Protocol of the Session on May 13, 2009

Während in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, RheinlandPfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen der Sockelbetrag ab dem 1. März 2009 ähnlich wie laut Tarifvertrag der für die übrigen öffentlichen Bediensteten um 40 Euro erhöht wird, soll dieser, wenn es nach den Vorstellungen unseres Finanzministers geht - er hat es hier auch gesagt - in Brandenburg nur um die Hälfte, also um 20 Euro, erhöht werden. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen öffentlichen Bediensteten lehnen daher auch sämtliche Gewerkschaftsorganisationen des öffentlichen Dienstes - vom Deutschen Gewerkschaftsbund über den Deutschen Beamtenbund bis zum Deutschen Richterbund - übereinstimmend ab. Alle Verbände kritisieren, dass der vorgesehene monatliche Sockelbetrag von 40 Euro, der ab 1. März gezahlt werden soll, den Beamten in Brandenburg nur zur Hälfte gewährt wird - mit einer deutlichen Verschlechterung des Einkommensniveaus der Beamten gegenüber den übrigen öffentlichen Bediensteten in Brandenburg als logische Folge.

Dazu erklärte neben anderen Beschäftigtenvertretern unter anderem der Vorsitzende des Landesbeamtenausschusses der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:

„Die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg erwarten eine vollständige zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, da es keinen sachlichen Grund gibt, sie erneut schlechter zu behandeln als die Tarifbeschäftigten.“

Zumindest in diesem Punkt müssen wir als DVU-Fraktion den Vertretern der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zustimmen.

Da wir als DVU-Fraktion trotz aller Kritik die vorgesehene Besoldungsanpassung im Beamtenrecht in Brandenburg jedoch nicht blockieren wollen, werden wir uns beim vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten - in der Hoffnung, dass im Laufe des Jahres eine Nachbesserung erfolgt. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir zu.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete Homeyer spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Brandenburger Beamten übertragen. Unsere Beamten erhalten damit real mehr Einkommen und werden so an der Lohnentwicklung angemessen beteiligt. Das ist unstrittig, und der Finanzminister hat dazu auch klare Worte gefunden.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal an die Adresse von Herrn Bernig deutlich sagen: Das, was wir jetzt nicht und auch nicht im Ausschuss machen werden, sind nachträgliche Tarifverhandlungen. Ich hatte den Eindruck, Herr Bernig, dass Sie genau das wollen. Angesichts der Finanzlage des Landes

und dessen, was wir morgen noch zu erwarten haben, halte ich das für unangemessen.

Ich bin der Meinung, dass die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten mit Augenmaß zu vertreten ist, auch wenn mir das als Finanzpolitiker ausgesprochen schwerfällt. Schaut man sich die Finanzdaten des Landes an: Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren keine Steuermehreinnahmen haben werden, sondern Steuermindereinnahmen, 900 Millionen Euro jedes Jahr an Zinsen, keine Tilgung, 20 Milliarden Schulden, abnehmende Einnahmen aus Europa und sinkende Einnahmen aus dem Solidarpakt. Das sind die Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen. Ich glaube, alle, das Parlament und die Landesregierung, müssen sich diesen Dingen stellen. Dazu gehört, dass wir mit Augenmaß auch hier entsprechend mit unseren Beamten umgehen. Ich sage eines ganz klar und deutlich: Das höhere Einkommen, das wir unseren Beamten jetzt zubilligen, ist eine Anerkennung für ihre Leistungsbereitschaft und für die gute Arbeit, die sie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Land Brandenburg jeden Tag leisten.

Herr Homeyer, der Abgeordnete Bernig möchte eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die zu?

Ja, die lasse ich zu.

Herr Homeyer, ich hatte einen Vorschlag gemacht, was den Anteil des höheren Dienstes, der wesentlich höher ist als in anderen Ländern, betrifft. Wenn wir hier acht bis zehn Stellen einsparen würden, könnten wir das Geld für die Erhöhung des Sockelbetrages um 40 Euro locker aus dem eigenen Haushalt erwirtschaften, ohne etwas zusätzlich zum Einsatz zu bringen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Meinen Sie jetzt: Für alle Beamten im Land?

