Protocol of the Session on July 1, 2009

(Der Präsident betätigt zum wiederholten Male die Glocke.)

Herr Abgeordneter, ich klingele für Ihre Augen. Es leuchtet seit geraumer Zeit rot.

Letzter Satz, Herr Präsident.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der von der EU geforderte Ansprechpartner wird kommen. Das werden Sie mit Ihrer Mehrheit beschließen. Es wird kein gutes Gesetz. Es hätte ein gutes Gesetz werden können, Herr Schulze. Die Zeit und die Vorschläge waren da. Die Linke kann diesem Gesetz nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

Die Abgeordnete Fischer setzt für die SPD-Fraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und damit auch des Herzstücks dieser Richtlinie, nämlich die Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners, beschäftigt uns zu Recht seit einigen Jahren, allein im Wirtschaftssausschuss regelmäßig schon seit zwei Jahren, Herr Domres. Ich würde diese Begleitung nicht so negativ herunterspielen. Wir haben das positiv unterstützt. Vielleicht wissen Sie es nicht, aber Brandenburg ist das zweite Bundesland, das die Einführung dieses Einheitlichen Ansprechpartners regelt. Wir haben also schnell, aber nicht oberflächlich gearbeitet. Wir haben schnell gearbeitet, was auch der ausdrückliche Wunsch seitens des Parlaments war. Wie Sie wissen, soll die EU-Richtlinie bereits zum Anfang des nächsten Jahres umgesetzt sein, damit wir endlich Rechtssicherheit für unsere inländischen und ausländischen Dienstleister haben.

Insofern verstehe ich nicht, warum Sie jetzt hier so tun, als ob das alles nicht stimmen und nicht passen würde. Ich verstehe es insbesondere deshalb nicht, weil wir vor einiger Zeit noch einen fast wortgleichen Änderungsantrag eingebracht haben, in dem, wie ich mich erinnere, viele Punkte von Ihrer Fraktion mitgetragen worden sind und in dem wir zum Ausdruck gebracht haben: Liebe Landesregierung, prüf doch bitte, ob wir den Einheitlichen Ansprechpartner auf Landesebene verankern können. - Natürlich macht es Sinn, ihn beim Wirtschaftsministerium anzusiedeln, statt etwa im Bildungsministerium oder im Justizministerium. Beim Wirtschaftsministerium gibt es natürlich eine gewisse inhaltliche Nähe.

Es besteht die Notwendigkeit, jetzt gewisse Änderungen vorzunehmen. Das haben wir nach der Anhörung mit der vorliegenden Beschlussempfehlung getan, weil parallel auf Bundesebene noch viele Beratungen stattfinden, auf Bundesebene parallel noch einiges geklärt wird und wir einfach darauf reagieren müssen.

Ich möchte nur zwei Punkte nennen. Der eine ist, dass der Bund in einigen Fällen keine Regelungen über die Genehmigungsfrist und die Friktion in dem jeweiligen Fachrecht treffen wird. Da eröffnen wir auf Landesebene die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren selbst auszugestalten. Der zweite Punkt ist, dass wir Bestimmungen vorsehen, was die Verbindungsstelle betrifft; verschiedene Ebenen arbeiten zusammen. Da kann man nicht sagen: „Das ergibt dann die Praxis“, sondern das muss schon rechtsverbindlich geklärt werden.

Weil Sie so ausführlich über die Architekten- und Ingenieurkammern gesprochen haben, möchte ich dazu nur ganz kurz sagen: Natürlich haben wir alle Gespräche geführt: die SPDFraktion, die CDU-Fraktion, Herr Homeyer. Wir haben gesagt: Wenn das funktionieren sollte, nehmen wir dieses Interesse an und versuchen auch, das hineinzubekommen. Aber wir haben ein Gutachten unseres Parlamentarischen Beratungsdienstes. Wir haben vor einiger Zeit auch relativ heftig dafür gestritten, dass es diesen Beratungsdienst gibt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, selbstverständlich.

Bitte, Herr Domres.

