Protocol of the Session on May 19, 2011

Ausgeprägte Nachfragespitzen in den Berufsverkehrszeiten wird man nie ganz vermeiden können. Das liegt in der Natur der Sache. Dies nur durch größere Fahrzeuge in den erwähnten Zeiten sicherstellen zu wollen geht nicht. Wir haben immer einen Wagenumlauf. Das gilt für die Bahn und auch für den Busverkehr. Die müssten eigentlich 16 Stunden im Einsatz sein. Wenn man nur für diesen Zweck zusätzliche Züge vorhält, ist das nicht finanzierbar.

Es gibt aber Gespräche. Der Verkehrsverbund und mein Ministerium sind mit der ODEG im Gespräch. Es geht darum, ob ein anderer Fahrzeugeinsatz gewährleistet werden kann. Alle ODEG-Linien werden überprüft, was den Auslastungsgrad betrifft, und es wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es geht um 20 bis 23 Minuten. Trotzdem möchte ich dieses Problem nicht kleinreden. Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine Lösung finden. Es kann jedoch sein, dass das erst zum Fahrplanwechsel im Dezember erfolgt.

Herr Maresch hat weitere Fragen.

Herr Minister, ich war am 10. Mai zu einer Veranstaltung des Vereins „Unbehindert leben“ in Forst. Dieser Verein hat sich das Ziel gestellt, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen. Dort haben mich einige Bürger im Rollstuhl darauf hingewiesen - deswegen bin ich für diese Frage dankbar -, dass sie definitiv nicht mehr mit dem Zug mit diesen alten Wagen von Forst nach Cottbus fahren können. Es ist diesen Menschen nicht möglich, mit dem öffentlichen Nahverkehr von Forst nach Cottbus zu fahren. Wie könnten wir dieses Problem lösen?

Ich habe angedeutet und eigentlich bereits beantwortet, dass der Fahrzeugeinsatz geprüft wird. Ihre Frage betrifft somit einen Teil der entsprechenden Prüfung. Ich will zudem ganz deutlich machen: Mein Ministerium ist immer gewillt - ich bin immer bemüht, dies sicherzustellen -, etwas für Menschen mit Behinderung zu tun. Denn Menschen mit Behinderungen sind auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen.

Das versuchen wir beispielsweise auch bei der schwierigen Situation in Bezug auf die Vollsperrung zwischen Wannsee und

Charlottenburg. Auch da wurde geprüft, welche Möglichkeiten es für Menschen mit Behinderung gibt. Das ist übrigens auch ein Grund, warum es den Direktzug von Potsdam-Hauptbahnhof nach Berlin-Hauptbahnhof gibt - zumindest in Verkehrsspitzenzeiten. Potsdam-Hauptbahnhof und Berlin-Hauptbahnhof sind für Behinderte deutlich besser ausgestattet als beispielsweise der Bahnhof Charlottenburg. Es spielt immer eine Rolle - ich nehme das auch in diesem speziellen Fall mit -, dass das ein wichtiger Gesichtspunkt ist.

Die Abgeordnete Wehlan stellt die Frage 596 (Verwendung landwirtschaftlicher Abwässer).

Seit dem 1. März 2010 gilt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes direkt. Dort ist in § 54 - Abwasser - unter anderem als „das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser“ definiert. Von Landwirten wurde die Befürchtung geäußert, dass mit dieser Definition zum Beispiel Stallreinigungs- und Melkhausabwässer, die bisher auf die Felder verbracht werden konnten, den Regelungen der Abwasserbeseitigung wie dem Anschlusszwang unterliegen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Befürchtungen, auch vor dem Hintergrund landesrechtlicher Regelungsmöglichkeiten bei der anstehenden Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes?

Herr Staatssekretär, vertreten Sie wieder Frau Tack!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Wehlan, die angesprochenen Befürchtungen sind der Landesregierung bekannt. Ich kann sie zunächst insoweit zerstreuen, als durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Brandenburg keine neue Rechtslage entstanden ist. Im landwirtschaftlichen Betrieb anfallende Abwässer unterliegen der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht. Eine Ausnahme kann bisher - auch schon - die Wasserbehörde im Einzelfall zulassen.

Diese Bestimmungen finden in den meisten Fällen aber keine Anwendung, weil insbesondere das bei der Reinigung von Stallanlagen entstehende Abwasser unvermeidbar mit der Gülle zusammen anfällt und nach den düngerechtlichen Vorschriften auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden darf. Das hat Ministerin Tack in der Präsidiumssitzung des Landesbauernverbandes am 18. April erläutert.

