Ich nehme dazu Stellung, aber nicht im Detail. Ich finde schon im Gegensatz zu manch anderen Aussagen -, dass Formalien wichtig sind.
Es hat etwas mit Rechtssicherheit zu tun, dass man auf Formalien insistiert. Das Problem, über das sehr emotionsgeladen diskutiert worden ist, lässt sich an der Stellung des Landtagspräsidenten als Organ und seiner Position als Abgeordneter festmachen; das ist ja der Widerspruch, der thematisiert worden ist. Das Problem ist nicht so einfach vom Tisch zu wischen, es lässt sich in zweierlei Richtungen - je nachdem, welcher
Auffassung man sich anschließt - lösen. Deswegen noch einmal mein Appell, schnell eine Lösung zu finden, damit wir das Gesetz verabschieden können und den rechtsunsicheren Raum nicht weiter ausdehnen. Danach kann die Debatte geführt werden, inwieweit die Geschäftsordnung und die Landesverfassung in Einklang stehen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Ich beende damit die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/29. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Mehrheitlich ist für den Gesetzentwurf gestimmt worden. Das Gesetz ist damit in der 1. Lesung angenommen worden.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die
Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/31 an den noch einzusetzenden Hauptausschuss. Wer dazu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig ist diese Überweisung erfolgt.
Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Antrag bezieht sich auf die Wahl des Abgeordneten Dr. Dietmar Woidke zum Mitglied des Präsidiums. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Herr Abgeordneter Dr. Woidke als Mitglied des Präsidiums gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich schließe die Landtagssitzung für den heutigen Tag und mache Sie darauf aufmerksam, dass um 16 Uhr der Festakt in der Nikolaikirche beginnt.