Für alle Beamten.

Dann reden wir über 30 000 Beamte. Herr Bernig, wollen Sie jetzt wirklich Tarifverhandlungen im Nachhinein führen? Das kann wohl nicht Ihre Absicht sein!

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Ich komme gleich noch dazu.

Wir übernehmen den Abschluss 1 : 1. Auch beim Sockelbetrag gibt es keine ungleiche Behandlung, Herr Bernig. Kollege Bischoff hat das deutlich gemacht. Die Tarifpartner haben einen Sockelbetrag von 40 Euro vereinbart, zugleich jedoch das sogenannte Leistungsentgelt gestrichen. Das ist doch nun mal Fakt. Das müssen Sie einfach mal anerkennen! Das ergibt

einen faktischen Sockelbetrag - für die Beamten - von 20 Euro. So ist das nun einmal. Genau diesen Betrag werden unsere Beamten erhalten.

Kurzum: Wir werden diesen Tarifvertrag wirkungsgleich für unsere Beamten umsetzen, wir werden zügig in den Ausschüssen beraten, und wir werden vor der Sommerpause beschließen, sodass die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg pünktlich ihr Geld auf dem Konto haben werden. Ich glaube, dann haben wir etwas Gutes getan. Wer wirklich mit Augenmaß und einigermaßen Verständnis für die Verhältnisse im Land Brandenburg und dessen, was wir vielleicht noch im Sommer zu erwarten haben, mit den Dingen umgeht, der wird auch sagen: Macht das jetzt! Wir können froh sein, dass wir uns das jetzt noch leisten können. Dass wir uns das in zwei Jahren noch leisten können, wage ich zu bezweifeln. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort erhält noch einmal die Landesregierung. Für sie spricht Finanzminister Speer.

Ich muss doch noch einmal den Versuch machen - ich weiß nicht, ob es gelingt, weil es einfache Mathematik ist, Herr Bernig -, zu erklären, worum es sich handelt. § 18, der gestrichen wurde, hat jedem Angestellten 1 % seines Bruttogehalts weggenommen, um es ihm am Schluss wiederzugeben.

Wir haben keine Regelung gefunden, dies zu differenzieren. Es war immer die Absicht, daraus ein Leistungsentgelt zu machen. Die Tarifparteien haben sich jedoch nicht einigen können, wie man das bis dato umsetzen kann. Deswegen ist das - wie ich finde, auch vernünftig - gestrichen worden. Das macht 1 % aus, und das entspricht 20 Euro Sockelbetrag. Das ist bei den Angestellten geblieben. Man hat es ihnen nicht weggenommen. Das ist in den 40 Euro Sockelbetrag enthalten. 20 Euro davon sind die Streichung aufgrund des § 18. Deswegen ist die wirkungsgleiche Übertragung dieses Ergebnisses der 20-Euro-Sockelbetrag.

Wenn Sie etwas anderes behaupten, sagen Sie entweder die Unwahrheit, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Wirkung des Tarifvertrages logisch auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Dann muss ich Ihnen die Fähigkeit absprechen, diese Logik anzuwenden. Genauso wie das Land Brandenburg machen es Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, weil sie diese Logik so umsetzen. Andere geben mehr und meinen, dass sie es sich leisten können, oder haben eine gewisse opportune - um nicht zu sagen: opportunistische - Haltung an den Tag gelegt getreu dem Motto: Wir sind nicht in der Lage, diesen Unterschied zu erklären, und deswegen versuchen wir es auch gar nicht erst.

