Meine Staatssekretärin, die von der Opposition entsprechend bemüht worden ist, hat gerade eine Reise zu allen drei Verwaltungsgerichten des Landes unternommen. Die Präsidenten haben gesagt, dass sie davon ausgehen, dass das Problem in ein oder zwei Jahren gelöst sein wird. Dann werden wir in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vernünftige Verfahrenslaufzeiten haben und dem Grundsatz der Gewaltenteilung und Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gerecht werden.
Nächster Punkt: Sozialgerichtsbarkeit. Lassen Sie mal bitte die Kirche im Dorf. Wir haben die Sozialgerichtsbarkeit mit 27 Richterstellen und im Mittelbau gestärkt. Trotzdem haben sich die Verfahrenslaufzeiten nicht verändert, sie sind aber nicht angestiegen, was Sie erzählt haben; wir liegen jetzt bei 15,1, vor einem Jahr waren es 15,3 Monate gewesen, das pendelt etwas, es ist aber etwa der gleiche Stand.
Der gleiche Stand ist deswegen zu verzeichnen, weil die Eingangszahlen sich immens gesteigert haben, was nicht vorhersehbar war, was daran hängt, dass einerseits - Herr Kuhnert hat es gesagt - die Bundesgesetzgebung einfach zu schlampig ist,
dass die Bundesregierung es versäumt hat, nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu Hartz IV das Gesetz wirk
lich zu korrigieren und auch die handwerklichen Fehler auszumerzen. Dann haben wir Probleme beim Personal in den Agenturen, und dann haben wir Rechtsanwälte, die das zu einem Arbeitsbeschaffungs- und Profitmaximierungsprogramm umfunktioniert haben - die Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter und der Arbeitsagenturen.
Darin liegt die Ursache. Und wir werden uns dem innerhalb des Haushaltes, den wir hier kurz skizziert haben, stellen: Wir werden im Januar drei neue Richter an die Sozialgerichtsbarkeit abordnen, um dieser Tendenz gegenzusteuern.
Sie haben natürlich auch berechtigt darauf hingewiesen - das ist auch ein Problem, da sollte man überhaupt nicht drumherum reden -, dass wir mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und dem darauf fußenden Gesetz zur Schadenersatzleistung bei überlangen Verfahrenslaufzeiten sicherlich in eine problematische Situation geraten können. Wir wissen noch nicht, wann die Verfahrenslaufzeiten von den Gerichten als schadenersatzpflichtig eingeschätzt werden, aber - im nächsten Jahr werden dazu Schätzungen möglich sein - wenn es ein größerer Betrag ist, muss man natürlich schauen, wo man strukturelle Veränderungen herbeiführt. Wir können nicht Schadenersatzleistungen bringen und sozusagen dem Anspruch des Bürgers auf ein faires und zügiges Verfahren nicht gerecht werden oder diesen konterkarieren. Wir müssten dann bei der Personalausstattung natürlich nachsteuern. Aber da sind sinnvolle und intelligente Lösungen gefragt und nicht solche Holzhammerargumente, wie Sie, Herr Eichelbaum, sie hier vorgetragen haben.
Um dem Prinzip der Gewaltenteilung und dem Zugang des Bürgers zum Recht gerecht zu werden, muss man - dazu hat sich die Koalition entschieden - in der Fläche entsprechend aufgestellt sein. Das heißt, wir halten alle Standorte an den Amtsgerichten, ob als Nebenstellen oder als vollumfängliche Amtsgerichte.
Herr Wichmann, ich bin von Ihnen im Rechtsausschuss immer sehr angetan, mit Ihnen kann man wirklich sachlich diskutieren, wie letztens zum Justizvollzugskonzept, aber dass Sie sich in Schwedt hinstellen und sagen: Die Neuordnung der Gerichtsbezirke entspringt nur der Eitelkeit des Justizministers
dazu wollte ich Ihnen nur sagen - ich fühle mich gar nicht großartig beleidigt -: Wenn es 2005 nach Ihrer Ministerin, Frau Blechinger, gegangen wäre, hätten Sie überhaupt keine Gelegenheit gehabt, das Amtsgericht in Schwedt zu besuchen, dann wäre es nämlich schon dem Amtsgericht Prenzlau zugeschlagen worden.
Jetzt noch einige Bemerkungen zum Strafvollzug, er war jetzt auch ein beliebtes Feld gewesen. Ich will nichts zu Heidering sagen. Dazu habe ich das letzte Mal im Inforadio...
Dazu habe ich das letzte Mal im Inforadio gesprochen. Aber Heidering ist keine Erblast Brandenburgs, Frau von Halem. Es ist eine Erblast Berlins, und damit muss Berlin klarkommen, sowohl was den Finanzsenator, als auch den Steuerzahler, als auch die Bevölkerung von Berlin angeht. Wir bleiben verlässlich. Deswegen denke ich auch, dass der Staatsvertrag dieses Parlament durchlaufen wird.
