Ich möchte mich besonders bei den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses bedanken, dass sie sich so intensiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben. Brandenburg ist damit eines der wenigen Bundesländer, das nicht nur die rein technischen Anpassungen des Landesrechts zeitnah zum Beamtenstatusgesetz umsetzt, sondern auch erste Reformschritte einleitet.
Herr Kollege Dr. Bernig, wir haben doch mehrfach im Innenausschuss davon gesprochen, dass das die ersten Schritte sind. Ich finde es etwas bedauerlich, dass Sie das hier verschwiegen haben. Wir haben immer gesagt: Das ist der Anfang. In der nächsten Legislaturperiode sind weitere Schritte zu gehen. - Sie haben ja interessante Aussagen gemacht, auf die ich noch zu sprechen komme.
Der Innenausschuss hat nach Diskussion und Anhörung inhaltliche Änderungen vorgeschlagen, die Ihnen vorliegen. Aber wie schon bei der 1. Lesung deutlich wurde, ist die von der Landesregierung vorgeschlagene Abschaffung des Landespersonalausschusses das zentrale Thema möglicher Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung gewesen, sowohl im Rahmen der Anhörung im März als auch in den Beratungen im Innenausschuss; Kollege Ziel hat darauf hingewiesen.
Nunmehr soll also der Personalausschuss beibehalten werden, allerdings mit geänderten Zuständigkeiten. Aus der Sicht der Landesregierung - darum hatten wir den Vorschlag unterbreitet wäre die Abschaffung des Landespersonalauschusses der konsequentere Weg gewesen, um nicht mehr zwingend vorgegebene Standards abzubauen. Dies hätte auch den Vorgaben des Sonderausschusses zur Reduzierung von Normen und Standards entsprochen. Aber auch der Vorschlag, der jetzt gefunden wurde, ist gut, weil es geänderte Zuständigkeiten sind, die sich an Bundesrecht, insbesondere an den Vorgaben für den Bundespersonalausschuss, ausrichten. Damit haben wir, wie ich glaube, einen guten Kompromiss gefunden.
Ich begrüße es besonders, dass das Thema „Treue gegenüber der Landesverfassung“ nach dem Beschlussvorschlag im neuen Landesbeamtengesetz an zwei Stellen deutlich herausgearbeitet wird. Das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung - im Sinne nicht nur des Grundgesetzes, sondern auch unserer Verfassung - kann nicht oft genug als Beamtenpflicht ins Bewusstsein gerufen werden.
Kollege Dr. Bernig, von Ihren Ausführungen zum Diensteid bin ich doch enttäuscht. Ich will präzise darauf eingehen. Ich möchte in Erinnerung rufen, was im Diensteid steht und was Sie ablehnen. Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg
Das wollen Sie abschaffen. Ich sage Ihnen: Diese Zeiten sind vorbei! Jeder entscheidet, ob er sich zu Gott bekennt oder nicht. Hören Sie auf, dagegen zu polemisieren!
„Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so kann er statt der Worte 'Ich schwöre' die Worte 'Ich gelobe' oder eine andere an die Stelle des Eides tretende Beteuerungsformel sprechen.“
Das steht in dem Gesetzentwurf! Dagegen polemisieren Sie noch? Das reicht Ihnen nicht? Ich akzeptiere diese Polemik nicht und finde es schade, dass Sie diesen Weg gegangen sind. Hören Sie auf mit dem Kirchenkampf und freuen Sie sich, dass es Menschen gibt, die sagen: „Ich bekenne mich zu Gott“! Ich habe das vor 50 Jahren gemacht und würde es auch in Zukunft machen; andere auch. Das wollte ich in aller Deutlichkeit sagen.
Ich komme noch einmal auf die 1. Lesung zu sprechen. Damals wurde die Kritik geäußert, dass manches von dem, was der Gesetzentwurf an Reformvorschlägen enthält, nicht weit genug gehe oder dass manche Schritte sogar abgelehnt würden, insbesondere von den Gewerkschaften. Das kann sein. Das kommt auch vor. Darum haben wir ja die Anhörungen; wir wollen die Urteile und die Vorschläge bewerten und uns damit auseinandersetzen. Die Anhörung hat aber noch etwas anderes gezeigt, was für mich viel wichtiger ist. Sie hat gezeigt, dass der Entwurf der Landesregierung solide ist.
