Protocol of the Session on December 16, 2011

(Beifall des Abgeordneten Lakenmacher [CDU])

Die automatische Kennzeichenfahndung erfasst Kennzeichen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, und im überwiegenden Fall - Sie haben vollkommen Recht, Herr Lakenmacher ist darauf eingegangen - Fahrzeuge, die von Diebstahlsdelikten betroffen sind.

Die Regelungen in Brandenburg haben sich in der Praxis bewährt, und vor diesem Hintergrund und in Bezug auf die vielen Argumente, die von hier vorn vorgetragen worden sind, lassen sich Vorstöße, die Befugnis zur Kennzeichenfahndung völlig zu streichen und § 33b auf die bloße Befugnis zur Standortermittlung und zur Verkehrsdatenabfrage zu beschneiden, nicht

aus der polizeilichen Praxis begründen. Insofern hatte Ihnen die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entfristung beider Befugnisse vorgesehen hat. Aus rein polizeifachlicher, sachlicher und Sicht des Innenministeriums sehe ich für eine erneute Befristung keine Notwendigkeit und sehe mich in dieser Auffassung durch die gründliche und positive Evaluierung der Anwendungspraxis in Brandenburg bestätigt.

(Beifall des Abgeordneten Lakenmacher [CDU])

Nun ist diese Frage in Sitzungen des Innenausschusses, unter anderem bei einer Anhörung mehrerer Sachverständiger, intensiv diskutiert worden. Im Ergebnis der umfassenden Diskussionen sind die Fraktionen der Regierungskoalition zu der Auffassung gelangt, dass die hier zur Entscheidung anstehenden Vorschriften der Polizei weiterhin zur Verfügung stehen, dabei allerdings nochmals befristet werden sollen. Insofern enthält die Beschlussvorlage der Koalitionsfraktionen nun einen Kompromiss.

Die zu diesem Thema geführten sachlichen und konstruktiven Beratungen nehme ich als Innenminister sehr ernst. Ich bin der Überzeugung, dass dieser Kompromiss die Akzeptanz der Maßnahmen weiter erhöhen kann und er allein deshalb ein vernünftiger Vorschlag ist. Entscheidend für uns ist, dass die Polizei auch nach dem 31. Dezember 2011 weiterhin auf bewährte Instrumente zurückgreifen und die polizeiliche Arbeit so weiterhin auf hoher Qualität gesichert werden kann. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie des Abgeordneten La- kenmacher [CDU])

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Wir beenden damit die Aussprache, und ich komme nunmehr zur Abstimmung.

Zunächst liegt der Änderungsantrag in Drucksache 5/4424, eingereicht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neufassung Artikel 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Neufassung Artikel 2 zur Abstimmung vor. - Wer dem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei einer deutlichen Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Beschlussempfehlung, Drucksache 5/4411, Antrag des Ausschusses für Inneres. Es geht um das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Wer der Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/4373

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 5/4373, Änderung des Brandenburgischen Wahlgesetzes, eingebracht durch die Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an den Ausschuss für Inneres.

Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 5/4348

in Verbindung damit:

Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22 Uhr bis 6 Uhr sichern

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Abgeordneten Goetz und des Abgeordneten Schulze

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft

Drucksache 5/4412

Dazu liegt Ihnen zudem der Entschließungsantrag der CDUFraktion in Drucksache 5/4488 vor. Weiterhin liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/4406 vor. Schließlich liegt Ihnen auch der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion - Drucksache 5/4453 - vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr, nämlich am 17. Dezember 2010, hat unsere Fraktion den Antrag zu einem umfassenden Nachtflugverbot am künftigen Großflughafen BER eingebracht.

Seit dem 17. Dezember 2010 sind Plenum und Ausschüsse mit der Beantwortung der Frage beschäftigt, ob wir ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den Flughafen für notwendig halten. Angesichts eines solch langen Zeitraums muss man schon

die Frage stellen: Was ist in diesen 12 Monaten eigentlich passiert, und warum sind wir in dieser Frage nur so langsam vorangekommen? -

Zunächst einmal hat sich in diesen zwölf Monaten der Protest der Fluglärmbetroffenen erheblich ausgeweitet.

Herr Abgeordneter Jungclaus, möchten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Goetz zulassen?

Ich nehme die Antwort - ohne die Frage zuzulassen - vorweg: Der Antrag kam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Abgeordneten Goetz und dem Abgeordneten Schulz. Ich bitte vielmals um Verzeihung.