Meine Frage passt jetzt nicht mehr ganz. - Würden Sie mir Recht geben, dass die Linke sowohl im Ausschuss als auch bei den anderen Beratungen immer die Frage der Konnexität und die Frage der kommunalen Selbstverwaltung thematisiert und auch kritisiert hat, dass dort aus unserer Sicht erheblicher Nachholbedarf besteht?

Klar, es gab einige Punkte, die wir diskutiert haben. Deswegen gibt es ja auch dieses Parlament, die Fachausschüsse und eine Anhörung. Wir haben auch andere Punkte diskutiert. Den einen wollte ich Ihnen eben nahelegen: Wir ändern dies gerade nicht per Gesetz, weil das laut Parlamentarischem Beratungsdienst juristisch überhaupt nicht möglich ist. Aber weil wir die Anliegen der Architekten und Ingenieure ernst nehmen, haben wir mit unserem Infrastrukturminister vereinbart - er hat es zugesagt -, dass es ein Rundschreiben an die Bauordnungsbehörden geben wird, das vorsieht, dass die Ingenieur- und Architektenkammern die Informationen, die sie gern haben möchten, in Zukunft auch bekommen. Dazu sage ich: Wenn wir das so gesetzeskonform regeln können, können wir dies doch auch tun. Insofern verstehe ich, ehrlich gesagt, Ihr Gezeter an dieser Stelle überhaupt nicht.

(Domres [DIE LINKE]: Ich zetere nicht!)

- Doch, doch! Das waren zehn Minuten; Ihre Redezeit war lange überschritten.

Ich freue mich einfach, Herr Domres, dass wir so weit sind. Ich finde, wir haben gut gearbeitet, wir haben konsequent gearbeitet, und wir sollten ab Januar einfach einmal gucken, wie es funktioniert. Wenn man dann merkt, dass man an der einen oder anderen Stelle nachjustieren muss, sind wir dazu jederzeit bereit. Aber lassen Sie es uns doch erst einmal auf den Weg bringen. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Abgeordnete Hesselbarth spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt nun die Beschlussvorlage zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg vor. Dass damit die Brandenburger Wirtschaft zu einem Aufschwung gebracht wird, davon können Sie nur träumen.

Wir als DVU haben uns stets gegen die grenzenlose Liberalisierung ausgesprochen. Wir nehmen nämlich die Sorgen unserer Mittelstandsbetriebe ernst und kämpfen gegen ein vorprogrammiertes Sozialdumping in Deutschland.

Die Ergebnisse Ihrer bisherigen Wirtschaftspolitik sind beschämend: Rekordarbeitslosigkeit und immer mehr Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Und für das kommende Jahr 2010 sieht es noch viel schlimmer aus. In Deutschland versucht man sich mit Pseudorettungsmaßnahmen zur Wirtschaftsentwicklung siehe Abwrackprämie, verlängertes Kurzarbeitergeld - noch bis maximal über die Bundestagswahl zu retten, bevor dann ab Herbst dieses Jahres die Dämme brechen.

Auch mit dem heutigen Gesetzentwurf wird sich - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche - kaum etwas zum Positiven verändern. Die Ängste unserer vielen kleinen und mittleren Unternehmen können jedenfalls nicht abgebaut werden. Da reicht es auch nicht, immer wieder die vielzitierten Chancen zu beschwören.

Im vorliegenden Gesetzentwurf soll die Grundlage geschaffen werden, alle zur Unternehmensgründung relevanten Verfahren und Genehmigungen über eine Anlaufstelle abzuwickeln. Die Stellungnahmen hierzu waren doch sehr unterschiedlich, und unsere Zweifel am vorliegenden Gesetzentwurf konnten nicht beseitigt werden. Das betrifft schon die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners, wozu es sehr unterschiedliche Standpunkte gibt.

Wir hatten bereits bei der ersten Diskussion angeregt, dass hier eine bundeseinheitliche Regelung angebracht wäre. Brandenburg will aber eine Landeslösung mit der sogenannten zentralen Verortung. Allerdings stehen nicht nur Herr Dr. Obermann vom Landkreistag und Herr Böttcher vom Städte- und Gemeindebund der zentralen Verortung kritisch gegenüber.

