Protocol of the Session on July 2, 2009

Das heißt also, dass die hochgesteckten energiepolitischen Ziele in Brandenburg nur in einer Summe aus klassisch erzeugter und erneuerbarer Energie erreichbar sind. Dass sich dabei die Waage im Laufe der Zeit allmählich in Richtung erneuerbare Energien neigt, ist für uns selbstverständlich.

Eine einseitige Energiepolitik mit der Brechstange kann für eine stabile Energieversorgung in Brandenburg im Speziellen und in Deutschland im Ganzen fatale Folgen haben. Heute geht es in der Debatte speziell um die Volksinitiative „Gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen“. Ich hatte hier in diesem Hohen Hause vor einigen Wochen ganz unmissverständlich erklärt, dass man ein Votum von fast 27 000 Bürgern nicht einfach überhören kann und darf. Ich hatte auch erklärt, dass eine erfolgreiche Energiepolitik in Brandenburg nur zu betreiben ist, wenn unter der breiten Schicht der Bevölkerung auch die entsprechende Akzeptanz vorhanden ist.

Die öffentliche Anhörung der Initiatoren der Volksinitiative vor dem Fachausschuss am 9. Juni sollte nun Klarheit in Sachen Abstandsregelung bei Windkraftanlagen schaffen. Sind die geforderten 1 500 m Abstand von Wohnbebauungen und 10 km der Anlagen voneinander gerechtfertigt? Oder sind die von den Koalitionsfraktionen SPD und CDU und seitens der Landesregierung akzeptierten 1 000 m Abstand zu Wohnbebauungen ausreichend?

Eine direkt auf das Land Brandenburg bezogene konkrete wissenschaftlich fundierte Aussage konnte von den Anzuhörenden nicht erbracht werden. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen je nach Größe flexibel zu gestalten sind, sodass es durchaus sein könnte, dass die 1 500 m nicht ausreichen.

Meine diesbezügliche zielgerichtete Frage an die Anzuhörenden wurde damit beantwortet, dass die 1 500 m als Mindestforderung anzusetzen seien. Mit anderen Worten: Es können also durchaus noch größere Abstände erforderlich sein bzw. gefordert werden.

Insgesamt stelle ich namens unserer Fraktion fest, dass - da wiederhole ich mich - die Abstandsregelung je nach Größe der Anlagen flexibel vor Ort mit Betreibern, Behörden und betroffenen Bürgern entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen ist. In jedem Fall tritt meine Fraktion jedoch gegen eine Totalverspargelung der Brandenburger Landschaft ein. In Naturschutz- oder Erholungsgebieten bzw. Touristikzentren haben Windkraftanlagen grundsätzlich nichts zu suchen.

Man darf auf keinen Fall im Interesse des Umweltschutzes einerseits der Natur und andererseits der Umwelt Schaden zufügen. Wir vertreten die Auffassung, dass es das Ziel sein muss, die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen so zu steigern, dass eine weitestgehende Belastung der Natur vermieden und dennoch das im Land gesteckte Energieziel erreicht wird.

In Anbetracht der vielen noch offenen Fragen zur Problematik Windkraftanlagen wird sich unsere DVU-Fraktion der Stimme enthalten.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete Dombrowski spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Volksinitiative hat kürzlich 27 000 Unterschriften übergeben. Die drei Hauptforderungen sind bekannt: 1 500 m Abstand von der Ortsbebauung, 10 000 m Abstand zwischen einzelnen Windfeldern und drittens keine Windräder in Naturschutzgebieten.

Die Kollegin Gregor-Ness hat gesagt, dass Dritte ist ohnehin schon längst der Fall. Beim Ersten hat die Landesregierung reagiert und einen Mindestabstand von 1 000 m empfohlen. Die 10 km Abstand zwischen einzelnen Windfeldern sind willkürlich gegriffen.

Ich will es kurz machen, meine Damen und Herren: Wenn wir Anhörungen durchführen - es ist ja nicht die erste, die wir durchgeführt haben -, dann beschäftigen sich die Abgeordneten doch sehr ernsthaft mit dem, was dort vorgetragen wird, weil man ja auch weiß, dass sich diejenigen, die als Anzuhörende eingeladen werden, darauf vorbereiten, um ihr Anliegen möglichst überzeugend zu verkaufen.

