Protocol of the Session on April 2, 2009

Auf der anderen Seite liegt es doch auch an der Politik, dass die Patentierung auf das Leben nicht unterbunden wird.

(Zurufe der SPD: Frage!)

Teilen Sie also meine Meinung, dass die Politik die Ursache dafür gelegt hat?

Diese Meinung teile ich voll und ganz und auch die Befürchtung, die aus Ihren Worten spricht, Herr Helm. Es besteht durchaus die Gefahr, dass hier 12 000 Jahre Arbeit der Landwirte durch Patente auf lebende Organismen monopolisiert werden. 12 000 Jahre Arbeit der Landwirte!

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Dass irgendjemand die Vorstellung hat, seine Monopolvorteile ausnutzen zu können, wenn der letzte Saatgutvermehrungsbetrieb mittelständischer Art - diese Betriebe gibt es in Brandenburg Gott sei Dank - von der Bildfläche verschwunden ist, ist eine weitere große Gefahr. Diese Gefahr hängt mit dem Patent auf lebendige Organismen direkt zusammen, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.

Was den Fütterungsversuch bei Milchkühen betrifft, habe ich mich, als ich das las - das ist ja hochinteressant - gefragt: Warum wird dieser Versuch, der nun so tolle Ergebnisse gebracht hat - alles nicht gefährlich, in der Milch nichts nachzuweisen -, erst zehn Jahre nach der Zulassung durchgeführt? Eigentlich hätte das doch vorher klar sein müssen.

Gesellschaftliche Akzeptanz und Abklärung aller Risiken sind die beiden wesentlichen Punkte. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur erreicht werden, wenn ein gesellschaftlicher Nutzen dargestellt und dieser gleichzeitig gegen die Risiken, die bestehen oder nicht bestehen - zumindest müssen diese abgeklärt werden -, abgewogen wird. Geschieht dies nicht, hat man ein Problem.

Herr Seehofer hat hier ein wahrscheinlich ungewolltes oder zumindest unerwartetes Lob bekommen, ich muss dieses Lob ein wenig einschränken. Herr Seehofer hat als Bundeslandwirtschaftsminister den Handel mit MON 810 im Jahre 2007 untersagt - unter Bezugnahme auf - ich glaube, es waren vier oder fünf - wissenschaftliche Studien: Wirkung auf Nichtzielorganismen, Wirkung auf Bodenmikroorganismen und Weiteres. Er hat den Verkauf verboten. Er hat gesagt: Der Sack darf nicht von A nach B transportiert werden; denn das wäre schädlich. Er hat aber nicht den Anbau verboten.

Wenn man sich die Zeitläufe ansieht, stellt man fest: Das Verkaufsverbot kam in dem Moment, in dem der Mais im Boden war. Das hat die Landwirte natürlich zutiefst verunsichert und wieder gezeigt, dass die Landwirte eigentlich ein Opfer dieser Diskussion sind.

Das Verbot wurde aufgehoben, als der Mais geerntet war, also ein halbes Jahr später, mit der Begründung - die ist sehr lustig -: Monsanto macht ein Monitoring. - Das heißt, der Kaufmann bewertet selbst, ob seine Ware gut oder schlecht ist. Das ist, finde ich, eine ganz hervorragende Geschichte, das dürfte fast einmalig sein. An dieser Stelle hätte man wohl wenigstens erwarten dürfen, dass das Monitoring durch das Bundesumweltamt, durch die Bundesanstalt für Risikoforschung, durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig, eine Universität oder andere erfolgt und wirklich ein Ergebnis bringt, dem man vertrauen kann und dem auch die Bürger vertrauen können.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Denn - ich habe es Frau Aigner letzte Woche gesagt - es ist schon fast egal, was darin steht. Es wird - weil Monsanto damit Geld verdient - bestimmt nicht darin stehen, dass es nicht geht.

Wenn Monsanto sagt, es sei alles ungefährlich, werde ich das nicht glauben, und ich denke, ich bin damit nicht ganz allein.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Wo wollen wir jetzt hin? Was brauchen wir?

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Die Zustimmung zu unserem Antrag!)

- Sie brauchen die Zustimmung zu Ihrem Antrag. Da sehe ich Probleme.

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Aber ich kann Ihnen eines versichern: Ich werde mich weiterhin für ein nationales Anbauverbot von MON 810 einsetzen. Wir werden versuchen, es aufgrund der bestehenden Risiken durchzusetzen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir damit auch der Landwirtschaft helfen. Die Landwirtschaft ist in diesem Diskussionsprozess der eigentliche Verlierer.

Das zweite Erfordernis ist natürlich, dass die Zulassungsverfahren dringend verbessert und qualifiziert werden.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Was vorhin falsch war, was Dieter Helm vielleicht auch nicht weiß: MON 810 wurde im futtermittelrechtlichen Zulassungsverfahren als Futtermittel zugelassen. Nun zum Problem der Imker: Was passiert - dies wurde immer bestritten, ist aber möglich -, wenn ein Anteil Pollen im Honig auftaucht? Honig ist ein Lebensmittel. Die lebensmittelrechtliche Zulassung gibt es für MON 810 nicht und wird es auch nicht geben.

Diese Probleme vor dem In-Verkehr-Bringen dieser Art von Pflanzen müssen geklärt werden. Andernfalls wird es keine Akzeptanz für solche Produkte geben. - Danke sehr.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Genau! - Beifall bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Linksfraktion in Drucksache 4/7392. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich ums Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

(Zurufe und Unruhe bei SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Sie können - wir sind ja bald fertig - die Debatte dann auf dem Hof fortsetzen, meine Damen und Herren. - Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes der G 10Kommission

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7393

Erfreulicherweise wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, weniger erfreulicherweise hat die DVU eine geheime Abstimmung beantragt, der wir natürlich nach § 72 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages folgen werden.

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch den Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe links und rechts von mir auf den Regierungsbänken.

Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes der G 10-Kommission, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die am Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung und den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei dem die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

So viel zum Verfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Wahl, und ich bitte die Schriftführer mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Hatte jeder Gelegenheit, seinen Stimmzettel abzugeben? - Wenn das der Fall ist, dann beende ich den Wahlvorgang, bitte die Schriftführer mit der Auszählung zu beginnen und Sie um etwas Geduld.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes der G 10-Kommission haben sich 54 Abgeordnete beteiligt. Es waren 54 Stimmzettel gültig. Für den Wahlvorschlag, Herr Dr. Andreas Bernig, haben sich 42 Abgeordnete ausgesprochen, dagegen stimmten 11 Abgeordnete. Zudem gab es 1 Stimmenthaltung. Damit wurde Dr. Andreas Bernig mit der erforderlichen Mehrheit gewählt. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und damit auch die 84. Plenarsitzung des Landtages Brandenburg. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Ende der Sitzung: 19.02 Uhr