Ich werde auch nicht dazu sprechen, dass Amtsvorgänger die Vollzugslandschaft im Land überdimensioniert geplant haben. Dabei gehe ich nicht einmal darauf ein, dass wir zu viele Haftplätze geschaffen haben, obwohl die Tendenz eine andere war. Da gehe ich nicht einmal darauf ein, dass wir noch die Sanierung der JVA Brandenburg (Havel) geplant haben, als angesichts der Strafgefangenenzahlen eigentlich klar war, wohin die Reise geht. Und da thematisiere ich auch nicht, dass wir ziemlich unkonzeptionell aufgestellt sind: Wir haben übermäßig viele Haftplätze im Süden und haben zu wenig Haftplätze im Norden und im Osten, und das geht jetzt zulasten von Frankfurt (Oder). Das ist ein Problem. Es gibt da keinen Königsweg. Das hätten sich aber mal diejenigen überlegen sollen, die dafür zuständig waren, eine vernünftige, ausgewogene Vollzugslandschaft in Brandenburg zu planen.
und Frau Blechinger hat an der Modernisierung der JVA Brandenburg (Havel) festgehalten, obwohl die Strafgefangenenzahlen zurückgegangen sind, und hat dort ein Volumen von 120 Millionen Euro geplant.
Wir werden im nächsten Jahr ein Landesstrafvollzugsgesetz verabschieden. Die wesentlichen Botschaften sind schon in dem Musterentwurf der zehn Länder, der im August dieses Jahres veröffentlicht wurde, festgehalten.
Ich will hier fünf Botschaften kurz umreißen. Punkt 1: Es wird in diesem Gesetz festgeschrieben sein, dass von Anfang an, von Haftbeginn an, die Wiedereingliederung das tragende Moment ist und damit dem Resozialisierungsgedanken von Artikel 54 unserer Landesverfassung Rechnung getragen wird. Wir werden den offenen Vollzug stärken, aber nicht dadurch, indem wir die Leute nur einfach in den offenen Vollzug schicken, sondern wir werden den offenen Vollzug als gleichrangig zum geschlossenen Vollzug ausgestalten, und wir tragen dem Rechnung, was die Wissenschaft sagt. Die Wissenschaft sagt, dass diejenigen Strafgefangenen, die einmal einen offenen Vollzug durchlaufen haben, weniger rückfallgefährdet sind als diejenigen, die immer im geschlossenen Vollzug saßen. Dem werden wir Rechnung tragen. Dafür brauchen wir aber - damit es nicht eine leere Tatsache ist - Personal. Wir brauchen Personal, das dann auch im offenen Vollzug behandlerische Angebote macht.
Wir werden die Haftplatzkapazitäten runterfahren, um Personal für die Aufgaben, die wir uns vorgenommen haben, zu gewinnen. Deswegen werden diese Aufgaben nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sie werden Realität sein - genauso wie das Vorhaben, dass wir bis zu 40 % Wohngruppenvollzug im geschlossenen Vollzug organisieren wollen, damit soziales Lernen Raum greift. Und wir werden das Übergangsmanagement entsprechend ausgestalten. Wir werden dafür die Arbeitsergebnisse, Frau von Halem, der von mir eingesetzten Arbeitsgruppe „Resozialisierung“ nutzen, die haben wir in diesem Monat auf drei Regionalkonferenzen mit den Justizpraktikern, den Vertretern der Freien Straffälligenhilfe, den Vertretern der ambulanten und der stationären sozialen Dienste diskutiert. Das wird dann im nächsten Jahr in einer entsprechenden Gesetzesform entweder in dem Strafvollzugsgesetz oder in einem Extragesetz seinen Niederschlag finden, und dann werden wir es umsetzen. Das geht eben Schritt für Schritt und nicht sozusagen hau ruck. Wir sind noch nicht einmal in der Mitte der Legislatur angekommen.
Meine Damen und Herren! Der große skandinavische Rechtssoziologe Thomas Mathiesen hat in einer berühmten Rede vor einer UN-Versammlung in Mailand 1986 formuliert, dass das Strafvollzugswesen eines Landes ein Symbol dafür ist, wie ein Land über Menschen denkt.
Da werden wir einen Paradigmenwechsel im Land Brandenburg vollziehen. Das betrifft im Übrigen auch die Sicherungsverwahrung, die angesprochen worden ist. Mann, wir verhandeln im Nordverbund! Am 29.12. treffen sich die Abteilungsleiter des Nordverbundes und werden dazu weiter diskutieren. Und ich kann Ihnen sagen: Die Entscheidung ist gefallen, wir werden in Brandenburg eine Sicherungsverwahrungsvollzugsanstalt für 20 bis 25 Personen errichten,
von Mathiesen gerecht werden wollen. Der Haushalt bietet uns genug Spielraum, um das umzusetzen. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Herr Minister, wir haben zwei Kurzinterventionen. Sie können während des Vortrages überlegen, ob Sie darauf reagieren wollen. Ich frage dann noch einmal. - Frau Blechinger als Erste bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts gegen Emotionen am Rednerpult, ich habe aber etwas dagegen, wenn Unwahrheiten verbreitet werden.
In dem Konzept zur Neustrukturierung der Amtsgerichte, das ich dem Kabinett auf Verlangen des damaligen Finanzministers, Herrn Speer, vorgelegt habe, war keine Schließung des Amtsgerichts Schwedt vorgesehen. Ich denke, der eine oder andere Abgeordnete hier kann sich daran auch noch erinnern.