(Heiterkeit)

Immer mehr Menschen in Berlin und Brandenburg machen sich angesichts des zu erwartenden Lärmteppichs berechtigte Sorgen über ihre Gesundheit und die ihrer Kinder. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass hier nicht von Anfang an mit offenen Karten gespielt wurde. Mit der Volksinitiative für ein umfassendes Nachtflugverbot hat dieser Bürgerprotest seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht.

In diesen zwölf Monaten haben wir uns im Landtag in verschiedenen Anhörungen - die teilweise mit dem Thema Nachtflug recht wenig zu tun hatten - ein sehr differenziertes Bild von den Auswirkungen des Fluglärms auf die menschliche Gesundheit machen können.

Schon nach der umfangreichen Anhörung im April sahen wir uns durch die überwiegende Mehrheit der geladenen Experten und Expertinnen eindeutig betätigt. Besonders der Fluglärm in der Nacht steigert signifikant das Risiko, an Herz, Kreislauf und Psyche zu erkranken.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Nachtflugverbots sind dagegen marginal. Selbst der Flughafenchef räumte ein, dass ein Flughafen in den Nachtstunden defizitär arbeitet. In diesen zwölf Monaten haben Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, eine Verzögerungstaktik verfolgt.

Sie warteten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab, um der eigentlich notwendigen politischen Entscheidung zu entgehen. Das Urteil kennen wir nun. Es besagt aber, entgegen Ihrer Interpretation, nicht viel mehr, als dass der Planergänzungsbeschluss mit seinen Regelungen für die sogenannten Nachtrandzeiten innerhalb des Ermessensspielraums liegt. Eine Regierung, der angeblich Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit geht, sollte den Ermessensspielraum beim Thema Lärm aber nicht nach oben, sondern nach unten, und zwar zugunsten des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, ausschöpfen.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie des Abgeordneten Goetz [FDP])

Vor dieser politischen Entscheidung drücken Sie sich bisher. Stattdessen sind Sie nun zu der Überzeugung gelangt, dass Sie

„das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen wollen“. Zunächst einmal kann man sich darüber natürlich freuen. Ich begrüße Ihre darin formulierte Absicht, eine Doppelbelastung von Gemeinden durch An- und Abflüge zu vermeiden. Auf einer Linie befinden wir uns auch bei der Forderung nach einem abhängigen Betrieb von Lande- und Startbahnen.

Besonders freue ich mich über Ihr Vorhaben, Initiativen auf Bundesebene zu unterstützen, die sich für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Sie müssen aber schon mein Befremden darüber verstehen, dass Sie lediglich vorhandene Initiativen unterstützen wollen. Warum wollen Sie nicht selbst die Initiative ergreifen?

(Beifall GRÜNE/B90)

Um diese vage Formulierung in Ihrem Antrag auf den Punkt zu bringen, hat unsere Fraktion einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Wir möchten, dass die Landesregierung, wenn sie auf Bundesebene eine einheitliche Regelung zum Nachtflugverbot fordert, sich auch hierfür engagiert. Da braucht man nicht auf andere Bundesländer zu warten, sondern kann gemeinsam mit ihnen Bewegung in die Sache bringen. Schreiben Sie nicht nur Anträge, sondern handeln Sie!

(Beifall GRÜNE/B90 sowie des Abgeordneten Goetz [FDP])

Zeigen Sie uns, dass die Forderung in Ihrem Antrag nicht nur ein fauler Kompromiss zwischen zwei Partnern ist, bei dem der eine nicht wollte und der andere nicht konnte.

Mir fehlt in Ihrem Antrag aber auch ein Bekenntnis dazu, dass der passive Lärmschutz nicht nur den minimalen Anforderungen entsprechen sollte; denn wer das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm ernst nimmt, sollte an dieser Stelle nicht sparen. Dass hier geknausert wird, haben nicht zuletzt der Vor-Ort-Termin des Ausschusses sowie die Anhörung im September gezeigt. Ihm wurde bescheinigt, das hier „zum Teil unsinnige und sogar gefährliche technische Lösungen zur vermeintlichen Verbesserung des Schallschutzes durchgeführt werden“. Die vorgesehenen Lüfter beispielsweise widersprechen als reine Zuluftanlagen der Energieeinsparverordnung so ein Mitarbeiter Ihres Hauses.

Dabei sind passiver Lärmschutz und das bislang leider unzureichend ausgestaltete Gesundheitsmonitoring wichtige Begleitmaßnahmen zur Errichtung dieses Großflughafens. Das Entscheidende aber, meine Damen und Herren, ist und bleibt, das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ernstzunehmen. Es bleibt ein Lippenbekenntnis, solange Sie sich nicht zu dem eigentlichen und aktiven Lärmschutz bekennen. Dieser kann nur durch ein umfassendes Nachtflugverbot wirksam umgesetzt werden.