Meine Damen und Herren, ich beende die Aussprache. Die Unterrichtung in der Drucksache 5/3652 - Personalbedarfsplanung bis 2015 - haben Sie zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/3650 einschließlich Korrekturblatt - Haushaltsgesetz 2012 - an den
Ausschuss für Haushalt und Finanzen federführend und an alle Fachausschüsse. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/3814 - Haushaltsbegleitgesetz 2012 - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und an alle Fachausschüsse. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung in der Drucksache 5/3651, einschließlich Korrekturblatt - Finanzplan 2011 bis 2015 -, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und an alle Fachausschüsse. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Vielleicht könnten die Kollegen Fraktionsvorsitzenden dafür sorgen, dass beide Schriftführer anwesend sind.
Der Präsident hat darum gebeten, dass wir zu Tagesordnungspunkt 1 zurückkehren. Bei der zweiten Abstimmung hat es eine Panne gegeben. Es geht darum, dass das Präsidium den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3814 Haushaltsbegleitgesetz für den Haushalt 2012, über das wir debattiert haben - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen federführend, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Ausschuss für Inneres überweisen möchte und nicht noch einmal an alle Ausschüsse. Wir haben also jetzt bezüglich des ersten Tagesordnungspunktes eine Korrekturabstimmung vorzunehmen.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend -, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung beschlossen.
Es liegt uns zunächst die Dringliche Anfrage 46 (Neue Planungen der Deutschen Flugsicherung für tiefe Anflugrou- ten) des Abgeordneten Görke vor. - Das Wort erhält der Fragesteller. Herr Abgeordneter Görke, bitte. - Stopp, Herr Görke.
Gemäß Anlage 2 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtags werden die mündlichen Anfragen, die zum selben Fragenkreis der Dringlichen Anfrage zählen, vorgezogen. Da war der Abgeordnete Jungclaus schneller, und demzufolge ist er zuerst an der Reihe, die ähnlich lautende Frage zu stellen. Bitte, Herr Abgeordneter Jungclaus.
Anfang Juli 2011 wurden durch die Fluglärmkommission neue Abflugrouten für den BER bekanntgegeben. Hierdurch ergeben sich neue Betroffenheiten von Gemeinden, die bisher vom Fluglärm verschont werden sollten. Viele Gemeinden klagen über eine fehlende Vertretung in der Lärmkommission. Dies gilt auch für von Anflugrouten betroffene Gemeinden. Beispiele sind die Havelseengemeinden Neuenhagen, Nuthetal oder Michendorf.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie wird das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gewährleisten, dass alle von Fluglärm betroffenen Gemeinden bei der Festlegung der Abflugrouten, aber auch der Anflugrouten zum BER beteiligt werden?
Der Kollege Jungclaus hat schon den Mai 2011 genannt. Ich möchte den 26. August 2011 aufrufen. Da wurde bekannt, dass die Deutsche Flugsicherung neue Anflugrouten zum Flughafen BER plant, die eine Vergrößerung des kontrollierten Luftraums für den künftigen Flughafen in Schönefeld beinhalten. Landende Maschinen würden demnach über deutlich längere Strecken tiefer fliegen als bekannt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass selbst in einer Entfernung von 70 km vom Flughafen im Raum Bad Belzig Jets auf 1 250 m sinken könnten. Beratungen in der Fluglärmkommission hat es dazu nicht gegeben, Proteste und Vertrauensverlust bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sind die Folge.