Wir versuchen es, weil es erklärbar ist, es ist logisch. Wir haben Gespräche geführt, Herr Bernig. Sie sagen, ich würde Verhandlungen verweigern. Ich kann gar keine Verhandlungen führen, weil der Gesetzgeber dies festlegt und dies nicht Ergebnis von Verhandlungen der Tarifparteien ist. Das müssen Sie auch einmal akzeptieren. Es ist die Verfassungslage im Land Brandenburg und darüber hinaus in 16 anderen Gebietskörperschaften, also in 15 Ländern und der Bundesrepublik Deutschland oben

drein, dass darüber nicht verhandelt wird. Das ist kein Verhandlungsergebnis, sondern es ist ihre Pflicht und Schuldigkeit, als Gesetzgeber eine entsprechende Festsetzung zu treffen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE])

Natürlich kann man sich im Vorfeld darüber unterhalten, was aus Sicht der Gewerkschaften, aus Sicht der Landesregierung richtig und falsch ist. Darüber sind wir im Gespräch. Diese Gespräche habe ich geführt. Wir sind auseinandergegangen mit dem Vorschlag, den die Gewerkschaften in Mecklenburg-Vorpommern gemacht haben und der dort begrüßt wurde. Dort wurden die 20 Euro Sockelbetrag als vollständige 1:1-Umsetzung verstanden und akzeptiert sowie dies auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich gemacht.

Hier in Brandenburg versucht man, die Zeit zu nutzen, kurz vor dem Wahlkampf öffentlich Druck zu machen, um mehr herauszuholen. Ich sage: Das ist nicht illegitim, aber die Argumentation ist falsch. Deswegen will ich das hier so deutlich sagen.

Die Leistungszulage für die Beamten hat damit gar nichts zu tun. Das ist freiwillige - eine Möglichkeit für die Ressorts, wenn sie freie Spitzen in ihren Personalbudgets haben, zusätzlich etwas zu leisten. Das müssen sie aber erwirtschaften, genauso wie Beförderungen erwirtschaftet werden müssen. Das ist dann die Aufgabe eines jeden Ressorts.

Noch ein Wort zum Weihnachtsgeld, weil mir unterstellt wird, ich habe tricky gehandelt. Vor drei Jahren, als wir diese Regelungen im Einvernehmen mit den Gewerkschaften getroffen haben, habe ich vorgeschlagen, die Ist-Abrechnung und nicht die Novembersteuerschätzung zugrunde zu legen. Die Gewerkschaften waren aber mit dem daraus folgenden Auszahlungstermin, der logischerweise dicht an den Sommer herangekommen wäre, nicht einverstanden; denn legt man den bestätigten Jahresabschluss zugrunde, kommt man mit der Auszahlung erst ins späte Frühjahr bis in den Sommer hinein. Das war aus Sicht der Gewerkschaften zu spät. Deshalb sprachen sie sich dafür aus, die Novembersteuerschätzung zugrunde zu legen.

Wir schätzen bei der Haushaltsaufstellung die Steuereinnahmen auf der Grundlage einer Steuerschätzung, die wir nach Brandenburger Kriterien mit Abschlägen versehen. Genauso haben wir die Novembersteuerschätzung, die dieser Abrechnung zugrunde gelegen hat, mit entsprechenden Abschlägen versehen. Dabei ist nichts tricky. Wer mir das unterstellt, geht an diesem Punkt an meine Ehre. Ich weise das in aller Entschiedenheit zurück. Ich habe da nicht tricky gehandelt, sondern das sind die Zahlen, die uns im November auf der Grundlage der Steuerschätzung mit den eigenen Abschlägen, die wir sowohl bei der Aufstellung des Haushalts als auch bei der Steuerschätzung zugrunde legen, vorgelegen haben. Das ist die ganze Wahrheit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften 2009 in der Drucksache 4/7522 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Die Koalitionsfraktionen beantragen zusätzlich die Überweisung

an den Innenausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Wir schließen den Tagesordnungspunkt 11, und ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Finanzierung der EU-Förderprogramme in Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 15.10.2008 - Drs. 4/6803-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/7527

Für die Landesregierung eröffnet Staatssekretär Appel die Debatte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission misst den revolvierenden Förderinstrumenten in der Strukturförderung zunehmend hohe Bedeutung zu. Die Landesregierung schließt sich dieser Bewertung ausdrücklich an. Revolvierende Finanzierungsinstrumente, etwa Darlehen und Bürgschaften, erzeugen generell eine starke Wirkung auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit von Projekten, da der Fördermittelempfänger ein höheres Risiko eingehen muss als bei einem verlorenen Zuschuss. Darüber hinaus entlasten die Rückflüsse die öffentlichen Kassen und helfen, trotz zukünftig abnehmender Fördermittel, die Gestaltungsräume für die öffentliche Förderung möglichst groß zu halten. Revolvierende Fonds sind also in bestimmten Bereichen, insbesondere in der Unternehmensförderung, gegenüber verlorenen Zuschüssen oft die bessere Alternative.