Herr Schönbohm, ich möchte noch einmal auf die Eidesformel zurückkommen. Stimmen Sie mir zu, dass es auch nach den alten Regelungen möglich war, eine religiöse Bekenntnisformel abzugeben?
Ich habe hier deutlich ausgeführt, was in dem Gesetz steht, das wir verabschieden. Dagegen haben Sie polemisiert, und dagegen verwahre ich mich.
Sie sind nicht das Zentrum unserer Bürger. Die Bürger können entscheiden. Die Beamten entscheiden, wie sie ihre Eidesformel leisten. Die Eidesformel ist vorgegeben. Wer den Gottesbezug dabei aufrufen möchte, der kann das tun. Das ist vorgesehen. Das ist auch gut so, wie man in Berlin zu sagen pflegt.
Ich möchte Ihnen noch etwas anderes - diesbezüglich bin ich doch etwas überrascht, Herr Bernig - sagen. Wir haben über den Verzicht auf Reisekostenerstattung im Innenausschuss gesprochen. Dazu haben wir Ihnen Beispiele genannt. Sie aber erwecken den Eindruck, als sollten den Beamten die Reisekosten gestrichen werden. Ich wiederhole: Jeder Beamte hat Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten. Ausrufezeichen!
Wir haben Ihnen einen Fall genannt, bei dem es sein kann, dass jemand gern an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen möchte und Folgendes sagt: Da ich weiß, dass es bezüglich der Reisekosten Spannungen gibt und diese Fortbildungsmaßnahme auch nicht unbedingt im Sinne des Dienstherrn, jedoch zweckmäßig ist, verzichte ich auf die Reisekosten. - Dazu haben wir gesagt: Diese Möglichkeit wollen wir einräumen. Dieser Fall ist im Innenausschuss intensiv besprochen worden.
Daher: Nutzen Sie doch nicht eine solche Formulierung, um den Eindruck zu erwecken, als wollten wir den Beamten die Reisekosten nehmen. Das will niemand. Das ist auch nicht vorgesehen. „Freiwillig“ heißt „freiwillig“. Das wiederum heißt „willig“ und „frei“. Vielleicht wissen Sie nicht, was „frei“ heißt. Es mag sein, dass Sie dazu eine andere Position einnehmen. Darum sage ich: „Freiwillig darauf verzichtet“ heißt „frei“ und „willig“.
Dann haben Sie noch etwas anderes genannt. Sie haben gegen den Dienstherrn etwas polemisiert. Jetzt möchte ich Ihnen noch einmal sagen, wo im Gesetz etwas über den Dienstherrn steht. Dort heißt es:
„Eine bei einem anderen Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene Qualifikation kann anerkannt werden.“
Die anderen außerhalb dieses Bereichs nennen sich Dienstherren. Diese Formulierung haben wir auch übernommen. Das ist nichts Neues. Das ist etwas Selbstverständliches.
Darin steht noch etwas anderes, Herr Kollege Bernig, und zwar bezüglich der Fortbildung. Dabei geht es um den Dienstherrn, den Sie nicht wollen. Mit „Dienstherr“ sind alle - der Dienstherr, die Dienstvorgesetzten und die obersten Dienstbehörden verpflichtet. Es heißt hier:
„Der Dienstherr hat durch geeignete Maßnahmen für die kontinuierliche Fortbildung der Beamten zu sorgen.“
Wenn Sie dagegen sind, dann sagen Sie es. Ich möchte, dass diese Aufgabe der Dienstherr übernimmt. Damit sind all diejenigen gemeint, die die Verantwortung für die Fortbildung der Beamten tragen und sich auch für die Beamten einsetzen.
Meine Damen und Herren, noch etwas anderes ist wichtig. Sie werden in der nächsten Legislaturperiode - in der Sie, vermute ich einmal, auch hier sein wollen - weiter über das Beamtengesetz diskutieren. Ich habe es so verstanden, dass Sie das Disziplinarrecht abschaffen wollen. Die von Ihnen vorgebrachte Formulierung zum Disziplinarrecht finde ich bemerkenswert.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE] Sie haben gesagt: Das atmet den alten Geist. Man spricht von Dienstherren und von Disziplinarrecht. (Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)
Ich möchte diesbezüglich noch eine Klarstellung erzielen: Wollen Sie das Disziplinarverfahren abschaffen - Ja oder Nein? Ich habe Sie so verstanden, dass sie es abschaffen wollen. Wenn dies zutrifft, dann sagen Sie es. Dann ist das auch in Ordnung so.