Es ist so, dass der Ausschuss einstimmig das Anliegen zurückgewiesen hat.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Moment mal, das würde ich jetzt auch einmal als Dank an die Linksfraktion an dieser Stelle sagen.

Im Grunde genommen konnte kein Abgeordneter, dem, was dort vorgetragen wurde, so zustimmen, weil das - ich muss das leider sagen und habe als Leiter der Anhörung daraus auch keinen Hehl gemacht -, was dort vorgetragen wurde, nicht die Qualität hatte, den Landesgesetzgeber zu überzeugen, hier gesetzlich tätig zu werden, und dann auch noch in einem Bereich, der so ohne Weiteres, wenn es um die Abstandsflächen geht, durch Gesetz gar nicht geregelt werden kann.

Auch auf die Fragen, welche Vorschläge die Anzuhörenden, gegebenenfalls auch aus anderen Bundesländern haben, die sie uns als Empfehlung an die Hand geben können, folgte Schweigen bzw. kamen Hinweise auf Arbeitsmediziner in den USA, die festgestellt hätten, wie schädlich das alles sei.

Das ist im Grunde genommen wirklich zu wenig. Ich sage - und habe das auch in der Anhörung gesagt -, wenn man dann weiß, dass sich diese Volksinitiative längst entschieden hat, zur Landtagswahl anzutreten, was ihr gutes Recht ist, dann kann ich an der Stelle nur feststellen: Sie haben an mehreren Tagen kräftig demonstriert. Aber das, was an verantwortlicher Politik für das gesamte Land und für alle Politikbereiche notwendig ist, das ist der Volksinitiative, zumindest denen, die sie vorgetragen haben, nicht denen, die im guten Glauben, das wäre richtig, unterschrieben haben, einfach nicht abzunehmen gewesen.

Das ist der Grund, warum kein Abgeordneter bei der Anhörung der Volksinitiative, so wie sie ist, zustimmen wollte.

Es bleibt dabei: Die Mehrheit dieses Hauses steht zur Energiekonzeption der Landesregierung. Wir wissen, dass wir damit noch ausreichend Probleme haben werden. Egal, welche der Energieformen darin aufgezählt ist - keine ist konfliktfrei. Zu jeder einzelnen Energieform gibt es eine Volksinitiative, zumindest aber ablehnende Stimmen. Das ist aber in der Politik überhaupt nichts Besonderes. Wir sind dafür gewählt, und es ist unsere ständige Aufgabe, Dinge zusammenzubringen, die, für sich betrachtet, scheinbar nicht zusammengehen können. Aber wir haben im Grunde genommen keine Alternative. Deshalb ist es gut - das sage ich wieder in Richtung Linkspartei -, dass Sie die Anhörung nicht zum Anlass genommen haben, gleich „Hurra!“ und „Weiter so!“ zu rufen, sondern sich eine andere Strategie überlegen. Wie diese zu bewerten wäre, ist eine andere Frage. In Ihrem Papier haben Sie sich ausreichend Möglichkeiten offengelassen.

Ich kann Ihnen aufgrund dessen, was wir hier gehört haben, und nach ernsthafter Beschäftigung mit der Thematik nur emp

fehlen, sich der Empfehlung des Hauptausschusses anzuschließen und diese Volksinitiative abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Während Minister Dellmann an das Pult tritt, begrüße ich als unsere Gäste Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Sängerstadtgymnasiums Finsterwalde. - Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dombrowski hat es richtig beschrieben. Auch ich glaube, es war sehr gut, dass in den vergangenen Wochen gerade in den parlamentarischen Gremien des Landtages Brandenburg eine nüchterne, sachliche Diskussion über die erneuerbaren Energien und insbesondere über das Thema Windenergienutzung stattgefunden hat. Eines ist klar: Alle Parlamentarier der demokratischen Parteien nehmen sowohl das Thema als auch die nachvollziehbaren Befürchtungen von Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg sehr ernst.

Ich muss aber hinzufügen: Wer politische Verantwortung wahrnimmt, der muss sich auf den Weg machen, Kompromisse zu finden, und dann auch zu diesen Kompromissen stehen. Alles, was mit dem Thema Energie zu tun hat, ist letztendlich ein Kompromiss. So galt es auch für uns, zu überlegen, welche Entscheidungsspielräume wir haben und wie ein Kompromiss aussehen kann. Was von Minister Woidke und mir in den vergangenen Tagen in Form eines Erlasses verschriftlicht worden ist, nämlich der klare Hinweis an die Regionalen Planungsgemeinschaften, dass 1 000 m Abstand zu Wohngebieten aus unserer Sicht ein objektives Grenzkriterium ist, stellt einen verträglichen Kompromiss dar.