Deshalb fragen wir die Landesregierung: Wie bewertet sie diese neue Situation in Bezug auf die kurzfristig von der Deutschen Flugsicherung vorgelegten neuen Positionen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin außerordentlich dankbar, dass diese beiden Fragen gestellt werden, und möchte noch einmal grundsätzlich dazu Stellung nehmen. Die Festlegung von Flugrouten liegt nicht in der Hand der Landesregierung. Die Flugrouten werden per Rechtsverordnung durch das Bundesamt für Flugsicherung, also in Verantwortung der Bundesregierung festgelegt. In diesem Verfahren ist keine förmliche Beteiligung einzelner Gemein
den vorgesehen. In § 32 b des Luftverkehrsgesetzes ist die Einbindung der örtlichen Fluglärmkommission vorgeschrieben. In der Fluglärmkommission sollen die Interessen der örtlich Betroffenen gebündelt und berücksichtigt werden. Im Luftverkehrsgesetz heißt es in § 32 b Abs. 4 Satz 3 wörtlich:
Entscheidend ist, dass alle Belange, die zur Optimierung des Luftverkehrs erforderlich sind, in der Kommission angesprochen und beraten werden. Dies war und ist gewährleistet, denn ich habe bereits vor Monaten die Entscheidung getroffen, dass erstens Gemeinden aufgenommen werden, in denen aufgrund der möglichen geringen Abflughöhen von unter 2 000 m bzw. wegen der Lage im Umkreis von 25 km um den Flughafen hohe Dauerschallpegel auftreten können - ich betone: können.
Die bei Anflügen auftretenden Lärmbelastungen sind den bei Abflügen auftretenden nicht vergleichbar - deshalb diese Entscheidung. Wenn sich Flugroutenvorschläge der DFS ändern und dadurch zusätzliche Gemeinden unter die genannten Kriterien fallen, werden diese von mir zusätzlich in die Fluglärmkommission berufen. Das ist in der Vergangenheit mehrfach passiert und ist auch notwendig, wenn neue Situationen eintreten.
Ich habe entschieden, dass die Gemeinde Neuenhagen in die Fluglärmkommission berufen wird. Die übrigen Gemeinden, die demgegenüber geringere, gleichwohl deutlich wahrnehmbare Lärmbelastungen zu erwarten haben, werden durch die Landkreise entsprechend vertreten. Auch hier habe ich aus Gründen der Gleichbehandlung entschieden, dass der Landkreis Märkisch-Oderland in die Kommission aufgenommen wird. Das ist mit Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, DahmeSpreewald und Oder-Spree vergleichbar.
Dass dieser Weg gut funktioniert, belegt gerade das Beispiel der Schwielowsee-Gemeinden. Mehrere Anträge, die eine Entlastung dieser Region bewirken sollen, wurden über den Vertreter des Landkreises Potsdam-Mittelmark in die Fluglärmkomission eingebracht und dort auch so beschlossen. Das Vertreterprinzip funktioniert also.
Nicht nur die Grünen, sondern auch die CDU und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Herr Scheurle, sind in einem Boot und fordern nun plakativ die Aufnahme der Schwielowsee-Gemeinden in die Fluglärmkommission. Das können sie tun. Dennoch gelten hier die gleichen Kriterien, und diese Gemeinden werden nicht aufgenommen.
Mir ist dieses Thema zu wichtig, um daraus parteipolitisches Kapital zu schlagen. Man muss ganz klar sagen: Die Punkte, die auch Herr Görke angesprochen hat, betreffen die Deutsche Flugsicherung. Ich fordere den Bund, insbesondere den Staatssekretär Scheurle, auf - er hat die Aufsicht über die Deutsche Flugsicherung -, dafür zu sorgen, dass solche Dinge nicht an die Öffentlichkeit gehen, bevor in der Fluglärmkommission darüber beraten wurde.
Zu der Frage von Herrn Görke: Die von der Deutschen Flugsicherung vorgenommenen Überlegungen zu längeren und niedrigeren Anflughöhen in Richtung Flughafen Berlin-Brandenburg sind nach Angaben von Teilnehmern in der Fluglärmkommission so eindeutig nicht diskutiert worden. Diese Art der
Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit muss zwangsläufig zu Verunsicherung bei der Bevölkerung, aber auch bei allen Beteiligten, zu denen die Mitglieder der Fluglärmkommission gehören, führen.
Der Bund ist aufgefordert, für eine verbesserte Kommunikation mit den Bürgern und den Gemeinden zu sorgen. Herr Staatssekretär Scheurle sollte, statt über die Mitgliedschaft einzelner Gemeinden in der Fluglärmkommission öffentlich zu sinnieren, eine vernünftige, plausible Information über die Entscheidung seiner nachgeordneten Behörde gewährleisten. Das wäre angebracht.