In bestimmten Fällen scheidet allerdings eine zulässige Vermischung insbesondere von Melkhausabwässern mit der Gülle aus; dann bleibt es bei der generellen Andienungspflicht mit der anfangs genannten Ausnahmemöglichkeit durch die wasserbehördliche Einzelfallentscheidung. Der Landwirt müsste diese Abwässer über die Kanalisation ableiten oder - in den meisten Fällen wird ein zentraler Anschluss an die kommunalen Abwasseranlagen nicht vorhanden sein - in einer Sammelgrube zur Abholung bereitstellen.

In der Praxis sind die Landwirte bestrebt, die organischen Nährstoffe in anfallendem Abwasser zur Düngung zu nutzen. Andererseits muss beachtet werden, dass diese Abwässer auch Desinfektions- und Reinigungsmittel mit ökotoxikologischen Bestandteilen beinhalten können. Es gibt also ein berechtigtes Interesse, eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung solcher Abwässer zu gewährleisten.

Wegen der noch klärungsbedürftigen Punkte sind unsere Wasserrechtsexperten derzeit mit Kollegen des Landwirtschaftsressorts und mit dem Landesbauernverband im Gespräch. Es besteht zwischen den Beteiligten Einvernehmen darüber, dass zur Vermeidung bürokratischen Aufwands bei der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Landwirte eine generelle gesetzliche Ausnahmeregelung sinnvoll wäre. Ein entsprechender Vorschlag wird derzeit erarbeitet und gegebenenfalls im aktuell laufenden parlamentarischen Beratungsprozess abgestimmt. - Danke.

Danke. - Wir kommen zur Frage 597 (Planungsstand und Fi- nanzierung des Ausbaus der A 14), die der Abgeordnete Genilke stellen wird.

Der Ausbau der A 14 ist eines der wichtigsten Infrastrukturvorhaben in Brandenburg. Nach langen Diskussionen konnte sich im März 2009 auf eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund geeinigt werden. Diese sieht vor, dass die Finanzierung zu 42 % aus EU-Mitteln, zu 29 % aus sogenannten Länderplanungsfonds und zu 29 % aus einer Sonderfinanzierung erfolgt.

Ich frage die Landesregierung: Lässt sich anhand des gegenwärtigen Planungsstandes ableiten, dass die vorgesehenen EUMittel vollständig abgerufen werden können?

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage passt sehr gut zum heutigen Tag; denn ich habe gerade mit dem Bürgermeister der Stadt Wittenberge telefoniert, der sich nach dem Planungsstand bezüglich der A 14 erkundigt hat. Ich will mich in diesem Zusammenhang auch bei den Abgeordneten der Region bedanken: bei Herrn Hoffmann - der diese Frage eigentlich gestellt hat -, Herrn Rupprecht und Herrn Domres. Das sage ich auch deshalb, weil der Bau der A 14 ein komplizierter Vorgang ist; das brauche ich hier niemandem zu erläutern.

Die Schaffung des Baurechts für die A 14 ist aufgrund artenund umweltschutzrechtlicher Belange mit extrem hohen Anforderungen verbunden. Der Bau der A 14 muss durch die notwendige Querung der Elbe teilweise im Vogelschutzgebiet Unteres Elbtal realisiert werden. Dieses Vogelschutzgebiet ist nicht EU-rechtskonform festgesetzt worden, sodass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes als faktisches Vogelschutzgebiet mit aktuell absolutem Schutz dasteht. Jegliche Projektrealisierung ist so lange ausgeschlossen, bis die

EU-rechtskonforme Festsetzung des Gebietes vorgenommen worden ist. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen: Entweder wird die Schutzgebietsverordnung für das Untere Elbtal novelliert, oder es wird ein gesetzlicher Schutzstatus herbeigeführt.

Das MUGV ist zurzeit dabei, das Brandenburgische Naturschutzgesetz neu zu fassen. In § 15 des Entwurfs ist vorgesehen, für bestimmte Vogelschutzgebiete - laut Anhang des Gesetzes unter anderem für das Untere Elbtal - einen EU-rechtskonformen Status zu schaffen. Sofern das Gesetz im Laufe des Planfeststellungsverfahrens verabschiedet wird bzw. Rechtskraft erlangt, ist eine Projektzulassung unter spezifischen Voraussetzungen möglich. Aktuell befindet sich das Brandenburgische Naturschutzgesetz in der Ressortabstimmung. Die Aspekte der A 14 sind mir dabei besonders wichtig. Eine einvernehmliche Abstimmung mit dem MUGV wird angestrebt. Das Gesetz ist dann im Landtag zu beraten. Ich bin darauf angewiesen, dass es möglichst zeitnah verabschiedet wird, auch angesichts des Planungsstandes der A 14.

