wegließe, das wäre dann ja die Gerechtigkeit - die Ostrenten sinken. Geben Sie mir in dem Punkt Recht, dass das im Moment eine Verschlechterung für die Ostrentner wäre?

Zweitens frage ich: Sind wir uns darüber einig, dass wir eigentlich nur dann eine richtige Ost-West-Angleichung haben, wenn das Lohngefüge in Ost und West gleich ist?

Das ist absolut klar. Ich habe das vorhin auch so gesagt. Auch sehe ich nicht, dass das einfach wäre. Ich wäre, glaube ich, auch vorsichtig gewesen, das so in den Koalitionsvertrag zu schreiben, ohne die Zahlen bzw. die Berechnung zu haben. Es steht aber nun mal drin. Das hat, wie gesagt, zu Enttäuschungen geführt. - Danke.

Vielen Dank. - Inzwischen darf ich neue Gäste begrüßen, nämlich Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium in Wandlitz. Ihr kommt mitten in die Fragestunde. Das ist der spannendste und vielfältigste Tagesordnungspunkt. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg.

(Beifall)

Wir kommen zu den Fragen 1020 und 1021; beide befassen sich mit der Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt.

Als Erster stellt der Abgeordnete Baer die Frage 1020 (Zentra- le Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhütten- stadt).

Am 16. August 2012 besuchte der Ausschuss für Inneres des Landtages Brandenburg die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Bei diesem Besuch wurde allgemein festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf unter anderem in Bezug auf die Unterbringungsbedingungen der Flüchtlinge gibt.

Ich frage darum die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Situation der Flüchtlinge kurzfristig zu verbessern?

Wir schließen daran gleich die Frage 1021 (Weitere Sanierung der ZABH) an. Das Wort hat die Abgeordnete Fortunato.

Der Ausschuss für Inneres besuchte am 16.08.2012 die Zentrale Asylbewerberaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Dabei wurde ein erheblicher Modernisierungsbedarf deutlich, der sich offensichtlich über mehrere Jahre angestaut hat. Derzeit läuft die Sanierung des Hauses 5, des sogenannten Männerhauses, die im Jahr 2014 abge

schlossen werden soll. Daneben wurde weiterer Sanierungsbedarf für das erst in den neunziger Jahren errichtete Familienhaus deutlich.

Ich frage die Landesregierung: Wie soll die weitere Sanierung der ZABH erfolgen?

Der Innenminister wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fortunato, sehr geehrter Herr Baer, die beiden Anfragen beziehen sich auf die räumlichen und sonstigen Lebensbedingungen in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt, von denen sich der Innenausschuss - wie es auch von den Fragestellern zitiert worden ist - am 16. August dieses Jahres ein Bild machen konnte. Ich beantworte Ihre Fragen nach der weiteren Sanierung und nach den Möglichkeiten einer kurzfristigen Verbesserung der Situation der Flüchtlinge deshalb zusammen.

Zunächst zum Stand der Sanierungsarbeiten: Mit den bisher durchgeführten Teilsanierungsmaßnahmen am Haus 5, dem sogenannten Männerhaus, wurden vor allem die Rettungswege gesichert und der bauliche Brandschutz verbessert. Zum Haushaltsplanentwurf 2013/14, der heute in diesem Hohen Haus schon diskutiert worden ist, wurde ein erster Bauabschnitt angemeldet, sodass die Modernisierung des Männerhauses im Jahr 2013 fortgesetzt werden könnte, wenn der Landtag diesem Haushaltsentwurf so zustimmt. Das soll im Jahr 2014 abgeschlossen werden.

Parallel dazu wird die begonnene Standortplanung zur Optimierung der Liegenschafts- und Gebäudenutzung und zur Ermittlung weiteren Modernisierungsbedarfs fortgeführt. Damit werden die notwendigen haushaltsrechtlichen Grundlagen zur Anmeldung der Folgebauabschnitte in den kommenden Haushaltsjahren geschaffen. Vor allen Dingen geht es aber hier verehrte Abgeordnete, Sie konnten sich auch vor Ort davon überzeugen - um einen dringend notwendigen Neubau des Familienhauses und um weitere Maßnahmen. Eine erste Kostenschätzung für die Maßnahmen geht von einer Gesamtsumme von ca. 10 Millionen Euro aus.

Wir haben aber auch andere Maßnahmen in Angriff genommen, die die Situation der Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt kurzfristig verbessern sollen. Ich möchte hier einige nennen: