Aber schauen wir uns einmal die Konsolidierungsbemühungen der CDU in Regierungsverantwortung an: 1999, im Jahr Ihres Regierungseintritts, betrugen die Gesamtausgaben des Landes Brandenburg 9,9503 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 waren es schon 10,4192 Milliarden Euro. Wir hatten in dieser Zeit einen Aufwuchs des Haushalts um fast 500 Millionen Euro zu verzeichnen.
Man könnte nun der Meinung sein, dass das Land sich diese Ausgaben habe leisten können. Wenn man aber die Maßstäbe der CDU ansetzen will, dann wohl eher nicht. Allein von 2000 bis 2006 wurden 5,1705 Milliarden Euro der getätigten Ausgaben über Kredite finanziert. Das sind über 738 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Sie beklagen 650 Millionen Euro in einer Krise. Nur in den wirtschaftlich besseren Jahren 2007 und 2008, die natürlich auch am Land Brandenburg nicht spurlos vorübergegangen sind, konnte auf eine Neuverschuldung verzichtet und konnten sogar Rücklagen gebildet werden - leider auf Kosten der Investitionsförderung; denn diese blieb 2007 über 225 Millionen Euro hinter den geplanten Ausgaben zurück. 2008 waren die Ist-Ausgaben für die Investitionsförderung um 208 Millionen Euro niedriger als geplant. Frau Wankas Sparbuch hat es allerdings nie gegeben. Hier nur für die Nichtkaufleute wie Frau Wanka und mich zur Erinnerung: Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen sind kein Guthaben, sie sind schon gar kein Bargeld, sondern lediglich vermiedene Schulden.
Meine Damen und Herren, es ist doch lediglich ein Schauermärchen fern jeglicher Realität, dass Linke nicht ordentlich haushalten könnten. Ich will nicht noch einmal auf das so nahe Berlin verweisen. Da hatte ein CDU-geführter Senat das Land in das finanzielle Fiasko geführt, und Rot-Rot hat die Lage gerettet.
- Ja, nicht wahr? Diese Haushalte lesen Sie also auch nicht. Da sind Sie sich konsequent treu, das ist wunderbar.
In Mecklenburg-Vorpommern hat zwischen zwei rot-schwarzen Landesregierungen Rot-Rot den Landeshaushalt so weit konsolidiert, dass man dort ab 2006, als Sie wieder an die Regierung durften, ohne Neuverschuldung auskommen konnte und sogar Rücklagen gebildet hatte. Es ist das rot-rote Erbe, das RotSchwarz in Mecklenburg-Vorpommern gerade verfrühstückt.
Der dritte selbsternannte Haushaltskonsolidierer, die FDP, hat es aber am schwersten, aus dem Oppositions-Dreier herauszustechen. Während man auf Bundesebene alles, aber auch alles unternimmt, um den Staatseinfluss immer weiter zurückzudrängen und die Länder- und Gemeindekassen durch permanente Steuersenkungen für die FDP-Klientel weiter auszutrocknen, sucht die Landtagsfraktion händeringend brandenburgische FDP-Wählerklientel. Dabei versucht sie, das Rad neu zu erfinden. Bedarf es wirklich einer FDP, um die kostenlose Schülerbeförderung für alle durchsetzen zu können? Das Ziel ist aller Ehren wert. Aber so viel Beweglichkeit hätten wir Ihnen nicht zugetraut. Oder ist es vielleicht doch nur Unkenntnis? Dann machen wir einen kleinen Exkurs: Das auf Bundesebene beschlossene sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt 2010 zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 55 Millionen Euro. Die nach wie vor diskutierten, angeblich in Abrede gestellten weiteren Steuersenkungen ab 2011 werden zu weiteren Mindereinnahmen in Höhe von 300 Millionen Euro führen. Wie viele Schüler mehr könnte das Land wohl mit diesem Geld kostenlos täglich zur Schule fahren?
Führende Vertreter Ihrer Partei halten auch nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Bedarfssätzen von Hartz IV an ihren Steuersenkungsplänen fest. Wie weitere Steuersenkungen und damit Mindereinnahmen für die öffentliche Hand auf der einen Seite und verstärkte Ausgaben auf der anderen Seite zusammengehen können, müssen wir zum Glück nicht erklären. Der Arbeitsauftrag für Schwarz-Gelb, nämlich die Überarbeitung der Bedarfssätze, ist höchstrichterlich erlassen worden. Es wurde unter anderem gerügt, dass die Kosten für Bildungsausgaben unberücksichtigt blieben. Wir von der Linken würden Sie jedenfalls unterstützen, wenn auch die Kosten für die Schülerbeförderung zukünftig Berücksichtigung erführen. Natürlich würden wir Sie auch auf Bundesebene bei Ihren Bemühungen unterstützen, die Rahmenbedingungen für die Länder und Kommunen so auszugestalten, dass jedes Bundesland in der Lage ist, kostenlose Schülerbeförderung anzubieten.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Partei hat letztes Jahr eine Finanzpolitik mit Courage und Augenmaß verlangt und konzipiert. Daran halten wir uns jetzt. Ein Haushalt ist immer mehr als Zahlen. Das Zahlenwerk ist - so sagt es eine alte Weisheit - geronnene Politik. Das heißt immer auch: Erst kommt die Politik, dann kommen die Zahlen. Im Kern geht es immer um eine Frage: Wie viele Ressourcen billigen der Einzelne und die Gesellschaft dem Staat zu, wie werden diese Mittel erhoben, und wer profitiert davon? Keine Regierung, auch keine Partei
kann sich um die damit verbundenen Entscheidungen herummogeln. Das kriegen Sie auch mit noch so flotten Anträgen, beispielsweise mit dem zur Schuldenbremse, nicht vom Tisch.
Meine Damen und Herren von der Opposition, eines ist gewiss: Wir werden in den nächsten Jahren noch sehr ernsthafte und tiefgehende Debatten um all diese Fragen zu führen haben. Wir werden das Mögliche und das Notwendige austarieren müssen. Wir werden Mut - nicht nur bei Streichungen - und Gemeinsinn beweisen müssen. Wir bestärken die Landesregierung und insbesondere den Finanzminister darin, den Solidarpakt II im Interesse Ostdeutschlands insgesamt zu verteidigen und alle, aber auch wirklich alle Versuche zurückzuweisen, den Länderfinanzausgleich zugunsten der sogenannten Südländer umzugestalten. Mit der Bildung der rot-roten Koalition in Brandenburg werden jene Kräfte in Deutschland gestärkt, die die bundesstaatliche Ordnung weiter als ein kooperatives und solidarisches Modell betrachten und den Übergang zu einem Wettbewerbsföderalismus verhindern wollen.
Dieser, der der unsozialen neoliberalen Logik folgen würde, ist nicht unserer. Der in jeder Hinsicht gescheiterte Neoliberalismus darf nicht auf diesem Weg zu neuer Lebenskraft gelangen. Brandenburg wird sich daher auch für eine EU-weite Einführung einer Transaktionssteuer und das Verbot außerbörslichen Handels mit hochspekulativen Verbriefungen und Optionen einsetzen, die im Wesentlichen zur aktuellen Finanzkrise geführt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgleich und Abwägung tun in der Finanzpolitik not. Das hat nichts mit einem bloßen Nebeneinander von an sich wünschbaren Dingen zu tun. Steuersenkungen, Rettungsschirme, Konjunkturprogramme zur Krisenbewältigung und dann auch noch Schuldenbremse - das geht nicht zusammen. Wir können das gerade im Bund sehen. Bislang hat darunter nur die Popularität der Bundesregierung gelitten; das Ansehen der FDP ist zerstört. Nun aber retten sich die Liberalen im Bund mit einem sozialpolitischen Bürgerkrieg gegen die Hartz-IV-Empfänger. Das ist offenbar Ihre Antwort auf die eben formulierte Frage. Sie billigen dem Staat nicht zu, was Bürger und Unternehmen geben könnten. Sie lehnen sowohl Steuern als auch Schulden als Finanzierungsquellen gleichermaßen ab. Sie sehen die Geldquelle in der Zerstörung des Sozialstaats. Davon werden nur die profitieren, die das eigentlich nicht nötig hätten. Das, meine Damen und Herren, ist am ehesten so etwas wie spätrömische Dekadenz. Gut, dass es dafür in Brandenburg keine Mehrheit gibt. Gut, dass hier in Brandenburg mehrheitlich anders gedacht und vor allem anders gehandelt bzw. entschieden wird. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion GRÜNE/B90 fort. Der Abgeordnete Vogel hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über den Haushalt des Landes reden, reden wir
- äußerlich betrachtet - über Ausgaben und Einnahmen, über Möglichkeiten der Ausgabenkürzung und der Verbesserung der Einnahmesituation, über Techniken der Haushaltskonsolidierung bzw. darüber, ob und wie diese angewandt werden können.
All diese Diskussionen geben jedoch keine Antwort auf grundsätzliche Fragen, die am Anfang jeder Haushaltsdiskussion stehen müssten: Welchen Staat wollen wir? Welche Aufgaben soll der Staat in welcher Qualität, welche Aufgaben soll die Zivilgesellschaft und welche jeder und jede Einzelne von uns erbringen? Erst dann folgt die Frage, wie der Staat seine Leistungen erbringen und finanzieren kann. Die Reihenfolge dieser Fragen steht für die Denkrichtung der Grünen: Ausgehend von den im politischen und gesellschaftlichen Diskurs definierten Staatsaufgaben und den hierfür zu erbringenden Leistungen folgt der Auftrag, die Finanzierung dieser Aufgaben sicherzustellen.
Nachhaltig und generationengerecht ist eine Politik nur dann, wenn die Nutzung aller notwendigen öffentlichen Güter aus den laufenden Einnahmen ohne Aufnahme neuer Schulden finanziert werden kann. Der bisherige scheinbar einfache Weg, die Lücke zwischen gesellschaftlichen Ansprüchen an den Staat und tatsächlichen Steuereinnahmen durch Schulden zulasten künftiger Generationen zu schließen, wird durch die grundgesetzliche Schuldenbremse bald nicht mehr offenstehen, und das ist mit dem Blick auf die Verschuldungspolitik der letzten Jahre auch gut so.
18 Milliarden Euro Schulden jährlich und über 700 Millionen Euro an Zinszahlungen bei einem Gesamtetat von rund 10 Milliarden Euro, von denen lediglich 5 Milliarden Euro, also die Hälfte, aus Steuereinnahmen gedeckt sind, ist das Resultat einer Landespolitik, die jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt hat. Durch die forcierte Verbeamtungspolitik der Anfangsjahre rollt zudem eine Pensionslast auf uns zu, die mit Kosten von jährlich bis zu 1 Milliarde Euro einen erheblichen Teil der künftigen Einnahmen verzehren wird. Der Haushalt des Landes Brandenburg dient damit immer stärker der Vergangenheitsbewältigung und schränkt den Handlungsspielraum der heutigen Politik zur Zukunftsgestaltung massiv ein.
Wir verkennen nicht: Bei Aufstellung und Verabschiedung eines Haushalts sind jeder Finanzminister und jeder neue Landtag unausweichlich Opfer oder Nutznießer finanzpolitischer Entscheidung ihrer Vorgänger. In jedem Haushalt bilden sich falsche Weichenstellungen und kluge Entscheidungen früherer Verantwortungsträger gleichermaßen ab. Nachhaltige Haushaltspolitik ist es, Prozesse in Gang zu setzen, die falsch eingeschlagenen Wege zu stoppen und den Weg für Zukunftsgestaltung wieder freizumachen. Generationengerechtigkeit als zentrales Grundprinzip grüner Haushaltspolitik schließt das regelmäßige und systematische Schuldenmachen auf Kosten künftiger Generationen aus.
Schulden sollte der Staat nur vorübergehend machen, um einer besonderen Herausforderung wie der jüngsten Wirtschaftskrise gerecht zu werden. Steuermehreinnahmen müssen genutzt werden, um den Haushalt strukturell in Ordnung zu bringen und Schulden abzubauen. Insbesondere sind kurzfristige und konjunkturelle Mehreinnahmen zur Tilgung der Staatsschulden und
damit zur Verringerung der Zinszahlungen zu nutzen und dürfen nicht in Nebenfonds ausgelagert werden.
Dass in den letzten beiden Jahrzehnten die Steuereinnahmen immer wieder nicht ausgereicht haben, die Ausgabenwünsche des Staates zu finanzieren, ist ein bundesweites Phänomen. Bund und Länder haben in den letzten Jahren stets die Steuern erhöht, trotzdem mussten sie immer wieder in die Neuverschuldung ausweichen. Als wohlfeiler Grund wurde wahlweise fehlendes Wirtschaftswachstum oder zu starkes Ausgabenwachstum beklagt, nicht aber der eigene fehlende Sparwille bemängelt.
Nicht ausgeblendet werden darf allerdings, dass die Länder und Kommunen keine eigene Steuerhoheit haben. Sie sind Entscheidungen auf Bundesebene mitunter hilflos ausgeliefert. Das zeigt sich insbesondere in der aktuellen Situation, in der eine neoliberale Klientelpartei versucht, ihre Vorstellungen von einem schwachen Staat durchzusetzen. Mit ihren Einnahmekürzungsplänen versucht die FDP, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Auf der einen Seite wird die eigene Klientel bedient, zugleich wird mit Steuergeschenken für einige Wenige die Finanzbasis des Bundes und der Länder abgesenkt, um den Bürgern anschließend zu erklären, welche Sozialleistungen der Staat nunmehr streichen müsse, weil man sie sich „leider, leider“ nicht mehr leisten könne. Erst die Einnahmen der öffentlichen Hand ruinieren, dann die Sozialausgaben kürzen - das ist der Kern der aktuellen Sozialstaatsdiskussion von Herrn Westerwelle.
Vor diesem Hintergrund sage ich auch, dass es ein Gebot der Ehrlichkeit ist, zuzugeben, dass wir nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Ausgabenbegrenzung die Forderung nach Steuererhöhungen als letzten Schritt nicht ausschließen können. Genauso gilt aber auch: Der Weg des „Weiter so in den Verschuldungsstaat!“ ist keine Lösung. Es kann nicht alles so weitergehen wie bisher, und wenn der Staat hier und heute nicht genug Geld zur Erfüllung seine Aufgaben hat und dauerhaft neue Schulden machen muss, so geht das nicht mit uns.
Inzwischen steht die öffentliche Hand mit 1,675 Milliarden Euro in der Kreide. Die Maastricht-Kriterien - Herr Markov hat es erläutert - von 60 % werden nicht eingehalten; wir nähern uns den 75 %. Die deutsche Geschichte kannte bisher drei Wege, sich aus solchen Schuldenlasten zu befreien: Krieg, Hyperinflation und Übernahme der Schulden nach einem Vereinigungsprozess durch einen größeren Partner. Ich denke, wir stimmen darin überein, dass für uns alle drei Wege ausgeschlossen sind.
Bleibt also nur der vierte, der mühsame Weg, den Haushalt zu konsolidieren und Schulden abzubauen. Wer in Deutschland diesbezüglich nach Vorbildern sucht - da stimme ich mit Ihnen, Herr Markov und Herr Ludwig, überein -, kommt nicht sehr weit. Zwar mühen sich viele Länder mit wechselhaftem Erfolg redlich ab, keine neuen Schulden aufzunehmen. Landesstrategien, Schulden dauerhaft zu tilgen, sind bislang aber nur in Sachsen zu beobachten. Dabei ist die Lage mittelfristig nicht hoffnungslos. Nur auf die Idee, wie jeder Häuslebauer an das Problem herangeht, nämlich mit seinem Kredit eine bestehende Schuld als Annuitätendarlehen zu betrachten und mit 1 % Tilgung einzusteigen, ist noch kein Finanzminister gekommen. Bei einem Haushalt, der ohne Nettokreditaufnahme auskommt,
Darüber rede ich jedoch, Herr Ludwig, in der aktuellen Diskussion nicht, sondern ich habe über die Tilgung der innerhalb desselben Konjunkturzyklus aufgenommenen Schulden - also innerhalb von fünf Jahren - gesprochen. Das ist genau der Ansatz, wie ihn die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse vorschreiben wird.
Allerdings sind wir, Herr Markov, gemäß Ihrer mittelfristigen Finanzplanung vom ersten Schritt, von einem Haushalt, der ohne neue Schulden auskommt, meilenweit entfernt. 650 Millionen Euro Neuverschuldung im Jahr 2010 und dann schrittweise 150 Millionen Euro pro Jahr weniger ist viel zu kurz gegriffen. Dabei sind die Zahlen für das Jahr 2011 und die folgenden Jahre reine Luftnummern ohne Wert. In der mittelfristigen Finanzplanung haben Sie globale Minderausgaben - Sie haben es dargestellt, und ich bezeichne das einmal als die Notlüge jedes Finanzminsters - für das Jahr 2011 in Höhe von 333 Millionen Euro und in den Folgejahren von über einer halben Milliarde Euro ergänzend zu der Nettokreditaufnahme veranschlagt. Das heißt, Sie haben 2011 und in den nachfolgenden Jahren ein strukturelles Defizit von jeweils rund 800 Millionen Euro in Ihrer Finanzplanung und keinen Schimmer, wie Sie dieses Problem lösen wollen.
Was Sie mit Ihren globalen Minderausgaben allerdings erreichen, ist eine vorläufige Befriedung der Verteilungskämpfe zwischen den Koalitionspartnern. Diese werden Ihnen dann allerdings bei den Haushaltsberatungen 2011 ordentlich auf die Füße fallen.
Aber zurück zur Neuverschuldung. Sie haben die Zahlen für die ostdeutschen Nachbarländer für 2009 genannt. Frau Wanka hat darauf hingewiesen, dass Sachsen für 2010 eine Tilgung von 18 Euro pro Einwohner und Mecklenburg-Vorpommern einen ausgeglichenen Haushalt plane. Brandenburg plant dagegen eine Neuverschuldung von 269 Euro pro Einwohner. Ich frage die Landesregierung: Was sind denn die wesentlichen Unterschiede zwischen Brandenburg und den anderen ostdeutschen Ländern, die solch eklatante Differenzen erklären? Ich vermag keinen Grund zu erkennen.
Wenden wir uns nun den konkreten Zahlen des Haushaltsentwurfs und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Lassen Sie mich eine grundsätzliche Kritik voranstellen. Der Haushalt sollte die absehbaren Einnahmen und Ausgaben korrekt und nachvollziehbar darstellen. Das ist das Prinzip der Haushaltswahrheit und -klarheit. Damit verträgt sich nicht, dass die absehbaren durchlaufenden Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung in Höhe von 160 Millionen Euro nicht im Haushalt veranschlagt sind. Mit solch willkürlichen Verkürzungen verringern Sie das Haushaltsvolumen und verfälschen damit zugleich wichtige Indizes wie die Investitionsquote. Sind Sie bei der Grundsicherung noch in der schlechten Tradition des vorherigen Finanzministers, droht dieses Instrument unter Ihrer Führung nun inflationär zu werden.
Ich verweise hier auf die Haushaltsansätze für die Bundesverkehrswegeplanung, die Sie mit der Begründung „Nettoveranschlagung“ im Haushaltsplan auf Null herunterkorrigieren, obwohl Sie auch 2010 wieder 10 Millionen Euro dafür ausgeben und einnehmen werden. Solchen Schmu sollten Sie sich grundsätzlich sparen.
Und führen Sie bitte ein Qualitätsmanagement in Ihrem Ministerium ein! Wie kann es sein, dass Sie in der Tabelle 3 - Steuereinnahmen - Ihrer mittelfristigen Finanzplanung 2010 die Umsatzsteuereinnahmen um 333 Millionen Euro und für die Folgejahre um jeweils mehrere hundert Millionen Euro zu hoch veranschlagen, ohne dass dies jemandem in Ihrem Hause aufzufallen scheint?
Betrachten wir die Ausgabenseite: 2010 sollen die Ausgaben um rund 450 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz 2009 steigen. Sie, Herr Markov, haben es erläutert. Gehen wir es noch einmal kurz durch:
200 Millionen Euro sollen aus Rückstellungen entnommen werden, um einem Pensionsfonds zur Abdeckung nach 2020 anfallender Pensionslasten für die vor 2009 eingestellten Beamten zugeführt zu werden.
Ich möchte daran erinnern, dass zu Beginn der Koalitionsbildung auf Bundesebene bei SPD, Linken und uns Bündnisgrünen unisono lautstarker Protest erhoben wurde, als CDU und FDP planten, zur Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse einen Fonds aufzulegen, der mit neuen Krediten aufgefüllt werden und der Finanzierung zukünftiger Ausgaben zum Ende der Legislaturperiode dienen sollte.