Aber ich möchte auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen: Sie sind nicht überall sinnvoll. Bei Förderungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds zum Beispiel sind zurückzuzahlende Förderungen schon deshalb nicht zweckmäßig, weil im Regelfall keine einnahmenschaffenden Vorhaben gefördert werden. Zudem wäre der verwaltungsseitige Aufwand, der im Übrigen auf beiden Seiten höher ist als bei verlorenen Zuschüssen, wegen der im Regelfall - das wissen Sie - sehr geringen Förderhöhen unverhältnismäßig hoch.

Auch im Bereich der Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklungspolitik werden überwiegend kleinere Maßnahmen gefördert. Deshalb sind auch hier die Möglichkeiten, revolvierende Fonds zum Einsatz zu bringen, sehr begrenzt. Neben dem Aspekt der Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger steht auch hier der Verwaltungsaufwand dem entgegen.

Trotz allen augenscheinlichen Charmes revolvierender Fonds darf die weitere Einführung dieser Förderinstrumente also nicht überstürzt werden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der absehbaren weiteren Verknappung öffentlicher Finanzmittel. Zudem muss berücksichtigt werden, wie andere Bundesländer ihre Förderkonditionen gestalten. Ich gehe davon aus, dass wir uns hier in diesem Hause einig sind: Es hat wenig Sinn, schlechtere Förderkonditionen anzubieten und zu etablieren als andere ost

deutsche Länder, mit denen wir konkurrieren. Im Standortwettbewerb darf Brandenburg durch die Einführung revolvierender Förderinstrumente nicht ins Hintertreffen geraten, etwa weil die finanziellen Möglichkeiten der Brandenburger Unternehmen überstrapaziert werden.

Ein Bereich, der für revolvierende Förderinstrumente bereits jetzt gut nachgefragt und sinnvoll genutzt wird, ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis vieler unserer mittelständischen Unternehmen. Ein Unternehmen ohne ausreichendes Eigenkapital, das ein technisch innovatives Produkt mit einem wirtschaftlich tragfähigen Konzept auf den Markt bringen will, wird grundsätzlich, so denke ich, in der Lage sein, in absehbarer Zeit, wenn sich dieses Produkt vermarkten lässt, die aus dem revolvierenden Fonds stammenden Mittel zurückzuzahlen.

Konkret werden im Land Brandenburg fünf revolvierende Förderinstrumente auf der Basis des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE - installiert: erstens der Risikokapitalfonds, mit dem die Eigenkapitalausstattung von KMU durch Erwerb von offenen und stillen Beteiligungen verbessert wird; zweitens das GA-Nachrangdarlehen, ein unverzinsliches Investitionsdarlehen, gekoppelt an GA-Zuschüsse; drittens der Stadtentwicklungsfonds, mit dem zinsgünstige Darlehen an Kommunen für Projekte der integrierten Stadtentwicklung ausgereicht werden; viertens der Frühphasenfonds, der offene Beteiligungen eingeht und Nachrangdarlehen an kleine, junge, innovative Unternehmen vergibt; fünftens der KMU-Fonds, der Nachrangdarlehen für Investitions- und Betriebsmittel in allen Branchen ausreicht.

Meine Damen und Herren, weitere Anwendungsmodelle und -möglichkeiten werden insbesondere im agrarisch-ländlichen Bereich geprüft. Unabhängig davon unterziehen die Förderressorts ihre Programme laufend einem Monitoring, um gegebenenfalls zeitnah auf ein sich veränderndes Anforderungsprofil der Förderlandschaft reagieren zu können.