Der Baubeginn aller drei Abschnitte ist abhängig von dem Planfeststellungsbeschluss; davon hängt auch die Inanspruchnahme der EU-Mittel ab. Deshalb habe ich entschieden, dass alle drei Abschnitte planerisch vorangetrieben werden. Es wird mit dem Abschnitt begonnen, für den wir Baurecht haben.

Herr Genilke, Sie haben die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg erwähnt. Ich war damals noch auf der Bundesseite. Dem Staatssekretär a. D. Achim Großmann bin ich sehr dankbar dafür, dass er die Regelung mit 29 % Länderquote, 29 % Zusatzmitteln des Bundes und 42 % EU-Mitteln durchgesetzt hat; das ist ein längerer Prozess gewesen. Ich füge hinzu: Die Länderquote von 29 % ist auch ein Stück Ausdruck der Solidarität des Landes Brandenburg insgesamt mit der Prignitz. Wir sind natürlich auch auf die EU-Mittel angewiesen. Ich habe dem Staatssekretär von Herrn Ramsauer angeboten, dass ich - sollte die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg auf Neubauprojekte im Bereich Straße verzichten - gern bereit bin, mich zu „opfern“ und diese Mittel in die A 14 zu stecken. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank für so viel Edelmut.

Wir haben damit eine Punktlandung hingelegt. Die Fragestunde ist beendet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und erwarte Sie - nach der Mittagspause - um 13 Uhr wieder im Plenarsaal.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.08 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind im Zeitplan. Es geht mit dem zweiten Teil der Sitzung weiter. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich in unserem Hohen Hause sehr herzlich Schülerinnen und Schüler vom Oberstufenzentrum Palmnicken im LOS-Kreis.

(Beifall)

Herzlich willkommen! Ihr seht, die Abgeordneten haben offensichtlich etwas länger zum Mittagessen gebraucht. Das ist bei euch bestimmt nicht so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zukunftskonzept für potenzielle Rückkehrer nach Brandenburg

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/2659

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Drucksache 5/3187

Des Weiteren liegt der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/3240 vor.

Das ist ein für euch sicherlich sehr spannendes Thema.

Die einbringende Fraktion, vertreten durch die Abgeordnete Schier, brennt schon darauf, die Debatte zu eröffnen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Januar hat die CDU-Fraktion den Antrag „Zukunftskonzept für potenzielle Rückkehrer nach Brandenburg“ eingebracht. Wir haben ihn in den Ausschuss überwiesen, und wir hatten eine Anhörung. Das Thema ist durchaus ein spannendes. Allerdings hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, die wir abgelehnt haben und die wir auch heute ablehnen. Diese Beschlussempfehlung entspricht nämlich nicht den in der Anhörung herausgearbeiteten Forderungen und in unserem ursprünglichen Antrag formulierten Notwendigkeiten.

(Beifall CDU)

Deshalb legen wir Ihnen heute einen Änderungsantrag vor, der unsere wesentlichen Punkte noch einmal aufgreift. Der Antrag, der uns als Beschlussempfehlung vorliegt, ist kein Konzept. Er fasst ausschließlich bereits Vorhandenes zusammen. In der Anhörung wurde ausgeführt, dass wir ein Abwanderungsproblem haben - das haben andere Bundesländer aber auch. Darüber hinaus wurde deutlich, dass wir im Unterschied zu anderen Ländern vor allem ein Zuwanderungsproblem haben. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Gerade deshalb muss das Thema noch stärkere Beachtung finden.

Was fehlt uns konkret in der Beschlussempfehlung? Im Änderungsantrag ist keine zentrale Anlaufstelle des Landes vorgesehen. Ich möchte einmal aus der Anhörung zitieren. Zitat Nexus:

„Wir raten zu einer Form von Organisation, die als Netzwerk die unterschiedlichen Akteure einbindet. Jedoch sollte der moderierende Akteur - das ist unser Votum - ein staatlicher, vom Land finanzierter Akteur sein. Dafür ist diese Aufgabe zu wichtig,“

(Beifall CDU)

„als dass ein Land sagen kann, das ginge es nichts an.“

„Boomerang Lausitz“ - noch ein Zitat -:

„Die Datenbank, die Werbung und das Marketing, die Verlinkung in der Region sowie eine allgemeine Brandenburger Willkommenskultur für abgewanderte bzw. potenzielle Zuwanderer ,Brandenburg heißt euch als Fachkraft willkommen’ muss zentral organisiert werden.“