Herr Minister, im öffentlichen Raum ist von Verantwortlichkeiten in Bezug auf Flugrouten wie auf einem Verschiebebahnhof die Rede. Einige Bundespolitiker vertreten die Meinung, dass das Land Brandenburg und damit die Landesregierung direkten Einfluss auf Flugrouten und -höhen nehmen könne. Ich frage Sie noch einmal: Haben wir diese Möglichkeit?
Ich nehme auf die Fluglärmkommission Einfluss, indem ich nach identischen Kriterien Vertreter benenne. Ich fordere jeden Kritiker auf, mir zu sagen, wo diese Kriterien nicht eingehalten worden sind. Das ist in einem Jahr noch nicht einmal passiert.
Die Fluglärmkommission unterbreitet Vorschläge. Die Deutsche Flugsicherung ist zwar nicht daran gebunden, muss sie aber prüfen. Ich fordere ausdrücklich dazu auf, dass alle Vorschläge geprüft werden. Letztlich entscheidet das zuständige Bundesamt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen nunmehr mit Frage 662 (Erdverkabelung von Hochspannungsnetzen) fort, gestellt von der Abgeordneten Muhß von der SPD-Fraktion.
Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz - kurz: NABEG wurde kürzlich geregelt, dass neue Leitungen der Spannungsebene 110 Kilovolt und darunter zukünftig in der Regel als Erdkabel ausgebaut werden. Damit wurde die auf einen Landtagsbeschluss der Koalitionsfraktionen zurückgehende Forderung Brandenburgs nach bundeseinheitlichen Regelungen für die Erdverkabelung aufgegriffen.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen wird sie nun dazu beitragen, dass die gegenwärtig geplanten rund 200 km Hochspannungsleitungen in Brandenburg als Erdkabelleitungen errichtet werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, vielen Dank für die Nachfrage. Das Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze, das sowohl das NABEG als auch die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes bezüglich der Erdverkabelung beinhaltet, ist am 5. August 2011 in Kraft getreten. Damit ist eine wesentliche Forderung des Landes Brandenburg bezüglich der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich umgesetzt worden, auch wenn die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Umlage der Mehrkosten für den EEG-bedingten Netzausbau noch nicht zufriedenstellend erfüllt ist. Zu dieser Thematik ist in das Gesetz nur eine Kann-Bestimmung aufgenommen worden. Mein Haus wird in Abstimmung mit anderen Bundesländern zur nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates nochmals einen Antrag vorlegen, der eine bundesweite Umlage zwingend vorsieht.
Wir haben vor wenigen Wochen die Netzausbaustudie für das Land Brandenburg vorgestellt. Demnach werden wir bis zu 1 500 km im 110-kV-Bereich und etwa 600 km im 380-kV-Bereich bauen müssen. Wenn eine bundesweite Umlage nicht erfolgt, bedeutet das über höhere Stromkosten einen erheblichen sozialen und wirtschaftsstrukturellen Nachteil für die Region Brandenburg. Deswegen werden wir uns dieser Thematik nochmals im Bundesrat annehmen.
Zu der Frage nach der Erdverkabelung ist unter Bezugnahme auf das Gesetz ergänzend einiges auszuführen. Bezüglich der Verkabelungspflicht enthält das Gesetz mehrere Randbedingungen. So sind die Leitungen nur dann als Erdkabel auszuführen, wenn die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen. Der Anstieg auf den Faktor 2,75 gewährleistet aber im Regelfall, dass eine Erdverkabelung möglich ist. Auch räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, dass abweichend die Zulassung als Freileitung auf Antrag des Vorhabenträgers möglich ist, wenn das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Als Übergangsregelung enthält das Gesetz die Einschränkung, dass vor dem 5. August 2011 beantragte Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren für Hochspannungsleitungen im 110-kV-Bereich nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende geführt werden.
Meine Damen und Herren! Entsprechend dem Landtagsbeschluss vom 13. April dieses Jahres haben wir dem Wirtschaftsausschuss eine Aufstellung aller sich in Planung bzw. Umsetzung befindlichen Projekte vorgelegt. Die Fraktionen sind also informiert. Wir reden zum Beispiel von Leitungen wie die von Perleberg nach Wittstock.
Zur Umsetzung der von mir soeben genannten gesetzlichen Regelung bedarf es zunächst der Prüfung der Vorhaben durch