Ein weiterer Kritikpunkt am vorliegenden Gesetzentwurf waren die nicht konnexitätskonformen Regelungen. Schon hier wird davor gewarnt, dass das ein neuer Fall für das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg werden könnte. Schon bei der ersten Debatte hatten wir die Gewissheit der Fallzahlen von 3 000 Fällen je Jahr bzw. 15 Fällen durchschnittlich pro Tag infrage gestellt. Mittlerweile haben wir erfahren, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 4 000 Fällen ausgeht.

Dass die DVU mit ihren Sorgen vor einem vorprogrammierten Sozialdumping nicht allein steht, bewiesen die Ausführungen des DGB-Vertreters. Er stellte fest, dass sich im Zuge des bisherigen Umsetzungsprozesses gezeigt hat, dass die offenen Rechtsfragen und Probleme bisher nicht gelöst wurden. Im Gegenteil, ein neuestes Rechtsgutachten vom Mai 2009 warnt explizit davor, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Rechte entsandter und in Deutschland tätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährden werde. Im neuen Gutachten warnen die Autoren davor, dass die Dienstleistungsrichtlinie zum Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit einlädt. Befürchtungen gibt es dahin gehend, dass sich die Unternehmen künftig auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können, um strengere Vorschriften der Niederlassungsfreiheit zu umgehen. Der DGB-Vertreter warnte davor, dass der Bürokratieabbau dazu führt, dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen und damit de facto Dumpinglöhne und Steuerhinterziehung zu legalisieren.

Die DVU-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Richstein spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was kann ich jetzt noch groß sagen? Es ist schon alles gesagt worden, nur nicht von allen. Wir haben über die Dienstleistungsrichtlinie hier im Parlament, in den Fachausschüssen und bei Anhörungen ausführlich gesprochen; wir haben diskutiert. Wenn man sich den Ursprung einmal anschaut, den Entwurf des damaligen Binnenmarktkommissars Bolkenstein vom Jahr 2004, und das Ergebnis der Dienstleistungsrichtlinie, wie wir sie jetzt haben, damit vergleicht, dann sieht man, dass hier eine sehr fruchtbare Diskussion geführt wurde.

Wir haben diese Diskussion hier im Landtag fortgeführt. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Domres, finde ich schon, dass die Kommunen mit einbezogen wurden. Es gibt nun einmal Situationen, wo man unterschiedliche Ansprüche an die Umsetzung einer Dienstleistungsrichtlinie stellt; da muss man die einzelnen Argumente abwägen. Ich glaube, wir gehen einen ganz guten Weg, den Einheitlichen Ansprechpartner nicht bei den Kommunen, sondern im Wirtschaftsministerium anzusiedeln. Dass das nicht bei allen Freude hervorruft, kann ich mir denken. Aber irgendwann musste eine Entscheidung getroffen werden.

Wir werden die Dienstleistungsrichtlinie bzw. das Gesetz bis zum Ende des Jahres umsetzen. Das wirft viele Fragen auf, was EDV oder was Arbeitnehmer betrifft. Dieser Thematik werden wir uns im nächsten Halbjahr auch in der Exekutive sehr ausführlich stellen müssen.

Ich finde, dass wir mit dem heutigen Gesetz das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie erreicht haben, nämlich bürokratische Hindernisse und auch zwischenstaatliche Hemmnisse abzubauen.

Auch wir nehmen die Sorgen der Menschen sehr wohl wahr. Wir wissen auch, dass sie grenzüberschreitend wirtschaftlich tätig sein wollen und dass das bisher nicht gelungen war.

Gerade für uns als Land mit einer 250 km langen Grenze zu Polen ist es besonders wichtig, dass die Menschen zwischen den Staaten wechseln und dort wirtschaftlich tätig sein können.