Dieses Gesetz hält an dem bewährten Disziplinarrecht fest. Das ist auch gut so. Wir werden dies auch weiterhin tun. Das Disziplinarrecht ist zwingend notwendig. Ich könnte Ihnen Beispiele nennen, die Sie möglicherweise auch aus Ihrer Tätigkeit beim Polizeihauptpersonalrat kennen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz in der Form, wie wir es heute verabschieden werden, seine Bewährungsprobe in der Praxis bestehen wird.
Nun heißt es, dass dieser Entwurf ein Neuordnungsgesetz und kein echtes Reformgesetz sei. Ja, das ist es. Darauf haben wir uns verständigt, weil wir gesagt haben: Wir wollen die notwendigen Anpassungen vornehmen, die aufgrund der Änderung des Beamtenstatusgesetzes erforderlich sind. Nun geht es uns wegen der engen zeitlichen Vorgabe darum, dies jetzt zu tun. Alles andere, das noch zu tun ist - darüber haben wir im Innenausschuss auch diskutiert -, muss dann in Ruhe und nach intensiver Diskussion als tatsächliche Reform mit größerem Zeitvorlauf umgesetzt werden. Dies wird auch geschehen.
Durch Verordnungen der Landesregierung, die sich in Vorbereitung befinden, und durch weitere Änderungsvorschläge, über die in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden sein wird, wird dieser Prozess angeschoben. Mit dem heutigen Gesetzentwurf und den vorgesehenen Änderungen ist die Grundlage für die Fortentwicklung des Beamtenrechts unter den neuen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Dabei sind die rechtlichen Voraussetzungen nach der Dienstrechtsreform und auch die tatsächlich zu erwartenden Veränderungen aufgrund der demografischen Entwicklung berücksichtigt. Es ist vollkommen klar: Das Beamtentum muss mit der Zeit gehen; sonst wird es mit der Zeit gehen. Das ist vollkommen klar. Darum ist es so wichtig, dass wir diese Gesetze anpassen. Das werden wir bzw. werden Sie in der nächsten Legislaturperiode tun.
Worum geht es uns? - Uns geht es darum, dass wir durch dieses gesetzgeberische Verfahren auch für die Zukunft gut ausgebildete, leistungsbereite Beamtinnen und Beamte haben und dass wir im Wettbewerb bestehen können; denn in Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Wettbewerb um die jungen Menschen noch sehr viel intensiver werden, als er derzeit ist. Darum erhalten wir eine Beamtenschaft, die leistungsfähig für unser Gemeinwesen zur Verfügung steht, eine Beamtenschaft, die Gesetze umsetzt, die wir hier beschließen; denn das ist deren Aufgabe. Je komplizierter die Gesetze sind, desto mehr Beamte brauchen wir. Je einfacher die Gesetze sind, desto weniger Beamte brauchen wir. So einfach ist das. Von daher schlage ich Ihnen angesichts der vielen Änderungen, die Sie immer vorbringen, vor, auch zu berücksichtigen, was das hinsichtlich der Anforderungen an die Gesetze bedeutet.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Gesetzesvorhaben einen ersten Schritt tun. Der nächste Schritt muss in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Das wird er auch. Ich denke, dass wir damit den ersten wichtigen Schritt getan haben. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir beenden damit die Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in der Drucksache 4/7430 vorliegt, wird zur Abstimmung gestellt. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Mehrheit von Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Ich rufe den zweiten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in der Drucksache 4/7427 - Neufassung des Artikels 1 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Der Änderungsantrag der DVU-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 4/7422 vorliegt, wird zur Abstimmung aufgerufen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist abgelehnt.
Der Änderungsantrag in der Drucksache 4/7423 wurde von der Fraktion der DVU eingebracht. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE hat den Änderungsantrag in der Drucksache 4/7429 eingebracht. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich? Bei wenigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist abgelehnt.
Die DVU-Fraktion stellt den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 4/7424. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich? - Mit großer Mehrheit ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.