Ich will an dieser Stelle auf eine Frage eingehen, die Herr Christoffers aufgeworfen hat: Welche Ebene ist die richtige, wenn es darum geht, Gebiete, die für die Erzeugung von Windenergie geeignet sind, festzulegen? - An dieser Stelle darf ich den Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg ein ganz herzliches Dankeschön sagen, weil sie konkret darüber zu befinden haben, wie für eine bestimmte Region der Teilplan Wind aussehen soll. Das ist nicht einfach. Wir haben erst vor einigen Tagen in der Region Lausitz/Spreewald miterleben können, dass nach intensiver Diskussion - dort engagieren sich viele Menschen in der Bürgerinitiative - dennoch mit großer Mehrheit - nach meiner Kenntnis gab es nur zwei Stimmenthaltungen - der Entwurf des Teilplanes Wind zur Auslegung beschlossen worden ist. Das zeigt, dass auf regionaler Ebene Verantwortung wahrgenommen wird. Gerade das Ergebnis aus dieser Regionalen Planungsgemeinschaft ist für mich Anlass zu sagen: Wir sollten an diesen Regionalen Planungsgemeinschaften sehr wohl festhalten, weil sie aus meiner Sicht eine Erfolgsgeschichte sind.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Wir sollten ihre Kompetenzen nicht auf die Landesebene hochziehen, weil in der Region - übrigens auch unabhängig von politischen Parteien - sehr ordentlich unter Beachtung fachlicher

Kriterien abgewogen wird und kluge Entscheidungen im Sinne von Kompromissen getroffen werden. Lassen Sie uns deshalb auf diesem Weg voranschreiten.

Dennoch werden wir uns dem Thema Windeignungsgebiete nicht entziehen können. Es wird weitere Entwicklungen geben. Da spielen auch Fragen des technischen Fortschritts eine Rolle: Werden die Anlagen noch größer? Was kann man tun, um Lärm zu verringern? Wie kann man neue Bauformen entwickeln? Wir haben durchaus innovative Firmen - ich denke nur an Vestas in Lauchhammer -, die auch ein eigenes Interesse daran haben, dass die Beeinträchtigungen sowohl für die Natur als auch für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich gering sind. Es ist notwendig, dass von der politischen Seite entsprechende Vorgaben gemacht werden, damit die Beeinträchtigungen für die Umwelt, insbesondere für die Menschen, minimiert werden. Ich will nicht sagen, dass wir da als verantwortliche Politiker den Finger in die Wunde legen müssen, aber wir müssen darauf drängen, dass Innovationen entwickelt und tatsächlich umgesetzt werden.

Ich sage an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die gute Arbeit. Ich glaube, dass auch diese Initiative ihre Berechtigung hat. Mir sei aber gestattet, hinzuzufügen: Sich ausschließlich mit dem Thema Wind für den Landtag zu bewerben ist zu wenig. Die Bürger erwarten, dass sie Antworten bekommen, in welche Richtung es gehen soll. Sie erwarten nicht, dass Politiker einfach nur sagen, wogegen sie sind; man muss für etwas sein. Ich glaube, dafür können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Schrey [CDU])

Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt.

Ich stelle die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 4/7721 zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Gegenstimme und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, auch wenn wir nicht immer der gleichen Meinung sind, habe ich doch eine Zwischeninformation für Sie, die Sie hoffensichtlich alle erfreuen wird: Der Deutsche Bundestag hat heute einem Antrag des Petitionsausschusses gegen die weitere Nutzung des Bombodroms stattgegeben.

(Beifall bei der SPD, der Fraktion DIE LINKE und des Abgeordneten Dombrowski [CDU])

Das ist hoffentlich der Anfang vom Ende einer unendlichen Geschichte.

(Schulze [SPD]: Friede den Hütten!)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Jahresbericht des Petitionsausschusses

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 12 Abs. 1 des Petitionsgesetzes

Drucksache 4/7668

in Verbindung damit:

Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 14 des Petitionsausschusses gemäß § 12 Abs. 2 des Petitionsgesetzes

Drucksache 4/7667

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Abgeordneter Domres, eröffnet die Debatte. Bitte.

Domres (Vorsitzender des Petitionsausschusses):