Die Dienstleistungsrichtlinie wird nicht nur die Bürokratie entlasten, sondern auch Einsparungen bringen. In den Niederlanden hat man die Einsparungen hochgerechnet; es wird geschätzt, dass durch die Dienstleistungsrichtlinie 65 Millionen Euro eingespart werden können. Hochgerechnet auf Deutschland wären es Einsparungen in Höhe von ungefähr 320 Millionen Euro; das wird sich auch in Brandenburg spürbar bemerkbar machen.

Mit dem heutigen Gesetz und der Dienstleistungsrichtlinie schlagen wir einen klaren Kurs in Richtung stärkerer Binnenmarkt ein. Damit wird auch die Europäische Union gestärkt. Ich war schon froh, dass die Wahlbeteiligung bei den letzten Europawahlen um 3 Prozentpunkte höher lag als bei der Euro

pawahl 2004. Ich denke, dass wir mit Maßnahmen wie der Dienstleistungsrichtlinie die Akzeptanz der Europäischen Union und des Binnenmarktes weiter stärken können. Das wurde gestern auch durch die Karlsruher Richter bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hält den Lissabon-Vertrag, der letztlich die Zukunft der Europäischen Union gestalten wird, für verfassungskonform. Nicht Brüssel, sondern der Bundesgesetzgeber hat bei der Umsetzung Fehler begangen. Sie werden bis zur Bundestagswahl hoffentlich ausgeräumt werden.

Das vorliegende Gesetz wird von den Koalitionsfraktionen angenommen. Auf die Änderungsanträge brauche ich nicht einzugehen, das hat die Abgeordnete Fischer getan. Daher bleibt mir nur zu sagen: Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Minister Junghanns beendet mit seinem Redebeitrag die Debatte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die oft zitierte intensive Diskussion bewerte auch ich als sehr konstruktiv. Wir standen bzw. stehen unter einem gewissen Zeitdruck. Das, was auf dem Tisch liegt, ist ein reifes Paket zur Klärung bzw. zur Ordnung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in unserem Land und steht auch im Kontext nationaler und internationaler Entwicklungen. Alle Länder arbeiten intensiv daran. Die von uns gefundene sogenannte Ministerium-Lösung wird sich wohl deutschlandweit als die am meisten gebrauchte erweisen. Thüringen hat schon einen Beschluss gefasst, wir tun es heute. Ich betone noch einmal: Es ist ein enger Zeitplan, aber wir liegen im Rahmen.

Ich verbinde damit Dank, aber auch die Bitte, mit den Regelungen sehr sachlich umzugehen. Heute wird kein Abschluss vorgenommen, sondern wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht. Dahinter steckt die tiefe Einsicht und Überzeugung, dass 70 % der Bruttowertschöpfung in Deutschland wie auch im Land Brandenburg Dienstleistungen sind. 14 bis 15 % davon sind exportaffin. Nun weiß man, dass Dienstleistungen nicht hundertprozentig vergleichbar sind, aber darin steckt noch eine große Reserve. Meine Überzeugung ist: Wir werden in dem Maße wirtschaftlich stärker, wie wir internationaler werden. Bezogen auf die konkrete Situation, in der wir uns befinden, sage ich: Der Weg aus der Krise gelingt schneller, wenn wir es verstehen, internationale Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, für uns nutzbar zu machen. In diesem Sinne hilft die Dienstleistungsrichtlinie, die Potenziale, die auf diesen Märkten liegen, zu heben. Ebenso wie meine Vorrednerin setze auch ich auf die politische Dimension; jedoch fällt uns das nicht automatisch in den Schoß.

Zu den angesprochenen Themen folgende Anmerkungen: Das Konnexitätsprinzip ist ein in der Tat sehr strittiges Thema. Ich möchte feststellen: Die Dienstleistungsrichtlinie richtet sich europaweit nicht nur an die Länder, sondern an jene, die an den Genehmigungsverfahren beteiligt sind. In Deutschland ist es kommunal geregelt. Insofern richtet sich die Dienstleistungsrichtlinie direkt an die Kommunen. Dabei geht es nicht um eine

zusätzliche Leistung, sondern um eine Neuorganisation der Verwaltungsabläufe. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass das Konnexitätsprinzip nicht greift. Im Gegenteil: In dem Maße, wie Verwaltungsvereinfachungen realisiert werden, können auch Entlastungen der kommunalen Verwaltungen spürbar werden. Wir meinen, die EU-Dienstleistungsrichtlinie fördert das kooperative Miteinander aller Beteiligten und wälzt keine zusätzlichen Leistungen auf die kommunale Ebene ab.

Zum Thema Ingenieure, Dienstleister, Architekten: Es gibt keine Bezeichnung in der Negativliste, die die Architekten ausschließt. Sie können sagen: Es gibt auch keine Positivliste, die sie einbezieht. - Das gehört zur Realität. Gleichwohl ist es richtig, Ingenieure und Architekten, die auf den verschiedensten Gebieten tätig sein können, einzubeziehen. Wir wollten mit unserer auf nationalen Absprachen beruhenden Regelung erreichen - damit stellen wir uns gegen den Antrag der Linksfraktion -, dass die sogenannte Berufsanerkennungsrichtlinie und die Gewerberegelung durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht höher- oder niederrangiges Recht sind, sondern auf gleicher Höhe stehen, weil sie unterschiedliche Gegenstände, die Berufsbefähigungsnachweise auf der einen Seite, die Tätigkeit im Markt auf der anderen Seite, regeln. Die übereinstimmende juristische Auffassung ist: Sie stehen nebeneinander, weil sie unterschiedliche Regelungsgegenstände haben.

Deshalb ist es geboten, im Zuge der Einführung festzustellen: Die Brandenburger Regelung ist bis zum 31.12. dieses Jahres EU-rechtskonform. Ab 01.01.2010 gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie, und damit ist die Brandenburger Regelung nicht mehr rechtskonform. Deshalb tragen wir Sorge und setzen einen Beschluss der Bauminister der Länder um, die sagen, dass die in einem Bundesland festgestellte Anerkennung der Berufsbefähigung in den anderen Bundesländern ebenso Gültigkeit haben muss. In der Öffentlichkeit muss klargestellt werden, dass ein Ingenieur aus Rumänien, Malta oder Frankreich seine Anerkennung nicht per se bekommt, sondern in Deutschland seine Berufsbefähigung nachweisen muss. Übrigens haben die Anzuhörenden bei der Anhörung anerkannt, dass sie die in Bayern festgestellte Berufsbefähigung nicht noch einmal prüfen, sondern lediglich registrieren. Es ist logisch, Herr Domres, die Bundesländer müssen die Nachweisprüfung gegenseitig anerkennen. Damit sind wir auf der sicheren Seite. Das ist ein Stück Modernisierung im europäischen Kontext. Wer eine Bauleistung anbieten will, muss seinen Tätigkeitsnachweis erbringen. Er muss sich erklären, dass er befähigt ist. Das ist nichts Anonymes.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die dynamische Verwaltungsverfahrensgesetz-Handhabung; denn auch hier wird ein falsches Bild gemalt. Wir übernehmen diese dynamische Regelung im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten; wir sind dann nämlich immer en jour auf der Schwelle, auf der der Bund regelt. Der Bund regelt nicht selbstherrlich, sondern es gibt regelmäßig eine Einvernehmensregelung. Wenn ein Land, wir in Brandenburg vielleicht auch, etwas gesondert regeln möchte, kann es das tun. Die Übernahme der dynamischen Regelung ist kein Abschneiden, sondern nur eine Befreiung von unserer rechtsetzenden Tätigkeit beim Erlass von formal-technischen Regelungen hin zu dem Wichtigen, was im Land geschieht. Auch das ist im Sinne einer europäisch-dynamischen Entwicklung besser als die bisherige Landesregelung, zumal es uns keine Rechte nimmt. Wir sind im engen Kontakt mit den Kommunen und allen Beteiligten.

Ich möchte zusammenfassen, weil die rote Lampe hier schon wieder drängend leuchtet.